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Infos zur PKW & Motorrad- Autobahnvignette 2013 Österreich: | 
|  Bild: Autobahn-vignetten 2013 für Österreich: (li) Jahresvignette, (Mitte) Tagesvignette / (Mitte re) 2-Monats Vignette / (re) Korridorvignette A14 Vorarlberg; jeweils für A = Motorräder, B = KFZ © ASFINAG
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1) Für welche Fahrzeuge und Gültigkeit? 2) Kosten der Autobahnvignetten 2013 für Österreich 3) Wo kann man eine Autobahnvignette kaufen? 4) Montage-Hinweise für die Vignette 5) Vignettenersatz: 6) Ausnahmen zur zeitabhängigen Maut 7) Kontrolle der Vignettenpflicht & Mautpreller 8) Ersatzmaut & Verwaltungsstrafverfahren 9) Autofahrerbeschwerden
kostenlose Telefon-Hotline: (0)0800 400 12 400 der ASFINAG Autobahngesellschaft Service in sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Tschechisch, Ungarisch, Kroatisch, Italienisch 

1) Fahrzeuge und Gültigkeit der Autobahnpickerl?Wofür: Nutzungsentgelt für Autobahnen und Schnellstraßen
Gesetzliche Grundlage: § 10 BStMG 2002 i.d.g.F
Für welche Fahrzeuge? Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Anhänger und Wohnwagen sind nicht vignettenpflichtig. Für mehrere Fahrezuge mit Wechselkennzeichen benötigt man je Fahrzeug eine Vignette.
Gültigkeit: * 24h-Korridorvignette: gilt maximal 24 Stunden auf der A14 von Deutschland nach Hohenems * 10-Tagesvignette: Gilt 10 aufeinanderfolgende Tage ab und inkl gelochten Tag * 2-Monatsvignette: Gilt 2 Monate ab Lochungsdatum * Die Jahresvignette ist vom 1.12.2012 bis zum 31.1.2014 gültig. Nur richtig aufgeklebte Vignetten sind gültig. Ungenutzte Vignetten können nicht zurück gegeben werden. Diese Vignetten verfallen.
„Vorlochung von Kurzzeitvignetten“ (= Vordatieren) Der Tag, an dem die Vignette erworben wird, muss nicht immer der Tag des Fahrtantrittes sein. Vignetten können auch im Vorverkauf - dem Wunsch des Kunden entsprechend - erworben werden. Wichtig ist nur, dass der Tag des wirklichen Fahrtantrittes gelocht wird. Beispiel: Sie wollen am So 28. März 2012 auf Urlaub fahren. Dann können Sie auch schon Wochen davor die Vignette kaufen. Entscheidend ist, dass Sie bei der Verkaufstelle das Datum des Fahrtantritt angeben. Sie kaufen zB am 10.3.2012 und es wird dann für Sie in diesem Beispiel erst mit 28. März 2012 gelocht. Falls Sie nichts dazu sagen wird mit dem Kaufdatum gelocht.
Staatsgrenze: Vignettenpflicht besteht ab der österreichischen Staatsgrenze und nicht erst ab der ersten Auffahrt. Allerdings wird bei PKWs bis 3,5 Tonnen im Abschnitt Grenze Kiefersfelden bis Kufstein-Süd die Einhaltung der Vignettenpflicht nicht kontrolliert und dies bleibt auch lt. des zuständigen Bundesministers bis auf Widerruf so. (Auskunft ASFINAG 24. April 2013; Den aktuellen Stand können Sie erfragen unter der Telefon 0800-400 12 400 und +43-1-955 1266 ).
Die Vignette 2013 ist himbeer-rot und muss gut sichtbar auf Ihr Fahrzeug geklebt sein. Sie können die Vignette aber auch verkehrt oder gedreht aufkleben. Dies ist von der ASFINAG nicht erwünscht, da es bei der automatischen Kontrolle zu einem Mehraufwand bei Fehlermeldungen führt.
Kundendienst ASFINAG Maut Service GmbH, Alpenstraße 99, A-5020 Salzburg Tel: 0800 400 12 400 
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2) Vignettenpreise 2013 für Österreich:Die staatliche ASFINAG hat ca 10 Milliarden Euro (113 Milliarden Schilling) Schulden und braucht daher dringend das Geld der Auto- und LKW-fahrer, nicht nur das der Steuerzahler.
Autos / Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t (inkl. 20% MwSt.): Jahres-Vignette: € 80,60 2 Monats-Vignette: € 24,20 10 Tages-Vignette: € 8,30 24-Stunden-Korridorvignette: 2 € für eine Fahrtrichtung
Motorräder / Einspurige Kraftfahrzeuge (inkl. 20% MwSt.): Jahres-Vignette: € 33,10 2 Monats-Vignette: € 12,10 10 Tages-Vignette: € 4,80 24-Stunden-Korridorvignette: 2 € für eine Fahrtrichtung
(LKWs benötigen statt der Vigentte eine GO-Box für die kilometerabhängige Maut in Österreich)
Achtung: => Strafen für Mautpreller
Gratisvignette für Behinderte: In- und ausländische Behinderte (dauernde starke Gehbehinderung, Blindheit (!), Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel), die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, erhalten seit 1998 eine Gratisvignette. Hotelaufenthalte sowie etwaige Zweitwohnsitze sind ausgenommen. Die PKW Vignette für Behinderte wird von jener Landesstelle des Bundessozialamtes ausgegeben wird, in deren Sprengel der Behinderte seinen Wohnsitz hat.
