Wien
    

Obsorge: Ausgangslage der Streitereien um die (Scheidungs-) kinder

Wenn eine Ehe geschieden wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder behalten beide Elternteile die gemeinsame Obsorge bei oder ein Elternteil beantragt die alleinige Obsorge. Diese wird dann in der Regel der Mutter zugesprochen.

Seit 01.07.2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die „Obsorge beider Elternteile" (= gemeinsame Obsorge) im Falle einer Scheidung freiwillig zu vereinbaren. Davon machen ca 53% der Geschiedenen Gebrauch. Die Vorteile liegen im besseren Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen, in den geringeren Konflikten, der höheren Zufriedenheit beider Elternteile und auch bei der pünktlicheren Überweisung der Unterhaltszahlungen.
 

Rechtsgrundlage für Obsorgefragen

* ABGB Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch: §144 ff
* Kindschaftsrechtsänderungsgesetz
* Außerstreitgesetz (zB Besuchsregelungen, Handlungsmöglichkeiten Minderjähriger ab 14 Jahren, Befragungen der Kinder, usw.)
* Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes und Rechtssprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes
 

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

§144 ABGB
Die Eltern haben das minderjährige Kind zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es in diesen sowie allen anderen Angelegenheiten zu vertreten; Pflege und Erziehung sowie die Vermögensverwaltung umfassen auch die gesetzliche Vertretung in diesen Bereichen. Bei Erfüllung dieser Pflichten und Ausübung dieser Rechte sollen die Eltern einvernehmlich vorgehen.

§145b ABGB
Bei Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten nach diesem Hauptstück ist zur Wahrung des Kindeswohls alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Minderjährigen zu anderen Personen, denen nach diesem Hauptstück das Kind betreffende Rechte und Pflichten zukommen, beeinträchtigt oder die Wahrnehmung von deren Aufgaben erschwert.

§146 ABGB
(1) Die Pflege des minderjährigen Kindes umfaßt besonders die Wahrnehmung des körperlichen Wohles und der Gesundheit sowie die unmittelbare Aufsicht, die Erziehung besonders die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Kräfte, die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes sowie dessen Ausbildung in Schule und Beruf.
(2) Das Ausmaß der Pflege und Erziehung richtet sich nach den Lebensverhältnissen der Eltern.
(3) Die Eltern haben in Angelegenheiten der Pflege und Erziehung auch auf den Willen des Kindes Bedacht zu nehmen,soweit dem nicht dessen Wohl oder ihre Lebensverhältnisse entgegenstehen. Der Wille des Kindes ist umso maßgeblicher, je mehr es den Grund und die Bedeutung einer Maßnahme einzusehen und seinen Willen nach dieserEinsicht zu bestimmen vermag.

§146b ABGB
Soweit die Pflege und Erziehung es erfordern, hat der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Hält sich das Kind woanders auf, so haben die Behörden und Organe der öffentlichen Aufsicht auf Ersuchen eines berechtigten Elternteils bei der Ermittlung des Aufenthalts,notfalls auch bei der Zurückholung des Kindes mitzuwirken.
 

Rechtliche Auswirkungen der "alleinige Obsorge" eines Elternteils?

* Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil darf für das Kind keinerlei Entscheidungen mehr treffen, außer bei Notfällen. (zB darf der nicht obsorgeberechtigte Elterteil (meist Mann) keine Entscheidung über medizinische Behandlungen, über Freizeitgestaltung, über Geldangelegeheiten, über Handys treffen.

* Das Kind kann beim nicht obsorgeberechtigten Elternteil nicht in den Reisepass mit eingetragen werden, somit sind Auslandsreisen ohne Begleitung des anderen Elternteils nicht möglich.

* Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil darf das Kind ohne schriftliche Erlaubnis des anderen Elternteils nicht von der Schule abholen.

* Die Rechte des nicht obsorgeberechtigten Elternteils reduzieren sich zusammengefasst auf das reine "Besuchsrecht" und das "Informationsrecht".
Diese Einschränkungen sind in Fällen mit massiven Problemen mit dem Ex-Partner zum Wohle des Kindes sinnvoll (zB in Fälle von Gewalt gegenüber den Kindern, Drogenmissbrauch, schädliche Einflüsse durch Sektenangehörigkeit usw). Andererseits ist es auch so, dass der nicht-obsorgeberechtigte Elternteil natürlich auch noch nach der Scheidung der leibliche Vater oder die leibliche Mutter ist und dem Rechnung getragen werden soll.
 

Wie kommt man zur gemeinsamen Obsorge?

Man muss vor dem Gericht bei der Scheidung lediglich eine Stellungnahme dazu abgeben. Dabei wird auch festgehalten, bei welchem Elternteil das Kind sich hauptsächlich aufhalten wird. Das heißt aber nicht dass man das auch unbedingt so leben muss. Sollte sich die Hauptbezugsperson aber für längere Zeit ändern, währe es empfehlenswert, dies dem zuständigen Pflegschaftsgericht mitzuteilen.
 

Wer darf bei gemeinsamer Obsorge welche Entscheidungen treffen?

