Wien
    


=> Kommentare & Postings eintragen

 

Wasserschäden: Flecken an der Decke


Ich habe in 2 Zimmern an der Decke einen Wasserschaden.
Mittlerweile ist zum 3ten mal (angeblich) der Spengler hier zwecks Reperatur.
Einmal wurde bereits ausgemalt (obwohl noch alles feucht war)
Erstmalig gemeldet vor fast einem Jahr hat sich dass Problem eher verschlimmert und weiter ausgebreitet als davor.
Über mir wohnt niemand mehr somit ist definitiv die Gemeinde Wien dafür zuständig.
Gibt es hierfür nicht eine Reduzierung meiner monatlichen Miete?
Wird doch nicht normal sein 1 Jahr den regulären Zins zu zahlen obwohl mir die Decke abschimmelt....
Danke im Voraus für eine Antwort.
Nino U.        4. April 2013

EU-aus: Da haben Sie gute Chancen. Am besten eine Mieterorganisation fragen, wie man eine Mietreduktion schafft.



Wasserschaden durch Kondenswasser






Christian ...
Anton langer Gasse .../...
1130 Wien

Guten Tag!
Es geht um einen Wasserschaden am WC, entstanden ist es durch Kondenswasser.
Der Kasten (IKEA-Hängekasten) hängt neben der Wasserleitung und ist durch dessen
Kondenswasser jetzt beschädigt worden,- Totalschaden!
   Ich habe Ihnen schon vor drei Jahren gesagt dass das gerichtet gehört, der Werkmeister hat nur gesagt das geht nicht. Dabei gehören die Rohre nur isoliert. Bis jetzt war auch alles immer ok, es hat von Zeit zu Zeit geschwitzt aber ohne nennenswerte Probleme. Der Schrank war bis vor einem Monat noch in Ordnung, haben das WC damals aufgeräumt. Durch Zufall habe ich gestern bemerkt das etwas nicht stimmt.
   Man sollte endlich die Rohre im Haus isolieren, die sind in einem katastrophalen Zustand! Die schwitzen die ganze Zeit, die Decke hat ebenfalls schon einen ordentlichen Wasserfleck. Wurde vor drei Jahren ausgemalt von mir.

Wie gedenken sie weiter zu handeln, den Kasten kann ich vergessen.
Anbei habe ich ihnen die Fotos geschickt vom Ist-Zustand. Der Kasten ist ein IKEA-Schrank,
Rechnung muss ich erst suchen.
Danke im Voraus für die Begleichung des Schadens!
MfG Christian                2. März 2013



schwankender Wassdruck in der Dusche

Wenn man duscht wird das Wasser plötzlich (ohne irgendetwas zu verstellen) brennheiß und wenn man nur ein bisschen zurück dreht wird es eiskalt!
   Man hat mir bei Wiener wohnen gesagt dass man dagegen jedoch nichts tun kann weil es an dem Wasserdruck im ganzen Haus liegt und dagegen kann man nichts tun. Ich finde aber dass man dagegen etwas tun MUSS weil es nicht angenehm ist und das Wasser wirklich sehr sehr heiß wird! Vielleicht können Sie mir weiter helfen und ein paar Tipps bzw. Ratschläge geben die mir wenigstensein bisschen weiter helfen?
Ich freue mich über eine baldige Antwort von Ihnen is bedanke mich jetzt schon!
Liebe Grüße
Magdalena F.         23. Jänner 2013

Antwort Wien-konkret: Natürlich gibt es für so ein Problem eine technische Lösung. Das müßte sich ein Installateuer vor Ort ansehen.



Wasserschaden unverschuldet

Bei den Nachbarn unter mir gab es vor 2 Monaten einen Wasserfleck an der Wand.
Diese verständigten WienerWohnen und im Zuge dessen wurde bei mir sturmgeläutet um zu sehen, was der Grund für diese Wasserflecken in der Wohnung unter mir war.
Heraus stellte sich, dass das Ventil, die Rohre unter meiner Badewanne (also definitiv völlig unersichtlich für mich als Mieterin) undicht waren und das Wasser durchsickerte.
   Nun werde ich angehalten, die Kosten für Monteurstunden, Ersatzteile, Einsatzpauschale etc. zu entrichten.
   Nachdem diese Schäden aber nicht aufgrund Fahrlässigkeit meinerseits entstanden sind, sondern schlichtweg auf den Verschleiß der von Wr. Wohnen eingebauten Rohre/Ventile zurückzuführen sind, ärgere ich mich über diese Zahlungsforderung. Ich kann ja nicht wissen, dass irgendwo unter meiner Badewanne Rohre leck sind.
   Hat WienerWohnen das Recht diese Summe von mir einzufordern?

