Wien

Die wichtigsten Informationen zur PKW Autobahnvignette 2010:

Foto: Autobahn-vignette 2010 für Österreich



Bild: Autobahn-vignetten 2010 für Österreich: (li) Tagesvignette (Mitte) / 2-Monats Vignette / (re) Jahresvignette jeweils für A = Motorräder, B = KFZ © ASFINAG

Wofür: Nutzungsentgelt für Autobahnen und Schnellstraßen

Gesetzliche Grundlage: § 10 BStMG 2002 i.d.g.F

Für welche Fahrzeuge? Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis 3,6 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Anhänger und Wohnwagen sind nicht vignettenpflichtig. Für mehrere Fahrezuge mit Wechselkennzeichen benötigt man je Fahrzeug eine Vignette.

Gültigkeit:
* 10-Tagesvignette:
Gilt 10 aufeinanderfolgende Tage ab Lochung
* 2-Monatsvignette: Gilt 2 Monate ab Lochung
* Die Jahresvignette ist vom 1.12.2009 bis zum 31.1.2011 gültig. Nur richtig aufgeklebte Vignette sind gültig. Ungenutzte Vignetten können nicht zurück gegeben werden. Diese Vignetten verfallen.

„Vorlochung von Kurzzeitvignetten“ (= Vordatieren)
Der Tag, an dem die Vignette erworben wird, muss nicht immer der Tag des Fahrtantrittes sein. Vignetten können auch im Vorverkauf - dem Wunsch des Kunden entsprechend - erworben werden.
Wichtig ist nur, dass der Tag des wirklichen Fahrtantrittes gelocht wird.
   Beispiel: Sie wollen am So 28. März 2010 auf Urlaub fahren. Dann können Sie auch schon Wochen  davor die Vignette kaufen. Entscheiden ist, dass Sie bei der Verkaufstelle das Datum des Fahrtantritt angeben. Sie kaufen zB am 10.3.2010 und es wird dann für Sie in diesem Beispiel erst mit 28. März 2010 gelocht. Falls Sie nichts dazu sagen wird mit dem Kaufdatum gelocht.

Staatsgrenze: Vignettenpflicht ist ab der österreichischen Staatsgrenze und nicht erst ab der ersten Auffahrt. Allerdings wird bei PKWs im Abschnitt Grenze Kiefersfelden bis Kufstein-Süd die Einhaltung der Vignettenpflicht nicht kontrolliert und dies bleibt auch lt.  des zuständigen Bundesministers bis auf Widerruf so. (Auskunft ASFINAG 22. März 2010; Aktueller Stand Telefon +43 (0) 50108 12876)

Vignette 2010 ist violett (Das ist farbmäßig heuer das Jahr der Austria-Fans. Rapid-Anhänger müssen ebenfalls die violette Vignette gut sichtbar auf Ihr Fahrzeug kleben. Sie können die Vignette zum Protest aber auch verkehrt oder gedreht aufkleben. Dies ist von der ASFINAG nicht erwünscht, da es bei der automatischen Kontrolle zu einem Mehraufwand bei Fehlermeldungen führt. Manche Rapidler meinen, dass etwas Violettes auf ihrem Auto gar Unglück über das Auto bringe. Abhilfe: Sie verzichten bis 30. Nov 2010 auf Autobahnfahrten und kleben dann die neue Plakette für 2011 ! )

Kundendienst ASFINAG Maut Service GmbH, Alpenstraße 94, A-5020 Salzburg Tel: 00800 400 11 400



Vignettenpreise 2010:

Die staatliche ASFINAG hat ca 10 Milliarden Euro (113 Milliarden Schilling) Schulden und braucht daher dringend das Geld der Auto- und LKW-fahrer, nicht nur das der Steuerzahler.