Grundsätzlich gilt: Bei aufrechter gemeinsamer Obsorge kann jedes Elternteil alleine Entscheidungen für das Kind treffen. Es ist also keine Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Das entspricht auch im Regelfall dem normalen Eheleben. Natürlich ist eine Kommunikation der beiden Elternteile über wichtigere Entscheidungen sehr wichtig. Es ist einem Elternteil jedoch nicht möglich, die Entscheidungen des anderen Elternteils zu blockieren.

Es gibt jedoch eine Ausnahme. Folgende Entscheidungen - die aber praktisch so gut wie nie vorkommen - müssen gemeinsam getroffen werden. Diese sind:

    * Änderung des Vor- oder Familiennamens
    * Eintritt oder Austritt in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft
    * Übergabe in fremde Pflege
    * Erwerb oder Verzicht auf eine Staatsangehörigkeit
    * Vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses
    * Anerkennung einer Vaterschaft zu einem unehelichen Kind

In diesen Fällen sind aber sogar bei Bestehen einer Ehe die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
 

Obsorge bei Lebenspartnerschaften:

Gemeinsame Obsorge ist auch in Lebenspartnerschaften und sogar ohne gemeinsamen Wohnsitz möglich!

Wird ein Kind in einer unehelichen Lebenspartnerschaft geboren, hat der Vater von vorne herein keine Obsorge. Auch in solchen Fällen ist es möglich, die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren. Man braucht nur am Amtstag beim zuständigen Bezirksgericht eine entsprechende Erklärung mündlich abgeben und pflegschaftlich genehmigen lassen.

Wenn zum Zeitpunkt der Geburt kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegt, liegt die alleinige Obsorge für das Kind aufgrund der derzeitigen Rechtslage ebenfalls bei der Mutter. Selbst ohne gemeinsamen Wohnsitz ist die gemeinsame Obsorge jedoch möglich. Auch hier ist die gemeinsame Obsorge am Amttstag beim zuständigen Bezirksgericht zu beantragen und es ist zusätzlich wie oben beschrieben eine Erklärung über den Hauptaufenthaltsort des Kindes vorzulegen.

Gerichtskosten für die Errichtung der gemeinsamen Obsorge fallen selbstverständlich nicht an.
 

Aufhebung der "Gemeinsame Obsorge":

Auch wenn die gemeinsame Obsorge vereinbart wurde, kann diese nachträglich aufgehoben werden, zB wenn ein Elternteil sein Obsorgerecht mißbraucht. Dies ist sehr einfach durchzuführen. Auf Antrag eines Elternteils beim zuständigen Gericht wird die gemeinsame Obsorge aufgehoben. Die alleinige Obsorge fällt dann an die Person, bei der das Kind einen Hauptwohnsitz hat.

Es ist entgegen anderslautender Meinung nicht erforderlich, dafür ausufernd lange Gerichtsverhandlungen zu führen.
 



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Verpflichtende Gemeinsame Obsorge

Kommentar einer Mutter:
Auch wenn der Vater keine körperliche Gewalt ausübt, gibt es Fälle, wie meiner, wo der Vater seelische Gewalt sehr wohl anwendet. Ich kann dies leider nicht beweisen, sondern muss lediglich zusehen, was er mit mir und meinem Kind macht.
Nun will eine Ministerin uns Frauen noch ein weiteres Recht wegnehmen!! Frau Bandion-Ordner sollte einen Blick in die Familienrealitäten machen und feststellen, wer für die Kinder wirklich da ist. Eine Schande, dass eine Frau gegen das Recht der Frauen Gesetze machen will!!!
Und dies abgesehen vom Unterhalt!! Wenn die Frauen in Österreich weiterhin 30% weniger als die Männer verdienen, und weit öfter als Teilzeit-Arbeitskräfte tätig sind, wie sollen sie für die Hälfte der Kosten aufkommen? In meinem Fall will der Vater um Alimentezahlungen zu verhindern, das Kind genau über die Hälfte der Zeit bei sich haben. Dies wurde ihm auch gestattet, trotz gegenteilige Empfehlung des Jugendamtes!!!

Ich erinnere die Frau Ministerin, dass wenn es gut ginge zwischen den Eheleuten, dann blieben sie ja wohl zusammen! Wenn kein Dialog möglich ist, wie soll dies gehen, dass diese gemeinsame Obsorge tatsächtlich funktioniert? Sie müssen damit rechnen, dass die armen Kinder für Ihre leichtsinnige Entscheidung bezahlen müssen!!!

Ellen G.   28. März 2011

 



Gutachterin hat mir das Sorgerecht weggenommen

Ich heiße Eva Z. wohne in Graz. Vor 2 Jahren ist mir das Sorgerecht weggenommen worden. Wegen einer Gutachterin in Graz. Ich finde das nicht in Ordnung. Die Kinder wohnen beim KV. Der Kindesvater ist gewalttätig. Der Kindesvater hat auch schon § 83 Strafgesetzbuch Körperverletzung gemacht. Ich finde das solche Menschen keine Kinder haben sollen.
Es sollte bei dieser Arbeit die Leute noch besser Ausgebildet werden.
m.f.g.
Eva Z.          8. März 2011



Sorgepflicht für Väter

BETRIFFT: ORF 2 am 6.3.2011  Kommentar und Anregung zu einer Sorgepflicht für Väter

