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2.5.2011 ÖVP Kopf: Wirtschaftliche Unabhängigkeit der Medien Voraussetzung für PressefreiheitDie wirtschaftliche Unabhängigkeit der Medien ist eine der zentralen Voraussetzungen für die Pressefreiheit als unverzichtbare Säule in einer entwickelten pluralistischen Demokratie, sagte heute, Montag, ÖVP-Mediensprecher Abg. Karlheinz Kopf anlässlich des morgigen Internationalen Tages der Pressefreiheit. Kopf unterstrich die Bedeutung einer unabhängigen Presse, die informell auch als vierte Gewalt im Staat bezeichnet wird. Mit dem Internationalen Tag der Pressefreiheit wird seit 1994 jährlich am 3. Mai auf Verletzungen der Pressefreiheit sowie auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung für die Existenz von Demokratien aufmerksam gemacht. Kopf nimmt den Tag der Pressefreiheit zum Anlass darauf hinzuweisen, dass die Art der Vergabe von Inseraten und Medienkampagnen durch Ministerien und staatsnahe Unternehmen bzw. insbesondere auch die Stadt Wien in letzter Zeit zu Recht in Kritik geraten sei. Kopf begrüßt daher die Bemühungen der Bundesregierung nach mehr Transparenz bei den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit. Damit werde neben den Forderungen der Öffentlichkeit auch jene des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) nachgekommen. Kopf: Transparenz bei Medienkampagnen ist ein Gebot der Stunde. Während sachliche Information durch Inserate und Kampagnen für die politische Arbeit unverzichtbar ist, muss aber jeglicher Anschein des "Kaufs von Medien" vermieden werden. Daher besteht gerade in diesem demokratiepolitisch sensiblen Bereich berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit daran, in transparenter Weise zu erfahren, wofür öffentliche Mittel eingesetzt werden.
Rückfragehinweis: Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs Tel.: 01/40110/4436 OTS0106 2011-05-02/10:59


2.5.2011 Verteidigung der Pressefreiheit beginnt im eigenen LandÖJC fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch das Verfassungsgericht. Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert anlässlich des Tages der Pressefreiheit am 3. Mai alle Kolleginnen und Kollegen auf, die Pressefreiheit im eigenen Land zu verteidigen, sowie national aber auch international mit alle Journalisten solidarisch zu sein, die an der Ausübung ihres Berufes gehindert werden. Dies kann durch staatliche Repression geschehen, aber auch durch ungerechtfertigte Jobverluste. Die Pressefreiheit wird oft mit subtilen Methoden angegriffen. Dazu gehört - auch in Österreich - die Angst vor dem Verlust des journalistischen Arbeitsplatzes. Besonders die Kündigungen von erfahrenen Journalisten vor dem Erreichen der Alterspension bringt eine starke Verunsicherung bei Journalisten mit sich. Doch diese Alterskündigungen bringen keine neuen Arbeitsplätze. Viele junge Journalisten müssen sich mit schlechtbezahlten (Praktikanten)-Arbeitsplätzen zufrieden geben. Aber auch die Gesetzgebung tut alles, um eine der Grundfesten der bürgerlichen Demokratie auszuhöhlen, die Pressefreiheit. Besonders der Beschluss des Nationalrates zur Vorratsdatenspeicherung in den vergangenen Tagen zeigte deutlich, wie leichtfertig in Österreich mit der Einschränkung der Grundrechte umgegangen wird. Mit diesem Beschluss haben die Nationalräte das Redaktionsgeheimnis in Österreich ad absurdum geführt. Der ÖJC ersucht daher jene Nationalräte, die gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben, nun diese auch weiter zu bekämpfen. Aufgabe der Verfassungsrichter kann nur sein, dieses Gesetz, als Verstoß gegen den Lissabon-Vertrag und den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention wieder aufzuheben. Seit 17 Jahren ist der 3. Mai der "Internationale Tag der Pressefreiheit". Die Weltkulturorganisation UNESCO ruft die Menschen in allen Staaten dazu auf, an diesem Tag eine Schweigeminute für ermordete Journalisten einzulegen. Der ÖJC unterstützt dieses Anliegen der UNESCO und bittet Sie in Ihren Redaktionen/Arbeitsstätten am Dienstag, 3. Mai 2011 um 10.00 Uhr eine Gedenkminute einzuhalten. "Im Jahr 2011 sind wir noch meilenweit von wirklich freien und unabhängigen Medien entfernt. Leider ist der 3. Mai immer nur ein Tag der schönen Reden, die Lage für den Journalismus und für das freie Wort verschlimmert sich weltweit und leider auch bei uns in Österreich", sagt ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer Aussendung des ÖJC.
Rückfragehinweis: Österreichischer Journalisten Club Margarete Turnheim, Generalsekretariat Tel.: +43 1 98 28 555-0 OTS0055 2011-05-02/09:45

