Wien
    


=> Kommentare & Postings eintragen

 

Räumungsklage wegen Mahnungskosten

S.g. Damen und Herren,

Ich habe mir 2008 eine Gemeindewohnung genommen, damals war ich 17 Jahre alt und meine Mutter ging als Bürge. Sie half mir auch immer die Miete zu bezahlen. Damals habe ich mit meinem Ex Freund in der Wohnung gewohnt und er gab mir auch immer etwas auf die Miete drauf.
   Eines Tages habe ich meinen Freund gebeten die Miete x bei der Post aufzugeben, er hat es aber nie gemacht sondern hat das Geld für sich ausgegeben. Worauf ich gleich bei Wiener Wohnen anrief und mit der Buchhaltung gesprochen habe und die Dame dort meine" Es sei kein Problem, ich soll die Miete x einfach am Ende des Monats nachbezahlen, die Miete muss nur innerhalb eines Montas bei Wiener Wohnen einlangen.
   Ich war erleichtert. Dadurch das sich das jetzt die Jahre so durchzog und ich immer die Miete im Nachhinein zahlen durfte, rief ich immer wieder bei dieser Dame an und fragte nach ob das so in Ordnung geht und sie meinte bei jedem Telefonat das sie meine Situation versteht und sie wird die Mahnkosten immer ausbuchen sodass für mich keine Kosten anfallen. Dies ging auch die Jahre soweit immer gut.
   Bis ich im März 2012 eine Räumungsklage erhalten habe, das ich Mietrückstände hätte (also alle Mahnkosten angesammelt seit 2008 ???????? es ging soweit das ich die Verhandlung hatte und ich wegen Mietschulden beschuldigt wurde, jedoch meine Wohnung nicht räumen musste sondern es schließlich nur um 40 euro ging ????
   Kann man etwas dagegen tun, hätte ich nicht eine eingeschriebene Mahnung erhalten sollen ? Darf man telefonischer Aussagen von den Mitarbeitern keinen Glauben mehr schenken ?
Auserdem werde ich von meinem zuständigen Referenten derartig schlecht behandelt, er wollte mich nicht einmal anhören, war damals persönlich bei ihm und er wollte sich nicht einmal meine Kontoauszüge ansehen das ich ihm zeigen wollte das ich nie eine Miete schuldig war ???? Er meinte nur es Interessiert ihn nicht er sieht es im Computer das es einen Mietrückstand gibt weil angeblich mit meinen Einzahlung die Mahnkosten auch abgedeckt wurden und dann somit Teile von der Miete offen sind, kann man irgendwie mit einem Beschwerdebrief an diesen Herren vorgehen, sodass er alles offenlegen muss und das er auch einmal zur Rechenschaft gezogen wird ??
   Er wollte nicht einmal das ich mit zu der Verhandlung komme, er meinte das brauch ich nicht es ist sowieso erledigt, als ich dann trotzdem zu der Verhandlung gekommen bin habe ich erfahren das alle Mieter die nicht erschienen sind Verfahrenskosten zahlen haben müssen, also da merkt man das er mich die ganze Zeit linkt !!!!

BITTE UM HILFE 
B.     24. April 2012

Antwort Wien-konkret: Wegen 40 Euro würde ich in ihrem Fall nicht viel diskutieren. Da können Sie froh sein, dass von Wiener Wohnen nicht alle offenen Mahnungskosten eingeklagt wurden. Allerdings sind Falschauskünfte bezüglich der Gerichtsverhandlung natürlich ein starkes Stück.

Rückantwort:
Bei den 40 Euro handelt es sich ja um alle Mahnkosten die angefallen sind, das hat mir der Herr Bauer bestätigt !!
Allerdings geht es ja weiter, mir werden immer und immer wieder Mahnungen geschickt, er meinte nur drauf: " Das ist ein Computerfehler" und mündlich wurde mir wieder versichert das die Mahnkosten storniert wurden - und dann in ein paar Jahren bekomme ich wieder eine Räumungsklage ??????
Außerdem bekommt man dort keine Auskünfte sondern wird nur nieder gemacht was einem überhaupt einfällt wirtschaftliche Schulden bei ihnen zu machen ?!!
Man bekommt auch keine Rückrufe mehr wenn man Auskünfte will !!!
Mfg B.   25. April 2012



zwangsweise Räumung wegen Mietrückstands

ich habe für den 9. mai eine zwangsweise räumung wegen mietrückstand (wiener wohnen) kònnte jetzt alles sofort bezahlen. habe ich noch eine chance die wohnung zu behalten?