Unteren Vignettenabschnitt nach der Montage aufbehalten: Die Trägerfolie mit Seriennummer ist der Kaufnachweis. Nach einem Windschutzscheibenbruch braucht man den Abschnitt für die Erstattung der Vignettenkosten.
Rückblick: Erstmals wurde die Autobahnvignette ("Autobahn-Pickerl") im Jahre 1997 vorgeschrieben und kostete damals für Autos 550 Schilling (= 39,97 Euro) im Jahr. Hotels in Österreich
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3) Wo kann man eine Autobahnvignette kaufen? In Österreich: An den meisten Tankstellen, Traffiken, Autofahrerclubs in der Nähe von Autobahnen. Im Ausland: Bei Autofahrerclubs und Tankstellen in Grenznähe zu Österreich.


Hilfe bei Dieselfilter-Verstopfung: Grüner-Chemie GesmbH Schimekgasse 30 1230 Wien, Österreich Tel: 0043/ 1 / 667 9060 Mehr Infos => Dieselfilter-Verstopfung
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4) Montage-Hinweise für die Vignette: |  | 
|  Abkratzen der alten Vignette; © Wien-konkret
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* Die Vignette ist nur nach ordnungsgemäßer Anbringung (Aufkleben!) am Kfz gültig, und zwar vor Benützung vignettenpflichtiger Straßen. Der Kauf ist zuwenig. * Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen) und ohne Verwendung von zusätzlichen Hilfsmitteln wie z.B. Tixo. * Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben. * 2-Monats-Vignetten und 10-Tages-Vignetten müssen vor Anbringung durch die Verkaufsstelle gelocht werden. Nicht gelochte sowie nicht geklebte Vignetten sind ungültig und bei Kontrollen ist mit Strafen zu rechnen. * Beim Aufkleben muss die Windschutzscheibe trocken, sauber und vor allem fettfrei sein. Die Scheibe sollte mehr als + 5 Grad Celsius haben. Entweder aufheizen oder in eine warme Garage fahren. * Verboten sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Das gilt als Vignettenmanipulation und wird ebenfalls bestraft. 
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Autopickerl der EU-Austrittspartei
Das Gratis-Autopickerl der EU-Austrittspartei können Sie bei einer unserer Veranstaltungen abholen. siehe => Termine EU-Austrittspartei
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5) Vignettenersatz:Ein Ersatz der Vignette ist in folgenden Fällen geregelt:
Produktfehler: Notwendige Unterlagen: Original-Vignette zusammen mit dem Vignetten-Abschnitt und Kopie des Zulassungsscheines
Handhabungsfehler: Bei Handhabungsfehlern (Verkleben, versehentliche Entwertung der Vignette), sofern ein Fahrzeugwechsel bzw. eine Manipulation der Vignette ausgeschlossen werden kann, gibt der Kundendienst der Maut Service GmbH (ganzjährig), die Touringclubs ARBÖ und ÖAMTC sowie die Mautstellen (bis Ende März eines jeden Jahres) eine Ersatzvignette aus. Diese Regelung gilt nur für Jahresvignetten.
Windschutzscheibenreparatur: Hinweis: Der Ersatz ist nur für Jahresvignetten möglich ! Notwendige Unterlagen: * abgelöste Jahresvignette im Original (auch wenn diese dabei teilweise kaputt geht) * Vignetten-Abschnitt von der ursprünglich gekauften Vignette * Kopie der Rechnung der neuen Scheibe oder Kopie der Werkstattrechnung oder Kopie des Typenscheins wo die Scheibe ausgebaut wurde. * Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz (bei Firmen mit Stampiglie) * Kopie der Zulassungsbescheinigung
Totalschaden / Verschrottung: Hinweis: Der Ersatz ist nur für Jahresvignetten möglich ! Seit 1.1.2006 gibt die ASFINAG Maut Service GmbH, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg auch im Falle eines Totalschadens aufgrund eines Unfalles oder aufgrund eines technischen Gebrechens eine kostenlose Ersatzvignette aus bzw. leistet Kostenersatz für bereits gekaufte Ersatzvignetten, sofern kein Anspruch gegenüber einem Dritten besteht. Diese Regelung gilt nur für Jahresvignetten. * Original-Jahresvignette (abgelöst) samt unterem * Vignetten-Abschnitt, * Kopie der Fahrzeugabmeldung, * Totalschaden- bzw. Verschrottungsnachweis (firmenmäßig mit Stempel unterfertigt z.B. durch Werkstatt oder Verschrottungsunternehmen – Wichtig: der Totalschaden muss eindeutig daraus hervorgehen) * Fahrzeugsabmeldung bei der BH, * ausgefülltes Formular.