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25.9.2010: Einladung zum Journalistentreff "Retten wir gemeinsam die Pressefreiheit"Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) lädt alle Journalistinnen und Journalisten zum Journalistentreff: "Retten wir gemeinsam die Pressefreiheit" am Montag, 27. September 2010, um 19.00 Uhr in den Österreichischen Journalisten Club, Blutgasse 3, 1010 Wien ein. An diesem Abend wollen wir die aktuelle Lage der Pressefreiheit in Österreich diskutieren und Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit gemeinsam erarbeiten. Alle Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen, ihre Erfahrungen, Wünsche und Sorgen mitzuteilen. Retten wir gemeinsam die Pressefreiheit in Österreich!
Rückfragehinweis: Österreichischer Journalisten Club, Blutgasse 3, 1010 Wien, www.oejc.at, mailto:office@oejc.at OTS0023 2010-09-25/11:14 

24.9.2010: "Runder Tisch": "Medienfreiheit in Gefahr"Wer schützt die Freiheit der Medien vor unberechtigtem Zugriff der Justiz? Aus aktuellem Anlass ändert ORF 2 heute (Freitag, 24. September 2010) kurzfristig das Programm: Ingrid Thurnher begrüßt um 22.25 Uhr live zu einen "Runden Tisch" zum Thema "Medienfreiheit in Gefahr".
U.a. diskutieren zu diesem Thema:
Maria-Luise Nittel: Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien Elmar Oberhauser: Informationsdirektor ORF-Fernsehen Hannes Jarolim: Justizsprecher, SPÖ Peter Fichtenbauer: Justizsprecher, FPÖ Franz C. Bauer: Journalistengewerkschaft Gottfried Korn: Medienanwalt
Heute um 22.25 Uhr in ORF 2
Rückfragehinweis: ORF-Pressestelle Markus Wibmer Tel.: (01) 87878 - DW 14076 OTS0300 2010-09-24/16:54
Anmerkung Wien-konkret: Wer schützt das österreichische Volk vor der Abschaffung der Neutralität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch die regierende SPÖ & ÖVP? 

24.9.2010 "profil": "Stellungnahme der Justizministerin nicht ausreichend"Die Vernehmung der "profil"-Journalisten Michael Nikbakhsh und Ulla Schmid war rechtswidrig. "Dass die Justizministerin die Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft mittlerweile als Fehler bezeichnet hat, ist keineswegs ausreichend. Diese Vernehmung war ein Grundrechtsverstoß und somit rechtswidrig", so "profil"-Herausgeber Christian Rainer. "Die Vorgangsweise widerspricht § 51 Abs 1 Z1 AHRG. Nach dieser Bestimmung ist Rechtshilfe durch österreichische Gerichte verboten, wenn die dem Ansuchen zugrunde liegende Handlung nach österreichischem Recht nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder nicht der Auslieferung unterliegt. Hier drängt sich die Frage auf, ob Österreich auch ungeprüft Rechtshilfe für iranische (Scharia) Strafverfahren gegen Ehebrecher zulassen würde bzw. warum in diesem Fall keine rechtliche Prüfung stattgefunden hat", so Thomas Kralinger, Geschäftsführer von "profil" und Vorsitzender des juristischen Beirates des VÖZ. Weder die beiden "profil"-Journalisten noch Kurt Kuch von "News" haben österreichische Gesetze verletzt. Wenn Justizbehörden Journalisten als Beschuldigte vernehmen, kann dies weitreichende Folgen bis zur Durchsuchung der Redaktionsräumlichkeiten haben. Dies muss den Justizbehörden bewusst gewesen sein, daher bezeugt diese Vorgangsweise zumindest mangelnde Sensibilität der Justizbehörden bei der Beurteilung von Grundrechten, die die Basis einer demokratischen Gesellschaft bilden. "Da nach Aussage der Justiz die Vernehmung rechtswidrig war, müssen konsequenterweise die Erhebungsergebnisse vernichtet werden." ergänzt "profil"-Herausgeber Rainer. "Von der Politik ist nun ein eindeutiges, öffentliches Bekenntnis zum Redaktionsgeheimnis gefordert", so Kralinger und Rainer.
Rückfragehinweis: "profil"-Redaktion, Tel.: (01) 534 70 DW 3501 und 3502 OTS0289 2010-09-24/15:48 

