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2010: Kurzparkregel von 2007 gilt auch heuer weiter:Wiener Bezirke: 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 20., Parkdauer: Zwei Stunden Montag bis Freitag (werktags): 9 bis 22 Uhr
für Teile des 15. Bezirkes "Sonderkurzparkzone Stadthalle" Parkdauer: Zwei Stunden (von 1. September bis 30. Juni) Täglich: 18 bis 23 Uhr 

Neue Parkregelung ab September in Wien: Kurzparken wird um 50% teurer |  | 
|  Foto: Noch gelten die bisherigen Kurzparkscheine mit 0,80 Euro die Stunde; © Wien-konkret
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Merkregel: Ab 1.9.2007 betrifft es die Bezirke 1-9 und 20 und zwar werktags ab 9 Uhr bis 22 Uhr.
Am 28.3.2007 nachmittag hat die Kommission für Parkraummanagement entschieden: die Kurzparkzonen in Wien werden ab 1. September 2007 in den Abendstunden ausgedehnt. Parkscheine sind in den Bezirken 1 bis 9 (Innere Stadt bis Alsergrund) und 20 (Brigittenau) nun von Montag bis Freitag im Zeitraum von 9 bis 22 Uhr erforderlich.
Ab 1. September 2007 wird der Preis für das Kurzparken angehoben: Kurzparkscheine für 1 Stunde kosten künftig EUR 1,20 (+50%), das Anrainerpickerl EUR 135,-- (+29%) pro Jahr. Die maximale Parkdauer von 2 Stunden bleibt unverändert
Das Thema "Parkraumbewirtschaftung" wurde auf vielfachem Wunsch der Bezirke in der Kommission für Parkraummanagement beraten. Mit der Preiserhöhung will man den PKW-Individualverkehr aus dem Zentrum draußen halten bzw. ordentlich mehr abkassieren.
Alte Parkscheine: * ab 31. August 2007 nicht mehr gültig * Umtausch möglich gegen Aufpreis * Umtauschorte: Vorverkaufsstellen der Wiener Linien, den Stadtkassen in den Bezirksämtern sowie bei ÖAMTC und ARBÖ. * Handy-Parken: die Guthaben werden automatisch umgerechnet: Wer beispielsweise bis 31. August einen Wert für zwölf Stunden Parkdauer geladen hatte, hat ab 1.9. nur noch acht Stunden Guthaben. * Parkscheine in Schilling können bei der Stadthauptkasse im Wiener Rathaus Hochpaterre Tür 104 zu den Öffnungszeiten (Mo-Fr 7:00 - 15:00) umgetauscht werden. Tel: 01-4000-86125 . Keine zeitliche Befristung der Umtauschfrist. Wo man nach 18 Uhr in Wien Kurzparkscheine kaufen kann:In folgenden U-Bahn-Station können Sie beim Fahrscheinautomat der Wiener Linien Kurzparkscheine bis 22 Uhr kaufen:
U6 Alt Erlaa: Anton-Baumgartner-Straße U6 Burggasse - Stadthalle: Kandlgasse U1 Donauinsel: Bahnsteig Gleis 1 +2, U6 Dresdner Straße: Lift + Passettistraße Lift U3 Enkplatz: Simmeringer Hauptstraße U3 Erdberg: Nottendorfergasse U3 Gasometer: Halle West U3 Herrengasse: Minoritenplatz U3 Hütteldorfer Straße: Feilgasse U1 U2, U4 Karlsplatz: Akademiestraße U3 Kendlerstraße: Opfermanngasse U1 Keplerplatz: Raaberbahngasse U1, U4 Landstraße Wien Mitte: Markt U4, U6 Margaretengürtel: Halle U4 Meidlinger Hauptstraße: Halle U6 Philadelphiabrücke: Halle U2 Rathaus: Stadiongasse U4 Rossauer Lände: Kanal U3 Schlachthausgasse: Kleingasse, Halle Schlachthausgasse: U2 Schottentor: Hohenstaufengasse U1, U4 Schwedenplatz: Urania U3 Schweglerstraße: Benedikt-Schellinger-Gasse U4 Stadtpark: Lift U1 Taubstummengasse: Aufzug Favoritenstraße U6 Thaliastraße: Richtung Thaliastraße Gleis 1 U6 Tscherttegasse: Bahnsteig + Halle U4 Unter Sankt Veit: Halle U2, U3 Volkstheater: Volkstheater + Burggasse U6 Währinger Straße: Innerer Gürtel U3, U6 Westbahnhof: Gerstnergasse U1 Zentrum Kagran: Halle Süd + Lift; U3Zippererstraße: Simmeringer Hautpstraße