Kein Ersatz bei Diebstahl: Wenn ihr Auto mit aufgeklebter Jahresvignette 2011 gestohlen wurde gibt es keinen Ersatz dafür. (Der Dieb könnte ja mit Ihrem Auto auf der Autobahn fahren)
Formulare: * Ersatzvignette wegen Scheibenbruch * Kostenersatz wegen Scheibenbruch * Ersatzvignette wegen falscher Handhabung * Ersatzvignette wegen Totalschaden * Kostenersatz wegen Totalschaden
Der Kundendienst der ASFINAG Maut Service GmbH (MSG), die MSG Mautstellen sowie die Stützpunkte der österreichischen Touringclubs ÖAMTC und ARBÖ sowie geben eine Ersatzvignette kostenlos aus. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird der Betrag innerhalb von 3 Wochen überwiesen. Achtung: ARBÖ und ÖAMTC verrechnen für Nichtmitglieder eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €!
ASFINAG Maut Service GmbH Firmensitz: A-5020 Salzburg, Alpenstraße 99 Telefon kostenlos aus Österreich, Deutschland und Schweiz: 0800 400 12 400, kostenpflichtig international +43-1-955 12 66 Fax: +43-1-955 12 77 E-Mail: info@asfinag.at 
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6) Ausnahmen (Streckenmaut statt Vignetten-Zeitmaut): | 
|  Sondermautstrecken in blau eingezeichnet; © ASFINAG
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Nachfolgende Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte (Strecken) sind gemäß § 10 Abs. 2 BStMG von der Entrichtung einer zeitabhängigen Maut (Vignetten-pflicht) ausgenommen (siehe dazu Mautordnung Teil A II): • A 9 Pyhrn Autobahn in den Abschnitten zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning und zwischen der Anschlussstelle St. Michael und Übelbach • A 10 Tauern Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg • A 11 Karawanken Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel • A 13 Brenner Autobahn • S 16 Arlberg Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Anton und der Anschlussstelle Langen Die Sondermaut für die oben genannten Strecken ist direkt bei den Mautstationen zu bezahlen.
Folgende Autobahn- oder Schnellstrassenabschnitte sind gemäß der Mautstreckenausnahmenverordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie idgF von der Pflicht zur Entrichtung einer zeitabhängigen Maut ausgenommen: • S 5 Stockerauer Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Konten Jettsdorf (S33) und Krems (B3 bzw B37) Qu: ASFINAG 
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7) Kontrolle der Vignettenpflicht & Mautpreller:Vorweg: In Österreich ist - laut Auskunft der ASFINAG Mag. Ingrid Partl vom 29.3.2010 - der Abschnitt auf der A12 ab Staatsgrenze bei Kiefersfelden bis zur Anschlussstelle Kufstein Süd für PKWs bis 3,5t die einzige Ausnahme bzgl. Kontrolle der Einhaltung der Vignettenpflicht.
* Zuständigkeit: Für die Kontrolle der Einhaltung der Vignettenpflicht ist jedenfalls die Exekutive und die ASFINAG Mautaufsicht zuständig. * Kontrollmethoden: Kontrolliert wird hauptsächlich mittels Videokamera und stichprobenartig auf Autobahnratsstätten, Zu- und Abfahrten. * Strafen: Bei einer Verletzung der Mautpflicht wird für PKW eine Ersatzmaut von € 120 und für Motorräder € 65 eingehoben, bei Manipulationen der jeweils doppelte Betrag. Das ergab im Jahr 2006 für die ASFINAG 9,6 Millionen Euro (132 Millionen Schilling). * Mautpreller: Im Jahr 2011 hat die ASFINAG ca 131.000 Mautpreller erwischt und bestraft, im Jahr 2005 waren es erst 70.000 Mautpreller. Die meisten Mautpreller kamen mit ca. 22.000 Lenkern aus Deutschland, gefolgt von Österreichern mit ca 14.000 Fällen. Bei den LKWs wurden 2006 54.000 Mautpreller erwischt. 

8) Ersatzmaut & VerwaltungsstrafverfahrenRechtsgrundlage: Mautordnung Wird ein Vergehen gegen die Mautpflicht für Fahrzeuge bis einschl. 3,5 t hzG (höchstzulässiges Gesamtgewicht) in Österreich festgestellt, so ist gemäß der derzeit geltenden Mautordnung seitens der ASFINAG ein Verwaltungsstrafverfahren (Strafrahmen 300 bis 3000 Euro) einzuleiten. Von diesem Verfahren kann Abstand genommen werden, wenn der Beanstandete die Ersatzmaut im Vorfeld fristgerecht begleicht.
Die Höhe der Ersatzmaut richtet sich nach der Art des Vergehens: · Ist die Vignette ungültig, ist keine Vignette vorhanden oder wurde die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet so beträgt die Ersatzmaut 120,00 Euro (Motorräder 65,00 Euro). · Liegt eine Vignettenmanipulation vor (z. B. Anbringung mittels zusätzlicher Hilfsmittel wie Tesafilm oder Folie, um eine Mehrfachverwendung vornehmen zu können), so beträgt die Ersatzmaut 240,00 Euro (Motorräder 130,00 Euro).