Einspurige Kraftfahrzeuge (inkl. 20% MwSt.):
Jahres-Vignette:    € 30,40 
2 Monats-Vignette: € 11,50
10 Tages-Vignette: €  4,50

Mehrspurige Kraftfahrzeuge (inkl. 20% MwSt.):
Jahres-Vignette:     € 76,20 
2 Monats-Vignette: € 22,90    
10 Tages-Vignette: €   7,90

Achtung: => Strafen für Mautpreller

Gratisvignette für Behinderte
In- und ausländische Behinderte (dauernde starke Gehbehinderung, Blindheit (!), Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel), die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt  in Österreich haben, erhalten seit 1998 eine Gratisvignette. Hotelaufenthalte sowie etwaige Zweitwohnsitze sind ausgenommen. Die PKW Vignette für Behinderte wird von jener Landesstelle des Bundessozialamtes ausgegeben wird, in deren Sprengel der Behinderte seinen Wohnsitz hat.

Unteren Vignettenabschnitt nach der Montage aufbehalten:
Die Trägerfolie mit Seriennummer ist der Kaufnachweis. Nach einem Windschutzscheibenbruch braucht man den Abschnitt für die Erstattung der Vignettenkosten.

Rückblick: Erstmals wurde die Autobahnvignette ("Autobahn-Pickerl") im Jahre 1996 vorgeschrieben und kostete damals für Autos 550 Schilling (= 39,97 Euro) im Jahr.
 

Wo kann man eine Autobahnvignette kaufen?


An den meisten Tankstellen in der Nähe von Autobahnen.
 
 

Montage-Hinweise für die Vignette:

Abkratzen der alten Vignette

Abkratzen der alten Vignette; © Wien-konkret

* Die Vignette ist nur nach ordnungsgemäßer Anbringung (Aufkleben!) am Kfz gültig, und zwar vor Benützung vignettenpflichtiger Straßen. Der Kauf ist zuwenig.
* Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). 
* Bei  Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben.
* 2-Monats-Vignetten und 10-Tages-Vignetten müssen vor Anbringung durch die Verkaufsstelle gelocht werden. Nicht gelochte sowie nicht geklebte Vignetten sind ungültig und bei Kontrollen ist mit Strafen zu rechnen.
* Beim Aufkleben muss die Windschutzscheibe trocken, sauber und vor allem fettfrei sein. Die Scheibe sollte mehr als + 5 Grad Celsius haben. Entweder aufheizen oder in eine warme Garage fahren. 
 * Verboten sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Das gilt als Vignettenmanipulation und
wird ebenfalls bestraft.
 

Vignettenersatz:

Ein Ersatz der Vignette ist in folgenden Fällen geregelt:

Produktfehler:
Notwendige Unterlagen: Original-Vignette zusammen mit dem Vignetten-Abschnitt und Kopie des Zulassungsscheines

Handhabungsfehler:
Bei Handhabungsfehlern (Verkleben, versehentliche Entwertung der Vignette), sofern ein Fahrzeugwechsel bzw. eine Manipulation der Vignette ausgeschlossen werden kann, gibt der Kundendienst der Maut Service GmbH (ganzjährig), die Touringclubs ARBÖ und ÖAMTC sowie die Mautstellen (bis Ende März eines jeden Jahres) eine Ersatzvignette aus. Diese Regelung gilt nur für Jahresvignetten. 

Windschutzscheibenreparatur:
Notwendige Unterlagen: abgelöste Originalvignette  zusammen mit dem Vignetten-Abschnitt und Kopie der Werkstattrechnung.

Totalschaden:

Seit 1.1.2006 gibt die ASFINAG Maut Service GmbH, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg auch im Falle eines Totalschadens aufgrund eines Unfalles oder aufgrund eines technischen Gebrechens eine kostenlose Ersatzvignette aus bzw. leistet Kostenersatz für bereits gekaufte Ersatzvignetten, sofern kein Anspruch gegenüber einem Dritten besteht. Diese Regelung gilt nur für Jahresvignetten.