Lieber Hr. Stiegelmayer,
ich weiß nicht, woher Sie Ihre Einstellung haben, dass Väter sich gerne um ihre eigenen Kinder kümmern.
Ich kenne leider u.a. einen Fall in dem ein Arzt mit Praxen in Wien und derzeit gleichzeitig auch in Korneuburg leiblicher Vater von 5 gesunden Kindern ist. Dieser Vater hat seine Ehe durch eine aussereheliche Beziehung schon vor vielen Jahren zerstört und sich jahrelang (ca. 20 Jahre) einen Dreck um seine Kinder gekümmert hat. Dieser Fall ist kein Einzelfall, wie ich aus meiner Lebenserfahrung weiß und sollte ein Anstoß sein, dass Väter nicht blos ein Besuchsrecht sondern auch eine SORGEPFLICHT in physischer Form auferlegt bekommen sollen.

Grund: Sooo schuldlos kommen Väter nicht zu ihren Kindern UND sich so ohne weiters aus der Verantwortung zu stehlen sollte in der heutigen Gesellschaft nicht möglich sein.
Die Frauen und Männer sollten sich vorher überlegen, was sie "so machen".
Die Verantwortung dann dem Staat überlassen oder der "Ex", die man vielleicht wie eine "Ware" oder Skalvin behandelt hat, sollte rechtlich nicht halten. Wer "den Spaß" haben will, sollte sich auch an die Pflichten halten oder rechtlich angehalten werden können.
Verantwortung fängt nicht erst mit der Geburt oder Heirat an und hört auch nicht mit der Scheidung oder der Alimentationszahlung auf ...
Unser heutiges Sittenbild ist vielleicht in den Medien unter aller Kritik, aber der Gesetzgeber ist schließlich da, um den Menschen ein Recht auf gewisse Dinge zu geben, und wenn ein(e) Minderjährige(r) sich selbst nicht traut, gegen den Vater was zu sagen, muss es vom Staat übernommen werden, den Vater in die Pflicht zu nehmen.
Wenn man von Gleichberechtigung spricht, sollte in einer gesunden Gesellschaft auch das ein Punkt sein, dass nicht nur die Mütter sondern auch die Väter Verantwortung haben müssen.

Mein Vorschlag dahingehend wäre, dass die Väter sich auch praktisch mit ihren Kindern beschäftigen und sich um die kümmern müssen und das auch kontrolliert werden soll. Ein Abschieben der Kinder in der Zeit der Sorgepflicht des Vaters zu eigenen Mutter (Oma der Kinder) soll damit nicht als "Erfüllung der Sorgepflicht" gesehen werden. Wenn jemand keine Kinder will, soll er auch nicht ...

Mit der aktuellen Gesetzesentwicklung glauben Sie wohl selbst nicht daran, dass dem Verantwortungsbewußtsein der Väter auf die Sprünge geholfen wird - oder? Die Last bleibt doch so oder so bei der Mutter, oder wenn die versagt, beim Staat hängen. Das soll es aber gerade nicht sein.

UND: Fr. Dr. Klaar hat zwar selbst keine Kinder, aber sie ist in ihren Aussagen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung weit näher an einer sinnvollen Lösung als der Gesetzesentwurf einer Ministerin, die offensichtlich nicht gerade als Vertreterin der Frauen agiert und sich überlegen sollte, ob sie auf dem aktuellen Posten richtig ist.

mfg
H. G.         6. März 2011
(ein Vater, der seinen Sohn liebt und sich auch gerne um ihn kümmert)



Obsorgerecht: verstaupte Rechtsprechung

Hallo ich bin was unsere veraltete und verstaupte Rechtsprechung anbelangt sehr enttäuscht.
Aber nicht nur darüber, sondern auch über vereidete Rechtsvertreter.
Ich kämpfe auch um meine Kinder die ich mehr als 2/3 im Jahr habe.
Es sind nicht nur die Mütter die den Vätern die Kinder enziehen, nein viel mehr sind es die Rehtsspecher, die sowie auch bei meinen Fall, einen Beschluss gefast haben die Obsorge der Mutter zu Übertragen.
Nach zahlreichen Verfahrensfehlern, bin ich schon soweit gegeangen, um eine Anzeige zu erwirken und habe die Rechtssprecher eines Bzg. und Richter mündlich und auch schriftlich auf das Gröbste beleidigt und deren Tietel und den Eid den sie Schwören müssen angezweifelt.
Auf die Anzeige warte ich heute noch.
Es wird aber niemals eine kommen, den sonst würde dieser Fall in einen anderen Bzg verhandelt und die Verfahrensfehler die bis zur Verdrehung von Zeugenaussagen und zufällig verlorengegangenen Anträgen zu Tageslicht kommen.

Fazit: es hilft auch keine Änderung der Rechtssprechung, wenn Richter und Richterinnen
sich mit den Partein ( Mütter ) einigen.

Ich wünsch Euch noch alles Gute
Ein Vater der nicht aufgibt
Gerhard Z               17. Jänner 2011



* 3.8.2010: "KURIER"-Kommentar von Ricardo Peyerl "Generalverdacht"

Höchste Zeit, Eltern nicht mehr von Gesetz wegen auseinanderzudividieren.