roland st.     15. April 2012

Antwort Wien-konkret:
* Gab es schon einen Gerichtstermin? Was wurde vereinbart?
* Prinzipiell kann man bis zum Räumungstag sein Schuld noch begleichen, je früher desto besser. Danach verliert man die Wohnung und es gibt eine Zwangsvollstreckung.
* Die letzten Tage hat man dann nur mehr die Chance eine Bareinzahlung in einem Kundendienstzentrum von Wiener Wohnen zu machen.
* Unbedingt Wiener Wohnen unter 05-75 75 75 anrufen und die Abwicklung besprechen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.



Frage wegen Räumung am 19.1.2012

Kundennummer: 005036xxxx Vertragsnummer: 081832907xxxx 
Guten Tag.
Ich soll meine Gemeinde Wohnung am 19.1.2012 räumen. Bitte, ich kann nirgendwo sonnst hin zugehen. Kann mann hier noch was machen? Ich kann nichts mehr hingehen, nicht telefonieren, habe in Moment kein Geld. Bitte, helfen sie mir!!!
Bitte um möglichst schnelle Antwort.
Danke
mfg Stefan M.         16. Jänner 2012 

Antwort Wien-konkret: Die letzte Chance liegt wahrscheinlich bei Wohnbaustadtrat Ludwig, noch dazu wo die Zeit so drängt. Telefon: 01-4000-81260. Am besten einmal probieren. Vielleicht hilft er Ihnen.



Räumungsklage / defekte elektrische Leitungen / 25% vom Zins einbehalten

Am 20.10.2011 habe ich eine Exekutionstitel vom BGR Mattersburg bekommen.
Daraufhin habe ich eine Anzeige gemacht:
Anzeige wird gegen Rechtspflegerin Kirstin E..., am Bezirksgericht Mattersburg, Gerichtsabteilung 2, erhoben, wegen Amtsmissbrauchs und Prozessbetrugs.
Das Verfahren von Wiener Wohnen gegen Karl G... wurde schon 2010 eingestellt.
Am 21.10. 2011 bekomme ich nun eine amtliche Mitteilung, dass einer Exekution stattgegeben wurde. Es ist somit erwiesen, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Amtsmissbrauchs und eines Prozessbetruges handelt.
301 3 E 3106/11w - 2
Anzeige wird gegen Wiener Wohnen vertreten durch MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11, erhoben, wegen Amtsmissbrauchs und Prozessbetrugs.
Das Verfahren von Wiener Wohnen gegen Karl G... wurde schon 2010 eingestellt.
Am 21.10. 2011 bekomme ich nun eine amtliche Mitteilung, dass einer Exekution stattgegeben wurde. Es ist somit erwiesen, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Amtsmissbrauchs und eines Prozessbetruges handelt.

Angezeigt werden folgende Vergehen, begangen von Wiener Wohnen, an Karl G...:
   1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt.
   2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben.
   3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung installiert.
   4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der Justiz!
   5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von € 50.000.-
   6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w - 2 und das stellt einen Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar.
   8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.
   9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!

Ich weiß schon - es ist alles korrupt - und die Justiz ist da nicht ausgenommen. Alle haben Angst vor Wiener Wohnen, alle möchten als Juristen weiterkommen und da ist jedes Mittel recht.

Karl G.    22. Oktober 2011

Anmerkung Wien-konkret: "Wiener Wohnen" ist keine Behörde, gehört aber der Stadt Wien. Ihr Frust mit der Wiener Wohnpolitik ist aber nach Ihren Erlebnissen verständlich.