Kein Ersatz bei Diebstahl: Wenn ihr Auto mit aufgeklebter Jahresvignette 2010 gestohlen wurde gibt es keinen Ersatz dafür. (Der Dieb könnte ja mit Ihrem Auto auf der Autobahn fahren)


Durchführung des Vignettenersatzes:
* bei Scheibenbruch: Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe (bitte achten Sie darauf, dass besonders bei Firmenfahrzeugen der Fahrzeuglenker mit anzuführen ist). Die abgelöste Vignette samt unterem Vignetten-Abschnitt (Trägerfolie). Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz (bei Firmen mit Stampiglie)  
* bei Totalschaden: Bestätigung von der Versicherung, alte Vignette abglöst, Abschnitt, Fahrzeugsabmeldung bei der BH, ausgefülltes Formular.
* bei Verschrottung: Original-Jahresvignette (abgelöst) samt unterem Vignetten-Abschnitt, Kopie der Fahrzeugabmeldung, Totalschaden- bzw. Verschrottungsnachweis (firmenmäßig mit Stempel unterfertigt z.B. durch Werkstatt oder Verschrottungsunternehmen – Wichtig: der Totalschaden muss eindeutig daraus hervorgehen)

Die Stützpunkte der österreichischen Touringclubs ÖAMTC und ARBÖ sowie der Kundendienst der ASFINAG Maut Service GmbH (MSG) und die MSG Mautstellen geben eine Ersatzvignette kostenlos aus. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird der Betrag innerhalb von 3 Wochen überwiesen. Achtung: ARBÖ und ÖAMTC verrechnen für Nichtmitglieder eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €!

ASFINAG Maut Service GmbH
Postanschrift: A-1120 Wien, Am Europlatz 1
Firmensitz: A-5020 Salzburg, Alpenstraße 99
Telefon: (0)0800 400 11 400, +43 1 955 12 66
Fax: (0)0800 400 11 444, +43 1 955 12 77
E-Mail: info@asfinag.at



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Zielort / Region
Ankunft
Abreise


Ausnahmen zur zeitabhängigen Maut:

Nachfolgende Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte (Strecken) sind gemäß § 10 Abs. 2 BStMG von der Entrichtung einer zeitabhängigen Maut (Vignetten-pflicht) ausgenommen (siehe dazu Mautordnung Teil A II):
• A 9 Pyhrn Autobahn in den Abschnitten zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning und zwischen der Anschlussstelle St. Michael und Übelbach
• A 10 Tauern Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg
• A 11 Karawanken Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
• A 13 Brenner Autobahn
• S 16 Arlberg Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Anton und der Anschlussstelle Langen

Die Sondermaut für diese Strecken ist direkt bei den Mautstationen zu bezahlen.


Folgende Autobahn- oder Schnellstrassenabschnitte sind gemäß der
Mautstreckenausnahmenverordnung
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie idgF von der Pflicht zur Entrichtung einer zeitabhängigen Maut ausgenommen:
• S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße im Abschnitt Wien (Hirschstetten (A 23) - Wagramer Straße)
• S 5 Stockerauer Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Fels / Wagram und Krems (Landesstraße B 3, Landesstraße B 37)

Qu: ASFINAG
 

Kontrolle der Vignettenpflicht & Mautpreller:

Vorweg: In Österreich ist - laut Auskunft der ASFINAG Mag. Ingrid Partl vom 29.3.2010 - der Abschnitt auf der A12 ab Staatsgrenze bei Kiefersfelden bis zur Anschlussstelle Kufstein Süd die einzige Ausnahme bzgl. Kontrolle der Einhaltung der Vignettenpflicht.

* Zuständigkeit: Für die Kontrolle der Einhaltung der Vignettenpflicht ist jedenfalls die Exekutive und die ASFINAG Mautaufsicht zuständig.
* Kontrollmethoden: Kontrolliert wird hauptsächlich mittels Videokamera und Stichprobenartig auf Autobahnratsstätten, Zu- und Abfahrten.
* Strafen:
Bei einer Verletzung der Mautpflicht wird für PKW eine Ersatzmaut von € 120 und für Motorräder € 65 eingehoben, bei Manipulationen der jeweils doppelte Betrag. Das ergab im Jahr 2006 für die ASFINAG 9,6 Millionen Euro (132 Millionen Schilling).
* Mautpreller:  Im Jahr 2009 hat die ASFINAG ca 105.000 Mautpreller erwischt und bestraft, im Jahr 2006 waren es nur 77.000 Mautpreller, 2005 70.000 Mautpreller. Die meisten Mautpreller kommen mit ca. 22.000 Lenkern aus Deutschland, gefolgt von Österreichern  mit ca 14.000 Fällen. Bei den LKWs wurden 2006 54.000 Mautpreller erwischt.

