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Ausschluß von Raucher bei BewerbungenRauchen am Arbeitsplatz ist ein großes gesundheitliches Problem sowohl für die Raucher, als auch für die Nicht-Raucher. Die Nicht-Raucher leiden aber besonders am Passivrauchen Ihrer Kollegen, da Sie sich ja gesund verhalten wollen, aber zum Passiv-Rauchen mehr oder weniger gezwungen werden. Der Rauch macht ja nicht beim Arbeitsplatz halt.
Laut einer Sprecherin der EU-Kommission vom 5. August 2006 dürfen Raucher bei Stellenausschreibungen gegenüber Nicht-Rauchern diskriminiert werden. Damit würden die Anti-Diskriminierungsregeln der Europäischen Union nicht verletzt.
In der Europäischen Union dürfen Unternehmen bei der Stellenausschreibungen von Arbeitsplätzen die Einschränkung hinzufügen: "Raucher brauchen sich nicht zu bewerben".
Die Sprecherin der EU-Kommission vertritt damit die Linie des EU-Beschäftigungskommissar Wladimir Spidla, der sich unlängts ähnlich äußerte.
Ob eine Diskriminierung der Raucher am Arbeitsplatz auch bei bestehenden Dienstverhältnissen erlaubt ist, wurde nicht erwähnt. 
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