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Einspruch zu Wohnungsrücknahmeprotokoll vom 29.03.2011, Lechnerstrasse 1-5 /.../... 1030 Wien Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich Valeria D. bringe eine Beschwerde ein, wegen einer Zahlungsforderung von € 404.56 da die Wohnung nicht ausgemalt wurde da mir mehrmals zugesichert wurde ich brauche nur Spachteln wenn die Wände weis sind! Bei der Wohnungsübergabe von 29.03.2011 teilte mir Herr Celebic mit, das er einen Betrag in der Höhe von 404,56 € in Rechnung stellen muß, da die Wohnung nicht ausgemalt wurde.Herr Celebic forderte mich auf den Übergabevertrag zu Unterzeichnen da sonst das nächste Monat zu zahlen ist.Darauf hin habe ich unterschrieben um keine Zahlung für das nächste Monat zu bekommen. Am 31.03.2011 schrieb ich ein E-Mail an 11-b11@ma06.wien.gv.at, BETREFF Einspruch zu Wohnungsrücknahmeprotokoll vom 29.03.2011. Weiters wurden mehrere telefonate ( 05757575 ) geführt, wo ich immer die bestätigung bekamm das die Wände nur zum Spachteln sind! Bei Einlangen einer Vorschreibung Nr.10002516059 mit zahlenden Betrag: EUR 404.56 mit Frist 01.05.2011 kontaktierte ich wieder 05757575 wo mir wieder geagt wurde wenn Wände weis sind das auch der Fall ist brauche man nur Spachteln. Auf anfrage wegen einer Beschwerde wurde ich mit einer Dame verbunden die mir zusicherte Sie werde das überprüfen lassen und Hr.Celebic würde mich zurückrufen.So geschah es auch wo mir Hr. Celebic mitteilte es nochmals zu überprüfen und dann Entschieden werde und mich danach zu infomieren ob zu zahlen ist oder nicht! Da ich keinen Anruf mehr bekamm dachte ich es sei alles erledigt. Doch am 4.12.2011 ( 8 Monate später) kam dann die böse überraschung ins Haus wo ich eine Zahlungserinnerung von 404.56 € mit einer frist von 2 Wochen. ( Kundendaten: 020002338434, Kundennummer 50411023 ) erhielt. Darauf ruf ich am 9.12.2011 wieder 05757575 wo ich mit Frau Streicher verbunden wurde und diese mir wieder bestädigte das die weißen Wände nicht gemalt werden müssen sondern nur verspachtelt das ich auch getan habe. Da ich Frau Streicher sagte ich werde dies nicht bezahlen sagte sie mir, sie werde mit Hr. celebic sprechen und dieser würde mich zurückrufen. Als der Anruf kam sagte er ich muß bezahlen und er gibt es an andere Stelle wo ich auch mit Gerichtskosten rechnen muß. So kam dan am 31.12.2011 wieder eine Mahnung, Kundendaten: 010002962457, Zahlungsfrist innerhalb 5 Tage, Kundennummer 50411023. Nach einen Telefonat mit Mieterhilfe wurde mir nochmals bestädigt das die Wände nicht gemalt werden müssen wenn keine gröbere Schäden sind. Ich werde diesen Betrag nicht überweisen bis das ich von Euch mit einen Juristen dies abklären kann. Ich bin seelisch bereits am Ende da ich mit einen Einkommen von 450 EURO pro Monat mir das nicht leisten kann und außerdem laut dieser Bestädigungen in meinem Recht sein werde. Auserdem ist niergents herauszulesen da die Wohnungen auzumalen sind.
