Wien
    

Fehlende Elektrosicherheit im Gemeindewohnungen:

Stromunfälle im Gemeindebau

Stromunfälle im Gemeindebau

Wußten Sie, dass noch immer nicht alle Gemeindewohnungen in Wien - wir schreiben das Jahr 2010 - einen ausreichenden Elektroschutz gegen Stromunfälle verfügen? In einigen älteren Gemeindebauten (vor dem Baujahr 1980) verfügen noch immer nicht über eine Erdnung und einen FI-Schalter !

„Elektrischer Strom fordert in Österreich jährlich mindestens 45 bis 50 Tote. Strom zündet rund 35% aller Brände in Österreich und verursacht so über 99 Mio. EUR Sachschaden“, so Dr. Friedrich Perner, Brandschutzdirektor von Wien.

Derzeit versucht Wiener Wohnen die Kosten dafür auf die Mieter abzuwälzen. Die Mieter sollen die Erdung und den FI-Schalter auf eigene Kosten einbauen. Falls die Mieter ausziehen, bekommen sie allerdings dafür keine Ablöse. Lediglich bei Neuvergaben werden Wiener Gemeindewohnungen mit ausreichenden Elektroschutz übergeben.
 

Wodurch verhindert man schwere Stromunfälle?

1.) Sicherungen: Diese verhindern eine Überlastung von Stromleitungen. Überlastete Stromleitungen können Kabelbrände in Wohnungen verursachen.

2) FI-Schalter: Das ist ein Fehlerstromschutzschalter, der bei Überschreiten eines bestimmten Differenzstromes den Strom abschaltet. Die maximale Auslösezeit liegt bei 0,4 Sekunden. Zum Personenschutz ist ein maximaler Ansprechstrom von 30 mA Nennstrom vorgeschrieben. (ÖVE E8001-1/A1:2002-04-01) In Österreich wurde der Fehlerstromschutzschalter gesetzlich im Jahr 1980 für Privathaushalte vorgeschrieben.

3) ausreichend gute Erdung: kaum zu glauben, aber in manchen Altwohnungen gibt es noch immer keine Erdung. Gute Elektriker können den Erdungswiderstand messen - so eine Erdung vorhanden ist - und beurteilen, ob dieser ausreichend ist.

Allg. Merksatz: Die Sicherung schützt die Leitung, der FI-Schalter den Menschen. (In gewissen Fällen schützt auch der FI-Schalter vor Bränden, wo die Sicherungen nicht auslösen!)
 

Rechtsgrundlagen:

Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern, Wohnungseigentümern und
Eigentümergemeinschaften bezüglich der „Hauselektrik“ sind im Mietrechtsgesetz (§3 MRG), WEG und Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (§ 1096 ABGB) geregelt.

Grundsätzlich hängt es davon ab, ob der Tatbestand unter §3 des MRG (Mietrechtsgesetzes) in die Erhaltung fällt. Wenn die fehlende Erdung bzw. das Fehlen des FI-Schalters für die Person lebensgebedrohlich oder gesundheitsschädlich ist oder auch brandgefährdend, dann würde es unter den §3 Erhaltung fallen und ist vom Vermieter zu zahlen.  => http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/ahs-info/erhaltung.html
(Von "Wiener Wohnen" als EIgentümerin der Gemeindewohnungen sind Fälle bekannt, wo "Wiener Wohnen" versucht die Kosten vom Mieter zahlen zu lassen).

Gemäß § 1096 ABGB ist der Vermieter verpflichtet, eine Wohnung zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses auf eigene Kosten in „brauchbarem“ Zustand zu übergeben. Das heißt, eine Wohnung muss zum sofortigem Bewohnen geeignet sein und darf keine gröberen, die Benützung hindernden Mängel aufweisen.
Tipp: Der Mieter sollte vor Vertragsunterzeichung auf einen Elektrobefund für die Wohnung bestehen. (Kosten ca 200-250 Euro für eine 70 m2 Wohnung) 
 

Hilfe! Wer hilft mir weiter?