Wann gilt die Ersatzmaut als fristgerecht bezahlt? Kontrolle durch Mautaufsichtsorgane und Organe der Straßenaufsicht: · Wird ein Kunde vor Ort betreten so hat er die Ersatzmaut vor Ort zu bezahlen. Wird der Zahlung vor Ort nicht entsprochen, so erfolgt die Anzeigenlegung und damit verbunden die Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens. · Wird das Fahrzeug vor Ort beanstandet aber der Kunde ist nicht bei seinem Fahrzeug, so wird eine Zahlungsaufforderung hinterlassen. Wird die Ersatzmaut innerhalb von 14 Tagen ab der Hinterlegung nicht bezahlt, so erfolgt die Anzeigenlegung und damit verbunden die Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens.
Kontrolle mittels Kameraüberwachung: · Wird das Fahrzeug mittels automatischer Vignettenkontrolle detektiert und ein Vergehen festgestellt, so hat der Kunde 4 Wochen ab dem Rechnungsdatum Zeit der zugesandten Zahlungsaufforderung mittels Einzahlung der Ersatzmaut zu entsprechen. Erfolgt Dies nicht innerhalb der Frist, erfolgt die Anzeigenlegung und damit verbunden die Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens.
Quelle: Helga D. Sejdijov, ASFINAG SERVICE CENTER, Gruppenleiterin Backoffice, ASFINAG MAUT SERVICE GMBH 12. Febraur 2013 
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=> Kommentare & Postings eintragen
Grenzübergang Kiefersfelden bis Kufstein Süd Sehr geehrte Damen und Herren, Ich muss demnächst von München nach Ellmau fahren. Ich bitte Sie mir verbindlich mitzuteilen, ob die Autobahnstrecke zwischen Kiefersfelden Grenzübergang und die Ausfahrt Kufstein Süd immer noch ohne gültige Vignette befahrbar ist bzw. keine Vignettenkontrolle stattfindet. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Internetseite einstellen wäre es auch für andere Autofahrer sehr nützlich. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Bruno B. 21. April 2013
Antwort Wien-konkret: Ja, ist immer noch so. Es finden auf dieser Strecke keine Vignettenkontrollen statt. Auskunft der ASFINAG vom 24.4.2013 

ob ma für a mopedauto auf der autobahn a "winjetn" braucht."Um gottes willen, man dürfe doch mit einem mopedauto gar nicht auf der autobahn fahren," entsetzte sich der polizist . "Aber mei navi hat gsagt, i muss auf die autobahn fahren." "Du wirst dein navi wahrscheinlich nicht mitgeteilt haben, dass du ein mopedauto fahrst." ... Elfriede 21. März 2013


Strafhöhe: 300 € statt 120 €Sehr geehrte Damen und Herren, Mitte Juni des letzten Jahres bin ich mit 3 Kolleginnen zusammen nach Salzburg auf eine Fachtagung gefahren. Es war mir - und bei späterem Nachfragen - wohl auch meinen Kolleginnen nicht bewusst, dass ich bereits bis Salzburg hätte Maut bezahlen müssen, da ich auch mit der Bahn noch mit dem Bayernticket nach Salzburg komme. Gut, das war ein Versehen und damit auch meine Schuld. Das gebe ich zu. Normalerweise bezahle ich immer meine Mautgebühren, wie man auch an einem alten Pickerl auf der Scheibe erkennen konnte. Noch dazuhin, dass es wohl eher ein Witz wäre, zu viert nicht diesen Betrag zu bezahlen ... Oder wir wären dann sicherlich sowieso über die Landstraße gefahren. Also keine Frage. Aber, wie gesagt, dumm gelaufen. Mehr als erstaunt aber war ich, dass ich im Oktober per Einschreiben dann eine Strafverfügung zugestellt bekam, mit der Aufforderung zur Zahlung von 300,- €, wahlweise 72 h Knast. Hier fehlt mir jegliche Verhältnismäßigkeit. Ich habe dann zunächst mal Widerspruch eingelegt gegen die Höhe der Zahlung. Wenn ich jetzt auf Ihren Seiten nachlese, dann erfahre ich, dass die Höhe für diesen Tatbestand normalerweise 120,- sind. Wie kann denn das sein?! Im Nachhinein könnte ich mir erklären, dass ein Einschreiben, das ich während meines Sommerurlaubs erhalten hätte, aber nicht abholen konnte, da ich nicht da war, dieses dann nach meinem Urlaub auch nicht mehr abholen konnte, da es bereits wieder zurückgegangen war.... womöglich bereits von dieser Seite kam...? Wie gesagt, zur Zahlung von 120,- € wäre ich wohl oder übel bereit, aber gegen eine völlig unvermittelte und ungerechtfertigte Zustellung einer Strafverfügung von 300,- möchte ich mich zur Wehr setzen. Was sind meine Möglichkeiten?
Mit freundlichen Grüßen SMF 8. Februar 2013
Anmerkung Wien-konkret: Die Antwort der ASFINAG haben wir nun oben unter Punkt 8 "Ersatzmaut / Strafen" eingefügt, da das viele Autofahrer interessieren wird.