mit freundlichen Grüßen Valeria D. 4. Jänner 2011 
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gebe meine wohnung zurückBETRIFFT: mann wartret 2-4 tagen bis wer zurück ruft gebe meine wohnung zur direckt vergabe. habe auch den elecktrischen befund gemacht und jetzt muss ich wahrten weil man ja nicht verbunden wird bis wer von den herschaften mal zeit hat um zurück zu rufen um mal einen terim auszumachen. muss aber schon am 1. november in die neue wohnung ziehn und da auch die mitte für die neue zahlen weil wien zu blöd ist, was zu arbeiten. also ich bin so froh das ich nach niederöstereich ziehe, denn da geht es nicht so ungeerecht zu und mann kann gleich mit den damen sprechen wen es broblemme gibt.
helga h. 19. Oktober 2011 

Prozess gegen Wiener Wohnen & der (ganz normale?) Wahnsinn bei der Wohnungsrückgabe ... |  | |  mit Klick ins Bild vergrößern
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Vorbemerkung Wien-konkret: Sensationeller Fall mit eindeutigen Urteil gegen "Wiener Wohnen". Unbedingt lesen, insbesondere den Spruch des Gerichts mit Klick ins linke Bild bzw. am Ende des Artikels !!!
Sehr geehrter Herr Mag. Robert Marschall,
ich hoffe, dass ich mich zum letzten Mal an Sie wenden muss. Meine Vorgeschichte haben Sie schon auf Ihrer Webseite veröffentlicht: => behauptete Untervermietung: Wiener Wohnen verliert Prozess
Ende November 2010 fand die Rückgabe der Gemeindewohnung an Wr. Wohnen statt. Der Werkmeister, dessen Namen ich bis dato nicht kenne, empfing uns Gruß und Wortlos vor der Wohnung. Wir (mein Mann, ein Bekannter der uns bei der Räumung der Wohnung behilflich war und ich) betraten die Wohnung, der Werkmeister ging durch Bad, Vorzimmer und Küche, notierte etwas in seinem Buch und fotografierte mit seinem Handy. Nach ca. 20 Minuten sprach ich ihn an und fragte, ob alles in Ordnung wäre. Er: „Nein. Die Fließen im WC müssten entfernt werden, sowie auch der Kunststoffboden in der Küche“. Auf meine Frage warum ich die Fließen entfernen müsse, bekam ich die Antwort: „Das ist Betriebsvorschrift!“ Mit dieser Begründung gab ich mich nicht zufrieden, da in der Rückgabefibel von Wr. Wohnen stand, dass Fließen, die über die ganze Wand verlegt und nicht „über die normale Abnutzung“ hinaus beschädigt sind, nicht entfernt werden müssen. Die Fließen waren alle in Ordnung, vom Boden bis an die Decke verlegt und nicht gesprungen. Ich forderte ihn mehrmals auf mir diese „schriftliche Betriebsvorschrift“ zu zeigen, andernfalls werde ich die Fließen nicht entfernen. Den Küchenboden hingegen werde ich natürlich entfernen (habe den kleinen Riss im Boden nicht gesehen, da vorher die Kücheneinrichtung auf diesem Platzt stand). Der Werkmeister meinte, dass es die Betriebsvorschrift nicht in schriftlicher Form gibt. Genervt von der unfreundlichen überheblichen Art des Werkmeisters mir gegenüber, mischte sich mein Mann in die Diskussion mit ein: „ Bevor man mit Kunden von Wr. Wohnen spricht, stellt man sich vor und weist sich aus, da könnte sich ja ein jeder als Werkmeister ausgeben. Das gehört zu den guten Umgangsformen, wenn man mit Kunden arbeitet!“ Daraufhin schlug der Werkmeister sein Notizbuch zu und meinte, dass er sich von uns bedroht fühle, und er die Wohnung nicht zurück nehmen werde …. Ich wies ihn darauf hin, dass er bitte die Polizei anrufen solle, wenn er sich von uns bedroht fühle, oder aber mit der Rücknahme fortfahren solle …. Er schlug sein Buch wieder auf und begutachtete die restlichen Räume der Wohnung und fotografierte mit seinem Handy. Kurz vor Ende der Begutachtung führte er noch ein Telefongespräch wo er dem Anrufer erzählte, dass er mit der Rücknahme in ca. 10 Minuten fertig sei, und sie sich danach treffen könnten (auch hier hätte er um Hilfe bitten können, wenn er sich bedroht