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Vorsorgewerte - Richtwerte - GrenzwerteZunächst ist einmal festzustellen, dass es in Österreich keine gesetzliche Regelung zum Thema der Grenzwerte für die Exposition von Mobilfunkwellen gibt !
Es gibt lediglich eine eine rechtlich unverbindliche Empfehlung des Rats der Europäischen Union vom 12. Juni 1999 (= Amtsblatt Nr. L 199 vom 30.07.1999: 1999/519/EG), eine rechtlich unverbindliche Vornorm des Vereins "Österreichisches Normungsinstitut" (= S 1120, E 8850) und einen Vorsorgewert der Salzburger Landessanitätsdirektion (= Salzburger Vorsorgewert). Im Allgemeinen handelt es sich dabei um die über 6 Minuten gemittelten Effektivwerte. Zu beachten ist, dass die Definition zur Interpretation der Grenz-, Richt- und Vorsorgewerte nicht in allen Regelungen eindeutig definiert ist (z.B. gemittelte Werte oder Spitzenwerte der generell gepulsten Werte? ).
Generell kann das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) zur Beurteilung von Schäden herangezogen werden. Demnach ist gemäß §1295 ABGB ein verschuldeter Schaden zu ersetzen. Wer sich ein gefährlichen Sache bedient, haftet für die damit verbundene Schäden.
Tabelle über die Richt-, Vorsorge- und Grenzwerte im Mobilfunkbereich: (GSM 900, DCS-1800, DECT, UMTS, WLAN, Babyphones)
Umrechnungstabellen für die Umrechnung der Leistungsflussdichte S in Magnetische Flussdichte B, in die Magnetische Feldstärke H oder in die Elektrische Feldstärke E, bitte hier klicken.
Exkurs zur WHO (Weltgesundheitsorganisation) und der Schädlichkeit vom Rauchen:
"Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 50 Jahre gebraucht, um zuzugeben, dass Rauchen gesundheitsschädigend ist. Dieselbe WHO hat nebenher zusätzliche 30 Jahre gebraucht, um zuzugeben, dass Passivrauchen der Gesundheit abträglich ist. Mit Dutzenden von ihr selbst finanzierten wissenschaftlichen Gutachten hat es die Tabakindustrie verstanden, sich jahrzehntelang vor jeglichen Schadenersatzforderungen zu schützen." Link: Hans-U. Jakob. 6.7.05 www.gigaherz.ch/929
Geregelt:...................................... | Nicht geregelt:........................... | * „thermische Effekte“ | *„athermische Effekte“ | * Kurzfristige, monokausale Effekte | * Schlaf-Wach-Rhythmus | * keine langfristigen und keine synergetischen Effekte | * Sinneszellen | * Erwärmung des Körpergewebes | * Nervensystem | | * Immunsystem | | * Gehirnaktivität | | * Zellkommunikation |
Baubiologische Richtwerte für den Schlafbereich (deutsche Baubiologie)
Leistungsflussdichte in µW/m² | Auswirkung | 0,1 µW/m² | keine Anomalie | 0,1 - 5,0 µW/m² | schwache Anomalie | 5,0 - 100,0 µW/m² | starke Anomalie | > 100,0 µW/m² | extreme Anomalie |
Geschätzte Leser: Bitte beurteilen Sie selbst, welchen Wert Sie für sich als Maßstab heranziehen möchten. Die Physik und die gesundheitlichen Auswirkungen sind jedenfalls in allen Ländern gleich ! Den Unterschied macht die Politik des jeweiligen Landes.
PS: Am besten geschützt sind offensichtlich die Salzburger :-)


Weiterführende Informationen zum Thema Mobilfunk & Elektrosmog:* Der Handymast als Nachbar * Abschirmprodukte gegen Elektrosmog / übermäßigen Mobilfunk (PR) * Zurück zum Kapitel Mobilfunk


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