Mir freundlichen Grüßen,
H. Katharina         2. Jänner 2013

Antwort Wien-konkret: Wenn die Badewanne schon bei Ihrem Wohnungsbezug drinnen war und Sie nichts geändert haben, dann haftet Wiener Wohnen bzw deren Versicherung. Am besten auch eine Mieterorganisation befragen. Die können Ihnen die Gesetzesgrundlagen nennen.



Betreff: Wasserschaden Kempelengasse 5/.../... 1100 Wien Kellerabteil 19.12.2012


Am 19.12.2012 wurde in meinem Kellerabteil  Kempelengasse 5/.../... ein Wasserschaden festgestellt, das Wasser lief von den ändern herunter mein Kellerabteil stand völlig unter Wasser ca. 2cm. Der Hausmeister war anwesend und es schien sich um ein Fernwärme Rohr zu handeln.
Nun zu meinem Problem ich habe mit Wiener wohnen telefoniert (hr.SCHREIBER), der zu mir sagte wenn sie keine Haushaltsversicherung haben dann haben sie Pech und der schaden wird ihnen nicht übernommen.
   Ich habe diverse Möbel und Geräte für meine Tochter in meinem kellerabteil gelagert da sie bald eine Größe Wohnung bekommt( kompl. Schlafzimmer, Küche, Fernseher usw.…..)   mein Keller war immer trocken und es hat noch nie Problem gegeben.
Ich habe keine Haushaltsversicherung und  kann mir auch keine leisten, ich bin Mindestpensionistin. Bitte um Hilfe
wer zahlt jetzt den Schaden der Möbel und die Entrümpelung den wenn die sachten im Keller stehen bleiben wird es zur Schimmelbildung kommen und ich kann nicht verstehen wenn ich nicht daran schuld war und bin warum ich das alles selber zahlen muss.

Weiters habe ich alles fotografiert und mir eine liste gemacht was alles in meinem Kellerabteil ist . Das haus muss doch für so was versichert sein den das ist ja keine Mieter Angelegenheit  wenn ein Rohr der Fernwärme defekt ist.
Weiter steht seit 21.12.2012 am Haustor der Stiegen 24-29 angeschrieben das es am 27.12.2012 von 8 - 14 Uhr kein Warmwasser gibt. Anbei einige Bilder des Wasserschaden in meinem Kellerabteil weiter habe ich auch eine liste der kompletten dinge in meinem Keller zusammen gestellt.

Daniela S.          31. Dezember 2012

Antwort Wien-konkret: Wenn es sich um ein Fernwärmerohr handelt, dann muß entweder die Fernwärme Wien für den Schaden haften oder deren Versicherung oder die Hausversicherung.



Wasserschaden beim Nachbar und sonderbare Rechtsauslegung von Wiener Wohnen

Irgendwo in der Wasserzuleitung zu meine Dusche (..Ventile, Mischer, Rohr..??) tritt Wasser aus, das scheinbar hinter den Fliesen in die Wand sickert und bei meinem netten Nachbarn einen riesigen Wasserfleck verursacht hat.
Wiener Wohnen erklärt sich als nicht zuständig (eh klar!) da ich Kategorie C-Zins bezahle und laut Mietrechts-Gesetz WW dadurch für den Wasserschaden nicht zuständig ist, weil ich die Installation selber veranlasst habe. (Laut WW Habe ich nur eine Wohnung mit WC, Wasser in der Küche und "Kein Bad" und keine Heizung)
   Ich möchte erwähnen, dass ich im Zuge einer Wohnungszusammenlegung von einem Baumeister einen Plan bei Wiener Wohnen einreichen musste, der auch genehmigt wurde. WW hat nach Beendigung aller Umbauarbeiten die Wohnung von einem ihrer Werkmeister technisch abnehmen lassen und freigegeben. Das ist auch Archiviert. Da ich die Standardverbesserung auf meine Kosten durchgeführt habe und keine Förderung in Anspruch nahm kann ein Wasserschaden doch nicht mit dem geltenden Mietrecht zusammenhängen?
Wie soll ich in diesem Fall weiter vorgehen? Die Gespräche mit dem Werkmeister von WW sind schlicht und einfach sinnlos. Die arrogante und überhebliche Art ist ausserdem nicht einmal gebückt auf meiner bescheidenen Augenhöhe.
Ich bitte in voraus dankend um einen sachdienlichen Ratschlag

