SMS Abos abbestellen: => SMS mit STOPP sendenBei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RTR) stappeln sich die Beschwerdefälle von Konsumenten hauptsächlich in vier Bereichen: STOPP für SMS-Abo-Dienste und verbesserte Informationspflicht"Diensteanbieter sind nun ab 01.01.2007 verpflichtet, das Kennwort „Stopp“ zum sofortigen Beenden von Abodiensten anzubieten. Sendet ein Nutzer hinkünftig ein SMS mit dem Wort „Stopp“ an die Mehrwertnummer, von der aus Abo-Dienste verschickt werden, so müssen sämtliche Abo-Dienste, die hinter dieser Rufnummer angeboten werden, sofort beendet werden. Bisher war es dem Diensteanbieter frei gestellt, wie er den Abbestellungsprozess gestaltet und ob er die Abbestellung eines SMS-Abos mit dem Wort „Stopp“ akzeptiert oder nicht. SMS-Chat: Nur gesendete SMS dürfen verrechnet werden" Im Bereich der SMS-Chat-Dienste wurden die Schutzbestimmungen ebenfalls verbessert. SMS-Chats dürfen zukünftig nur mehr ausschließlich auf Basis der vom Konsumenten gesendeten SMS verrechnet werden. SMS, die also der Chat-Partner (Diensteanbieter) als Antworten schickt, um den Dialog aufrecht zu halten, dürfen nicht mehr verrechnet werden. Darunter fallen vor allem auch Aufforderungen des Diensteanbieters per SMS, weiter zu chatten." Eindeutigere Entgeltinformationspflicht bei Votings im Rundfunk"Auch bei den Sprach-Mehrwertdiensten in den Rufnummernbereichen (0)901 und (0)931, für die ein fixes Entgelt pro Anruf verrechnet wird und die hauptsächlich für Votings eingesetzt werden, wurde eine Ergänzung der Nutzungsvorschriften erforderlich. „In der Vergangenheit waren Anrufer oftmals mit missverständlichen Ansagen konfrontiert wie ‚Du bist leider nicht durchgekommen’, aus denen nicht hervorging, dass bereits für diese Information zu zahlen ist“, erklärt Serentschy den Sachverhalt. “Viele Anrufer glaubten aufgrund dieser Ansage, dass keine Verbindung zustande gekommen sei und wiederholten folglich den Anruf immer wieder. Die Telefonrechnung war dann oftmals überraschend hoch.“ Beitrag: Mag. Robert Marschall Weiterführende Informationen zum Thema Mobilfunk & Elektrosmog:* Der Handymast als Nachbar |