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Österreichischer Presserat:Vorsitzender: Claus Reitan, DIE FURCHE Vorstand: Alexandra Föderl-Schmid (Der Standard), Christoph Kotanko (KURIER Digital), Michael Lang (APA), Peter Bochskanl (früher Wiener Zeitung), Kurt Horwitz (VN)
Mitglieder: Konnie Aistleitner (Salzburger Volkszeitung); Frank Andres (Neue Vorarlberger Zeitung); Helmut Brandstätter (Kurier); Michael Fleischhacker (Die Presse); Reinhold Dottolo (Kleine Zeitung, Kärnten); Reinhard Göweil (Wiener Zeitung); Harald Knabl (Niederösterreichische Nachrichten); Andreas Lampl (Format, Trend); Gerald Mandlbauer (Oberösterreichische Nachrichten); Ralf Mosser (Kärntner Tageszeitung); Christian Ortner (Vorarlberger Nachrichten); Hubert Patterer (Kleine Zeitung); Alfred Payrleitner (Publizist); Peter Pelinka (News); Manfred Perterer (Salzburger Nachrichten); Christian Rainer (profil); Werner Rohrhofer (Neues Volksblatt); Gerfried Sperl (Der Standard); Armin Thurnher (Falter); Wolfgang Unterhuber (Wirtschaftsblatt); Alois Vahrner (Tiroler Tageszeitung).
Rückfragehinweis: Claus Reitan Chefredakteur, Die Furche T: +43 (0)1-512 52 61-18 OTS0071 2011-01-26/10:00 
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13.2.2012 Neue Entscheidungen des PresseratsVeröffentlichung von Fotos von Jugendlichen - Kommentar, Grenzen zur Diskriminierung. Der Senat 1 des Österreichischen Presserates hat sich in seiner Sitzung am 25.01.2012 u.a. mit folgenden Themen befasst: 1. Veröffentlichung von Fotos von Jugendlichen (I) (Fall 2011/S 2 - I) In den Tageszeitungen "heute" und "Österreich" wurden Fotos von zwei Jugendlichen veröffentlicht, von denen der eine im Verdacht steht, den anderen getötet zu haben (Ausgaben vom 23.11.2011 bzw 22. und 27.11.2011). Die Bildveröffentlichungen verletzen die Privatsphäre der abgebildeten Jugendlichen und verstoßen somit gegen Punkt 6.3. des Ehrenkodex für die Österreichische Presse. Bei einem Foto handelt es sich um ein Klassenfoto, das Opfer und mutmaßlichen Täter zeigt, bei den anderen Fotos um Privataufnahmen. Bei Jugendlichen ist ein etwaiges öffentliches Interesse an einer Bildveröffentlichung besonders kritisch zu überprüfen. Ein derartiges öffentliches Interesse war hier nicht zu erkennen. Anzumerken gilt, dass in der Tageszeitung "heute" zumindest das Foto des mutmaßlichen Täters mit einem Balken versehen wurde. "Es ging in dieser Entscheidung sowohl um den Schutz der Anonymität des Opfers als auch des jugendlichen mutmaßlichen Täters. Der Senat bekräftigte damit, dass die Bestimmungen des Ehrenkodex zum Persönlichkeitsschutz von Opfern über deren Tod hinaus gelten", so Senatssprecher Helmut Spudich. Im vorliegenden Fall hat der Presserat auf eigene Initiative ein Verfahren durchgeführt. In diesem selbständigen Verfahren äußert der Presserat seine Meinung, ob ein Medienbericht den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Tageszeitungen "heute" und "Österreich" sind nicht Mitglieder des Presserats und haben am Verfahren nicht teilgenommen.
2. Veröffentlichung von Fotos von Jugendlichen (II) (Fall 2011/69) Anders bewertet hat der Senat 1 die Veröffentlichung von Fotos von Jugendlichen, die zu der sogenannten iPhone-Bande gehören. Überprüft wurde ein bebilderter Bericht, der am 14.11.2011 auf der Webseite der Tageszeitung "Österreich" (www.oe24.at) erschienen ist. Die Veröffentlichung von Fotos mehrerer Jugendlicher, die im Verdacht stehen, Smartphones mit Waffengewalt geraubt zu haben, war hier gerechtfertigt, weil die Polizei und die Staatsanwaltschaft um die Veröffentlichung ersucht hatten, damit sich etwaige weitere Opfer melden. Die Veröffentlichung diente also der Aufklärung der von den Jugendlichen begangenen Straftaten. Im konkreten Fall fiel das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Kriminalfalls stärker ins Gewicht als die Persönlichkeitsinteressen der Jugendlichen.
3. Grenzen zur Diskriminierung bei Kommentaren (Fall 2012/5) Der Kommentar "Kollers Klartext - Die böse, böse Jugend" veröffentlicht am 19.12.2011 online auf der Webseite der Salzburger Nachrichten, enthält Passagen, die manchen Leser verstören mögen. Zu nennen ist z.B. folgender Punkt: Laut einer Studie finden 43,6 Prozent der jungen Wiener, dass "in diesem Land schon zu viele Türken leben". Der Verfasser des Kommentars stellt die These auf, dass dieser Prozentsatz möglicherweise deckungsgleich mit jenen sei, denen eine Jugendgang mit Migrationshintergrund das Handy raubte oder die einen Freund oder eine Freundin haben, denen dies widerfuhr. Der Senat gelangte zur Auffassung, hier kein Verfahren einzuleiten, da bei einem Kommentar die Meinungsäußerungs- und die Pressefreiheit besonders weit gefasst sind. Es können auch pointierte und provozierende Aussagen vertreten werden, die bei (Teilen) der Leserschaft auf Verwunderung oder Ablehnung stoßen. Selbst herausfordernde und etwas überschießende Auffassungen (wie im vorliegenden Fall) sind erlaubt. Die Entscheidungen im Langtext finden Sie auf der Homepage des Presserates (www.presserat.at).