24.9.2010 Strafverfolgungsbehörden missachten Journalistenrechte Das Redaktionsgeheimnis ist eine wesentliche Grundlage der Pressefreiheit und damit unseres demokratischen Systems. Jeder Versuch, es zu unterlaufen, ist kategorisch abzulehnen. Weil es zunehmend Versuche gibt, das Redaktionsgeheimnis auszuhöhlen, fordert der Verband dessen unverzügliche verfassungsrechtliche Verankerung, stellte der VÖZ in einer Stellungnahme zu den rechtswidrigen Vernehmungen österreichischer Journalisten durch die Staatsanwaltschaft Wien wegen ihrer Berichterstattung über Hypo-Ermittlungen in Deutschland fest. Der jüngste Vorfall - so der Verband - zeugt von vollkommener Unsensibilität der Strafverfolgungsbehörden. Sie hätten in jedem Fall zu prüfen gehabt, ob dem deutschen Rechtshilfeersuchen überhaupt entsprochen werden darf und nicht voreilig ein so zentrales Recht missachten dürfen. Die Vernehmung von Journalisten aus den Redaktionen von Profil und News als Beschuldigte wegen eines in Österreich nicht existierenden Delikts ist ein klarer Rechtsverstoß. VÖZ Präsident Hans Gasser: "Dieser empörende Vorfall muss eine Konsequenz haben: das Redaktionsgeheimnis muss unverzüglich gegen Umgehungen abgesichert und unter verfassungsrechtlichen Schutz gestellt werden."
Rückfragehinweis: Verband Österreichischer Zeitungen, Hannes Schopf, Tel. 0 664 33 29 419 OTS0196 2010-09-24/12:24 