Hilfeschrei

SEITENTITEL: Wiener Wohnen - Räumungsklage
Hallo,

ich habe nach eingereichter Räumungsklage mit Wiener Wohnen im Mai eine Ratenvereinbarung ausgemacht, welche mir ermöglichte, dass ich den Mietrückstand, welcher sich angestaut hat (habe leider beruflich aufs total falsche Pferd gesetzt), mittels Rate nachzahlen kann.
Nun bin ich durch jahrelanges Alleinsein mit Pfändungen unterhalb des Existenzminimums (Kind mit jetzt 19 Jahren wurde mir vor 5 Jahren vorgestellt. Wusste nichts von Kind, musste aber 4 Jahre Alimente auf einen Schlag zurückzahlen, was mir nicht möglich war) schon seit langem psychisch schwer angegriffen (Herzrasen ist noch das mindeste).
Alles keine Ausrede, ist mir klar.
Nur ist der Räumungstitel jetzt durch... ich bin nie seit dem "Einfahrer" im Beruf seither auf die Beine gekommen, hungere mich täglich durch, habe oft tagelang nichts zu essen, und bin dadurch auch völlig zahlungsunfähig geworden.
Jetzt meine Frage: Habe ich eine reelle Chance, den Räumungstermin noch abzuwenden?
In dieser Wohnung bin ich aufgewachsen... dazu wüsste ich nicht, was ich danach machen soll.
Mir ist auch bewusst, dass, trotz des Bewusstseins der Lage meine Angst mich so lähmte, dass ich zu nichts mehr im Stande war (Sozialamt etc.) und dem quasi wehrlos und tatenlos entgegensah.
Würde alles tun, um dies abzuwenden.
Kann ich das nicht abwenden, wage ich zu behaupten, dass mein Leben endgültig zerstört ist.

Was kann ich tun?
mfg Gerald K.         28. September 2011

Anmerkung Wien-konkret: Wieviel ist offen? Was ist wann fällig? Was machen Sie beruflich?

Guten Morgen,
offen sind einige Mieten, bedingt dadurch, dass ich dummerweise riskierte und all mein mir verbliebenees Geld in ein Gastronomieprojekt steckte und von meinem Geschäftspartner über den Tisch gezogen wurde.
Dadurch waren im Mai 2.100 offen, wovon ich 700 bezahlte.
Seitdem ist aber meine Lage derartig aussichtslos gewesen, wie ich sie unten beschrieb.
Ich bin aus der EDV gekommen, seit dem Fiasko mit dem Lokal bin ich arbeitssuchend.
Also mehr als mit einem Bein im drastischen Totalabsturz. :-(

mfg   Gerald K  28. September 2011



Räumungsklage wegen einer unabsichtlich nicht bezahlten Miete

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe am 15.6.2011 einen eingeschriebenen Brief des Bezirksgericht Floridsdorf erhalten wo das Kundendienst Zentrum von Wiener Wohnen für den 21. Bezirk als Kläger eine Räumungsklage eingereicht hat. Das es hier zu einem Zahlungsversäumnis kam mag ich nicht abstreiten, da ich im Februar 2011 in einer Klinik stationär aufgenommen war.
   Ich habe mit Wiener Wohnen telefonisch Gesprochen und erhielt die Antwort das am 4.4.2011 und am 5.5.2011 eine Mahnung der offenen Miete: März 2011 weg ging. Ich habe diese Mahnungen nie erhalten und konnte klarerweise nicht wissen das die Miete März 2011 noch offen sei. In den darauf folgenden Mieten: April 2011, Mai 2011 und Juni 2011 wurde ebenfalls über die ausstehende Miete nichts erwähnt. Ich musste als geborener Wiener schon mal alleine 2 Jahre auf eine Gemeinde Wohnung warten und nach einem langen Kampf und mit viel Geld zu bezahlen (ca. 5000 Euro) bekam ich dann im Dez. 2009 die Gemeinde Wohnung im 21. Bezirk. Bevor ich diese Gemeindewohnung bekam, lebte ich in einer Privat Miete und war gefährdet obdachlos zu werden. Mit Hilfe der Ma 40 und dem Ausbildunszenrtum BBRZ Wien kam dann die Wohnung der Gemeinde Wien da ich auch nachweisen konnte das ich eine psychische Erkrankung habe. Ich besuche im Moment eine Umschulung (BBRZ) und habe natürlich auch finanziell nicht so einen großen Spielraum. Ich konnte mit Wiener Wohnungen noch vereinbaren die ausstehende Miete Anfang Juli 2011 zu bezahlen. Leider wurden mir auch auch Gerichtskosten beigefügt (ca. 100) und das wegen einer ausstehenden Miete. Es gibt Mieter der Gemeinde Wien die oft 2 bis 3 Monate keine Miete bezahlen und das vielleicht auch mit Absicht, reagiert wurde damals lange nicht. Ich aber wollte keine Missverständnisse und auch keine offene Miete und bekomme gleich die erste Räumungsklage ins Haus. Ich ersuche daher Wiener Wohnen besser und sorgsamer zu arbeiten !!!!