 





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kein Ersatz bei Autoverkauf und keine Tagesvignette in Österreich

    Ich finde es als Witz wenn man sein Auto verkauft und der Neue die vorhandene Vignette nicht benötigt, also auch nicht damit fährt, dass man keinen Ersatz bekommt. Alte Vignette kann ja entfernt werden bzw wenn man mit Abschnitt neue anfordert ist alte ohne Abschnitt ja eh ungültig!
    Auch dass es keine 1 Tagesvignette gibt ist nur Abkassiererei denn wenn ich nun mit Neuwagen nur beim Heimweg nach Kauf auf Autobahn fahre muß ich für 10 Tage bezahlen.
    Das gibt es nur in Österreich !!!!

Ronald H.           E-mail 25.8.2010

Anmerkung Wien-konkret: Sie haben grundsätzlich mit Ihrer Kritik Recht. Allerdings entspricht die österreichische 10-Tagesvignette ca der italienischen Autobahnmaut für 160 Kilometer. Die österreichische 10-Tagesmaut ist also in den meisten Fällen sogar billiger als die kilometerabhängige Maut. Die kilometerabhängige Maut ist sicherlich fairer, für den Autofahrer wird es vermutlich noch teurer kommen, als die unfaire 10-Tagesmaut.



Autoverkauf und Übertrag der Jahresvignette

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mein Auto in Deutschland verkauft, der Käufer braucht die Jahresvignette nicht.
Ich möchte die Jahresvignette gegen eine gültige tauschen. Den dazugehörigen Kontrolabschnitt und die Kaufrechnung der Jahresvignette besitze ich noch.

Warum ist dies nicht vorgesehen?
MfG Steffen M., 12. Mai 2010

Anmerkung Wien-konkret: Das ist gesetzlich nicht vorgesehen, weil es dem Staat kein Geld bringt und für die ASFINAG zusätzliche Abwicklungsarbeit bedeuten würde. Unser Steuer- und Abgabensystem ist leider nicht fair. Die Abgeordneten von SPÖ & ÖVP im Parlament denken eher darüber nach, wie sie den Autofahrern noch mehr Geld abnehmen können, aber nicht wie man mehr rückerstatten könnte ...



Vignette: Wir wollen keine Strafe zahlen

Sehr geehrte Damen und Herren,

stimmt folgende Aussage:
Uns wurde gesagt, dass wir bei Inntalautobahn Richtung Innsbruck, Abfahrt Kufstein Süd, keine Autobahnvignette benötigen...

Ist das sicher?
Wir möchten nur ganz sicher gehen, damit wir keine Strafe zahlen müssen.

Vielen Dank
Jana P.  6. Mai 2010

Anmerkung Wien-konkret: JA, ist derzeit so.
Den aktuellen Stand kann man auch bei der Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG unter der Telefonnummer +43 (0) 50108 12876 erfragen.



Diebstahl meines Autos mit Vignette

Mein PKW wurde mit aufgeklebter Jahresvignette 2010 gestohlen.
Wie erhalte ich Ersatz ?

Günter F.        E-mail 18. April 2010

Antwort Wien-konkret: Leider gar nicht
(telefonische Auskunft des ASFINAG Service Centers am 19. April 2010)



Vignettenfrei nach Going am Wilden Kaiser

Wir komme über die A 8 dann die A 93 von München auf die A 12 über Autobahnausfahrt Kufstein-Süd , Richtung St. Johann.
Können wir Vignettenfrei bis zur Autobahnausfahrt Kufstein-Süd fahren oder müssen wir schon ab dem ersten Kilometer wo wir die A 12 befahren eine Vignette haben?

Klaus Sch.       E-mail 17.3.2010

Anmerkung Wien-konkret: Zur Beantwortung geschickt an:
   ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
   Am Europlatz 1
   A-1120 Wien
   Tel: 0800 400 12 400   E-mail: info@asfinag.at
 

Sehr geehrter Herr Mag. Marschall!
Sehr geehrter Herr Schwarz!
 