Franz S.    am 19.11.2012

Anmerkung Wien-konkret: Möglicherweise ist das rechtlich wirklich so, wie es Ihnen Wiener Wohnen mitgeteilt hat. Der Errichter einer Anlage haftet für Folgeschäden. Am besten mit einer => Mieterorganisation abklären.



Wasserschaden bei Wasserzuleitung zu meiner Dusche nach Selbstinstallation

Hallo,
Irgendwo in der Wasserzuleitung zu meine Dusche (..Ventile, Mischer, Rohr..??) tritt Wasser aus, das scheinbar hinter den Fliesen in die Wand sickert und bei meinem netten Nachbarn einen riesigen Wasserfleck verursacht hat.
   Wiener Wohnen erklärt sich als nicht zuständig (eh klar!) da ich Kategorie C-Zins bezahle und laut Mietrechts-Gesetz WW dadurch für den Wasserschaden nicht zuständig ist, weil ich die Installation selber veranlasst habe. (Laut WW habe ich nur eine Wohnung mit WC, Wasser in der Küche und "Kein Bad" und keine Heizung)
   Ich möchte erwähnen, dass ich im Zuge einer Wohnungszusammenlegung von einem Baumeister einen Plan bei Wiener Wohnen einreichen musste, der auch genehmigt wurde. WW hat nach Beendigung aller Umbauarbeiten die Wohnung von einem ihrer Werkmeister technisch abnehmen lassen und freigegeben. Das ist auch Archiviert. Da ich die Standardverbesserung auf meine Kosten durchgeführt habe und keine Förderung in Anspruch nahm kann ein Wasserschaden doch nicht mit dem geltenden Mietrecht zusammenhängen?
Wie soll ich in diesem Fall weiter vorgehen?
Die Gespräche mit dem Werkmeister von WW sind schlicht und einfach sinnlos. Die arrogante und überhebliche Art ist ausserdem nicht einmal gebückt auf meiner bescheidenen Augenhöhe.
Ich bitte in voraus dankend um einen sachdienlichen Ratschlag.

Franz S.    am 15.11.2012

Anmerkung Wien-konkret: Vermutlich haften Sie im Außenverhältnis gegenüber ihren Nachbarn nach dem ABGB und im Innenverhältnis haftet eventuelle der Installateur gegenüber Ihnen.



Wiener Wohnen: Schaden sei von den schwitzenden Rohren

Liebes Wiener Wohnen Team!
Am 19.07.2012 hatten wir einen Wasserschaden, der am 19.07.12 behoben wurde.
Am 20.07.2012 wurde der neu verputzte Teil ausgemalt.
Am 23.08.12 entdeckten wir an der Decke nasse Flecken.
Am Freitag meldete Fr. B... bei der Servicenummer den Schaden. Worauf Fr. B... auf Rückruf wartete, der am Montag,27.08.12 bei meinem Gatten Hr. B.... erfolgte (Hauptmieter). Herr Scheiber sagte: Der Schaden sei von den schwitzenden Rohren im Installationsschacht entstanden. Möchte nur wissen wer meinen Wasserschaden jetzt beseitigt.