gefühlt hätte). Die Wohnungstüre stand bei der Wohnungsrückgabe die ganze Zeit über offen, alle Mieter im Stiegenhaus konnten unsere Unterhaltung mithören. Danach ging es in den Keller. Im Kellerabteil standen noch ein alter Kühlschrank und 2 alte Zimmertüren, die ich mit übernommen habe. Der Werkmeister wies mich an, das Kellerabteil ganz zu räumen und dass ich den Schlüssel nach der Räumung eingeschrieben an Wr. Wohnen senden solle. Danach bekam ich ein Übernahmeprotokoll zum Unterschreiben, wo stand, dass die Wohnung nicht ordnungsgemäß zurückgeben wurde. Wir baten den Werkmeistern den Grund der nicht ordnungsgemäßen Übergabe dazu zu schreiben, worauf er schrieb: Keller wird noch vom Mieter geräumt. Zum Schluss gab ich alle Schlüssel der Wohnung dem Werkmeister und betonte noch, dass ich den Küchenboden jetzt aber nicht entfernen könne, da ich ohne Schlüssel nicht mehr in die Wohnung komme. Der Werkmeister zucke mit den Schultern und machte eine Handbewegung, die mir signalisierte, dass das nun nicht mehr notwendig sei. Auf meine Frage hin, ob dann alles ordnungsgemäß erledigt wäre meinte der Werkmeister, dass dann alles OK wäre. Einen Tag später räumten wir das Kellerabteil und schickten den Schlüssel eingeschrieben an Wr. Wohnen. Ich wies Wr. Wohnen dann noch per E-Mail darauf hin, dass somit die Übergabe der Wohnung ordnungsgemäß erfolgt wäre (lt. Rückgabeprotokoll). Anfang Dezember zog mir Wr. Wohnen ungerechtfertigter Weise noch die Miete für Dezember von meinem Konto ein. Da ich aber zu diesem Zeitpunkt den Einziehungsauftrag schon storniert hatte, buchte die Bank die Miete wieder zurück auf mein Konto. Ende Dezember versuchte Wr. Wohnen € 2114,91 von meinem Konto einzuziehen ohne zuvor erfolgter Zahlungsaufforderung und Angabe von Gründen. Sechs Wochen später bekam ich einen Zahlschein von Wr. Wohnen über einen Betrag von € 2460,39 ohne Angabe wofür ich das Geld zu bezahlen hätte. Die Zahlungsfrist war mit 8 Tagen festgesetzt! Meine Anwältin setzte sich daraufhin mit Wr. Wohnung in Verbindung und fragt nach, wofür dieser Betrag steht, da das aus dem Zahlschein nicht ersichtlich wäre. Wr. Wohnen antwortete meiner Anwältin, dass es sich um Instandsetzungskosten handle und dass mir die Kosten bei der Wohnungsübergabe bekannt gegeben wurden! Meine Anwältin schrieb an Wr. Wohnen, dass die Behauptung nicht stimme und dass mir die Kosten nicht bekannt gegeben wurden und forderte eine genaue Kostenaufstellung an. In der Kostenaufstellung war dann ersichtlich, dass mir Kosten für Instandsetzungsarbeiten im Badezimmer, Fußböden, Türen, WC, an einer funktionstüchtigen Gasetagenheizung verrechnet wurden, sowie auch der Rückbau von Umbauten in der Wohnung, die ich damals mit der Bewilligung von Wr. Wohnen durchführen ließ. Auch wurden Bilder der Wohnung mitgesendet, wo ich ganz genau wusste, dass diese am Tag der Wohnungsrückgabe nicht gemacht wurden (habe ja gesehen was der Werkmeister alles fotografiert hat). Auf einen neuerlichen Brief meiner Anwältin schrieb Wr. Wohnen zurück, dass die Instandsetzungskosten und Bilder wegen einer massiven Bedrohung des Werkmeisters, der auch am Verlassen der Wohnung durch uns gehindert wurde, im Nachhinein aufgenommen wurden und bestanden weiterhin darauf, dass mir diese Kosten am Tag der Rückgabe bekannt gegeben wurden (diese Aussagen widersprechen sich total! Wie können mir Kosten mitgeteilt worden sein, wenn sie erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wurden?). Meine Anwältin meinte, dass die Forderungen zu Unrecht bestünden und riet mir, die Instandsetzungskosten nicht zu bezahlen und sendete ein Schreiben an Wr. Wohnen, das sie in Anlage 2 lesen können. Wr. Wohnen hielt an ihren Forderungen weiter fest und klagten die Kosten bei Gericht ein (Anlage 3).
