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Überschwemmung wegen undichten Wasserrohr-VentilsVor etwa zwei Wochen kam es im Keller unserers Gemeindebaus aufgrund eines undichten Wasserrohr-Ventils zu einer Überschwemmung. Der Boden meines Kellerabteils ist heute noch dezent überschwemmt (liegt offensichtlich etwas tiefer, daher hat sich sämmtliches Wasser dorthin zurückgezogen). Einige der darin gelagerten Gegenstände sind dadurch nass geworden und werden in Bälde schimmeln - was kann ich tun? Habe ich irgendwelche Rechte oder ist das einfach Pech?
C.G. 12. April 2012
Antwort Wien-konkret: Die Schäden müßten über die Hausversicherung abgedeckt werden. Wichtig ist, dass Sie die Schäden dokumentieren. Weiters ist auf die allgemeine Schadensminimierungspflicht hinzuweisen. D.h. wenn Sie Gegenstände retten können, dann sollten Sie dies auch tun und nicht auf einen Zahlung durch die Versicherung hoffen. PS: Bitte ein Foto uns zwecks Veröffentlichung des Wasserschadens senden. 

Wasserschaden im DachgeschoßIm Sommer 2009 entstand durch den Ausbau des Dachgeschoss ein Wasserschaden, der niemals als Schaden durch die ausführenden Firmen anerkannt wurde. Der Werkmeister hat es sich einfach gemacht und gemeint, dass da 3. am Werk gewesen wären und deswegen kann die Gemeinde für die Schäden im Lokal nicht aufkommen. Mittlerweile ist die Decke und die dortige Holzverkleidung noch immer beschädigt und das Gerichtsverfahren wird von der Gemeinde seit über 2 Jahren verschleppt. Innerhalb eines Jahres wurde gerade mal 2 Verhandlungen geführt. Weiters wurde nach den Sanierungen der Fenster in verschiedenen Simmeringer Gemeindebauten vermehrt Einbrüche verzeichnet, wo Jahrezehntelang nichts passiert ist. Auf jeden Fall lässt die Qualität der Arbeiten zu Wünschen übrig.
Kurt D. 1. April 2012 

Wasserschaden Gemeinde Wohnung Wer ist zuständig?
Hallo, ich habe ein Problem das niemand lösen will! Wegen der undichten Dusche von Mieter ober mir habe ich einen Wasserfleck im Badezimmer. Den Mieter oberhalb scheint das nicht zu interessieren und meine Haushaltsversicherung fühlt sich nicht dafür zuständig. Nachdem Wiener Wohnen festgestellt hat, dass es sich nicht um einen Defekt der Röhre handelt meinen Sie dass es eine private Sache ist und sie mir nicht weiterhelfen könne. Ich habe aber gehört, dass Wiener Wohnen den Schaden beseitigen muss und das dann mit dem Mieter oberhald regeln muss. Was stimmt denn jetzt? Ich habe jetzt schon seit 2 Monaten den Schaden und fühle mich von allen sitzengelassen.
Bitte um Hilfe Danke, Daliborka B. 17. Oktober 2011
Antwort Wien-konkret: Der Hauseigentümer (in ihrem Fall Wiener Wohnen) ist zuständig. (Ihre Haushaltsversicherung ist deshalb nicht zuständig, da ja der Schaden nicht von Ihnen verursacht wurde). Falls niemand zahlen will, dann an eine => Mieterorganisation wenden. 
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Fremdzugriff auf die Wasserversorgung einer Gemeindewohnung Ich heiße Friedrich G. und bin seit 1994 Mieter bei Wiener-Wohnen. Meine Wohnung befindet sich in der Florian-Geyergasse 6-10/.../... im 10ten Wiener-Gemeindebezirk. Im Lauf des Aufenthalts in obiger Adresse bin ich mehrmals in die Lage gekommen ohne Wasser dazustehen weil in der Nachbarwohnung der Hauptwasserhahn abgesperrt worden ist. Seltsamerweise erfolgt die Sperrung meines Wasserzugangs über die mir unzugängliche Wohnung Nr 18 . Diesen Zustand habe ich Wiener Wohnen bei entsprechenden Vorfällen (indem ich kein Wasser zur Verfügung hatte weil der Haupthahn der Nebenwohnung geschlossen worden war) mehrmals vorgetragen, mit dem Ergebnis das mir heute den 22.08.2011 wiederum über diese Nachbarwohnung das Wasser abgedreht worden ist. Nachdem ich Wiener-Wohnen darüber ueber die Line 05757575 informierthabe ist seitdem nichts geschehen und ich stehe ohne Wasser da. Dieses Vorkommnis ist nicht das einzige Problem das mir seit ich Mieter bei Wiener-Wohnen bin untergekommen ist. Erich Kästner würde aus den Zuständen bei Wiener-Wohnen ein nüberaus unterhaltsames Buch machen. Mich nervt`s.
Friedrich G. 22. August 2011
Anmerkung Wien-konkret: Wiener Wohnen läßt die Mieter verdursten. Unfassbar. 
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Index: Wasserprobleme im Wiener Gemeindebau. |