Elisabeth B.         2. September 2012



Verrostete Abflussrohre in Gemeindewohnung - Wohnung unbewohnbar


Leider gibts in unserer kleinen Reihenhausanlge im 23. Bezirk, Johann Gottek-Gasse 18 immer wieder Probleme mit der Betreuung durch Wiener Wohnen. Der folgende Fall ist nur eines der vielen i-Tüpfelchen, die wir bereits gesammelt haben: (Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass einige Mitarbeiter dieser Diensstelle - speziell die WerkmeisterInnen - sehrwohl freundlich und kooperativ wären - hätten sie nicht Vorgesetzte.......)
   Durch jahrelanges, grob fahrlässiges NICHT-HANDELN seitens Wiener Wohnen wurde auch diese Zimmer, Küche, Kabinett Wohnung unbewohnbar. Bereits einige Mieter hatten (bereits Jahre davor) dieses Vergnügen. Verrostete Abflussrohre, feuchte Wände, Böden, Schimmel. Die Rohre bei allen Mietern "auf Verdacht" zu erneuern, kam viel zu lang nicht in Frage. Erst nach meinem Wasserschaden vor 4 Monaten, nach Streitgesprächen mit der Leitung (Bezirksstelle 23) gabs das ok.
   Viel zu spät. Die Bilder stammen von Tür Nr. 4, ca. 46m², alles feucht schimmlig, Küche kapputt.

Ersatzwohnung gibts für die Zeit der Reparaturarbeiten, die ist leer, ohne Küche, aber die jungen Leute sollen sich halt für diese Zeit eine Küchenzeile kaufen. Oder schauen, dass sie bei Verwandten unterkommen, es ist ja nicht so schlimm, dass man die Wohnung komplett räumen müsste. Kulanterweise verzichte man seitens Wr. Wohnen ohnehin auf die Miete für diese Zeit.
  Netterweise haben Nachbarn in der Anlage, die ihr Reihenhaus zur Zeit nicht nutzen, das möbliert ist, dieses für die jungen Leute zur Verdfügung gestellt. Natürlich muss hier Miete bezahlt werden. Beteiligung von Wiener Wohnen? Natürlich nicht, man könne ja(mit einer Übersiedelungsfirma) alles in die Ersatzwohnung bringen lassen, eine Küche dort reinstellen, dort 2-3 Monate wohnen, danach alles wieder rückübersiedeln - Kostenpunkt dieser Aktion sicher mehr, als würde man gleich die Miete des Reihenhauses übernehmen.
   Schadenersatzansprüche haben Mieter nur, wenn die Schuld am Gebrechen an Wiener Wohnen läge, sagte man mir.
Gut, wen trifft jetzt die Schuld, wenn Jahre lang nicht gehandelt wird. Den Mieter ???????

   Es gibt so viele Punkte in dieser Anlage (wir wurden zB 25 Jahre lang gezwungen, unsere Holzaussenfassaden der Reihenhäuser, die immerhin 3 Etagen hoch sind, alle 5 Jahre lang selbst zu streichen oder auf eigene Kosten streichen zu lassen, Schneeräumung und Streuen "durften wir bis incl. letzten Winter auch selbst - auch die öffentlich zugänglichen Gehsteige!, usw....) mit denen genau wie in diesem Fall verfahren wird.Würden damit wirklich gern in die Öffentlichkeit, TV oder Zeitung Vielleicht ändert sich dann bald etwas!

Monika Blazina
Mieterbeirat                21. August 2012



Wasserschaden im Keller

Haben im Januar wegen einer Lugenkrebs und Venenkrankheit eine erste Stock Wohnung mit 47qudratmeter und einem trockenen Keller gegen eine 40 quadratmeter Wohnung und einem nassen Keller getauscht. nach vielen Beschwerden bei Wiener Wohnen ist aber nichts dabei rausgekommen. heute bei dem starken Regen ist das Wasser sogar durch das Kellerfenster im Gang reingelaufen und der Schimmelgeruch geht bis in die Wohnung. aber von Wiener Wohnen aus ist das normale Feuchtigkeit und die Häuser sind zu alt um daran etwas zu machen !!!!!

