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Fall Hildegard G.Sehr geehrte Damen und Herren,
kurz vor dem alljährlich wiederkehrenden 'Fest der Liebe' sei Ihnen eine sich soeben zutragende, zum Nachdenken anregende wahre Geschichte näher gebracht:
Hildegard G. ist eine unbescholtene, 85-jährige österreichische Staatsbürgerin. Sie hat ein bewegtes Leben hinter sich; als Angehörige der so genannten Kriegs- und Aufbaugeneration hat sie, gemeinsam mit ihrem Ehemann, auch Zeiten der Armut und Entbehrungen durchleben müssen. Als Kundenbetreuerin einer Buchgemeinschaft schleppte sie jahrzehntelang schwere Büchertaschen, und jedermann würde wohl meinen, dass sie sich, wie viel andere österreichische StaatsbürgerInnen auch, ihren Ruhestand wohl verdient hätte. Doch es kam ganz anders ... ... kurz, nachdem ihr Ehemann, mit welchem sie fast ihr ganzen Leben geteilt hatte, vor einigen Monaten verstorben war, erleidet sie einen Schlaganfall. Eine Richterin namens Andrea B., auf Grund ihrer verurteilungswürdigen Vorgangsweisen bereits mehrfach angezeigt,* erhält davon Kunde und macht sich umgehend daran, die noch in Genesung begriffene Pensionistin unter Sachwalterschaft zu stellen. Obschon diese eine von ihr bevollmächtigte Tochter hat, die sich ständig um ihre Mutter kümmert, und eine Sachwalterschaft daher (lt. § 268 Abs. 2 ABGB) gesetz- und (lt. Art. 8 EMRK) menschenrechtswidrig ist. Als die Tochter die Richterin mehrfach schriftlich auf die Sachlage hinweist und diese wiederholt um Menschlichkeit und Rücksichtnahme auf den Gesundheitszustand ihrer Mutter bittet, will die Richterin kurzerhand einen fremden Rechtsanwalt als Sach-Walter über die langsam genesende Frau bestellen und auf diese Weise versuchen, die 'unbequeme' Tochter auszuschalten. Nachdem die Pensionistin während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem Pflegeheim schwer übersediert wurde und infolgedessen u. a. mit schwerer Austrocknung in ein Krankenhaus eingeliefert wird, erleidet sie nach kurzer Zeit auf Grund der unerträglichen Belastungen auch noch einen Herzinfarkt, was einen neuerlichen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht. Obschon die leidgeprüfte Frau, welcher in ihrer letzten Lebenszeit offensichtlich keine Ruhe vergönnt wird, inzwischen an ihren alten Wohnort Wien zurückgekehrt ist, erhält sie von jener Richterin, welche ihren Dienst im Bundesland Niederösterreich versieht und daher gar keine Zuständigkeit mehr besitzt, kurz vor Weihnachten ein neuerliches Schreiben, worin zu lesen steht, dass mittlerweile sogar die Polizei beauftragt wurde, den Wohnort der sich im Krankenhaus befindlichen Frau zu ermitteln! Es ist erfahrungsgemäß nicht das erste Mal, dass es sich ein/e unbescholtene österreichische/r StaatsbürgerIn, welcher man mit deren Zwangsentrechtung droht, gefallen lassen muss, wie ein Straftäter zum polizeilichen Fahndungsobjekt zu mutieren. Manche RichterInnen, welche ganz offensichtlich ein Problem mit der ihnen zugestandenen, so gut wie uneingeschränkten Macht haben, machen auch während des Festes der 'Liebe und Menschlichkeit' keine Pause.
*In Bezug auf das nach wie vor ungeahndete Agieren jener Richterin Andrea B. - sie zwangsentmündigte skandalöser Weise u. a. auch einen Ingenieur, welcher bei der österreichischen Flugüberwachung seinen Dienst versieht - wurden auch bereits diverse parlamentarische Anfragen getätigt. Wann werden Personen wie diese endlich für ihre Straftaten zur Rechenschaft gezogen und unbescholtene BürgerInnen wie Hildegard G. im Sinne der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vor derlei Praktiken geschützt? Wann werden seitens der VolksvertreterInnen endlich geeignete Maßnahmen gesetzt, der seit Jahren ausufernden, seelenlosen, menschenunwürdigen und menschenrechtswidrigen Massenzwangsentrechtungsindustrie, welche eine Bedrohung für jede/n einzelne/n BürgerIn darstellt und im krassen Widerspruch zu 'Demokratie' und 'Rechtsstaat' steht, ein Ende zu setzen?
Ein besinnliches 'Fest der Liebe' wünscht
mit freundlichen Grüßen, Christine Götz für die Initiative proEthos 22. Dezember 2011 


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