* Expertenberatung mit zusätzlichen Infos und die Liste aller Elektrotechniker vermittelt die Wiener Elektroinnung Telefon: 01-514 50 2334
 
* Presseinformation des Kuratoriums für Elektrotechnik und der Landesinnung Wien, Oktober 2006;
=> "Elektrische Anlagen in Wohnungen und Häusern Mietrechtliche Aspekte"
 
* Presseinformation der Bundesinnung der Elektro- und Alarmanlagentechnik und des Kuratoriums für Elektrotechnik, 20 März 2007;
=> "Neue zwingende „Erhaltungspflichten“ für Vermieter" (Neue Sicherheit für Mieter - Chance für Mieter auf Sanierung von unsicheren Elektroanlagen auf Kosten der Vermieter.)

* Mieterorganisationen: Mieterinteressensgemeinschaft, Mieterbund, Mieterschutzverband, Mietervereinigung

* Arbeiterkammer AK Wien, Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien, Tel. +43 (1) 50165 0. Sie führte einen Musterprozess zum Erhaltungsaufwand bei Wohnungen und gewann. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes OGH gilt auch für Gemeindewohnungen.

* OGH-Urteile: 7 Ob 78/06f vom 11.10.2006 und 1 Ob 241/06g vom 27.2.2007

* help ORF TV: Beitrag vom 13.6.2007
 
 

Video:
Pressekonferenz von Wohnbau- stadtrat Dr. Michael Ludwig am 3.8.2010 im Rathaus, wo er auch zum Thema Stromrisiken im Gemeindebau Stellung nimmt

Video 20 MB;
Dauer: 5 min
© Wien-konkret


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Wien-konkret: Stromsicherheit im Gemeindebau? Es gibt nach wie vor Gemeindebauten, die haben nach wie vor keinen FI-Schalter. Das bedeutet für die Bewohner genau genommen Lebensgefährlichkeit da drinnen zu wohnen. Wie sehen Sie das? Werden die nachgerüstet, diese alten Gemeindebauten? Wer zahlt es?

Wohnbaustadtrat Ludwig: Ich bin selber in einem Gemeindebau aus dem Jahr 1923 groß geworden. Ich habe dort den größten Teil meines Lebens verbracht. Ich kann mich aber erinnern, wie der Gemeindebau saniert worden ist, beispislesweise die elektrischen Leitungen renoviert worden sind – wie wir das auch bei allen anderen Gemeindebauten machen – nicht nur aus der 1. Republik, sondern auch bei den jüngeren Gemeindebauten.  Bei diesen Sanierungen wird sehr tiefgreifend die gesamte technische Infrastruktur überprüft und verbessert. Falls es bei einzelnen den Eindruck gibt, dass es Verbesserungsmöglichekeiten gibt, dann würde ich vorschlagen, dass Sie sich an das Kundendienstzentrum wenden um zu eruieren, ob beispielsweise eine Sanierung vorgenommen wird.

Wien-konkret: Das haben die Bewohner auch gemacht und die haben die Auskunft bekommen, dass sie es auf eigene Kosten sanieren müssen.

Wohnbaustadtrat Ludwig: Da ich nicht weiß, von welchem Objekt Sie sprechen und von welchen konkreten Rahmenbedingungen würde ich vorschlagen, dass Sie mir vielleicht im Anschluß sagen, …

Wien-konkret: Da gibt es viele.

Ergebnis: Im Anschluß wurde der Fall von Frau Elfriede A. kurz andiskutiert und vereinbart, dass die Kontaktdaten und der Fall an Wohnbaustadtrat Ludwig und seine Mitarbeiter gesandt wird. Bereits 3 Tage später gab es einen Elektrobefund zur Wohnung, neue Sicherungen und erstmals einen FI-Schalter in dieser Gemeindewohnung.
(genaueres zum Anlaßfall => Gemeindebau Autokaderstraße 5, 1210 Wien).
Bleibt zu hoffen, dass nun die anderen Fälle mit Sicherheitsproblemen bei der Stromversorgung im Gemeindebau genauso schnell gelöst werden und von "Wiener Wohnen" bezahlt werden.
 