Sehr geehrter Herr Marschall, vielen Dank für Ihre schnelle Unterstützung. Dies hilft mir aber insoferne nicht weiter, oder doch? ..., da ich niemals eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 120,- erhalten habe und daher auch nichts davon wusste, so dass ich logischer Weise auch nichts bezahlen konnte. Stattdessen habe ich im November, 5 Monate nach der Fahrt nach Salzburg, den Strafbefehl ohne Vorwarnung in Höhe von 300,- erhalten. Trotz fristgerechten Einspruchs und zusätzlicher mail an die entsprechende Stelle habe ich seither nichts mehr von der Stelle gehört. Per Telefon konnte ich bisher niemanden erreichen. Was raten Sie mir nun zu tun? Mir freundlichen Grüßen Silvia M. 13.2.2013
Sehr geehrter Herr Marschall, da sich nach wie vor nichts tut, beantworte ich Ihnen hiermit Ihre Fragen - siehe unten. Kennzeichen? - .... -JH-957 Ort & Zeit der Autobahnfahrt? - 19.06.12, 08:54 Bescheidnummer? - 30308-369/109310-2012 kein Verständigungsschreiben - habe ich nie erhalten! unbeantworteter Einspruch - habe am 13.12.12 per Einschreiben Widerspruch eingelegt und bis heute nichts gehört. Unter welcher Telefonnummer hebt keiner ab? - 0043-6628180-5855 Und wie gesagt: ich bin mir bewußt, dass ich - zwar unwissentlich aber im Nachhinein ist es mir schon klar - eine Vignette bis Salzburg hätte lösen müssen, wäre wohl oder übel somit auch bereit, die 120,-, wie sie wohl üblich sind, zu bezahlen. Zur Zahlung von 300,- sehe ich keinerlei Grundlage, da ich bis zum Erhalt der Strafverfügung von meinem Fehler gar nichts gewußt habe. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freunlichen Grüßen Silvia M. 15. März 2013
Antwort der ASFINAG vom 19.3.2013 Sehr geehrter Herr Mag. Marschall, vielen Dank für die Weiterleitung der Kundenrückmeldung. Im vorliegenden Fall wurde das Fahrzeug der Kundin am 19.06.2012 durch die automatische Vignettenkontrolle detektiert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Gültigkeitszeiträume der am Fahrzeug angebrachten Vignetten zum Tatzeitpunkt am 19.06.2012 bereits abgelaufen waren: - 10-Tages-Vignette gültig vom 22.09.2007 bis 01.10.2007 - 10-Tages-Vignette gültig vom 01.10.2009 bis 10.10.2009 - 10-Tages-Vignette gültig vom 13.05.2010 bis 22.05.2010
Die Zusendung der Zahlungsaufforderung in Höhe von 120,00 Euro (09.08.2012) erfolgte daher zu Recht. Nach dem die eingeschriebene Postsendung seitens der Post offensichtlich nicht persönlich zugestellt werden konnte, wurde diese am Postamt hinterlegt und die Kundin verständigt. Da die Abholung nicht innerhalb der seitens der Post festgelegten Hinterlegungsfrist erfolgte, wurde uns die eingeschriebene Postsendung (Zahlungsaufforderung) am 11.09.2012 mit dem Postvermerk „Sendung nicht abgeholt“ retourniert. Wie in der derzeit geltenden Mautordnung vorgesehen, hat die ASFINAG in diesem Fall Anzeige zu erstatten und damit ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Die ASFINAG hat mit der Einleitung des Verfahrens die Entscheidungs- und Abwicklungskompetenz an die zuständige Behörde übergeben, die nunmehr der ausschließliche Ansprechpartner für die Kundin darstellt. Vollständigkeitshalber möchten wir festhalten, dass es seitens der Kundin keine Kontaktaufnahme mit der ASFINAG gab. Die seitens der Kundin angegebene Telefonnummer ist uns ebenfalls unbekannt. Wir gehen daher davon aus, dass die Kundin nach Erhalt der Strafverfügung die darin angegebenen Kontaktdaten der Behörde (BH Salzburg-Umgebung) für einen Einspruch bzw. ein Nachfragen gewählt hat. Wir hoffen, dass wir mit dieser Sachverhaltsdarstellung unsere Sichtweise darlegen konnten und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Helga D. Sejdijov ASFINAG SERVICE CENTER Gruppenleiterin Backoffice ASFINAG MAUT SERVICE GMBH 

Auslachen durch ASFINAG-MännerSehr geehrte Damen und Herren, Seit Jahren bezahle und klebe ich die Jahresvignette rechtzeitig und ordnungsgemäß. Heuer habe ich zum ersten Mal darauf vergessen. So weit so schlecht. Ich bin eben auch nur ein Mensch, der mal vergessen kann, dass bereits der 2. te Februar ist und daher schon längst die Vignette fällig gewesen wäre. Auf meiner Windschutzscheibe kleben die Vignetten für die Jahre 2011 und 2012. daraus ist durchaus ersichtlich, dass ich normalerweise keineswegs eine böse Mautprellerin bin sondern im Gegenteil meinen Obulus ordentlich entrichte. Gestern fiel ich nun der Asfinag zum Opfer. Ja ich habe die Vignette für 