Bei der Verhandlung stellte sich heraus, dass Wr. Wohnen das Rückgabeprotokoll verfälscht hatte und die Kosten nachträglich eingetragen wurden (siehe Zitat aus dem Gerichtsprotokoll).
Zitat aus dem Gerichtsprotokoll: Beklagtenvertreter zu den Beilagen ./1 bis ./4: Echt, zur Richtigkeit wird zur Beilage./1 vorgebracht, dass ein Betrag bei Unterschrift noch nicht eingetragen war bei Unterfertigung. Zitat Ende
Da Wr. Wohnen keine weiteren Beweise, als den gefälschten, gegen mich hatte, wurde die Verhandlung geschlossen und ich habe wieder einmal gewonnen! :) Das Gerichtsurteil ist anbei (Anlage 6 und Anlage 7), damit sie sich von der Richtigkeit meiner Aussagen überzeugen können. Das Urteil bekommt von mir das Prädikat „sehr lesenswert“! Hier ist ersichtlich, dass sich Wr. Wohnen nicht an bestehende Mietrechtsgesetze hält und ihre eigenen Gesetze aufstellen.
Zitat aus dem Urteil In weiterer Folge brachte die Klägerin nach Erörterung durch das Gericht in der mündliche Streitverhandlung vom 28.06.2011 vor, dass die Rückbauverpflichtung betreffend Badewanne im Bad, Fliesen, WC-Fliesen sich daraus ergebe, dass der Beklagten eine Kategorie C-Wohnung vermietet worden sei und es sei vereinbart worden, dass diese Arbeiten rückgebaut würden. Zitat Ende
Diese Rückbauverpflichtung für Badezimmer besteht nach dem Mietrechtsgesetz nicht. Es wurde auch zwischen Wr. Wohnen und mir nicht vereinbart, dass ich nach Auszug aus der Wohnung meine Kat. A Wohnung wieder auf Kat. C Rückbauen muss! Ich hatte mir damals alle benötigten Bewilligungen für den Umbau eingeholt, was viel Geld gekostet hat. Da frage ich mich wofür die vielen Bewilligungen, wenn Wr. Wohnen später den Rückbau einfordert? Und wo hätte ich den Elektriker gefunden, der mir den lebensgefährlichen Zustand der elektrischen Leitungen von 1924 wieder hergestellt hätte? :) Als ich 1986 die Wohnung bezog, waren die Leitungen schon 62 Jahre alt und Wr. Wohnen weigerten sich, die Leitungen auf den neuesten Stand zu bringen (die Leitungen waren lt. Wr. Wohnen in Ordnung). Wenn man sich mit feuchten Händen an die Wand anlehnte bekam man einen elektrischen Schlag (die nackten Kabel waren in eine Mauerritze verlegt gewesen) … Wenn Renovierungen von Mietern getätigt werden, bekommen sie nach 20 Jahren von Wr. Wohnen keinen Cent mehr dafür, - Wr. Wohnen wollte mir hingegen für zwei 86 Jahre alte Türen über €260 verrechnen, weil diese schon beschädigt waren!