Ich bedanke mich fürs zu hören und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Karl G.           24. Juni 2011



@ Antwort auf Marlene

SEITENTITEL:  Räumungsklage wegen zu spätes Zahlen
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass WW vom MRG unbehindert, im rechtsfreien Raum agieren kann. Natürlich braucht man einen guten Anwalt. Die drohen den kleinen Leuten gerne und oft. Und nutzen deren lückenhafte Rechtskenntnisse im MRG aus. Auch ein Roter Konzern hat sich an das Gesetz zu halten. Jemand muss die Roten ja wählen, Wer bitte ist das denn wenn alle unzufrieden sind?
Übrigens, wenn die Wohnung mangelhaft ist und diese Mängel dem Vermieter angezeigt wurden, muss er sie beheben, Ob nun WW oder nicht, Tut er es nicht, dann kann man eine MM vornehmen, Hat eine Wohnung Schimmel ist sie sogar als unbewohnbar einzustufen und damit kein Mietzins zu zahlen usw, Man braucht sich nur 1096 MRG anschaun, WW hat viele Objekte wo der uneingeschränkte MRG voll angewendet wird, Da wird es sehr schwer zu delogieren, Und es wird ja nicht gleich delogiert, Erst gibts Gerichtstermine und dann Urteile, WW steht sicher nicht über dem Gesetz,  

manfred Sch.    1.1.2011



@ WW Räumungsklage alleinerziehende Mutter wegen 500 €

Achso, wegen der Wirtschaftskrise zahlens öfters ka Miete. Habens auch so viel Geld bei internationalen Bankgeschäften verloren? Ein Vermieter möchte pünktlich a Geld sehen. Ihre Ausrede vom Sozialstaat ist nicht zu billigen. Zuerst zahlt ma vom Einkommen - AMS - etc. seine Miete, dann Strom, Warmwasser und Heizung. Dann teilt man sich den Restbetrag auf 30 Tage ein. Wenn man natürlich Sonderausgaben an erster Stelle setzt - Geburtstagsgeschenke, Handy, Autoversicherung - dann erhält man natürlich eine Klage. Soll der Vermieter Rücksicht auf Ihre Belange mit der PVA nehmen? Wenn man sich zeitgerecht mit WW in Verbindung setzt, dann reichen die nicht mal eine Klage ein. Also habens den Kopf in den Sand gesteckt. WW hätte sicher auch Raten für den Rückstand akzeptiert. Sie müssen sich schon die Schuld eingestehen, die Sie in die Obdachlosigkeit führt.

Peter H.           8. Dezember 2010

Anmerkung Redaktion: Ein Sozialstaat orientiert sich an den menschlichen Bedürfnissen und nicht an der Leistungsgerechtigkeit. Deshalb sollten Sozialeinrichtung Menschen, die in Not geraten sind, helfen und ein Existenzminimum sichern, ganz gleich ob selbstverschuldet oder nicht.



@ WW Räumungsklage - Oswaldgasse

Sie haben im Sinne der Selbstjustiz WW die Miete um 25% gekürzt. Warum nicht gleich zu 100%. Sie wundern sich über eine Räumungsklage? Sie hätten zuerst zur Mietervereinigung, dann zur Schlichtungsstelle, und anschließend nach rechtlicher Beratung WW über eine Klage - Elektroleitungen - mit Gerichtsurteil, zwingen müssen, diesen Schaden zu beheben, und niemals eine Zinsminderung vornehmen müssen - dürfen -.

Peter H.        8. Dezember 2010

Anmerkung Wien-konkret: Vermutlich wäre 100% einzubehalten nicht angemessen gewesen, 25% aber schon.



Wiener Wohnen hat Räumungsklage gegen mich eingebracht ...