2013 noch nicht geklebt gehabt. Ja, das ist ein Versehen. Alelrdings klebten die alten Vignetten, diese waren natürlich nicht mehr gültig, zeigten aber doch deutlich, dass ich normalerweise immer für ein ganzes Jahr die Maut bezahle und ordentlich kleben kann. Mein Mann hielt an, die Zulassung des Autos wurde verlangt und der Mitarbeiter von der Firma Asfinag steckte diese ein und ging damit weg, er forderte mich auf aus dem Auto auszusteigen. (Das Auto ist auf mich zugelassen) Ich teilte ihm mit, dass ich keine Euro 120,- in bar mit mir führe und er mir eben einen Erlagschein mitgeben soll. Der Mann lachte und sagte mir, ich möge zu einem Auto der Firma Asfinag gehen, das dort abgestellt war. Nun gut, ich ging zu diesem Wagen und dachte mir, dass ich dort den Erlagschein entgegen nehmen könnte. Dem war aber nicht so. In diesem wagen war ein Bankomat installiert. Nun hat wohl jeder und jede eine gewisse Finanzplanung und ich meinte zu dem dort sitzenden Mitarbeiter der Firam Asfinag, dass ich das jetzt nicht zahlen kann. Er möge mir einen Erlagschein mitgeben und die Zulassung wieder aushändigen. Die Antwort des Mitarbeiters erstaunte mich dann doch: Was Sie wollen nicht zahlen? Meine Antwort: Nein, nicht heute. Auch dieser Mitarbeiter lachte, gab mir weder einen Erlagschein noch die Zulassung zurück. Er gab meine Zulassung dem anderen Mitarbeiter, der sie zuerst eingefordert hatte. Dies erfolgte auf seltsame Art. Er reichte die Zulassungspapiere in großem Bogen über meinem Kopf an seinen Kollegen weiter, sah mir dabei voll ins Gesicht und lachte. Mitarbeiter 1 lief mit meiner Zulassung davon und kontrollierte, meine Papiere in der Hand haltend, weiter vorbeifahrende Autos. Ich sagte zu Mitarbeiter 2: Was passiert da? Sind Sie überhaupt berechtigt auf mir auf diese Art und Weise meine Zulassung abzunehmen und die Herausgabe zu verweigern? Antwort: lachen und : Zahlen Sie? Ich: Ich möchte einen Erlagschein und sofort meine Papiere zurück. Lachen Nun , wie es weiter ging kann sich jeder nun wohl gut vorstellen. Das Spiel der beiden Männer von Asfinag ging ein paar Mal hin und her und man verweigerte mir die Herausgabe der Papiere und die Übergabe eines Erlagscheines. Ich verlangte daraufhin, einen Nachweis der Männer, ob sie hier überhaupt stehen dürfen und wollte ihre Berechtigung für ihr Tun sehen. Einen solchen Nachweis, ein offizielles Papier oder sonst einen Berechtigungsnachweis für das Einheben von Strafmaut, wollten und/oder konnten mir die Männer nicht vorweisen. Erst nachdem ich per Bankomat die 120 ,- Euro zwangsweise sofort bezahlte, gaben sie meine Zulassungspapiere wieder heraus. Nun, ich bestreite nicht eigenes Fehlverhalten. Also das Vergessen der Vignette. Aber ich wundere mich doch äußerst über die Vorgangsweise der Asfinagmitarbeiter. Ihr verhalten - Zuwerfen der Zulassungspapiere und gleichzeitiges Gelächter, mit den Papieren davonlaufen - empfand ich als zutiefst demütigend und deplaziert. Das ist Schulhofverhalten von Kindern. Weiters fühlte ich mich regelrecht genötigt und gezwungen, den Betrag sofort per Bankomat zu bezahlen, da ich sonst meine Zulassungspapiere nicht mehr zurück erhalten hätte. Müssen sich Asifangmitarbeiter ausweisen und ihre Berechtigung für die Einhebung von Strafmaut vorweisen, wenn ein Bürger sie danach fragt? Wenn nein, dann ist damit Betrug Tür und Tor geöffnet. Dann kann jeder, der sich ein Asfinagjäckchen anzieht Wegelagerei betreiben. Euro 120,- sind viel Geld. Es erstaunt mich nicht nur die Höhe der Strafe für erstmaliges Vergassen der Vignette, Erhebungszeitpunkt 2. Februar (meine alte Vignette war also gerade mal zwei Tage abgelaufen, ich also nciht bereits seit Wochen oder gar Monaten ohne Vignette unterwegs). Mich erstaunt ebenso das äußerst befremdliche Verhalten der 'Asfinagmänner sowie der Umstand, dass es einem Bürger nicht gestattet ist, den Betrag zu einem anderen Zeitpunkt als jetzt sofort zu bezahlen. Die Dienstnummern beider beteiligten Männer habe ich notiert. Mit freundlichen Grüßen Beatrix Sch. 3.2.2013
Antwort Wien-konkret: Es gibt eh eine Übergangsfrist von einem Monat, da ja die alte Vignette aus vom Vorjahr auch noch den ganzen Jänner gilt. Ebenso ist klar, dass sie vor Beginn der Nutzung der Autobahn bezahlen müssen und nicht irgendwann hinterher. Allerdings sind die Hänseleien der ASFINAG Mitarbeiter auch nicht gerechtfertigt. Mal schauen, was die ASFINAG dazu aussagt.