Wenn sich ein lediger Vater zu seinem Kind bekennt (oder durch einen Gentest dazu gebracht wird), heißt das noch gar nichts. Er übernimmt zwar sofort Pflichten wie z. B. den Unterhalt, Vaterrechte genießt er aber nicht. Das Kind unangemeldet vom Kindergarten abholen, im Spital besuchen, mit ihm auf Urlaub fahren oder einfach nur zu den Großeltern bringen? Nur, wenn die Mutter zustimmt.
   Mit diesem Anachronismus hat der Europäische Gerichtshof aufgeräumt, der deutsche Verfassungsgerichtshof ist ihm jetzt gefolgt, die österreichische Justiz wird sehr rasch nachziehen müssen. Eine selbstverständliche gemeinsame Obsorge für alle Eltern - egal, ob sie verheiratet, geschieden sind oder in "wilder Ehe" leben - ist angesichts der weitverbreiteten neuen Lebensformen längst überfällig.
   Das am häufigsten gehörte Argument der Reformgegner ist ein Generalverdacht und lautet: Unsteten Männern, welche die Ehe scheuen oder die Ehefrau gegen eine Geliebte eintauschen, könne man die Obhut für das Kind nicht anvertrauen. Aber für diese Fälle gibt es Richter, welche dem Vater (aber auch einer verantwortungslosen Mutter) das Sorgerecht flugs aberkennen.

Rückfragehinweis:    KURIER, Innenpolitik   Tel.: (01) 52 100/2649
OTS0153    2010-08-03/16:07



Obsorge & Männerdiskriminierung

Man spricht so viel über die Männerdiskriminierung und vergisst wie diskriminiert sind die Frauen in alles Teilen unseres Lebens, bzw in der Gesellschaft überhaupt.
Eine Mutter die dem Kind das Leben gegeben (es 9 Monate lang in sich getragen und Ihre Gesundheit öfters damit gefährdet) muss man nicht vergessen. Danach stillt eine Frau das Kind (es nimmt auch viele Kräfte von der Frau). Sie schlaft in der Nacht nicht, sie muss das Kind trösten, stillen, winden wechseln, während des Tages sich um das kümmern, Ihre Karriere damit aufhalten.
Es gibt auch gute Väter, die Rolle dessen sehr wichtig im Leben des Kindes ist, aber man darf nicht vergessen, dass eine Mutter eine Mutter ist und nur sie darf dann alles für Ihr Kind entscheiden. Eine Mutter wird nie Ihrem Kind etwas Schlechtes wünschen, und wenn der Vater nur das Positive für das Kind / und auch die Unterstützung gibt, wird sie nie es verhindern das der Vater mit den Kind öfters oder so oft die die beide für richtig halten, dabei ist.
Wegen dem Unterhalt: ist es auch nicht gerecht definiert. Ein Kind hat einen Unterhalf nach % Satz, und das Recht sagt es ist nur eine Basis Kalkulation, trotzdem wird es nach diesem Basis kalkuliert.
Wenn ein Vater eine Million eur im Monat verdient und die Mutter mit dem Kind zuhause bleiben soll, zahlt er nur das max. 2,5 der Basisberechnung. Es ist nicht richtig. Ein Kind kann nie verwöhnt werden aber umgekehrt.
Man muss immer nur um das beste für das Kind denken und nicht dass irgendjemand im dem Spiel gewinnen (weil er ein Mann ist) soll.

Frau Mag. Anna E.      23. Juni 2010



Ich fordere einen verbindlichen Vaterschaftstest zum frühest möglichen Zeitpunkt

Die Versorgung von lebend und still geborenen Kindern

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Der verbindliche Vaterschaftstest sollte in der Klinik gleich nach der Geburt automatisch gemacht werden, damit dem Kind durch Vater und Mutter gedient werden kann. Klare Fakten von Anfang an dient allen Betroffenen - seelisch, emotionell, aber auch wirtschaftlich.
Dzt darf der Vater z.B. nicht im eigenen Auftrag sein verstorbenes Kind beerdigen - selbst dann nicht, wenn die Mutter gegenüber dem gemeinsamen Kind strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, in dem Sie dem Kind das Leben genommen hat! Ausgenommen: die Mutter ist mit den Entscheidungen vom Kindesvater bezüglich Friedhofswahl, Sargwahl, Grabwahl ec. einverstanden!

Die Rosenkriege könnte der Staat ändern - aber will der Staat Frieden in den Familien haben? = So lange die Frau dem Mann wohlgesonnen ist, darf er sich um das (gemeinsame?) Kind kümmern. Sind die Partner einander nicht mehr wohlgesonnen, beginnt dzt in jedem Fall der staatlich unterstützte Rosenkrieg - nicht nur auf dem Rücken der minderjährigen Kinder, sondern auch auf dem Rücken der fortan getrennten Weges gehenden "Erwachsenen".