Schreiben an der Wohnungskommission-Wien 23.06,2010

Ich wohne in der W.H.A. Oswaldgasse 14-22 (1120Wien) seit 1990 - Leider hat die Wiener Wohnen vom 12.Bez. eine Reumungsklage im Febr.2008 beim Bezirksgericht Meidlig gegen mich eingereicht - Zweck Kündigung meine Wohnung Stg.8/...
Das Urteil des Gerichts nach den Verhandlungen im Nov. 2009 war bedauerllichweise zu Gunsten der Wiener Wohnen...auch den eingebrachten Berufung durch meine Verteidigung Frau Dr.B,Wagner ans Landsgericht Wien hat mir nicht geholfen,denn die Entscheidug des Gericht ende Apr.2010 war leider nicht zu mein Gunsten.
   Mein Anwalt Frau Dr. Wagner teilte mir mit dass dieses Urteil nun Rechtskräftig sei,und dass W.Wohnen mich in dem nächst die Delogierung meiner Wohnung vollstrcken wird... daher war es auch ihre Rat mich direkt an die Wohnungskommission baldigst zu wenden, denn ich sei nun wirklich vom Obdachlosigkeit Bedroht.
    Ich bitte Sie mein Anliegen wahr zu nehmen und mir bald einen Vorsprechtermin
anbieten.

Vielen Dank
Mit Freundlichen Grüßen
Mohsen S.                        1. August 2010

Antwort der Wohnungskomission-Leider Negativ auf grund Mein Wohnverhaltens!! nicht möglich andere gemeindewohnung anzubieten - ich Könnte es aber ändern, gibt es keine Gnade bzw.neue Chanse? Hilft es nicht dass mehr als 55 Unterschriften von Bewohnern die in mein Verhalten Nichts Störendes Fanden? Gilt es nur die Standspunkt von W.Wohnen, auch wenn es nur Bestehen,Proffi gebstellt und Hoch gespielt wurdd? Nun ich habe die Lektion voll gelernt und Verstanden und Bitte nur um eine Kulanzlösung-eine andere Wohnung in andren Bezirk.
Ich bitte darum aufs wärmste und verspreche Brav, gehorsm, und mich entsprechend fügen..also gibt bitte einem Anständigen Österreichischen Stadtsbürger eine neue Anfang-Chance,

Mit der große Hoffnung dass Sie Mir Helfen werden
Verbleibe Ich
Vielen Dank
Mohsen S.
Oswaldgasse 14-22/8/.. 1120-Wien



Räumungsklage / defekte elektrische Leitungen / 25% vom Zins einbehalten

Räumungsklage von Wiener Wohnen: Mieter soll aus Gemeindebau ausziehen



Wiener Wohnen hat eine Firma geschickt, die die Elektrizität auf neuem Stand bringen sollte ...

Unsere elektrischen Leitungen waren defekt, was auch nicht weiter verwunderlich sein dürfte, denn seit 1959 hat sich Wiener Wohnen um nichts gekümmert. Auf jeden Fall, sind die Leitungen abgebrannt, sie waren viel zu schwach um einen modernen Haushalt noch standhalten zu können. Auf das hinauf hat Wiener Wohnen eine Firma geschickt, die die Elektrizität auf neuem Stand bringen sollten, als FI-Schalter, verstärkte Leitungen. Was ist geschehen? Im wesentlichen wurde das auch gemacht, aber wie! Pro Zimmer nur mehr einen Lichtschalter und eine Steckdose, in der Küche nur einen Lichtschalter und eine Steckdose. Die waschmaschin hat aufgehört zu funktionieren, der Elektroofen hat aufgehört zu funktionieren. Mir wurde gesagt, dass Wiener Wohnen das nicht möchte. Luster wurden von den Wänden gerissen, Löcher gebohrt, die so groß sind, dass ich mit einer Hand durchgreifen kann. Die Leitungen wurden ganz einfach an der Wänden befestigt, ohne einen Kabelkanal zu verwenden.
Aus der Wohnung wurde eine Baustelle. Brief an Wiener Wohnen sind zwecklos, da bekommt man keine Antwort. Was wirklich rasch und unkompliziert bei Wiener Wohnen funktioniert ist, wenn der Zins nicht rechtzeitig gezahlt wurde, dann ist am nächsten Tag schon eine Mahnung da.
Ludwig schreibt ja: "Ihr Problem ist unser Anliegen."
Mein Problem ist Wiener Wohnen. Was jetzt Herr Ludwig? Ganz so wie es Sie darstellen ist es ja wirklich nicht, oder?