...da man bei den U-Bahn Station meist keinen Parkplatz findet, sollte man besten mit der U-Bahn hinfahren (keine Scherz!)... Entwicklung der Tarife / Kurzparkzonen WienJahr Tarif in ATS/h Tarif in EUR/h %-Veränderung
1974 4,- 0,29 1980 8,- 0,58 + 100 % 1986 12,- 0,87 + 50 % 2002 11,- 0,80 - 8 % 2007 1. Sept. 16,51 1,20 + 50%
Seit 1986 wurde der Tarif für Parkscheine nicht erhöht - ab 1. September 2007 gibt es eine saftige Preiserhöhung um 0,40 Cent (+ 50%) pro Stunde. Kurzparkscheine für 1 Stunde kosten dann Euro 1,20. Zur Preissteigerung stellt Schicker (SPÖ) fest: "Wir haben seit 21 Jahren nicht einmal eine Indexanpassung oder Valorisierung durchgeführt. Durch die Euro-Umrechnung (Anmerkung: im Jahr 2002) ist der Preis sogar gefallen."
Das Anrainerpickerl wird derzeit von über 100.000 WienerInnen beansprucht und bezahlt. Das Anrainerpickerl wird von Euro 105,- auf Euro 135,- um 29% erhöht. Von der Stadt Wien werden für bereits erteilte Bewilligungen (= bezahlte Pickerl) keine Nachzahlungen gefordert.
Sonderfall 15. Bezirk: für die Region Stadthalle erfolgt keine zeitliche Änderung. Der Preis für das Anrainerpickerl wird von Euro 55 auf Euro 60,6 angehoben, somit "nur um +10% .
Resümee: Parken in Wien wird massiv teurer. Parkplätze werden dadurch aber nicht mehr. Die Parkplatzsuche wird auf andere Bezirke verlagert. Die Arbeiterkammer hat der Preiserhöhung um 50% zugestimmt! Man frägt sich, auf welcher Seite die Arbeiterkammer eigentlich steht. 
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Mehr Informationen:Uschi Eripek Mediensprecherin StR. DI Rudolf Schicker Tel.: 01-4000/81 416 E-Mail: eri@gsv.magwien.gv.at
(Quelle: großteils die RK vom 28.03.2007) 
. Parken in Wien und Transfer zum Flughafen Hallo, wir kommen aus Graz und fliegen für eine Woche (Sa - So) nach London. Wo können wir in Wien den PKW für 8 Tage günstig parken und zum Flughafen gelangen (Abflug Sa. 11:45 Uhr)?
Besten Dank im Voraus W.R. 29.12.2011
Antwort Wien-konkret: der 11. Bezirk ist parkgebührenfrei (bis auf vereinzelte Kurzparkzonen). Von hier dann weiter mit der Schnellbahn S7 zum Flughafen. Noch besser ist es, Sie fahren mit dem Auto nach Schwechat ins Ortsgebiet und mit dem Taxi zum Flughafen. Das ist nicht nur kürzer sondern auch billiger, da Sie über keine Landesgrenze fahren müssen. 

Umtausch: alte Parkscheine in Schilling oder EuroGuten Tag, habe noch einige alte Parkscheine sowohl in Schilling- als auch in Euro Beträgen gefunden. Kann man diese noch eintauschen - gegen Aufzahlung ?
Vielen Dank für Ihre Info Freundliche Grüsse Peter K. 11. April 2008
Antwort Wien-konkret: Ja, im Rathaus 1080 Wien bei der Stadthauptkasse Hochpaterre Tür 104 zu den Öffnungszeiten (Mo-Fr 7:00 - 15:00). Tel: 01-4000-86125
Sehr geehrter Herr Marschall!
