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Betriebskosten Jahresabrechnung

Seit dem Jahre 2004 wurde unsere Anlage von Wiener Wohnen an Privat abgegeben, Bis heute haben wir keine Betriebskostenabrechnung, noch Erhaltungskostenabrechnung bekommen.
Können Sie mit bitte weiter helfen.? Früher hat Wiener Wohnen auch die eingehobenen Erhaltungsbeiträge abgerechnet. Was ist PFLICHT des Eigentümers? Wie kommen wir zu unserem Recht? 

Hedwig H.           20. Jänner 2012

Antwort Wien-konkret: Am besten an eine Mieterorganisation wenden.



auch andere Anlaufstelle

BETRIFFT:  Betriebskostenabrechnung Gemeindebau unfair 
Ich wollte nur anmerken, dass man sich bei Problemen im Mietrechtsbereich auch an den Konsumentenschutz wenden kann. Der ist gleich bei der U6 Station "Niederhofstraße". Dort zahlt man € 90,-- jährlichen Mitgliedsbeitrag und kann sich aber dann auch in anderen Bereichen als Miet-/Baurecht etc. an die wenden. Eben alle Bereiche die zum Konsumentenschutzgesetz gehören. Und ich glaube, dass die mittlerweile sogar was mit Arbeitsrecht oder Sozialgeschichten machen...

lg                   6. November 2011



Betriebskostenabrechnung Gemeindebau unfair

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Betriebskostenabrechnung der Wiener Wohnen für das jahr 2010 bekommen wo ich etwa € 90 nachzahlen muss.
Ich finde es unfair da ich erst seit 15. November 2010 im Gemeindebau in der Steinbauergasse ..., 1120 Wien wohne.
Ich habe bei der WW telefonisch gefragt warum ich zahlen muss und die Antwort die ich von der zuständigen Beraterin bekommen habe ist, dass es die OGH Entscheidung ist!!?? und dass ich nicht dagegen tun kann.
Ich wollte noch erwähnen dass die Betriebskosten einen großen Teil der Geldausgaben für die Schädlingsbekämpfung beeinhalten, dazu muss ich sagen dass abends hunderte Ratten im Hof zu sehen sind und ich finde es absolut schrecklich weil die Kinder auf dem Spielplatz im Hof tagsüber spielen.
Bitte an wem soll ich mich wenden hinsichtlich des Problems.

Vielen Dank im Voraus.
Zivana    3. Juli 2011

Anmerkung Wien-konkret: Am besten an eine => Mieterorganisation



Aufzugskosten

Betrifft: Befreiung von Aufzugsgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bewohne eine Erdgeschoßwohnung im 20. Stromstrasse 39/x/xxx. Im Stiegehaus Nr.7 befindet sich im oberstem Stock eine Waschküche und im Jahr 1996 gebaute Aufzug. Obwohl ich die Waschküche nachweisslich nie in Anspruch genommen habe und in Anspruch nehme so die Benützung des Aufzuges war und ist hinfällig. Die Benützung der Waschküche wird am 3.3.2011 auf Chipsystem umgestellt damit noch nachweisbarer wird, dass ich diese Dienstleistung auch in Zukunft NICHT in Anspruch nehme. Aus obigem Grund ist absolut unverständlich, dass ein monatliche Aufzugsgebühr von 44,16 € in Rechnung gestellt ist, welches ich nicht bereit bin von einem Monatsrente von 700.-€ zu zahlen. Zumal steht diese Summe mit nichts zum Relation.
Ich bitte Sie um eine rasche Überprüfung und die Streichung diesen Kosten aus meinen Mietzins und eine schriftliche Verständigung.

Hochachtungsvoll
Margarete P.       27. Februar 2011



FRAGE zur Betriebskostensenkung

Sehr geehrte Redaktion!
Ich wohne in einem kleinem Gemeindebau von 91 Mietern, und 75% der Mieter sind überzeugt das wir
zu hohe Betriebskosten haben. Wohin kann ich mich wenden, bzw. Einblick erhalten.Wie kann man Betriebskosten senken? Bitte um Rückantwort.
Danke im Vorraus
Oberleiteng. 1
Harald                 27. Februar 2011

Antwort Wien-konkret: Da sollten sie sich an eine => Mieterorganisation wenden. Da finden sie auch die Eckdaten und CHarakteristik der verschiedenen Vereine.



Wohnen & Betriebskosten im Vergleich:

Man sollte einmal folgenden Vergleich anstellen:

Fall 1: In neu erbaute Gemeindewohnung einziehen.
Ab der ersten Betriebskostenabrechnung findet man Kosten wie zBs. Elektriker, Spengler, Schlosser Maurer und vieles mehr aufgelistet. Und das geht so weiter Jahr für Jahr.
Da heißt es zahlen und akzeptieren.