Antwort ASFINAG vom 14. Februar 2013 Sehr geehrter Herr Marschall, wir möchten Sie informieren, dass wir mit Fr. Dr. Sch... im persönlichen Telefonkontakt den Sachverhalt besprochen haben und damit klären konnten. Verbesserungspotentiale, die wir im Zuge des Gespräches erkannt haben, werden wir im Sinne unserer Kunden weiterverfolgen. Wir danken Ihnen, dass Sie uns direkt eingebunden haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen Helga D. Sejdijov ASFINAG SERVICE CENTER Gruppenleiterin Backoffice ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
Reaktion der betroffenen Autofahrerin, ob Sie mit der Antwort zufrieden ist: Ja durchaus, die Dame von der Asfinag, die mich anrief machte einen sehr kompetenten Eindruck. Sie war sehr freundlich. Die zwei betreffenden Männer erwartet ein Disziplinarverfahren, da sich mehrere Leute beschwert haben. mit freundl 'Grüßen Beatrix Sch. 14.2.2013 
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thema abzocke:august 2012 fahrzeugwechsel, keine möglichkeit die ehrlich bezahlte jahresvignette auf neufahrzeug zu übertragen, also monatsvignette gekauft, in der annahme es handelt sich um 3 monatsvignette (selber schuld) im november autobahn benützt.... 27 jänner 2013 eingeschriebener brief der bh st. pölten: strafe 300 € wegen abgelaufener vignette... darauf einbezahlt und mail an bh: ich hatte a wder die möglichkeit die bezahlte jahresvignette zu übernehmen noch die strafe Ersatzmaut zu bezahlen.... darauf antwort von bh- st. pölten: ich wurde angeblich am 27.11.2012 per einschreiben von asfinag aufgefordert die 120 euro ersatzvignette zu löhnen.... kurios: ich bekam NIE ein einschreiben der asfinag!!
abzocke? ne die sind schlimmer... und erstaunlich: so a cam auf autobahn kann bei 130km/h die vignette lesen aber banken usw. sind nicht fähig mit überwachungscams scharfe bilder zu liefern? was stinkt da zum himmel??
Bernhard 5. Februar 2013 

autobahnvinjette für dreiräderigen roller bis heute ist noch nicht geklärt wo man eine vinjette auf einem mp3 400ie lt roller anbringen soll. ich meine die dreiräderigen roller die eine autovinjette haben müssen. das selbe gilt für die kurzparkzonen, bezahlen oder nicht? franz b. 9. Jänner 2013
Antwort Wien-konkret: Da es ein zweispuriges Fahrzeug ist benötigen Sie eine PKW-Vignette. 

Korridortvignette Sehr geehrte Damen und Herren, ich fahre Ende dieser Woche nach Südtirol über den Fernpass - Inntal- und Brennerautobahn. Auf Ihrer Homepage erfahre ich heute das erste Mal von einer Korridorvignette zu EUR 2,-- je Fahrtrichtung. Also genau das richtige Instrument für meine Fahrtanforderung. Ist diese Vignette auch an allen üblichen Verkaufsstellen verfügbar? Erbitte Ihre Antwort. Besten Dank. Mit freundlichen Grüssen Wolfgang W. 7. Jänner 2013
Antwort Wien-konkret: Die Korridorvignette gilt leider nur in Vorarlberg auf der A14 von Deutschland nach Hohenems. 

Zahlungsaufforderung erst nach 2,5 MonatenSehr geehrte Damen und Herren! Ich habe am 30.10.2012 per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 120 Euro erhalten. Der Grund: Ich habe mein Auto im Straßennetz in Österreich verwendet ohne dass die Maut ordnungsgemäß entrichtet worden sei. Jedoch hatte ich eine Vignette ordnungsgemäß gekauft und im Auto auch mitgeführt, allerdings nicht direkt auf die Windschutzscheibe geklebt sondern hinter die Scheibe gesteckt. Dass diese unterschiedliche Art der Befestigung von ihnen nun als nicht ordnungsgemäß betrachtet wird, kann man zwar auch für kleinlich halten, ihr Argument, dass man die Vignette in einem solchen Zustand ja weiterveräußern könnte, ist aber objektiv gesehen nachvollziehbar. Über folgenden Punkt bin ich aber doch sehr ungehalten: Ihre Zahlungsaufforderung erhalte ich erst 2,5 Monate nach dem Tatzeitpunkt! Diese sehr späte Zusendung wird von ihnen wohl sehr beißt so gehandhabt. Inzwischen habe ich natürlich, wie die meisten Autofahrer, die Vignette längst entsorgt und kann daher nicht mehr den Beweis antreten die Vignette nicht weiterveräußert zu haben. Damit wäre nämlich ihre Begründung für die Zahlungsaufforderung widerlegt. Obwohl ich eine Vignette erworben habe, werfen sie mir nun ein Fehlverhalten vor, weil das Pickerl nicht an die Scheibe geklebt sondern nur dahinter gesteckt habe. Objektiv betrachtet ist dies ein sehr kleines Fehlverhalten! Aber der sehr späte Versand der Zahlungsaufferderung ihrerseits, wodurch mir praktisch die Widerlegung ihre Anschuldigung unmöglich gemacht wird, ist meines Erachtens auch ein nicht ganz korrektes Verhalten! Ich bitte sie daher kulanterweise ihre Zahlungsaufforderung in diesm Fall zurückzuziehen. Dafür versichere ich ihnen künftig das Pickerl immer hinter die Windschutzscheibe zu kleben.
