|
MA 46 schafft LKW-Fahrverbot BiberhaufenwegAb 21.9.2006 gilt ein LWK-Fahrverbot 3,5 t
Wien (RK). "Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass es gemeinsam mit dem zuständigen Stadtrat für Verkehr DI Rudi Schicker gelungen ist, die langjährige Forderung nach einer Einschränkung des LKW-Verkehrs am Biberhaufenweg zu realisieren", so BV Scheed in seiner Aussendung an betroffene BürgerInnen. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgte am 21. September 2006. Ausgangslage
Der Biberhaufenweg wurde zuletzt immer mehr zu einem so genannten Schleichweg der SchwerLKW's. Vor allem die Emission und Immission auf AnrainerInnen und angrenzendem Naturschutzgebiet Lobau, veranlasste die Bezirksvorstehung 22 rasch zu reagieren. Die MA46, Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten führte daraufhin sofort eine Verkehrszählung sowie eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit durch.
Kundmachung
Nach Vorliegen aller Zählergebnisse und Ausarbeitung von Varianten kam es in einer gemeinsamen Besprechung zu folgendem Ergebnis: Verordnet und kundgemacht wird ein Fahrverbot gem. §52/7a 3,5 t ausgenommen Zufahrt gestattet in Wien 22., Biberhaufenweg von Raffineriestraße bis Siegesplatz, Oberndorfstraße und Langobardenstraße von Oberndorfstraße bis Biberhaufenweg. Die bedeutet, dass ab sofort LKW über 3,5 t die Strecke Siegesplatz - Raffineriestraße also die Querverbindung Biberhaufenweg nicht mehr durchfahren dürfen. Die Verkehrszählung zeigte, dass 75% des bisherigen Schwerverkehrs dies taten. (Schluss) dee
Rückfragehinweis: Susanne Debelak Magistratsabteilung 46, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 811 14-92767 , Fax: 811 14-99-92767 E-Mail: dee@m46.magwien.gv.at
Qu.: Rathauskorrespondenz vom 21.09.2006) |