Erich Sch.       19. Juli 2012



Wasserschaden durch ausgelaufene Waschmaschine

Am Sonntag den 8.Juli 2012 um 15 Uhr war der Installateurnotdienst von Wiener Wohnen bei mir weil der Partei ober mir die Waschmaschine ausgelaufen ist und bei mir im Vorzimmer, Küche und am Gang das Wasser von der Decke tropfte. Ich stand bis zu den Knöcheln im Wasser, zum Glück habe ich keinen Teppichboden. Im Badezimmer und auf der Toilette kan man gar nichts feststellen weil die Fliesen bis zur Decke gehen und die Decke selber holzvertäfelt ist.
Es stinkt nach Moder und Schimmel - und ich habe ein kleines Kind.
Dem Installateurnotdienst der bei der Mieterin von oben den Schaden feststellen bzw. Beseitigen wollte wurde der Zutritt von ihr verweigert. Sofort habe ich den Schaden bei Wiener Wohnen gemeldet und zwei Tage später kam der Werkmeister um sich den Schaden anzusehen.
Oberer Partei papierlt mich !!!! Hält mich hin indem sie irgendwelche Märchen, vorwegen sie meldet das ihrer Haushaltsversicherung, erzählt.
In der Zwischenzeit bin ich der Meinung, sie hat gar keine Haushaltsversicherung.
Und was macht Wiener Wohnen ? Sagt: " das geht uns nichts an" !!!
Super - ich kann mir jedenfalls keinen Anwalt leisten, welche Möglichkeiten habe ich, dass der Schaden reguliert wird?

Christine K.           16. Juli 2012

Antwort Wien-konkret: Das wichtigste ist die Schadensdokumentation mit Fotos und Text. Dann den Schaden reparieren lassen und die Rechnungen in Kopie an den Schädiger schicken. Wenn der nicht zahlen will, dann bleibt nur eine Klage beim Bezirksgericht. Unbeingt auch bei Ihrer Haushaltsversicherung nachfragen, was die Ihnen rät. Vielleicht übernimmt die ihren Schaden und holt sich das Geld im Regress von dem Verursacher wieder zurück.

Vielen Dank für ihre rasche Antwort !
Also : mit meiner Versicherung habe ich schon gesprochen, da ist nichts möglich.
In Vorlage möchte, bzw. kann ich nicht treten, da der Schaden sich auf eine hohe Summe beläuft, denn es müsste ja das ganze Vorzimmer, Küche, Bad und WC neu ausgemalt werden. ( Vorzimmer und Küche wurden erst vor einem Jahr neu ausgemalt)
Ich bin allein erziehend und habe für solche Sperenzchen kein Geld und keine Nerven.
Was ich überhaupt nicht einsehe ist, dass sich Wiener Wohnen aus der Verantwortung ( Gebäudeversicherung ) ziehen will.
Ich sehe ich nicht ein, dass ich für den Vermieter, also für Wiener Wohnen den Schaden regulieren und mich dann noch vor Gericht für den Vermieter streiten soll.
Der Schaden im Stiegenhaus ist beträchtlich , Wiener Wohnen putzt sich ab und meint, der Schaden im Stiegenhaus wird gleich mit behoben - nur, ich soll das bezahlen !
Kann ich da wirklich nichts anderes machen ?
Wie sieht das tatsächlich mit der Gebäudeversicherung aus ?
mit freundlichen Grüssen
Christine K.             16. Juli 2012

Sehr geehrter Herr Mag. Marschall,
Wiener Wohnen hat sich zwischenzeitlich bei mir gemeldet, sie werden den Schaden regulieren und sich das Geld von der Verursacherin holen.
mit freundlichen Grüssen
Christine K.              17. Juli 2012



Überschwemmung wegen undichten Wasserrohr-Ventils

Vor etwa zwei Wochen kam es im Keller unserers Gemeindebaus aufgrund eines undichten Wasserrohr-Ventils zu einer Überschwemmung.
Der Boden meines Kellerabteils ist heute noch dezent überschwemmt (liegt offensichtlich etwas tiefer, daher hat sich sämmtliches Wasser dorthin zurückgezogen). Einige der darin gelagerten Gegenstände sind dadurch nass geworden und werden in Bälde schimmeln - was kann ich tun?
Habe ich irgendwelche Rechte oder ist das einfach Pech?

C.G.         12. April 2012

Antwort Wien-konkret: Die Schäden müßten über die Hausversicherung abgedeckt werden. Wichtig ist, dass Sie die Schäden dokumentieren. Weiters ist auf die allgemeine Schadensminimierungspflicht hinzuweisen. D.h. wenn Sie Gegenstände retten können, dann sollten Sie dies auch tun und nicht auf einen Zahlung durch die Versicherung hoffen.
PS: Bitte ein Foto uns zwecks Veröffentlichung des Wasserschadens senden.