Auf ihre Antwort bin ich sehr gespannt! Mit freundlichen Grüßen J. N. 30. Okt. 2012
Antwort Wien-konkret: S.g. Herr N., Wien-konkret ist ein Stadtmagazin, aber nicht die zuständige ASFINAG. Wir haben daher Ihre Beschwerde zur Beantwortung an die ASFINAG weitergeleitet. Nicht geklebt zu haben, ist eben nicht ordnungsgemäß. Aber daß die Zahlungsaufforderung erst nach 2,5 Monaten kommt, bemängeln Sie zu Recht. Denn wenn ein Autofahrer das nicht weiß, dann macht er den gleichen Fehler in diesen 2,5 Monaten möglicher Weise gleich mehrfach. Es ist also im Sinne der Autofahrer, die Zahlungsaufforderungen über die Strafe möglichst bald zu bekommen.
Antwort ASFINAG vom 7. Nov. 2012 Sehr geehrter Herr Mag. Marschall, vereinbarungsgemäß darf ich Sie über mein Gespräch mit Herrn N... informieren: Herr N... hat die Vignette nicht ordnungsgemäß angebracht. Dies ist eindeutig belegbar und dazu steht er auch. Die Zeitspanne zwischen seiner Fahrt in Österreich ohne korrekt angebrachter Vignette und der Zusendung der Ersatzmautforderung empfindet der Kunde als zu lang. Wir verstehen diese Kritik und ich habe mich bei Herrn N... dafür entschuldigt. Bedingt durch den Online-Zugriff auf das österreichische Fahrzeugregister werden bei österreichischen Kunden Ersatzmautversandzeiten von rund einem Monat realisiert, bei deutschen Kunden dauert dies durch die Übermittlung der Kundendaten auf dem Postweg in Papierform im Schnitt 1,5 Monate. Meine Kollegen vom Enforcement haben mich informiert, dass mit den Partnern in Deutschland bereits daran gearbeitet wird, diesen Prozess zu beschleunigen. Herr N.... hat die Entschuldigung angenommen. Die Tatsache, dass wir seine Ersatzmautforderung nicht kulanzieren können, hat er zur Kenntnis genommen.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit besten Grüßen
Mag. Werner Fritz Leiter Kundenmanagement ASFINAG MAUT SERVICE GMBH AM EUROPLATZ 1, A-1120 WIEN 7. Nov 2012 
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Schild: "Letzte Möglichkeit Vignettenkauf vor Grenze" übersehenIch hatte auf das Schild "Letzte Möglichkeit Vignettenkauf vor Grenze" (o.ä.) gewartet und dieses wohl übersehen, dann aber umgehend bei der nächsten Gelegenheit die Vignette gekauft und regelkonform angebracht. Jetzt habe ich ein Schreiben der ASFiNAG mit der Forderung über eine Ersatzmaut von 120,- EUR erhalten. Ein Witz! Gibt es hierzu irgendwelche Urteile? Habe im Netz leider nichts gefunden. Da fragt man sich, wieso an Autobahn-Tankstellen innerhalb Österreichs überhaupt Vignetten verkauft werden. Wenn bereits ein kurzzeitiges Befahren des Hoheitsgebietes der ASFiNAG zur Zahlung einer Ersatzmaut über 120,- EUR verpflichtet, kann man sich die 8,- EUR für eine reguläre 10-Tages-Vignette schenken und sich diesen Betrag sparen. Thimo K. 7. Oktober 2012
Anmerkung Wien-konkret: Innerhalb Österreichs werden die Vignetten für die österreichische Wohnbevölkerung verkauft. Sonst müßten ja die Einheimischen erst an die Grenze fahren um sich eine Autobahnvignette zu kaufen. Ein Schild mit "letzte Möglichkeit..." gibt es unseres Wissens nicht. 
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Inntal-AutobahnHallo, wir wollen morgen von Lenggries aus über Sylvenstein nach Österreich fahren, also Richtung Achensee. Danach über den Brenner nach Südtirol! Wo kann ich die 10-Tages-Vignette für das Befahren der Inntal-Autobahn kaufen und wo bereits die Überfahrt des Brenners bezahlen - also nicht erst in Innsbruck? Ist das möglich? Vielen Dank! Christian D. 5. Oktober 2012
Antwort Wien-konkret: z.B. an den Grenzübergängen und bei Tankstellen. 


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