Wie Sie alle sehen, wird es einen Prozess geben indem ich delogiert wedren soll (Räumungsklage). Wer die wenigen Bilder sieht, wird verstehen können, dass diese Wohnung, deren Mieter ich zwar noch bin, aber in absehbarer Zeit nicht mehr sein werde, entspricht keinen Standard mehr. Deshalb habe ich auch Wiener Wohnen geschrieben, dass solange dieser Zustand anhält und nicht beseitigt wird, ich mir 25% vom Zins einbehalte. Nun, der Prozess ist nur für 10 Minuten anberaumt, das Ergebnis wurde auch gleich von Wiener Wohnen mitgeliefert, sodass der Ausang des Verfahrens schon jetzt feststeht. Danke.
 

Räumungsklage von Wien Wohnen,

Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können habe ich von Wiener Wohnen (WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem, zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht mehr den Gegebenheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mit gesendet, damit Sie sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese Arbeit nicht dem Zins entspricht, damals € 370.-, heute € 497.-.
Nach Rücksprache mit der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies, habe ich mir 25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht. Natürlich war WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumungsklage geführt. Ich wurde von Wiener Wohnen geklagt (Räumungsklage).
Gemäß § 2 GGG (Gerichtsgebührengesetz) ist für das zivilgerichtliche Verfahren I. Instanz mit der Überreichung der Klage die Pauschalgebühr vom Kläger zu entrichten. Das bedeutet, dass die klagende Partei, in meinem Falle Wiener Wohnen bereits die Pauschalgebühr bei Einbringung der Räumungsklage zu entrichten gehabt hat. Jetzt hat aber die Pauschalgebühr von mir gefordert, dabei aber auch geschrieben hat, dass wir (Wiener Wohnen) nach Ablauf der Zahlungsfrist weitere, auch gerichtliche, Einbringungsschritte setzten, wodurch für Sie zusätzliche Kosten (z.B.: Gerichtsgebühren) entstehen.

Das ist ein Vergehen nach §147 Schwerer Betrug. Ich bringe dieses Vergehen deswegen zur Anzeige. (vom 17.6)

Nach §302 StGB (Amtsmissbrauch) ist folgendes festgehalten:
Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Nach §105 StGB ist fplgendes festzuhalten:
§ 105. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe. WW, vertreten durch Herrn Ludwig, seines zeichnes nach Wohnbaustadtrat und Vize-Bürgermeister, hat sich der gefährlichen Drohung mir gegenüber schuldig gemacht, ich fordere daher, dass Herr Ludwig nach §105 StGB bestraft wird. (vom 28.5.)

Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe und genau dass ist ein Vergehen nach dem §302, denn WW hat sehr wohl gewusst um was es sich handelt, hat aber keine Schritte unternommen und somit verklage ich Frau Hojsa und Frau Hesse, beide Wiener Wohnen für den 21. Bezirk, wegen Amtsmissbrauchs §302 StGB.

karl g.   29. Juni 2010



Rauswurf: wr. wohnen und der umgang in österreich mit alleinerziehern..

ich bin geborene wienerin und österreicherin, lebe mit meiner 8 jährigen tochter in einer gemeindewohnung. leider hatte ich aufgrund der wirtschaftskrise in den letzten 2, 3 jahren sehr oft finanziellen engpässe, oft so das ich bis monatsletzten an einem 10. des monats gerade mal 10,-- in der tasche hatte. meine wohnug habe ich seit 2001, die letzten jahre habe ich meine miete auch immer pünktl. bezahlt. in letzter zeit kam es leider wiederholt vor, das ich mit meiner miete im rückstand war, jedoch bin ich wr. wohnen nie etwas schuldig geblieben. im sommer2009  hatte ich eine räumungsklage und obwohl ich am tag der räumung das geld bei der hand hatte wurde von meinem referenten bei wr. wohnen der "befehl" gegeben das wenn ich nicht noch 500,-- " aufstölln konn" (um 6h30 in der früh) das die mitarbeiter dann " drüberfoan" sollen. meine tochter war bei der ganzen aktion anwesend, hat verzweifelt geschrien und geweint, zugesehen wie ihre spielsachen usw. gefühllos in kartons geschmissen wurden. ich konnte die situation mithilfe eines guten freundes dann noch irgendwie retten. da er beim orf kameramann ist, wurde dann nat. in seinem beisein ein sehr netter ton der mitarbeiterin von wr. wohnen angeschlagen, die ihm auch erklärte das ihr das alles sehr leid tue und sie es auch unsinnig fände eine mutter mit kind auf die straße zu setzen da selbige ja dann auf sozialem weg doch wieder eine wohnung bekommen würde. ( selbige hat bevor mein bekannter kam meinem nachbarn hinter meinem rücken gedeutet das er meinen pc nicht nehmen dürfe. ich habe ihn gefragt ob er einstweil darauf achten könnte. sie hat es nicht laut gesagt so das ich es auch hören konnte, sondern hinter meinem rücken, leise... warum nur?? was hat sie davon?? ein schelm der sich was dabei denkt....)
 