Die alten Parkscheine - sowohl EUR als auch Schilling - können unbefristet in der Stadthauptkassa und in den Stadtkassen umgetauscht werden. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen meine Kollegin Frau Michaela Gindel, Magistratsabteilung 6, (01)4000 86136 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Barbara Cerny Büro der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr Rathaus 1082 Wien Tel: +43/1/4000 81412 FAX: +43/1/4000 99 81412 Mail: barbara.cerny@wien.gv.at Email vom 18.4.2008 

Leserbrief: Der Unmut eines Autofahrers über mangelnde Parkplätze und Strafzettel: | 
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|  Bild links: Strafzettel um 21 Euro..............................Bild rechts: Anonymverfügung um 42 Euro
=> mit Klick aufs Bild vergrößern !
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Möchte mit meiner Mail meinen Unmut darüber äussern, wie ich als Autofahrer dzt. von der Stadt Wien richtig gehend "abgezockt" werde. Ich wohne in 10. Wiener Bez. Laxenburgerstr. Gegend Troststrasse. Nicht nur daß es in dieser Gegend zu wenig Parkplätze gibt, welche durch div. Sanierungsarbeiten an Gemeindebauten noch verringert werden (Container, Gerüste, etc. verstellen Parkplätze, ok. geht halt nicht anders), kommt es mir so vor, als würden die div. Organe genau deshalb die eine oder andere extra Tour in dieser Gegend unternehmen, um die Staatskassen aufzufüllen. Von Rechts- u. Gesetzeswegen natürlich vollkommen korrekt.
Muß mich allerdings auch doch sehr darüber ärgern, welche Menschen mir da zeitweise ein Strafmandat erteilen. Ich habe nun 2mal eine Strafe bzgl. 225 (Abstellen des Fahrzeuges im Bereich von weniger als 5m vom nächsten Schnittpkt.einander kreuzender Fahrbandränder) erhalten, auch rechtlich sicher einwandfrei, allerdings human betrachtet, ein richtiger "Arschzug" wenn man die Parkplatzsituation in dieser Gegend kennt, und ich keineswegs in irgendeinerweise verkehrsbeeinträchtigend geparkt habe.
Nun gut, das erste Mal war am 28.03.2008, hier hat mir die Funkraumüberwachung einen Strafzettel hinter meine Windschutzscheibe geklemt. Der vife Beamte füllte allerdings Dat. 28.03.2007!! aus. Ich frage mich wieso übt der "gute" Polizist nicht wenigstens das Datum, wenn er schon anscheinend nichts anderes zu tun hat (dürfte ja anscheinend, keine Räuber etc. mehr zu fangen geben), als Falschparker aufzuschreiben. Nach bereits 3 Monaten 2008, sollte auch die Polizei schön langsam das Datum schreiben können!! Hat mich komischerweise nur 21,-- Euro gekostet.
Fürs 2mal bekam ich just am selben Tag, an dem ich diese Strafe bezahlt habe, eine Anonymverfügung der MA67 Parkraumüberwachung, selbiges Vergehen, komischerweise 42,-- Euro (warum die doppelt soviel verlangen, ist mir schleierhaft), Tatzeitpkt. 1.3.2008, diesmal richtig!, allerdings dürfte auch hier wieder das Organ Schwierigkeiten, diesmal mit dem Lesen des "Tatortes", gehabt haben. Dieselgasse 7-11 steht, eine Adresse die es anscheinend nicht geben dürfte, da sich lt. Stadtplan Wien.at dazw. die Nr. 9 befindet (und so groß ist mein Auto wirklich nicht), bzw. in diesem Bereich eher ein Halte- und Parkverbot (welches mir auch schleierhaft erscheint, da dort durch Falschparken auch keinerlei nachvollziehbare Verkehrsbeinträchtigung entsteht) besteht, in dem ich zu diesem Ztpkt. sicherlich nicht geparkt habe.
Nicht nur das ich mich ärgere wie "human" die Organe d. öffentl. Hand hier agieren, muß ich mich noch darüber ärgern, von Menschen Strafzettel zu erhalten die definitiv nicht richtig lesen bzw. das richtige Datum schreiben können!! Wenn es schon so fleißige und pflichtbewußte öffentl. Bedienstete gibt, sollte ich als österreichischer Staatsbürger und braver Steuer- und "Strafenzahler", doch wenigstens den Anspruch haben, daß diese ihre Arbeit auch korrekt und ordentlich (sprich mit richtigem Datum und richtiger Ortsangabe) erledigen.