Fall 2: Sie haben sich soeben ein neues Einfamilienhaus errichten lassen. Sie zahlen sicher nicht Jahr für Jahr um diverse Handwerker zu beschäftigen.
Würde das mir passieren, könnte ich nur zu einen Schluss kommen. Beim errichten des Hauses wurde ganz schön gepfuscht. Die betroffenen Firmen könnten sich dann mit meinen Anwalt auseinander setzen.
mfG
W. Bartek             30. Jänner 2011



Aufzugskostenrückerstattung

Liebe Redaktion,
nachdem im Vorfeld der Wienwahlen soviel Werbung zur Verbesserung der Wohnsituation im Gemeindebau gemacht wurde und u.a. die Möglichkeit zur Rückerstattung von jahrelang fälschlich verrechneten Aufzugskosten vorgeschlagen wurde, habe ich dies bei Wr Wohnen auch eingreicht. Meine Wohnung ist im EG und den Aufzug hab ich noch nie von innen gesehen (wohne seit 2000 dort). 1 Woche später wurde mein Antrag mit der Begründung abgelehnt: ich könnte ja den Aufzug der Neben(!)Stiege benutzen, da sich dort die Waschküche am Dachboden befindet. Da ich seit meinem Einzug eine Waschmaschine besitze, die Hausbesorgerin jederzeit bestätigen könnte dass ich noch nie Waschmarken, o.ä. geholt habe und ich vor diesem Schreiben von dieser Waschküche nichtmal wusste (auf einer anderen Stiege wiederum befindet sie sich im Keller), erkundige ich mich ob es eine Einspruchsmöglichkeit gibt. Diese Begründung ist meiner Meinung nach so haarsträubend absurd, dass sie alle Aufzugskostenrückerstattungen in Frage stellt. Denn jeder Mieter kann jeden Aufzug einfach so aus Langeweile benutzen. Trotzdem bekommen manche Geld zurück und andere nicht?
Danke für Ihre Antwort
mfG Katalin K.                    24. Oktober 2010

Anmerkung Wien-konkret: Am besten eine Mieterorganisation kontaktieren. In Ihrem Fall ist die Faktenlage eindeutig. Sie werden das Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückbekommen. Der Grundsatz bei Wiener Wohnen dürfte lauten: "Wer sich nicht mindestens 2x Abwimmeln läßt, den gibt man halt das Geld zurück." Die meisten Menschen geben ohnehin schon nach Runde 1 auf.



Lift: Kostenrückerstattung

Hinweis: Ich habe vor einigen Jahren über die Schlichtungstelle durchgebracht , dass ich nicht für Aufzug monatlich bezahlen muß, da ich ja im Erdgeschoß wohne und kein Dachboden vorhanden ist. (habe ja -zig Jahre bezahlt, bis ich mir die Abrechnung genau einmal ansah...
Ich bekam für 3 Jahre den Betrag refundiert.

l.Gr. Elfriede A., Wien 21. Bezirk    6. August 2010



Mietpreiserhöhung für eine Gemeindewohnnung in der Altmannsdorferstrasse, 12. Bezirk

Sehr Geehrte Damen und Herren!
... Meine Fragen: Warum ist die Miete gleich um 40,00 euro teurer? Muß ich die Liftkosten (125,54)bezahlen obwohl ich im Erdgeschoß wohne? Es gibt kein Keller im Haus, keine Waschküche und keine Dachbenützung.

Mit freundlichen Grüßen
Ranka F.                              4. August 2010

Redaktion Wien-konkret: Wenn es keine Nutzung des Lift für Sie gibt, müßten Sie eigentlich aus den Kostenabrechnung herausgenommen werden. Zum Mietvertrag ist zu sagen, dass wenn Sie den höheren Mietpreis vertraglich eingewilligt haben, dann ist dieser gültig unabhängig was vorher war.

* siehe auch => Betriebskostenabrechung Gemeindewohnungen
* Die Spezialisten zu solchen Fragen finden Sie auf => Mieterorganisationen
 



bei Betriebskosten-Beschwerden => MIG

BETRIFFT: MIG
Es gibt eine Organisation MIG dort die Beschwerde vorbringen, es wird professionell geprüft und prozessiert.

mfg Margit W.    28. Juli 2010



Betriebskostenabrechnung 2009 für Objekt Keltengasse 4, 1230 wien

Betriebskosten Gemeindewohnung,




Bei der Höhe der Betriebskosten sollte man meinen, dass unser Gemeindebau ein "Schmuckkästchen" sein müsste. © ZVG

Soeben halte ich unsere betriebskostenabrechnung 2009 für das objekt keltengasse 4 in 1230 wien in händen. bei der aufstellung sollte man meinen, das unser wohnhaus ein "schmuckkästchen" sein müsste. z.b.:
baumeisterarbeiten: € 72.694
bauspenglerarbeiten: € 31.076
tischlerarbeiten: € 52.600
beschichtung auf mauerwerk,putz u.beton: € 39.250
...usw.- in summe: € 1.043.230 !!!

beim ist-zustand unseres wohnhauses fragt man sich, wo die gewaltige investierte summe hingekommen ist. das ganze haus wirkt verwahrlost und präsentiert sich innen und aussen in einem schäbigen zustand. reparaturarbeiten werden,wenn überhaupt, nur provisorisch und unprofessionell erledigt.

Karl H.,     E-mail 22 Juni 2010