|
21.7.2011 VKI: OLG Wien - Zahlscheinentgelt eindeutig gesetzwidrigArtikel von Verein für Konsumenteninformation Dr. Julia Jungwirth
Berufungsgericht gibt auch Verbandsklage gegen A1 statt Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - erfolgreich gegen Zahlscheinentgelte vor. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat nun auch im vierten Verfahren gegen einen Mobilfunker - gegen A1 - das Entgelt für die Zahlung mit Zahlschein als gesetzwidrig erklärt. Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 darf das Zahlen mit Zahlschein nicht durch besondere Entgelte benachteiligt werden. Jahrelang haben Mobilfunker, aber auch Versicherungen, Hausverwaltungen oder Energieversorger ihre Kunden dazu gedrängt, ihnen via Einzugsermächtigung den direkten Zugriff auf das Konto zu erlauben. Wer weiter seine Rechnungen via Zahlschein zahlen wollte, wurde mit einem "Strafentgelt" von ein bis fünf Euro belegt. Diese Praxis ist seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes am 1.11.2009 gesetzwidrig. ... Sollte der OGH der Judikatur der Untergerichte folgen, sind die seit 1.11.2009 gesetzwidrig kassierten Entgelte an die Kunden zurückzuzahlen.
Ganzer Beitrag unter => Zahlschingebühr
Rückfragehinweis: Verein für Konsumenteninformation Dr. Julia Jungwirth, Juristin im Bereich Recht Tel.: 01 / 58877 - 381 OTS0024 2011-07-21/09:23 
 |


=> Kommentare & Postings eintragen

|