Ihre Anfrage vom 19.03.10 haben wir erhalten und möchten Ihnen diesbezüglich gerne wie folgt antworten:
Die Mautpflicht gilt in Österreich auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bereits ab der Grenze und auch der Abschnitt Kiefersfelden bis Kufstein-Süd stellt hierzu keine Ausnahme dar. Aus diesem Grund benötigen Sie auch grundsätzlich eine Vignette für diesen Streckenabschnitt. Für Fahrzeuge bis einschl. 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) gilt demnach seit 1.1.1997 Vignettenpflicht (Vignette) und für Fahrzeuge über 3,5 t hzG gilt seit 1.1.2004 die Go-Mautpflicht (GO-Box).
 
Allerdings wurde im Abschnitt Grenze Kiefersfelden bis Kufstein-Süd die Einhaltung der Vignettenpflicht nicht kontrolliert und dies bleibt auch lt.  des zuständigen Bundesministers bis auf Widerruf so.
 
Die Einhaltung der GO-Mautpflicht bleibt davon unbetroffen und wird seit Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t hzG kontrolliert und im Falle eines Vergehens auch entsprechend geahndet.
 
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein und verbleiben
 
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Radner
ASFINAG SERVICE CENTER
Backoffice

ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
ALPENSTRASSE 99
A-5033 SALZBURG

TEL +43 (0) 50108 12876                      E-mail: 22. März 2010



Vignettenersatz bei Unfall - Totalschaden des PKW

Hallo,
hatte gestern einen Unfall mit meinen Auto, habe hier gelesen das Jahresvignette ersetzt wird. Bitte was muß ich tun um eine Ersatzvignette zu bekommen?

Christina K.                 9. Feb 2010

Anmerkung Wien-konkret: Danke für die Nachfrage. Die gewünschten Informationen zum Ersatz der Vignetten wurden oben im Beitrag ergänzt.



Wo kann man eine Autobahnvignette kaufen?

Ist es möglich, dass man bei einer Internet-Recherche nirgends eine Angabe findet, WO man überall eine Autobahnvignette kaufen kann.
Auch hier, wo ansonsten alles Notwendige sehr ausführlich angeführt ist, findet man keinen Hinweis, WO eine solche Vignette zu kaufen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Maria-Anna R.           E-mail 13.11.2009

Anmerkung Wien-konkret:
An den meisten Tankstellen in der Nähe von Autobahnen



Autoverkauf & Autobahnvignette

Sehr geehrte Damen und Herren,
verkaufe mein Auto und gleichzeitig erwerbe ich ein Auto bzw. tausche ich in Deutschland mein Auto. Hab an meinen Auto eine Jahresvignette. Was tue ich am sinnvollsten um bei der Retourfahrt auf der Autobahn fahren zu dürfen ? Bekomme ich eine Ersatzvignette ? Hab ja für das zurückgegebene Auto für das ganze Jahr bereits bezahlt. Muß ich für die Heimfahrt des anderen Autos doppelt bzw. wiederum Vignettenmaut bezahlen ?

Dank für Ihre Info.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard  R.                        E-mail  22.10.2009

Anmerkung Wien-konkret:
Laut Auskunft der ASFINAG MAUT SERVICE GMBH A-5020 SALZBURG, ALPENSTRASSE 99, POSTFACH 74   TEL +43 (0) 50 108-12000, ist folgendes zu beachten:
* Die Vignette wurde bei Ihnen mit dem Auto mitverkauft.
* Ja, für das andere/neue Auto - das ja noch keine Vignette hat - müssen sie eine neue Vignette kaufen
* Der kürzeste Zeitraum ist eine 10 Tagesvignette.
* Ersatzvignette gibt es nur bei Verschrottungen und Windschutzscheibenbruch.