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Mein F4 Schalter ist kaputt

Hatte einen Kabelbrand beim Alibert und die Steckdose ist ausgebrannt und trotzdem fiel der F4 Schalter nicht runter .
Wo kann ich mich hinwenden damit mir die Gemeinde Wien einen neuen F 4 Kasten gibt
Danke für Ihre Antwort im voraus.

Lg Anna H.   25. April 2012
 
Antwort Wien-konkret: Am besten die Servicetelefonnummer von Wiener Wohnen anrufen: 05-757575, täglich von 0 - 24 Uhr.
PS: Der Schalter heißt Fehlerstromschalter (FI-Schalter)



Fehlende Elektrosicherheit im Gemeindewohnungen:

Bei unserer (moderneren, BJ 2005) Anlage gibt es in der Waschküche einen FI-Schalter, der mit 0,1 A Auslösestrom bemessen ist, das ist eigentlich schon gefährlich, da laut dem ETG oder auch der ESV 0,03 A vorgesehen ist. In Kroatien habe ich einen Verteiler gesehen, deren FI-Schalter einen Auslösestrom von 0,5 A hat - auch sehr gefährlich?!

Michael Z.          17. Dezember 2011



Elektrische Anlage der Wohnung & Ablöse

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2002 habe ich von Wiener Wohnen in der Direktvergabe eine Wohnung übernommen (1 Zmmer-Wohnung) und habe für Möbel Ablöse bezahlt.
In den Jahren habe ich Fernwärme einleiten lassen (es war nur ein Gaskonvektor und ein Gasdurchlauferhitzer vorhanden). Weiters habe ich das komplette Bad saniert (neue Badewanne, Verfliesung). Jetzt ziehe ich nach Niederösterreich und möchte die Wohnung wieder in die Direktvergabe geben (ich habe bereits eine Nachmieterin gefunden , die bereit ist, mir das Bad und die Einbaumöbel abzulösen).
Von Wiener Wohnen habe ich die Auflage erhalten, einen positiven Gas- und Elektrobefund vorzulegen, bevor ich die Wohnung weitergeben kann. Es wurde mir mitgeteilt, dass ich mich selbst um den Gasbefund kümmern muss und auch selbst bezahlen (vielleicht bekomme ich von Wiener Wohnen den Betrag zurück). Weiters wurde mir mitgeteilt, dass Wiener Wohnen die Fa. EBE beauftragen wird einen Befund zu erstellen, dessen Kosten Wr. Wohnen trägt. Auf mein Anfragen bzgl. weiterer Vorgangsweise wurde mir mitgeteilt, dass ich Falle eines negativen Befunden ich die Fa.ARGE zu beauftragen hätte, notwendige Arbeiten durchzuführen. Auf meine Anfrage, der Vorgangsweise wenn der Befund positiv ist, hat mir der Bedienstete von Wr. Wohnen mehr oder weniger zu verstehen gegeben, dass dies nicht der Fall sein wird. In der Folge habe ich ARGE kontaktiert, woraufhin mich Elektriker Lustig angerufen hat, da er nötigenfalls die Arbeiten durchführen wird. Am 27.4.2011 hat nur die Fa.EBE die Prüfung durchgeführt. Am 2.Mai habe ich dann den Befund erhalten, und da ich elektrischer Laie bin, mich mit diesem zur Fa. Lustig begeben (Elektriker der Fa. EBE hat mir mitgeteilt, dass einige Leitungen neu zu verlegen sind, da die Farben nich stimmen). Der Elektriker (oder vielleicht auch Inhaber) der Fa. Lustig hat nach Lesen des Befundes mir mitgeteilt, dass die komplette elektrische Anlage neu gemacht werden muss (d.h. komplett