Und jetzt für mich die wohl größte Frechheit: Ende Juli 2011 bekam ich von Wr. Wohnen eine Zahlungsaufforderung über ihre Rechtsanwaltskosten von €703,08 (Anlagen 4 und Anlage 5) obwohl ich den Prozess gegen sie gewonnen hatte. Nach einem Schreiben von meiner Anwältin stornierte Wr. Wohnen diese Forderung.
Meine gute Erziehung verbietet es mir niederzuschreiben was ich von Wr. Wohnen halte…. Ich kann nur jedem raten, beim Abschluss eines Mietvertrages mit Wr. Wohnen auch einen Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherung abzuschließen, er könnte von Nöten sein und alle Dokumente die die Wohnung betreffen gut aufzubewahren! Das diese, für mich schwer belastenden 2 Jahre, nicht spurlos an meiner sowieso schon angeschlagenen Gesundheit vorüber gingen, ist somit nicht verwunderlich. Heuer im Mai musste ich wegen eines kleinen Schlaganfalls (TIA) wieder für ein paar Tage ins Krankenhaus ….
Liebe Grüße Eveline Ioannidis 3. Oktober 2011
Anmerkung Wien-konkret: Das Gerichtsurteil ist eine ordentliche "Watschn" für "Wiener Wohnen" als Klägerin:
"... Die Schadenersatzforderung der Klägerin ist insofern unschlüssig, als sie selbst vorbringt, dass sie die begehrten Kosten nicht aufgewendet habe und diese auch nicht aufwenden werde, weil die Wohnung bereits zu einer Kategorie A-Wohnung umgebaut worden sei. Das Schadenersatzbegehren der Klägerin ist daher mangels Vorliegens eines Schadens, der dem Vorbringen nicht zu entnehmen ist, unschlüssig. Weiters ignoriert die Klägerin die Bestimmung des § 9 MRG nachdem verschiedene in dieser Bestimmung genannte Arbeiten nach Ende des Mietverhältnisses nicht rückgängig gemacht werden müssen, worunter sicher die Errichtung eines Badezimmers durch die Beklagte fällt. ..." 

Prozess gegen Wiener Wohnen gewonnen@ Rückgabe einer Gemeidewohnung im 21. Bezirk
Hallo,
falls Ihr eine gute Rechtsschutzversicherung habt, übergebt dieser bitte den Fall und bezahlt nicht´s! Wiener Wohnen soll den Betrag von Euch einklagen! Ich hoffe, dass Ihr die Einzugsermächtigung für die Miete schon storniert habt, sonst zieht Wr. Wohnen den Instandsetzungsbetrag von Eurem Konto ungefragt ein und das ohne vorhergehender Rechnung! Wir haben erst vor ein paar Tagen gegen Wr. Wohnen einen Prozess gewonnen. Die Forderung war mehr wie doppelt so hoch wie die an Euch zzgl. 4% Zinsen. Ich werde diese Geschichte auch wieder hier veröffentlichen, aber erst im September, wenn die Einspruchsfrist von Wr. Wohnen gegen das Urteil endet.
Mit freundlichen Grüßen E.I. 10. August 2011


Rückgabe einer Gemeidewohnung im 21. BezirkBETRIFFT: Werkmeister Thiel-Wiener Wohnen 21.Bezirk
Mein Sohn hat eine Gemeindewohnung im 21. Bezirk. Er hatte diese vor mehreren Jahren getauscht wobei Böden und Küche vom Vormieter übernommen wurde. Die Wohnung wurde also insgesamt ca. 10 Jahre bewohnt. Nun kündigte per 31.5.2011 die Wohnung.