Rückfragehinweis: Helmut Spudich, Sprecher des Senats 1, Tel.: 0699/11095024 
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26.1.2011: Feierliche EröffnungsveranstaltungFeierliche Eröffnungsveranstaltung in den Wiener Börsesälen ab, zu der ca. 200 Gäste, vorwiegend Vertreter der österreichischen Medienbranche, erschienen sind. Die Festvorträge halten Prof. Irene Neverla, Professorin für Journalistik an der Universität Hamburg, David Barstow, Journalist der New York Times und zweifacher Pulitzer-Preisträger, Baroness Peta Buscombe, Leiterin der englischen Press Complaints Commission und Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des deutschen Presserats. Nach Ansicht von Irene Neverla braucht Journalismus professionelles Handwerk, profundes Wissen, Verantwortlichkeit und Zivilcourage braucht. Problematische Fälle der öffentlichen Berichterstattung müssen in Ruhe mit institutioneller und professioneller Berichterstattung betrachtet werden. Genau dafür sei der Presserat unersetzlich. David Barstow beschäftigt sich in seiner Rede mit den Vorfällen rund um Wikileaks, die eine Grundsatzdiskussion über investigativen Journalismus ausgelöst haben. In Amerika, aber auch in Europa überlege man nun, neue Gesetze einzuführen, die die journalistische Arbeit einschränken. Die Diskussion über Pressefreiheit und Geheimnisschutz habe eine neue Dimension bekommen. Peta Buscombe und Lutz Tillmanns begrüßen es in ihren Festvorträgen sehr, dass es in Österreich wieder eine Selbstkontrolleinrichtung der Printmedien gibt. Sie sind der Überzeugung, dass sich Presseräte in demokratischen Gesellschaften bewährt haben und sie freuen sich auf die Zusammenarbeit mit dem wiedergegründeten Österreichischen Presserat. Franz C. Bauer, Präsident des Österreichischen Presserates, hielt anlässlich der Eröffnungsveranstaltung fest: "Eine von allen Beteiligten getragene Selbstkontrolle ist eine der wichtigsten Bedingungen für Presse- und Meinungsfreiheit. Das Fehlen einer solchen funktionierenden Selbstkontrolle zählt zu den gefährlichsten Voraussetzungen für die Schaffung einer Fremdkontrolle. Wohin diese dann führt, zeigt das warnende Beispiel des derzeitigen EU-Vorsitzlandes Ungarn."
Rückfragehinweis: Mag. Franz C. Bauer, Präsident des Trägervereins des Österreichischen Presserates: Tel.06649376811 Mag. Thomas Kralinger, stv. Präsident des Trägervereins Tel. 01 / 52 100 23 47 Mag. Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Österreichischen Presserats: Tel. 01/20699 180 OTS0086 2011-01-26/10:30 

Eröffnungsveranstaltung des Österreichischen Presserates:Erklärung anlässlich der Eröffnungsveranstaltung des Österreichischen Presserates am Mittwoch, 26. Jänner 2011, Wien
Der Verein der Chefredakteurinnen und Chefredakteure begrüßt als Träger und Mitbegründer die Tätigkeit des neuen Österreichischen Presserates, der heute in Wien seine Eröffnungsveranstaltung abhält. Der neue Österreichische Presserat hat eine breit angelegte und rechtlich verbindliche Grundlage, eine gesicherte Basisfinanzierung und eine hauptberufliche Geschäftsführung. Mitglieder der unabhängig und weisungsfrei entscheidenden Spruchsenate sowie die vermittelnden Ombudsleute sind bewährte Journalistinnen und Journalisten österreichischer Tages- und Wochenzeitungen. Damit kann rasch, unbürokratisch und für Beschwerdeführer kostenfrei entschieden werden, ob durch eine Veröffentlichung der Ehrenkodex der Österreichischen Presse verletzt wurde. Die österreichische Presse erfüllt so die sich aus der Meinungsfreiheit ergebende Verpflichtung der Selbstkontrolle, für die sich Chefredakteurinnen und Chefredakteure mehrfach ausgesprochen und wiederholt eingesetzt haben. Der Verein der Chefredakteurinnen und Chefredakteure verweist auf die Zusicherung aller Mitbegründer und Träger, die Regeln und die Tätigkeit des neuen österreichischen Presserates nach einem Jahr zu evaluieren und erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Ebenfalls verwiesen wird auf die Zusicherung, mit dem neuen Presserat die mit der Börsegesetznovelle 2004 in österreichisches Recht umgesetzten EU-Richtlinien über Insider-Information, Marktmanipulation und Anlegerempfehlungen in der Finanzberichterstattung anzuwenden. Die Chefredakteure erwarten, dass sich alle Printmedien - mitsamt ihren Online-Diensten - zu den Prinzipien des österreichischen Ehrenkodex für die Presse bekennen, an der zeitgemäßen Weiterentwicklung seiner Bestimmungen und Verhaltensregeln aktiv beteiligen, den Presserat unterstützen sowie seine Sprüche akzeptieren und publizieren.
Rückfragehinweis: Claus Reitan Chefredakteur, Die Furche T: +43 (0)1-512 52 61-18 OTS0071 2011-01-26/10:00 
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