Gunnhild Fenia T.,   E-mail 20. Juni 2010 



Leserbrief: Sorgerecht - Grüne in Deutschland und Österreich

Sollte jemand von den österreichischen Grünen gegen gemeinsame Obsorge sein, so kann man dem entgegenstellen:

Antrag vom 28. 05. 2008  der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Krista Sager, Grietje Staffelt, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren:
"Es ist daher nicht angemessen, bei nichtverheirateten Paaren für Väter keinerlei Möglichkeit vorzusehen, das Veto eines Elternteils – der Mutter – gegen ein gemeinsames Sorgerecht von einer neutralen Instanz überprüfen zu lassen. Väter, die Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen und sich engagiert an der Erziehung ihres Kindes beteiligen, dürfen nicht generell von der elterlichen Verantwortung, wie sie sich auch im Sorgerecht äußert, aus- geschlossen werden. Für sie soll künftig ein Verfahren ermöglicht werden, in dessen Rahmen sie – zunächst – eine Beratung durch einen Träger der Jugendhilfe in Anspruch nehmen. Zu einer weiteren Beratung wird auch die Mutter eingeladen. Ziel muss es sein, bei den uneinigen Eltern eine außergerichtliche Einigung zu fördern. Führt ein solches vorgelagertes Verfahren zu keiner Einigung, muss eine gerichtliche Entscheidung darüber, welche Sorgerechtsform dem Kindeswohl am dienlichsten ist, ermöglicht werden."

Quelle: Antrag im deutschen Bundestag

Richard K.                                                     E-mail: 26. Juni 2008



Stellungnahmen zur Obsorge,

29.4.2011 FPÖ: Hofer ersucht Justizministerin Karl um Stellungnahme zur gemeinsamen Obsorge


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Österreich jüngst wegen eines Sorgerechtsstreits. Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sah in dem Urteil eine Bestätigung ihrer Forderung nach einer automatischen gemeinsamen Obsorge der Eltern. Ihr ging es "um die Stärkung des Rechts der Kinder und die Verantwortung beider Elternteile". Völlig andere Schlüsse zog allerdings Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) daraus. Für sie zeigte das Urteil, dass die Automatik der gemeinsamen Obsorge kein Thema mehr sei.
   Der stellvertretende FPÖ-Obmann Norbert Hofer ersucht nun die neue Justizministerin Beatrix Karl um eine Stellungnahme zur gemeinsamen Obsorge, für die er und seine Partei sich seit Jahren einsetzen: "Aus Sicht des Kindes brauchen wir in Österreich ein Familienrecht, das das Recht des Kindes auf beide Elternteile lebbar macht, also Frauen und Männer wirklich gleich behandelt. Dass ein unverheirateter Vater die Obsorge für sein Kind gar nicht erst beantragen kann, wenn die Mutter das nicht will, ist unfair und gehört geändert."
  "Ich würde mich freuen, wenn Ministerin Karl rasch dazu Stellung nimmt und die Linie im Justizressort unverändert positiv bleibt", so Hofer.
Rückfragehinweis:  Freiheitlicher Parlamentsklub   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
OTS0041    2011-04-29/09:08



4.3.2011 Die österreichische Vater-Kind Apartheid


(Anm. Red. vorweg: Apartheit ist aus dem dem Afrikaans oder Niederländischenentlehnt; apart für „getrennt, wird eine Periode der institutionalisierten Rassentrennung in Südafrika genannt; Quelle wikipedia; In Österreich gibt es nach Scheidungen oft die behördliche Trennung der Väter von ihren leiblichen Kindern)

Warum es bei der anstehenden Familienrechtsreform nicht um einen politischen Kompromiß geht, sondern um die überfällige Behebung schwerwiegender rechtlicher Mängel:
Die herrschende österreichische Rechtsprechung in strittigen Obsorgeverfahren endet in der Regel mit der Übertragung der alleinigen Obsorge an die Kindesmutter. Bei unverheirateten Paaren braucht es dazu kein Verfahren. Die Mutter hat, unabhängig vom Einzelfall, automatisch die alleinige Obsorge (§ 166 ABGB). ...   Es handelt sich dabei nicht um die Verkettung unglücklicher Umstände in Einzelfällen, sondern um ein seit langem gewachsenes System, das flächendeckend ganz Österreich betrifft. Unter dem Deckmantel der Frauenpolitik werden Väter systematisch aus den Familien ausgeschlossen. 