dezember, 2009
 
ich habe leider aufgrund eines fehlers seit november kein geld von krankenkassa usw bekommen. ich habe bei wr. wohnen angerufen, die situation erklärt, versprochen so schnell wie möglich meine schuld zu begleichen. nach gründlicher belehrung des referenten ( wie es ihm schon mit mir reicht und das ich, wenn ich mir meine wohnung nicht leisten kann sie eben "aufkündign" solle.) konnten wir uns einigen, dass ich sobald ich das geld habe, bezahlen werde. leider waren dazwischen die weihnachtsfeiertage und es hat länger gedauert als ich dachte...
 
mein geld habe ich am 7. jänner 2010 bekommen, bin sofort zu wr. wohnen gefahren um zu bezahlen... wo gl. die nächste überraschung auf mich wartete. ich wurde geklagt und musste noch 100,-- mehr bezahlen.

soweit ich weiss, wurden gemeindewohnungen für einkommensschwächere bürger zu verfügung gestellt. wie kann es sein, das eine alleinerziehende mutter mitten in unserem sozialstaat österreich aus einer gemeindewohnung(!!!!!) wg. 500,-- mit ihrem kind auf die strasse gesetzt wird??
 
ist es in ordnung?
ist es in ordnung, jemandem, dem offensichtlich finanziell das wasser bis zum hals reicht, noch und noch zu klagen, die schulden künstlich in die höhe zu treiben, so das der/ diejenige noch weniger ein und aus weiß?
ist es von den angestellten bei wr. wohnen  in ordnung einer mutter zu sagen, dass wenn sie sich ihre wohnung nicht leisten könne, sie eben diese kündigen solle und mit ihrem kind auf die strasse ziehen soll?
ich war in den letzten zwei jahren wiederholt mit meiner miete im rückstand, das bestreite ich nicht. und doch ist es so, das ich wr. wohnen niemals etwas schuldig geblieben bin.
 
es sind nunmal wohnungen für menschen wie mich. wohnungen die dem staat gehören. dem staat der von meinen eltern, brüdern und schwestern, von mir selber fleissig steuern kassiert.
wozu? um menschen die mal in not geraten aus einer gemeindewohnung mit einem kleinen kind auf die strasse zu setzen?
 
ich bin überzeugt davon, nicht die einzige zu sein der es so geht!! es ist wirtschaftskrise, viele menschen sind davon betroffen!! muss man so mit ihnen umgehen? natürlich kann man sich immer auf gesetze und rechte berufen... aber ist es nicht so, das es immer zwei möglichkeiten gibt eine sache zu regeln? wer hat was davon ein kind auf die strasse zu setzen?
ich bin durch diese situation depressiv und leide unter schweren panikatacken, unter zukunftsängsten.
 
meine frage: muss es so sein? das man menschen die es eh schon schwer haben noch wie den letzten dreck behandeln muss?
was ist mit bawag& co?
aber eine mutter mit kind wg. 500,-- aus einer gemeindewohnung auf die strasse zu jagen?
 
soll das ein sozialstaat sein?
 
ps: übrigens als ich mit wr. wohnen die sache bezüglich der neuerlichen klage und der zusätzlichen 100,-- klären wollte, wurde ich wiederholt arrogant von der mitarbeiterin von wr. wohnen darüber aufgeklärt, wie man seine miete zu bezahlen hätte und das sie das nicht interessieren würde wie ich das mache, sondern sie pünktl. das geld haben möchte..
 
nachedem ich die "dame" um ihren namen gebeten hatte, wollte ich noch gerne die sache mit den 100,-- regeln. sie hat aber mittendrin, während ich noch gesprochen habe aufgelegt...
 
habe mich schon bei der beschwerde- hotline bei einer übrigens sehr freundlichen und verständnissvollen dame über die mitarbeiterin und meinen referenten beschwert. leider befürchte ich das es niemanden bei wr. wohnen interessieren wird was ich, eine lästige mieterin die manchmal im rückstand ist zu sagen hat.
 
marlene n.             19. Jänner 2010