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Video vom Vortrag Markus Huber, Vertreter der Volksanwaltschaft, 8.1.2009 WienPodiumsdiskussion 8. Jänner 2009 um 19 Uhr: Kindeswohl oder Väterrechte - Können wir beides haben oder müssen wir uns entscheiden?"
Ort: im Restaurant "Vom Feinsten" in der Margartenstraße 166 in 1050 Wien
Video-Zusammenschnitt vom Vortrag Mag. Markus Huber, Vertreter der Volksanwaltschaft. zum Abspielen des Videos 1x auf das Bild klicken
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Video: Mag. Markus Huber, Vertreter der Volksanwaltschaft zum Thema Kindeswohl und Vaterrechte am 8.1.2009 in Wien Dauer 10:40 min; 41 MB
Video-Start/Stop durch Klick ins Bild © Wien-konkret |
Zusammenfassung der Stellungnahmen von Mag. Markus Huber:* war vor seiner Tätigkeit in der Volksanwaltschaft als Anwalt tätig, auch in Pflegschaftsverfahren, wo er Frauen und Männer vertreten hat * ist bei der Volksanwaltschaft insbesondere für den Bereich Jugendwohlfahrt zuständig
* Die Volksanwaltschaft ist ein Kontrollinstrument der öffentlichen Verwaltung * Die Volksanwaltschaft hat mit einer Vielzahl von Beschwerden von Bürgern zu tun, die sich über die Vorgangsweise der Jugendämter beschweren. * Es gibt sehr viele solcher Beschwerden. Wieviele wusste er nicht auswendig. Es sind aber auch sehr viele aus Wien, weil da ganz einfach viele Leute wohnen. * Die Volksanwaltschaft ist zuständig für ganz Österreich außer Tirol und Vorarlberg, wo es eigene Landesvolksanwaltschaften gibt. * die Volksanwaltschaft hat einen guten Überblick, wie in den 7 Bundesländern – wo sie zuständig ist - die Jugendämter agieren. * kann aus Datenschutzgründen zu konkreten Fällen nichts sagen * Wenn sich wer an die Volksanwaltschaft wendet, dann ist er immer 100%-ig von seinem Vorbringen überzeugt. Das ist ganz klar. Das ist aber ein subjektiver Eindruck. * Die Volksanwaltschaft hat nicht die Position eines Rechtsanwaltes, sondern ist ein Kontrollorgan. D.h. die Volksanwaltschaft geht neutral und objektiv an die Sache heran und überprüft das Vorgehen der Jugendämter.
* Die Situationen bei den Jugendämtern sind völlig unterschiedlich. In Wien gibt es von den Jugendämtern ein sehr restriktives Eingreifen, während am Land die Jugendämter mit einem Einschreiten eher zögerlich sind. * Die Probleme liegen offensichtlich nicht so sehr auf gesetzlicher Ebene, sondern auf der Ebene der Umsetzung der gesetzlichen Regelung. (Applaus im Publikum)
Erfolge der Volksanwaltschaft: * Die Fördermittel für die Besuchsbegleitung sind auf Einschreiten der Volksanwaltschaft verdoppelt worden. * Bei der Gesetzgebung durch das Kinderrechtsänderungsgesetz kam die gemeinsame Obsorge. Davor gab es eine Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern. Das alles ist ein schrittweiser Prozess. * Ich glaube sehr wohl, dass es Verbesserungen gibt * Es gibt jetzt einen Entwurf eines neuen Kinder- und Kinderwohlfahrtsgesetzes. Darin kommt das Recht auf Akteneinsicht. Derzeit steht der einzelne oft ohnmächtig gegenüber der Jugendwohlfahrt und kann die Handlungen nicht nachvollziehen.
Verfahren bei der Volksanwaltschaft: * Jeder kann sich an die Volksanwaltschaft wenden, der sich durch das Vorgehen einer Behörde beschwert fühlt. Es kostet nichts. Für Beschwerden über Entscheidungen der Gerichte ist die Volksanwaltschaft nicht zuständig. * Verfahrensdauer: In der Regel gibt es in 2-3 Wochen eine erste Antwort. Die Dauer des gesamten Prüfungsverfahren kann von 2 Monaten bis zu einem Jahr und auch länger dauern. Die Volksanwaltschaft ist dauern angewiesen, dass sie sämtliche Informationen von den Behörden bekommt. Davon hängt die Verfahrensdauern ganz wesentlich ab. * Die Behörden sind nach der Verfassung verpflichtet, der Volksanwaltschaft sämtliche Unterlagen zu übermitteln. Das heißt, sie müssen antworten. * Die Dauern der Pflegschaftsverfahren sind sicherlich ein Problem. Die Gründe sind vielschichtig. Z.B. dauernd die Gutachten so lange. Das könnte man ohne gesetzliche Änderung ändern. * Probleme in der Praxis: Wenn es Elternteil schon versucht das Besuchsrecht zu verweigern, dann wird er natürlich auch das Informations- und Äußerungsgebot nicht einhalten. 
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* Kontakt: Volksanwaltschaft, 1015 Wien, Singerstraße 17, Postfach 20, Telefon: +43/1/51505, Fax: +43/1/51505-190. E-mail: post@volksanwaltschaft.gv.at, Website: www.volksanwaltschaft.gv.at
Jeder Bürger kann sich schriftlich oder mündlich an die Volksanwaltschaft wenden. Es bestehen keine Formvorschriften und das Einschreiten der Volksanwaltschaft ist kostenlos. |