neue Leitungen verlegen, mit Stemmen etc.), wobei natürlich auch die Einbaumöbel entfernt werden müssen und die Fliessen beschädigt werden. Die Kosten hat er mir mit ca. 4.000,-- Euro berechnet. Von Wiener Wohnen wurde mir mitgeteilt, dass ich diese Kosten vorzuschiessen hätte, obwohl ich eine Einkommensbestätigung vorgelegt habe, aus der hervorgeht, dass mein Einkommen unter der Mindestgrenze liegt. Ausserdem verliere ich im Falle, dass die Nachmieterin dann noch nicht einziehen will, das ganze Geld. Auf meine Anfrage bei der Fa. Lustig, wie es möglich sein kann, dass nun die komplette Anlage erneuert werden muss, obwohl 2002 ja auch eine Elektrobefund vorliegen muss, wurde mir lakonisch mitgeteilt, dass es sich damals vielleicht um einen "Freundschaftsbefund" gehandelt habe.
Zu Hause habe ich dann in meinen alten Unterlagen herausgefunden, dass 2001 ebenfalls die Fa. Lustig involviert war. Bei meiner neuerlichen Vorsprache bei dieser Firma wurde mir mitgeteilt, dass der Elektriker, der dies ereldigt hat nich mehr bei der Firma ist und man sich nicht erklären kann, was er sich dabei gedacht hat. Im Computer scheint nichts auf, da die Fa. erst mit August 2001 ein sogenanntes Störprotokoll hat und die Arbeiten im April 2001 durchgeführt wurden. Vielleicht befindet sich im Keller noch irgendetwas, wurde mir von der Sekretärin mitgeteilt, falls es nicht schon auf der Deponie gelandet ist.
Nach diesem Gespräch habe ich sofort bei Wiener Wohnen angerufen und um Rückruf bzw. einen Termin gebeten, was bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist.
Auf dem Befund der Fa.EBE ist gross vermerkt, dass "Gefahr für Leben und Sachwerte" besteht, was für mich soviel heisst, als das mir Wiener Wohnen diese Wohnung vermietet hat, obwohl diese nicht freigegeben werden dürfte. Laut einem von mir kontaktierten Sachverständigen muss jedesmal wenn in der Wohnung etwas neu gemacht wird, auch die ganze elektrische Anlage auf den neuesten Stand gebracht werden. Fa.Lustig hat 2001 einen neuen Kleinverteiler und FI-Schalter montiert, aber die alten Kabel, welche in Metallrohren liegen, sowie die G-Drähte belassen.
Falls 2001 die Fa. Lustig oder eine andere Firma an Wiener Wohnen einen postiven Befund geschickt hat, so war dies mehr als grob fahrlässig. Falls Wiener Wohnen davon Kenntnis hatte, dass die Wohnung nicht in Ordnung ist und trotzdem weitergegeben hat, ist dies ebenfalls grob fahrlässig.
Jedenfalls versucht Wiener Wohnen, dass ich als "Verlierer" aussteige. Wenn ich die Arbeiten durchführen lassen und dann die Nachmieterin nicht einsteigt, ist das Geld verloren. Wenn ich die Wohnung an Wr. Wohnen zurückgebe, brauche ich diese Arbeiten nicht durchführen zu lassen, aber ich verliere die Ablösezahlung und muss auch noch die Räumung der Wohnung übernehmen.
In der Folge erwäge ich rechtliche Schritte zu unternehmen, aber da ich bei meinem Einkommen keinen RA bezahlen kann, ersuche ich Sie um Hilfe, was ich unternehmen kann, damit ich zu meinem Recht komme.

Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung
und freundlichen Grüssen
Gertraud S.         4. Mai 2011



Rechnung verschwunden und wieder aufgetaucht

sehr geehrter herr mag.marschall !
ein zwischenbericht: ich habe am 14.2.11 eingeschrieben die originalrechnung an kd 23 wiener wohnen anton baumgartnerstr. gepostet. die rechnung ist jedoch anscheinend zwischen den einzelnen magistratsabteilungen liegen geblieben. erst nach mehrmaliger urgenz meinerseits ist die rechnung wieder aufgetaucht und wird jetzt erst bearbeitet !!!!.
auf jeden fall ist bis zum heutigen tage keine bezahlung erfolgt.

schönen tag
w.b                 15. April 2011

Nachtrag:
sehr geehrter herr mag.marschall 
der schaden wurde mittlerweile von wiener wohnen bezahlt ( nach einigen urgenzen meinerseits).
freundliche grüß und nochmals danke
w.b         23. August 2011



@ stromunfälle und ignoranz von wiener wohnen

Frau B. hatte wohl auch  einwenig Glück, aber es hätte auch anders ausgehen können. Warum sollen die Mieter dafür bezahlen, dass Wiener Wohnen sich nicht um die vorgeschriebenen Sicherheiten im Gemeindebau kümmert.
Auch wenn jetzt keine Wahlen sind, wäre es wohl angebracht, wenn Hr. Wohnbaustadtrat Ludwig danach trachten würde, dass die Gemeindebaumieter nicht solchen Stromunfällen ausgesetzt sind.

naja, die Hoffnung stirbt zuletzt...
mit frdl.Gr.  E.        11. Jänner 2011 



stromunfälle und ignoranz von wiener wohnen





Stromkabelverlegung durch den Elektriker von Wiener Wohnen in meiner Gemeindewohnung

sehr geehrte redaktion!
meine mutter wohnt im 23.bezirk peterlinigasse 12-16/.../... seit 1968 in einer gemeindewohnung. sie hatte nunmehr am samstag den 8.1.11 einen kabelbrand im vorzimmer bis wohnzimmer aufgrund der über 40 jahre alten stromleitungen. wir mußten am samstag einen elektriker suchen, der meiner mutter vorab weiterhalf. die leitungen waren komplett aufgelöst und es war gefahr im verzug. am montag 10.1.11 mußten alle leitungen neu verlegt werden inkl. f1 schalter. bei wiener wohnen habe ich auf diesen umstand (lebensbedrohlich) hingewiesen. die kosten für die neue montage soll komplett meine 85-jährige mutter übernehmen.
ich bitte um ihre unterstützung für diese ignoranz von wiener wohnen.

mfg walter b.       11. Jänner 2011  

Anmerkung Wien-konkret:
1) Online auf => www.wien-konkret.at/wohnen/gemeindebau/strom/
Haben Sie ein Foto gemacht. Das wäre jetzt wichtig. Bitte zumindest jetzt ein Foto mit den neu verlegten Leitungen machen.
2) Werde es an Wohnbaustadtrat Ludwig und die Rathausparteien weiterleiten. Bin mir sicher, dass Wiener Wohnen zahlen wird.

Sehr geehrter Herr Mag. Marschall,
anbei sende ich Ihnen => unsere Stellungnahme zum Fall B.
Es sei angemerkt, dass sich Herr B. bereits am Samstag, den 8.1., an die Wiener Wohnen Service-Nummer unter der Rufnummer 05 75 75 75  hätte wenden können. Die Wiener Wohnen Service-Hotline ist von Montag bis Sonntag von 0 bis 24 Uhr - also rund um die Uhr - besetzt.
 
Mit besten Grüßen,
Christian Kaufmann

Mediensprecher Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Magistrat der Stadt Wien
Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung          17.1.2011



keine FI-Schutzschalter in Gemeindewohnungen!

fehlende FI-Schalter in Gmeindebauwohnungen



Bild links: verkohlter Stecker
Bild Mitte: Der "Sicherungskasten" in der Gemeindewohnung von Frau Elfirede A.: kein FI-Schalter, nur Sicherungen
Bild rechts: Der Gemeindebau in der Autokaderstraße (Wien, Floridsdorf) schaut von außen gar nicht sanierungsbedürftig aus. Der Schein trügt aber...