Wasserschaden im Dachgeschoß

Im Sommer 2009 entstand durch den Ausbau des Dachgeschoss ein Wasserschaden, der niemals als Schaden durch die ausführenden Firmen anerkannt wurde. Der Werkmeister hat es sich einfach gemacht und gemeint, dass da 3. am Werk gewesen wären und deswegen kann die Gemeinde für die Schäden im Lokal nicht aufkommen.
Mittlerweile ist die Decke und die dortige Holzverkleidung noch immer beschädigt und das Gerichtsverfahren wird von der Gemeinde seit über 2 Jahren verschleppt. Innerhalb eines Jahres wurde gerade mal 2 Verhandlungen geführt.
Weiters wurde nach den Sanierungen der Fenster in verschiedenen Simmeringer Gemeindebauten vermehrt Einbrüche verzeichnet, wo Jahrezehntelang nichts passiert ist.
Auf jeden Fall lässt die Qualität der Arbeiten zu Wünschen übrig. 

Kurt D.    1. April 2012



Wasserschaden Gemeinde Wohnung

Wer ist zuständig? 

Hallo,
ich habe ein Problem das niemand lösen will!
Wegen der undichten Dusche von Mieter ober mir habe ich einen Wasserfleck im Badezimmer.
Den Mieter oberhalb scheint das nicht zu interessieren und meine Haushaltsversicherung fühlt sich nicht dafür zuständig.
Nachdem Wiener Wohnen festgestellt hat, dass es sich nicht um einen Defekt der Röhre handelt meinen Sie dass es eine private Sache ist und sie mir nicht weiterhelfen könne.
Ich habe aber gehört, dass Wiener Wohnen den Schaden beseitigen muss und das dann mit dem Mieter oberhald regeln muss. Was stimmt denn jetzt?
Ich habe jetzt schon seit 2 Monaten den Schaden und fühle mich von allen sitzengelassen.

Bitte um Hilfe
Danke, Daliborka B.    17. Oktober 2011

Antwort Wien-konkret: Der Hauseigentümer (in ihrem Fall Wiener Wohnen) ist zuständig. (Ihre Haushaltsversicherung ist deshalb nicht zuständig, da ja der Schaden nicht von Ihnen verursacht wurde). Falls niemand zahlen will, dann an eine => Mieterorganisation wenden.



Fremdzugriff auf die Wasserversorgung einer Gemeindewohnung

Ich heiße Friedrich G. und bin seit 1994 Mieter bei Wiener-Wohnen. Meine Wohnung befindet sich in der Florian-Geyergasse 6-10/.../... im 10ten Wiener-Gemeindebezirk. Im Lauf des Aufenthalts in obiger Adresse bin ich mehrmals in die Lage gekommen ohne Wasser dazustehen weil in der Nachbarwohnung der Hauptwasserhahn abgesperrt worden ist. Seltsamerweise erfolgt die Sperrung meines Wasserzugangs über die mir unzugängliche Wohnung Nr 18 . Diesen Zustand habe ich Wiener Wohnen bei entsprechenden Vorfällen (indem ich kein Wasser zur Verfügung hatte weil der Haupthahn der Nebenwohnung geschlossen worden war) mehrmals vorgetragen, mit dem Ergebnis das mir heute den 22.08.2011 wiederum über diese Nachbarwohnung das Wasser abgedreht worden ist. Nachdem ich Wiener-Wohnen darüber ueber die Line 05757575 informierthabe ist seitdem nichts geschehen und ich stehe ohne Wasser da. Dieses Vorkommnis ist nicht das einzige Problem das mir seit ich Mieter bei Wiener-Wohnen bin untergekommen ist. Erich Kästner würde aus den Zuständen bei Wiener-Wohnen ein nüberaus unterhaltsames Buch machen.
Mich nervt`s.

Friedrich G.      22. August 2011

Anmerkung Wien-konkret: Wiener Wohnen läßt die Mieter verdursten.
Unfassbar.



Stellungnahmen zu Wasser & Kanal im Gemeindebau,

Index: Wasserprobleme im Wiener Gemeindebau.