24.9.2010: Justiz greift massiv Pressefreiheit in Österreich anOffener Brief des ÖJC an alle Nationalratsabgeordnete
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG), dass der ORF das gesamte gedrehte Rohfilmmaterial in der sogenannten "Skinhead-Affäre" an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt herausgeben muss, verstößt eindeutig gegen die Pressefreiheit und gegen das gesetzlich verbriefte Redaktionsgeheimnis. Und das, nachdem ein Gerichtsachverständiger festgestellt hat, dass auf dem bereits dem Gericht zur Verfügung gestellten Material keine Manipulationen festgestellt werden konnten.
Recherchen, und dazu gehört auch filmisches Rohmaterial, sind "Gedanken im Kopf" und unterliegen daher nicht nur den "freien Gedanken", sondern auch der freien Meinungsbildung und damit auch dem Redaktionsgeheimnis. Das Urteil des OLG widerspricht daher den Grundlagen eines bürgerlichen Rechtsstaates und ist aus demokratiepolitischen Grundsätzen abzulehnen. Der Gang des ORF zum Europäischen Gerichtshof ist daher konsequent und richtig und wird vom ÖJC unterstützt.
Der ÖJC verurteilt aber auch die Haltung des ORF das Material herauszugeben, obwohl das vor einigen Wochen noch ganz anders geheißen hat. Die Pressefreiheit muss von jedem aufrechten Demokraten mit aller Zivilcourage verteidigt werden.
In einem weiteren Justizskandal hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien Journalisten von "profil" und "News" im Rahmen einer Beschuldigteneinvernahme vernommen, obwohl dafür jede gesetzliche Basis fehlt. Die Journalisten hatten aus dem Gerichtsdossier zum Fall der "Hypo Alpe-Adria" berichtet, was in Österreich nicht strafbar ist. Anders allerdings in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft München 1 hat die Einvernahme der österreichischen Journalisten in Wien verlangt.
ÖJC-Präsident Fred Turnheim sieht in beiden Fällen einen "massiven Angriff auf die Pressefreiheit. Österreich verliert langsam aber sicher den Anspruch, ein demokratischer Rechtsstaat zu sein".
Aus diesem Grund hat der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs folgenden Offenen Brief an alle Nationalratsabgeordneten gerichtet:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter! In großer Sorge wende ich mich an Sie mit der Bitte, sich für den Erhalt der Pressefreiheit in Österreich einzusetzen. Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) hat in den vergangenen Jahren mehrmals im Rahmen der Begutachtungsverfahren aber auch in öffentlichen Stellungnahmen vor einer dramatischen Verschärfung der Pressefreiheit in Österreich gewarnt. Das in den vergangenen Tagen erfolgte Fehlurteil des Wiener Oberlandesgerichts in der Skinhead-Affäre, die Einvernahme der Journalisten von "profil" und "News" durch die Staatsanwaltschaft Wien ohne Deckung durch das Gesetz, die Handhabung des Sicherheitspolizeigesetzes durch die Exekutive, die geplanten Verschärfungen im Mediengesetz und die neugeschaffene juristische Medien-"Behörde" lassen bei uns Journalisten alle Alarmglocken klingeln. Wir bitten Sie als Abgeordnete zum Nationalrat dringend, die Grundrechte, zu denen auch die Pressefreiheit gehört, nicht anzutasten, sondern vielmehr auszubauen. Derzeit wird die Pressefreiheit in Österreich mit Füssen getreten. Machen Sie sich bei der Zerstörung der Grundrechte nicht mitschuldig. Verteidigen Sie bitte die, mit viel Blut und Leid erkämpfte, Pressefreiheit! Führen wir gemeinsam einen "Runden Tisch" zum Erhalt der Pressefreiheit in Österreich durch.
In tiefer Sorge verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Fred Turnheim Präsident Österreichischer Journalisten Club
Rückfragehinweis: Österreichischer Journalisten Club, Blutgasse 3, 1010 Wien OTS0046 2010-09-24/09:30
Anmerkung Wien-konkret: Zu bedenken ist, dass die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium unterstellt ist. D.h., die SPÖ-ÖVP Regierung deckt diese Vorgangsweise. Mehr Gründe, warum die SPÖ-ÖVP Koalition eigentlich schon längst NICHT mehr auf der Basis eines demokratischen Rechtsstaates steht und eigentlich zu Wahlen gar nicht mehr zugelassen werden dürften, lesen Sie auf => http://www.wien-konkret.at/politik/wienwahl2010/spoe/ => http://www.wien-konkret.at/politik/wienwahl2010/oevp/ => http://www.eu-austritt-oesterreich.at/gruende/neutralitaet-oesterreichs.html Leider haben Journalisten bislang noch nicht viel über die SPÖ-ÖVP Verstöße gegen Demokratie (Bundesverfassung) und Neutralitätsgesetz geschrieben. 