Ich wohne seit 1967 in einer Gemeindebauwohnung (70 m2). Nach einem "Kurzen" u. dadurch verkohlten Schucko-Stecker, holte ich zur Reparatur einen Elektriker. Meine Geräte (Waschmaschine, Wasserkocher,  sind in Ordnung!).
Dieser stellte unter anderem fest, dass ich in meiner Wohnung keinen FI-Schutzschalter habe, lediglich verstärkte Sicherungen...

Nun meine Frage, wäre es nicht Angelegenheit von Wiener Wohnen, mir einen Sicherheitskasten mit FI-Schalter u.eventuell verstärkten Leitungen zu installieren, oder ist es Sache des Mieters ?? Laut Elektriker sind unsere Leitungen für den heutigen Standard nicht geeignet (Waschmaschine, event. Geschirrspüler).  Es stellt sich  auch die Frage, ob eine Waschmaschine für Wiener Wohnen zählt, da wir im Haus eine Waschküche haben. 

Für Ihren diesbezüglichen Ratschlag dankend,
mit frdl.Grüßen 
Elfriede A.,    1210 Wien         29. Juli 2010

Anmerkung Wien-konkret:
Aus meiner Sicht herrscht ohne FI-Schalter LEBENSGEFAHR in ihrer Wohnung !!! Jedes defekte Elektrogerät kann hier dramatische Folgen haben. Bitte sofort ein paar Bilder im .jpg oder .gif Format - am besten mittels einer Digitalkamera bzw Handykamera - von Ihrem Sicherungskasten an Wien-konkret senden bzw auch von den verkohlten Schucko-Stecker. Ich leite Ihren Fall an den Bürgermeister und Wiener Wohnen weiter. Das muss ganz rasch erledigt werden ! R.M.

S.G. Hr. Mag.!
lt.Rückruf v.Werkmeister Bucher: FI-schalter + Erdung + Kabeln sind Problem der Mieter. Bei Wohnungsbau 1967 war Freigabe ohne FI, mittlerweile ist es Gesetz, aber Sache der Mieter.
Wiener Wohnen erneuert es nur bei leerstehenden Wohnungen, solange ich hier wohne , nicht, erst falls ich ausziehe.
Na fein, das kostet viel Geld, was die Mieten erhöhen würde..... war die letzte Auskunft, also für Wr. Wohnen laut Gesetz nicht  zwingend, nur bei Neuübergabe.
Wie es aussieht, muß ich eine Lösung finden, wie ich dies (auch finanziell) lösen kann....
 
Ihnen nochmals vielen Dank- ich gebe aber noch nicht ganz auf!
mit frdl.Grüßen
Elfriede A.,         30. Juli 2010

PS: Laut Elektriker müßte man alles genau ansehen, ob FI-Einbau genügt oder Leitungen und Erdung notwendig sind, dementsprechend auch der Preis....


Überprüfung durch einen Elektriker (Firma EBE) im Auftrag von Wiener Wohnen:
S.g.Hr.Mag.Marschall!
Dank Ihrer Unterstützung kam heute bereits ein Fachmann der Fa. EBE im Auftrag v. Wiener Wohnen. Also es besteht eine  Nullung-/wenn das so heißt ?) der Erdungswiderstand ist zw. o.2-0,27- Es wurde bei allen Steckdosen gemessen, Erdung vorhanden. Techniker meinte keine Lebensgefahr wenn ich die Stecker verwende. Allerdings kein FI-Schutz u. kein Zusatzschutz (lt.Bericht). ... 
Befund: kein Fi-Schutz , nur Nullung, kein Zusatzschutz vorhanden, Gefährdung des Mieters:  JA ...