Interessanter Weise wurde eine Rückgabebesichtigung von Wiener Wohnen für den 30.5.2011 festgelegt! Wie soll nun ein Mieter etwaige Mängel beseitigen wenn die Besichtigung am Rückgabetag stattfindet!? Dies bestätigte auch Werkmeister Thiel das der Termin etwas knapp sei aber mein Sohn hätte sich ja melden können. Die Antwort das meinen Sohn im Service-Center gesagt wurde das man sich bei ihm zwecks Termin melden würde, ignorierte der Werkmeister. Weiters wurde von diesen "Werkmeister" die Bodenfliesen in der Küche sowie der Melanboden im Wohnzimmer beanstandet mit der Begründung das Original in der Küchen ein Bodenbelag bzw. im Wohnzimmer ein voll verklebter Teppich sei. Auf meinen telefonischen Einwand das auf der Homepage von Wiener Wohnen bezüglich Rückgabe ganz etwas anderes stehe wurde ich von Hr. Thiel lautstark belehrt das er das besser wisse. Als ich ihn darauf aufmerksam machte das er mich nicht anschreien soll beendete er einfach das Gespräch. Der sich nun auf den Schlips getreten gefühlte Hr. Werkmeister wurde nun super genau und beanstandete eine schmutzige Wasserarmatur (Reinigung wird in Rechnung gestellt) einen Lackschaden am Heizkörper (Lackierung wird in Rechnung gestellt) usw. weiters erklärte er meinen Sohn das es eigentlich egal sei ob er die Böden in den Ursprungszustand bring da ihm sowieso 160,00 Euro pro Raum verrechnet wird und er froh sein soll das Wiener Wohnen keinen Melan im Wohnzimmer verlegt sonst würde im das alleine 1200,00 Euro kosten! Aha jetzt auf einmal reden wir von Melan im Wohnzimmer und nicht mehr von Teppich, also was jetzt lieber Herr? Im Endeffekt müsse mein Sohn mit 1000,00 Euro rechnen! Mängelliste wurde im keine ausgehändigt da lt. Werkmeister er dies nicht müsse und, wie soll man jetzt diverse Mängel beheben? Weiters wo ist die Kostenaufstellung ?? Mein Sohn hat jedenfalls die Wohnung in Beisein des Werkmeisters im Istzustand fotografiert. Auf meine Beschwerde bei dem „Mietertelefon“ im Rathaus wurde mir erklärt das dies Wiener Wohnen verlangen kann bzw. das dies in der Fibel bzw. im Internet genau beschrieben steht, ebenso die Antwort von Wiener Wohnen die meinte da hat halt der Werkmeister einen schlechten Tag gehabt.....
Nochmals, im Internet steht eindeutig (Auch in der Rückgabefibel) das vollflächig verlegte Böden NICHT entfernt werden müssen ! http://www.wien.gv.at/wohnen/wienerwohnen/mietrechtsende/maengel.html#belaege1 Auch hätte der Wohnzimmerboden eigentlich von Wiener Wohnen saniert gehört da dieser fest mit der Wohnung (verklebt) verbunden ist! Das einzige Kommentar von der „Mieterhilfe“ Rathaus, Zitat „Gehn sie halt zur Schlichtungsstelle oder Klagen sie“. Bravo, genau das erwarte ich mir von einer Mieterhilfe!!
Übrigens der funktionstüchtige E-Herd passte dem Herren auch nicht da gehört nehmlich der Original Herd in die Wohnung oder ein Ersatz der nicht älter als 5 Jahre ist?!......Steht angeblich auch in der Fibel nur bekam mein Sohn von Wiener Wohnen eine veraltete Ausgabe wo dies noch nicht steht......
Ein Hoch auf das so wohl gelobte Service von Wiener Wohnen! Vielleicht hat der Werkmeister ein Problem aber dann soll es dies nicht an den Mietern auslassen ! Er vergisst anscheinend das er eigentlich für die Mieter auch da sein sollte, er bekommt ja schließlich sein Gehalt von uns Mieter und STEUERZAHLER!!
Fritz W. 2. Juni 2011 
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