Würde es sehr begrüssen wenn sie meine kl. Mail als Leserbrief in ihren Medien publizieren, bzw. noch mehr, wenn die verantwortlichen Organe wenigstens ihre diesbzgl. Bildungsmankos ausgleichen. mfg
Tei Email 9.4.2008 
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Parkscheine in Schilling: Umtausch?Guten Tag! Ich besitze noch etliche Kurzparkscheine in Schillingen. Gibt es noch irgendwo die Möglichkeit sie einzutauschen? Mit freundlichen Grüssen Heinz A. Email: 14.11.2007
Redaktion Wien-konkret: JA, bei der Stadthauptkasse im Wiener Rathaus zeitlich unbegrenzt.
Hallo ! Vielen Dank für die überaus positive Auskunft MfG A. Heinz


Kurzparken am Feiertag:Ich hätte eine Frage – gelten die Kurzparkzonen auch morgen am Feiertag 26.10.2007 in der Gegend der Modellbaumesse? Bitte um Antwort. Danke.
Mit freundlichen Grüßen Roman L.
Redaktion Wien-konkret: Gebühren für das Kurzparken sind nur an Werktagen zu bezahlen, am 26.10.2007 (Nationalfeiertag) daher nicht. 

Kurzparkscheine nach 18 Uhr?Sehr geehrte Damen und Herren!
Wo bekommt man eigentlich nach 18:00 Uhr noch Parkscheine für die Wiener Kurzparkzonen, die ja jetzt sogar bis 22:00 Uhr verlängert wurden. Dies erscheint mir problematisch, wenn man z.B. für eine Veranstaltung, die um 19:30 Uhr beginnt, direkt von auswärts anreist! Ich bitte Sie um Information
mit freundlichen Grüßen
Thomas Koth 3100 St. Pölten Email: 17.9.2007
Wien-konkret: Nach unserer Information nur an Fahrscheinautomaten bei den Wiener Linien. Diese sind gleichzeitg Parkscheinautomaten. Wir haben die Aufstellungsorte nun oben im Artikel ergänzt. Danke für Ihren Hinweis. 

Betrifft: Zeiterweiterung in Kurzparkzonen in den Wiener Bezirken I – IX und XXIch lebe in Niederösterreich, nicht unbedingt an einer Anschlussstelle der ÖFFIS. Die Erhöhung der Parkgebühr ist zur Kenntnis zu nehmen, wenn es auch neben all den anderen Erhöhungen ein weiteres gewaltiges Loch in das Budget einer ASVG Pensionistin, reißt.
Was haben sich dabei aber die Erfinder der Zeiterweiterung bis 22 Uhr, unter Beibehaltung der maximalen Parkdauer von 2 Stunden, gedacht?
Ich kann nur annehmen, dass die zuständigen Verwaltungsbeamten zu der Spezies Mensch gehören, denen es genügt am Abend ab 18 Uhr vor dem Fernseher zu sitzen und mit Bier und Snacks zu warten, bis es Zeit ist, Schlafen zu gehen. Einrichtungen wie, Weiterbildungskurse, Literaturveranstaltungen, Theater, Oper, Konzerte, u.s.w. beginnen nun mal nach Geschäftsschluss, 18 Uhr bzw. 18 Uhr 30. und enden, üblicherweise, nicht nach 120 Minuten.
Wie verhält man sich da, ohne das Gesetz zu übertreten und mit einer saftigen Geldstrafe rechnen zu müssen?
Wäre es vielleicht sinnvoller die Beschränkung bis 18 Uhr mit 2 Stunden zu belassen und anschließend die Möglichkeit einer Ausdehnung über 2 Stunden im Voraus zu bieten. Selbstverständlich gebührenpflichtig.
Ich höre schon den Einwand, man könne ja Parkhäuser benutzen. Richtig, ich würde sie auch liebend gerne und öfter benutzen, aber ich sehe nicht ein, dass in diesen nur mit „angefangenen Stunden-Gebühren“ ( die nicht gerade benutzer- freundlich kalkuliert sind) verrechnet werden müssen. Wenn sie ¼ bzw. ½ stündlich abrechnen würden, was im Zeitalter der Automatisierung kein großes Problem darstellen dürfte, würden sie sicherlich mehr frequentiert werden und nicht halb leer stehen.
Mit freundlichen Grüßen Erika Waschek Email : 3. Sept 2007 |