23.9.2010 "profil online": Affäre Hypo Alpe-Adria wird zum JustizskandalStA München I lässt gegen "profil"-Journalisten in Österreich ermitteln - Wiener Justiz billigte Rechtshilfeansuchen, obwohl keine strafbare Handlung vorliegt.
Wie "profil"-Wirtschaftsressortleiter Michael Nikbakhsh in seinem Blog auf www.profil.at berichtet, wächst sich die Affäre Hypo Alpe-Adria zu einem Justizskandal ersten Ranges aus. Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei "profil"-Journalisten eingeleitet, weil diese im Rahmen ihrer Berichterstattung zum Hypo-Komplex aus Gerichtsdossiers zitiert haben, die auch der Staatsanwaltschaft München I vorliegen. Das ist in Deutschland unter Strafe verboten, in Österreich aber völlig legal. Und dennoch wurde ein Rechtshilfeansuchen der bayerischen Justiz von der Staatsanwaltschaft Wien umstandslos gebilligt. Die Autoren Ulla Schmid und Michael Nikbakhsh werden nun in dem von der Staatsanwaltschaft Wien geführten Verfahren als "Beschuldigte" genannt und mussten sich bereits einer Einvernahme vor dem Landeskriminalamt Wien stellen. Franz C. Bauer, Präsident der Journalistengewerkschaft, wähnt einen "beispiellosen Anschlag auf die Pressefreiheit in unserem Land". "Aus Steuergeldern bezahlte Politiker und Beamte versuchen offenbar willfährig, ausländische Gesetze in Österreich zu vollziehen und dabei die Meinungsfreiheit einzuschränken." Rückfragehinweis: "profil"-Redaktion, Tel.: (01) 534 70 DW 3501 und 3502 OTS0186 2010-09-23/12:17

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23.9.2010 NEWS: Anschlag auf Pressefreiheit im Hypo-VerfahrenNews-Aufdecker Kurt Kuch wird trotz Einhaltung österreichischen Rechts als Beschuldigter geführt Das Verfahren rund um die Hypo Alpe Adria weitet sich zu einem Justizskandal und zu einem Anschlag auf die Pressefreiheit in Österreich aus: Kurt Kuch, Chefreporter des Nachrichtenmagazins News, wird in der Causa Hypo wegen der (in Österreich legalen) Veröffentlichung von Ermittlungsakten als Beschuldigter geführt. Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die österreichische Justiz kam dem Auslieferungsantrag vom 28. Juni 2010 umstandslos nach. Kurt Kuch wird derzeit bei der Staatsanwaltschaft Wien zur Sache einvernommen. Der Hintergrund: In Deutschland stellt die Veröffentlichung von Ermittlungsakten einen Strafbestand dar, der mit Geldbußen oder Freiheitsbußen von bis zu einem Jahr geahndet wird. In Österreich sind solche Veröffentlichungen jedoch legal und üblich. Trotzdem kam die Staatsanwaltschaft Wien einem Rechtshilfeersuchen der bayrischen Justiz nach. Die österreichische Justiz lässt derzeit also Wunsch einer deutschen Behörde gegen österreichische Journalisten ermitteln, die kein österreichisches Recht verletzt haben. Betroffen sind auch die Journalisten Michael Nikbakhsh und Ulla Schmid vom Nachrichtenmagazin profil. Kurt Kuch vor der Einvernahme: "Ich halte das für einen groben Anschlag aus Deutschland auf die österreichische Medienfreiheit. Hier sollen österreichische Journalisten durch eine deutsche Staatsanwaltschaft mundtot gemacht werden. Jeder österreichische Journalist muss sich künftig überlegen, ob seine Enthüllungen in irgendeinem Land, in dem das Medium erhältlich ist, gegen Strafgesetze verstößt und er Gefahr läuft, vorm Strafrichter zu landen. Diese Vorgangsweise der Oberstaatsanwaltschaft München konsequent weiter gedacht würde auch bedeuten, dass jeglicher Enthüllungsjournalismus von seriösen Medien im Internet künftig unmöglich ist." "Wir verwehren und entschieden gegen diesen Anschlag auf die Pressefreiheit in Österreich", Peter Pelinka, Chefredakteur des Nachrichtenmagazins NEWS. Auch Franz C. Bauer, Präsident der Journalistengewerkschaft, protestiert: "Das ist ein beispielloser Anschlag auf die Pressefreiheit in unserem Land: Aus Steuergeldern bezahlte Politiker und Beamte versuchen offenbar willfährig, ausländische Gesetze in Österreich zu vollziehen und dabei die Meinungsfreiheit einzuschränken."
Rückfragehinweis: Sekretariat NEWS, Chefredaktion Tel.: (01) 213 12 DW 1103 OTS0214 2010-09-23/13:06 

* 20.9.2010: Haider Konten & Falschmeldungen in profil
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