Mehr Infos => 
Väter ohne Rechte,



18.2.2011 Gemeinsame Obsorge verbindet

Vaterverbot: Gemeinsame Obsorge verbindet

"Das Gemeinsame vor das Trennende stellen!" Ein Motto, dem wohl niemand etwas entgegenzusetzen hat. Außer jene Feministinnen, die sich sonst in allen Bereichen benachteiligt sehen,
wollen von einer Gleichstellung der Männer nichts wissen. Sie warnen vor einem Automatismus bei der gemeinsamen Obsorge, obwohl sie selbst seit Jahrzehnten per Automatismus ohne Einzelfallprüfung, die alleinige Obsorge zugesprochen bekommen. Obwohl Frauen bei häuslicher Gewalt Männern um nichts nachstehen.
   Seit Jahrzehnten werden Väter in Besucherrollen gedrängt, es wird der Mythos der armen Alleinerzieherin aufgebaut, es wird per Gesetz darauf geachtet, dass es offiziell keine Betreuung durch beide Elternteile gibt, dass sich selbst Mütter - wo der Vater einen wesentlichen Teil der Betreuung übernimmt - Alleinerzieherinnen nennen dürfen. Nur warum wird um die Rolle einer armen Alleinerzieherin gestritten? Ganz einfach, wer diese Rolle inne hat, erhält alle sozialen Transferleistungen wie: Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Alleinerzieherabsetzbetrag,...Unterhalt vom anderen Elternteil.
   Genau das ist der Grund warum Vätern seit Jahrzehnten ausgegrenzt werden, ihnen ihr Recht auf Familienleben vorenthalten wird. Der "Fall" dieses Systems ist der wahre Grund, wovor diese Feministinnen Angst haben.
   Die im Raum stehende Variante, wonach Väter erst um die gemeinsame Obsorge ansuchen müssten, ist strikt abzulehnen. Unendliche Konflikte und Streitigkeiten wären wieder die Folge. Erfahrungen zeigen, selbst wenn Väter in aufrechten Beziehungen das Thema gemeinsame Obsorge ansprechen, stoßen sie bei den Kindesmüttern im Regelfall auf blanke Ablehnung.
   Einem ledigen Vater der die gemeinsame Obsorge erlangen möchte, egal ob getrennt lebend oder in Paarbeziehung, bleibt nur der Weg zu Gericht. Was ein Gang zu Gericht bedeutet haben die Vorsitzende der Familienrichter Mag. Täuble - Weinreich und Mag. Huber beim ersten Arbeitskreis zur Obsorge treffend formuliert: Mögen die Getrennten noch so friedvoll miteinander umgehen, in dem Moment, wo das Gericht einseitig angerufen wird, ist die Auseinandersetzung eröffnet und jegliche Verhandlungsbasis verloren.
   Einzig und allein die automatische gemeinsame Obsorge kann die Interessen des Kindes und den Frieden zwischen den Eltern sicher stellen, somit den Weg für ein neues konfliktärmeres Familienrecht bereiten.

Rückfragehinweis: www.vaterverbot.at/
OTS0042    2011-02-18/09:29



16.2.2011 Die Wahrheit über die gemeinsame Obsorge

Der Verein "Väter ohne Rechte" zum Obsorgerecht

SPÖ-Frauenpolitikerinnen behaupten gerne, die alleinige Obsorge schaffe "klare Verhältnisse". Die gemeinsame Obsorge hingegen funktioniere bei Konflikten nicht und dürfe keine "zwangsverordnete Automatik" werden. Wie sieht die Wirklichkeit aus?
   1. Unter dem Regime der alleinigen Obsorge bei unehelichen Lebensgemeinschaften und nach vielen Scheidungen gab es im Jahr 2009 im Bereich der gerichtlichen Außerstreitverfahren 421.243 Geschäftsfälle an Bezirksgerichten. Das entspricht einem Plus von mehr als 15% im Vergleich zu 2008 bei sinkenden Gesamtgeschäftszahlen. Dazu kommen 18.421 Geschäftsfälle an Landesgerichten (+ 5,7%; Quelle: www.justiz.gv.at /Daten und Fakten/Tätigkeit der Gerichte). Hier inbegriffen sind nicht nur Besuchsrechtsanträge, sondern auch Anträge auf Erweiterung von Besuchsrechten, Ferien- und Feiertagsbesuchsrechte, Anträge auf Änderung von Besuchszeiten, etc. Dazu kommen in der Praxis Anträge auf Wiederanbahnung von familiären Kontakten in Besuchscafes - es gibt allein 159 Besuchscafes, die vom Sozialministerium gefördert werden. Anträge auf Informations- und Äußerungsrechte werden ebenfalls häufig gestellt, da ein Vater ohne Obsorge keine Auskunft von Lehrern oder Ärzten über Erkrankungen oder Schulerfolge erhält.  Hinzu kommen Unterhaltsfragen, die vor Gericht verhandelt werden.
   2. Die Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht in der Richtervereinigung ist die bei weitem größte Fachgruppe.
   3. Die Zahl der Verfahren wächst so rasch, dass im Juli 2009 Gerichtsgebühren (Euro 110,- für den Antrag, Euro 55,- für den Beschluss in der ersten Instanz, das Doppelte in der 2. Instanz) für familienrechtliche Außerstreitverfahren eingeführt wurden.
   4. Die Jugendwohlfahrt gibt jährlich fast 20.000 Stellungnahmen im Rahmen von familienrechtlichen Außerstreitverfahren ab, über 7.000 Minderjährige werden befragt (Quelle: Jugendwohlfahrtsbericht 2009, Seite 9).  Das alles trotz der "klaren Verhältnisse", die die alleinige Obsorge angeblich schafft? Bei unehelichen Kindern ist die Rechtsgrundlage für die alleinige Obsorge § 166 ABGB: "Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut."
   Somit ist die alleinige Obsorge völlig unabhängig davon, wer sich um die Kinder gekümmert hat und ob sich - um in der Terminologie der Frauenministerin zu sprechen - die Mutter "bewährt" hat. Das sonst so gern strapazierte "Kindeswohl" kommt in § 166 ABGB nicht vor. In den Augen von "Väter ohne Rechte" liegt hier die eigentliche "Automatik" und "Zwangsverordung" und nicht bei der gemeinsamen Obsorge. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 3.2.2011 im Fall Sporer gegen Österreich erkennt das österreichische Familienrecht hier als menschenrechtswidrig.