Stellungnahmen Autobahnvignette,

Vilimsky: ASFINAG soll endlich Tages- und Halbjahres-Vignette einführen


Zusätzlich zum bisherigen Vignetten-Angebot sei es für Österreichs Auto- und Motorradfahrer überaus wichtig, dass auch Tages- und Halbjahres-Vignetten erwerbbar werden. Statt großartig zu berichten, welche Farbe das neue Autobahnpickerl 2009 hat, sollten sich die Zuständigen der ASFINAG besser mehr Mühe geben, kundenorientiert zu arbeiten, so heute der Verkehrssprecher der FPÖ, NRAbg. Harald Vilimsky.

Gerade am Land lebende Menschen würden oft gerne nur einen Tagesausflug nach z.B. Wien machen, benützen aber im Alltag sonst keinerlei Autobahn- oder Schnellstraßenstrecken. Diese müssten sich mühsam und langwierig über Bundesstraßen zum gewünschten Ort schlängeln oder für nur einen benötigten Tag eine 10-Tages-Vignette erwerben. Auch eine Halbjahres-Vignette wäre dringend von Nöten. Motorradfahrer beispielsweise, könnten ihr Zweirad in den Wintermonaten kaum verwenden. Eine Jahresvignette sei daher nicht rentabel. Stattdessen müssen sich diese nun etwa drei 2-Monats-Vignetten kaufen. Warum also nicht gleich eine Halbjahres-Vignette anbieten, stellt Vilimsky die Frage in den Raum.

Der Einfachheit halber und im Interesse der Kunden sei die ASFINAG daher aufgefordert, endlich die praktischen und durchaus von Auto- und Motorradfahrern erwünschten Tages- und Halbjahres-Vignetten in ihr Angebot aufzunehmen. Dies wäre zumindest einmal eine kundenfreundliche Tat, ansonsten fühlen sich die Verkehrsteilnehmer ohnehin nur abgezockt und ausgenommen, so Vilimsky abschließend.

Rückfragehinweis:
   Klub der Freiheitlichen
   Pressestelle,    Telefon: (01) 4000 / 81 798

OTS0043    2008-10-10/09:49



ÖAMTC: Vignetten-Preiserhöhung wäre erst 2040 gerechtfertigt

Alle reden vom Gebührenstopp, nur für Autofahrer gilt der scheinbar nicht. "Setzt die Regierung die Valorisierung der Vignette in diesem Jahr nicht aus, bricht sie ein Versprechen an die Autofahrer, das sie erst im Februar dieses Jahres gegeben hat", sagt der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung, Mario Rohracher. "Worauf können sich die österreichischen Autofahrer eigentlich noch verlassen?"

  Außerdem hat der ÖAMTC berechnet, dass eine Erhöhung des Vignetten-Preises erst wieder im Jahr 2040 gerechtfertigt wäre. Im Jahr 2001 wurde der Vignettenpreis von der Asfinag von 39,97 Euro (550 Schilling) auf 72,60 Euro (ca. 1.000 Schilling) angehoben, das entsprach 82 Prozent. Der Verbraucherpreisindex ist zwischen Einführung der Vignette 1997 und der Preiserhöhung 2001 nur um 18 Prozent gestiegen. "Zusammen mit der jährlichen Indexanpassung bezahlen die österreichischen Autofahrer damit schon für die kommenden 40 Jahre im Voraus", sagt Rohracher. "Der ÖAMTC spricht sich nicht prinzipiell gegen Wertanpassungen aus, im Falle der Auobahn-Vignette ist sie derzeit aber höchst ungerechtfertigt."

   Der Club fordert auch im Hinblick auf den hausgemachten Anteil der Inflation die noch im Amt befindliche Regierung auf, vor den Wahlen den Valorisierungsstopp umzusetzen. "Die Menschen sind bereits über Gebühr belastet. Außerdem könnte die Politik bei den Wählern an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn gemachte Versprechen einmal tatsächlich gehalten werden", so Rohracher. "Der Club verwehrt sich gegen jeden weiteren Versuch, die Autofahrer durch ungerechte und unsoziale Maßnahmen weiter zu belasten."

Rückfragehinweis:
   ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
   Eva Käßmayer
   Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
   mailto:pressestelle@oeamtc.at

OTS0103    2008-09-08/11:00