Werde weiter berichten
vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!
mit frdl.Gr.   Elfriede A         5. August 2010


Am Freitag 6. August 2010 wurde dann bei Frau A. der FI-Schutzschalter eingebaut und auch gleich die alten Sicherungen ausgetauscht.
=> ganzer Fall: FI-Schalter Gemeindebau Autokaderstrasse 5, 1210 Wien
 
Am 17. August 2010 gab das Büro des Wohnbaustadtrates Ludwig eine Stellungnahme zu dem Fall ab. => Stellungnahme



Räumungsklage / defekte elektrische Leitungen / 25% vom Zins einbehalten

Räumungsklage von Wiener Wohnen: Mieter soll aus Gemeindebau ausziehen



Wiener Wohnen hat eine Firma geschickt, die die Elektrizität auf neuem Stand bringen sollte ...

Unsere elektrischen Leitungen waren defekt, was auch nicht weiter verwunderlich sein dürfte, denn seit 1959 hat sich Wiener Wohnen um nichts gekümmert. Auf jeden Fall, sind die Leitungen abgebrannt, sie waren viel zu schwach um einen modernen Haushalt noch standhalten zu können. Auf das hinauf hat Wiener Wohnen eine Firma geschickt, die die Elektrizität auf neuem Stand bringen sollten, als FI-Schalter, verstärkte Leitungen. Was ist geschehen? Im wesentlichen wurde das auch gemacht, aber wie! Pro Zimmer nur mehr einen Lichtschalter und eine Steckdose, in der Küche nur einen Lichtschalter und eine Steckdose. Die waschmaschin hat aufgehört zu funktionieren, der Elektroofen hat aufgehört zu funktionieren. Mir wurde gesagt, dass Wiener Wohnen das nicht möchte. Luster wurden von den Wänden gerissen, Löcher gebohrt, die so groß sind, dass ich mit einer Hand durchgreifen kann. Die Leitungen wurden ganz einfach an der Wänden befestigt, ohne einen Kabelkanal zu verwenden.
Aus der Wohnung wurde eine Baustelle. Brief an Wiener Wohnen sind zwecklos, da bekommt man keine Antwort. Was wirklich rasch und unkompliziert bei Wiener Wohnen funktioniert ist, wenn der Zins nicht rechtzeitig gezahlt wurde, dann ist am nächsten Tag schon eine Mahnung da.

ganzer Beschwerdebrief von karl g.   29. Juni 2010
=> Räumungsklage von Wiener Wohnen



Stellungnahmen zu Stromunfälle im Gemeindebau

FPÖ Frank: Werden einen diesbezüglichen Antrag einbringen

FPÖ zu fhelenden FI-Schutzschaltern im Gemeindebau

Sehr geehrter Herr Marschall!

Ich danke Ihnen, dass Sie auch uns Ihr mail zukommen ließen. Ja, auch wir begrüßen es, wenn mehr Sicherheit im Gemeindebau herrscht und ich werde einen diesbezüglichen Antrag einbringen. Gerne lasse ich Ihnen dann die Antwort zukommen. Bei dieser Gelegenheit darf ich Sie noch auf meine homepage aufmerksam machen, wo ebenfalls immer wieder Versäumnisse der Stadt Wien aufgezeigt werden und vielleicht ist das eine oder andere für Sie von Interesse.

Was die Sicherheit ebenfalls betrifft, sind Gasthermen. Immer wieder kann man von Unfällen lesen oder hören, die durch unsachgemäß gewartete Thermen hervorgerufen werden. Ich habe einen Antrag gestellt, wonach Wien-Energie bei den Gemeindebaubewohnern kostenlos einmal jährlich die Wartung der Gasthermen vornehmen soll, da Wien-Energie zu den teuersten in Österreich zählt und außerdem die den Verbrauchern vorgeschriebenen Kosten bis zu 40 % über dem Kostendeckungsgrad liegen, d. h. selbst Rechnungshof und Kontrollamt haben bereits Kritik an der Gebarung der Gebührenverrechnung und deren Höhe geübt.

Mit freundlichen Grüßen
Henriette Frank
Landtagsabgeordnete & Gemeinderätin

T: +43 (0)676 3725702
M: politik@henriettefrank.at     
Blog: www.henriettefrank.at                    12. Jänner 2011