Rückfragehinweis:    Väter ohne Rechte, Mag. Guido Löhlein
OTS0106    2011-02-16/11:23



21.9.2010 Obsorge: Plattform Direkte Demokratie fordert Volksabstimmung über gemeinsame Obsorge für unverheiratete Eltern


"Die Gleichberechtigung der Eltern droht wieder einmal an der einseitigen Klientelpolitik der Bundesregierung zu scheitern. Die offene Diskriminierung der Väter durch den §166 ABGB sollte umgehend beendet werden, mit oder ohne Zustimmung einer unbelehrbaren Gleichstellungsministerin.", forderte heute Oliver Peter Hoffmann. "Mütter und Väter sollen gleiche Rechte und gleiche Pflichten bekommen. Wer mit den Menschen redet, sieht sofort, dass eine klare Mehrheit die gemeinsame Obsorge der unverheirateten Väter will. Die Reparatur des §166 scheitert nur an der Parteipolitik. Es ist Zeit, dass die Bürger die Gelegenheit bekommen, die rot-schwarze Blockade zu überwinden. Die Plattform Direkte Demokratie fordert die Abhaltung einer Volksabstimmung zur Gleichberechtigung der unverheirateten Väter.", erklärte der Spitzenkandidat der Plattform Direkte Demokratie abschliessend.

Rückfragehinweis:    Oliver Peter Hoffmann, Tel 0676 4067794
OTS0168    2010-09-21/12:12



20.9.2010 FPÖ-Hofer: Hosek und Ortner drücken sich vor sich vor tatsächlicher Familienrechtsreform


FPÖ- Trennungsopfersprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer: "Ich stimme mit Frau Fellner von der Tageszeitung "Österreich" darin überein, dass der Hickhack zwischen der roten Frauenministerin (Anm.: Gabriele Heinisch Hosek, SPÖ) und der schwarzen Justizministerin (Anm.: Claudia Bandion-Ornter,ÖVP), dem eines streitenden Scheidungspaares gleicht. Auf der Strecke bleiben einmal mehr die Kinder, obwohl beide Damen ja bei jeder Gelegenheit so gerne vom Kindeswohl reden. Aber 4 Tage im Monat Vater sein zu dürfen (und zwar ohne Garantie!) macht noch keine Familienrechtsreform. ..."
     Hofer weiter: "Wir wissen, dass die gemeinsame Obsorge in ganz Europa bestens funktioniert. Was spricht also dagegen eine automatische gemeinsame Obsorge auch in Österreich einzuführen? Nicht nur Frauenrechte müssen gestärkt werden, sondern vor allem die Kinderrechte und die Funktion des Vaters. Er fehlt immer öfter. Dieses Fehlen der Väter hat fatale Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Hier gilt es eine zeitgemäße Regelung zu installieren, die die Pflichten beider Elternteile in den Vordergrund stellt. Gemeinsame Obsorge heißt nämlich, dass auch der zweite Elternteil - UND ZWAR ohne Gerichtsbeschluss -sich in der Schule nach seinem Kind erkundigen kann, oder Auskünfte über geplante Behandlungen bzw. Operationen einholen darf. Derzeit wird gerne übersehen, dass natürlich auch der "Besuchselternteil" eine elterliche Mit-Verantwortung trägt und daher eine Kontrolle des Wohls seines Kindes selbstverständlich ist und notfalls auch Eingriffe - in Form von Anträgen - erforderlich machen kann. Hat der Vater kein Sorgerecht, bleibt er "Besuchsvater". Die Mutter kann mit dem Kind umziehen, wohin sie möchte, auch ins Ausland. Ohne die Einwilligung der Mutter dürfen weder Kindergärten, Schulen, behandelnde Ärzte noch Kindertherapeuten dem Vater Auskünfte über sein Kind erteilen! Es bleibt ihm nur das Besuchsrecht, sofern es im konkreten Fall von ihm überhaupt ausgeübt werden kann. Lucas tragischer Tod hätte von seinem Vater durch eine automatische gemeinsame Obsorge verhindert werden können."
    ... Hofer abschließend: "Ich fordere daher alle Menschen die ein Herz für Scheidungskinder haben auf, meine Petition zu unterstützen: www. gemeinsameobsorge.at. - den Kindern zu Liebe!"
Rückfragehinweis:   Freiheitlicher Parlamentsklub
OTS0057    2010-09-20/09:45



* 4.8.2010: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat für die gemeinsame Obsorge entschieden

Verein "Väter ohne Rechte" in Österreich tritt für eine gemeinsame Obsorge nsch Scheidungen ein.

Die deutschen Familiengerichte müssen die gemeinsame Obsorge von Vater und Mutter beschließen, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines Vaters Erfolg.
   Die Rechtslage in Österreich ist ähnlich reformbedürftig: Auch hierzulande geht bei unverheirateten Eltern die Obsorge automatisch auf die Mutter über (§ 166 ABGB). Eine gemeinsame Obsorge ohne Zustimmung der Mutter ist derzeit nicht möglich.
   Das bedeutet in der Praxis, dass ein Vater, der jahrelang mit seinen Kindern zusammengelebt hat und mit der Mutter nicht verheiratet war, nach der Trennung ohne Rechte dasteht. Umgekehrt haben auch die Kinder kein Recht auf ihren Vater. Beide Seiten sind auf das Gutdünken der Mutter angewiesen, die unter den Belastungen der Trennung, der Alleinversorgung der Kinder - und häufig auch unter vielfachen Einflüssen von außen - als Alleinverantwortliche mit dem Interessenausgleich aller Beteiligten oft überfordert ist.
   Die Folge ist viel zu häufig die Entfremdung zwischen Kindern und dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil (zahlenmässig bei weitem überwiegend die Väter) bis zum vollständigen Kontaktabbruch. Diese Entfremdung wird durch die lange Dauer der Gerichtsverfahren und die Nicht-Durchsetzbarkeit mühsam erreichter Beschlüsse noch gefördert. Dass das Kind in erster Linie zu schützen ist, steht für den Verein "Väter ohne Rechte" fest. Im diesem Sinne sollte dem Kindeswohl auch in Österreich oberst Priorität eingeräumt werden. Es wäre ein wichtiges Signal an alle Eltern, dass sie auch im Konfliktfall gemeinsam für Ihre Kinder sorgen müssen. Der Schlechterstellung von unehelichen Kindern gegenüber ehelichen Kindern ist auch in Österreich ein Ende zu setzen.

Die Hauptforderungen von "Väter ohne Rechte" sind daher
1. Gemeinsame Obsorge als gesetzlicher Normalfall, alleinige Obsorge nur mit wichtigem Grund
2. Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren
3. Durchsetzbarkeit gerichtlicher Beschlüsse.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Guido Löhlein
Vorstand Väter ohne Rechte         4. August 2010



* 24.6.2010 Parlamentarische Untersuchung zum Thema Obsorge für Scheidungskinder

Thema: PARLAMENTARISCHE ENQUETE „KONFLIKTEN KONSTRUKTIV BEGEGNEN – AKTUELLE HERAUSFORDERUNGEN IM FAMILIENRECHT (OBSORGE UND UNTERHALT)“
Wann: Donnerstag, dem 24. Juni 2010, um 9 Uhr bis 17.30 Uhr
Wo: Lokal VI (Budgetsaal) Parlament 1010 Wien
Öffentlichkeit: Jeder kann teilnehmen.

* 9.30 bis 12.30 Uhr: Obsorgeregelungen und elterliche Verantwortung für eheliche Kinder nach Scheidung sowie für uneheliche Kinder. 

* 13.30 bis 16 Uhr: Besuchsrechts- und Obsorgeverfahren – Rahmenbedingungen für familienrechtliche Verfahren (Maßnahmen zur Deeskalation in familienrechtlichen Verfahren, Möglichkeiten zur Beschleunigung insbesondere von Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren)  

* 16.15 bis 17.30 Uhr: Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussrecht 

Mehr Infos => Obsorge-Equete im Parlament



* 16.6.2010 Heinisch-Hosek (SPÖ): Bin skeptisch, Eltern gemeinsame Obsorge zu verordnen

Im Streit könne eine automatische Obsorge doch nicht die Lösung sein 

"Ich bin sehr skeptisch, die gemeinsame Obsorge geschiedenen Eltern staatlich aufzuzwingen", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in Reaktion auf die heute präsentierten Pläne von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Bei jenen Eltern, die das bei der Scheidung miteinander vereinbaren, funktioniere es gut. Das es immer mehr freiwillige gemeinsame Obsorgen gebe sei sehr erfreulich. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jenen Eltern, die sich bis aufs Blut streiten, mit Zwang verordnet wird, dass sie sich gemeinsam ums Kind kümmern müssen. Wo nur  Streit vorherrscht, kann doch eine verpflichtende gemeinsame Obsorge nicht gut fürs Kind und damit keine Lösung sein. Hier braucht es jedenfalls eine Abkühlphase", so Heinisch-Hosek weiter. ...

Rückfragehinweis: Mag. Dagmar Strobel
   Pressesprecherin der Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek
   Tel.: 01 531 15-2149        
OTS0226    2010-06-16/13:16



Petition für eine "Gemeinsame Obsorge" jetzt unterstützen

Petition Gemeinsame Obsorge,

Mit Klick zur Petition für eine "Gemeinsame Obsorge" beider Elternteile

Kinder brauchen Vater und Mutter, besonders nach einer Trennung der Eltern!
Gefordert wird eine verpflichtende gemeinsame Obsorge beider Elternteile per Gesetz.
Die Petition kann noch bis Ende Juni 2010 unterstützt (unterschrieben) werden. Je früher Sie unterschreiben, desto eher wird etwas für die Kinder erreicht werden. Einfach über das Internet anklicken.

Pettion unterschreiben => http://www.gemeinsame-obsorge.at



Der Familiensprecher der FPÖ Ing. Hofer zu Initiative der FPÖ für eine "Gemeinsame Obsorge" nach Scheidungen