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Menschenrechte und die Verletzung von diesen durch den Staat Österreich. Foltervorwürfe werden durch Pflegschaftsrichter entschiedenSehr geehrte Damen und Herrn Mit aller Schärfe weist ÖVP-Klubobmann, Nationalratsabgeordneter Karl Heinz Kopf, die Kritik an der Menschenrechtspolitik der ÖVP durch den BZÖ Abgeordneten Ewald Stadler in der öffentlichen OTS Ausendung OTS0168 vom 07.07.2011 zurück. „Um den internationalen Verträgen nachzukommen, ist in vielen Staaten die Folter formell abgeschaffen, aber da oft nicht konsequent gegen die Verantwortlichen von Folterrungen vorgegangen wird, genügt die bloße Abschaffung nicht.“
Wir möchten auf die Stellungnahme der österreichischen Präsidentschaftskanzlei vom 10.05.2011 verweisen, in der die menschenrechtliche Lage an Pflegschaftsgerichten u.a. in Bezug auf die Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Behördenschreiben und über die Beschwerdemöglichkeit verfassungsrechtlich formuliert wurde und auf die gegensätzlichen Stellungnahmen des Bundesministeriums der Justiz Deutschland vom 21.06.2011 und 30.06.2011. Die Stellungnahme der österreichischen Präsidentschaftskanzlei besagt, dass menschenrechtswidrige Akte (u.a. Verwaltungsakte) an Pflegschaftsgerichten bis hin zu Foltervorwürfen, durch die Pflegschaftsrichter selbst bearbeitet werden und Betroffene keine wirksame Beschwerdemöglichkeit, weder bei Staatsanwaltschaften noch bei Sicherheitsbehörden haben. Den Pflegschaftsrichtern bleibt sogar - statt einer Folterermittlung - die Option offen, Beschwerdeführer von Menschenrechtsverletzungen oder Folter selbst zu besachwaltern und so einen weiteren Beschwerdeweg (Instanzenzug) juristisch sowie auch verwaltungstechnisch (z.B. UVS) zu verunmöglichen.
1.) Wirft der beschriebene Umgang mit dem Vorwurf der Folter unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Behandlung an österreichischen Pflegschaftsgerichten schwerwiegende Fragen der Auslegung und Anwendung der EMRK und der UN Antifolterkonvention in der österreichischen Verfassung/Völkerrecht und schwerwiegende Fragen der allgemeinen Bedeutung der Menschenrechte und der Rechtssicherheit bei Folter und Menschenrechtsverletzungen für Betroffene auf? 2.) Ist es nicht die allgemeine Aufgabe der Politik, Judikatur und auch den Medien (nach Art 10 EMRK) in Mitgliedstaaten der EMRK, aufzuzeigen, dass die Gesetzesauslegung des absoluten Folterverbotes nicht zu einem Dezisionismus führt? 3.) Kann die Republik Österreich, die in den Verfassungsrang erhobenen Kinderrechte umsetzen, wenn Verstöße gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen, wie Folter an Pflegschaftsgerichten, sanktionsfrei bleiben und wenn Betroffene oder Minderjährige keine Möglichkeit einer wirksamen Beschwerde gegen Verstöße des Gemeinschaftsrechtes - von Art 3 EMRK - haben? 4.) Durch die in der Republik Österreich anhängige Foltercausa Theiss/Oschadleus wurde seit zwei Jahren die Menschenrechtslage an österreichischen Pflegschaftsgerichten aufgezeigt, deren mutmaßliche Verstöße gegen Art 3 EMRK derzeit in der Republik Österreich nicht aufgeklärt werden können.
Selbstverständlich erleben die Beschwerdeführer seit zwei Jahren Verfolgung und Unterdrucksetzung aufgrund ihrer Beschwerden gegen mutmaßliche Folter.
Hochachtungsvoll Daniela Theiss Daniel Oschadleus 10. Juli 2011

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28.1.2011: "Aktive Arbeitslose" gegen Menschenrechtsverletzungen in ÖsterreichUniverselle Menschenrechtsprüfung: Massive Kritik an Österreich – soziale Menschenrechte endlich umsetzen!(Wien 28.1.2011) Bei der ersten universellen Menschenrechtsprüfung am 26.1.und 28.2011 musste Österreich von 60 Staaten des UN-Menschenrechtrats in Genf massive Kritik und 120 Empfehlungen einstecken. Trotz der Kürze der Statements – insgesamt standen nur 2 Stunden für das Hearing zur Verfügung – wurde eine große Bandbreite an Defiziten bei der Umsetzung der Menschenrechte angesprochen: Dauerbrenner waren Rassismus und Diskriminierung von MigrantInnen, Frauen und Behinderten sowie die mangelnde institutionelle Absicherung der Menschenrechte, namentlich die geringen Kompetenzen der Volksanwaltschaft.
Blinder Fleck soziale Menschenrechte? Erfreulicherweise haben die Vertreter der Staaten auch mehrmals auf die fehlende Umsetzung des „Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ hingewiesen, den Österreich 1978 unterzeichnet aber nicht in Verfassungsrang gehoben hat. Portugal forderte explizit dass die „sozialen Menschenrechte“ auch individuell einklagbar sein sollen, wie das im 2008 erstellte „Zusatzprotokoll für die Einrichtung einer Individualbeschwerdemöglichkeit“ vorgesehen ist. Wermutstropfen bleibt, dass ausgerechnet alleine China das „Recht auf Arbeit“ und die „Rechte aller Arbeiter“ einforderte. Das Thema Armut war keinem Staatenvertreter ein Statement wert, ebenso wie andere “Randthemen“ wie Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz. Ein Blitzlicht mit 60 RepräsentantInnen ersetzt eben doch keine systematische Analyse.
Geradezu peinlich war, dass Außenminister Michael Spindelegger seine oft ausweichenden und oft unbefriedigenden Antworten nur auf Deutsch vorzutragen imstande war und nicht bereit war, auf die mangelhafte Umsetzung der sozialen Menschenrechte einzugehen. Dass Spindelegger in Antwort auf China beteuerte, Asylwerbern sei erlaubt, nach bereits 3 Monaten zu arbeiten, mutet seltsam an, denn da dürfen diese nur als Erntehelfer und Prostituierte arbeiten! Auch auf den oftmaligen Ruf nach Unterzeichnung der 20 Jahre alten „Konvention zum Schutze der Wanderarbeiter“ prallte an Michael Spindelegger ab.
Soziale Rechte: Systematische Menschenrechtsverletzungen in Österreich an der Tagesordnung Wie der Verein AKTIVE ARBEITSLOSE in seinem Bericht an den UN Menschenrechtsrat aufgezeigt hat, hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer mit der zunehmend repressiven AMS-Politik und der grundlegend menschenrechtswidrigen Mogelpackung Mindestsicherung zahlreiche, systematische und schwer wiegende Menschenrechtsverletzungen zu verantworten:
1. Das Recht auf Existenzsicherung wird durch die oft willkürliche Bezugsperren durch das AMS und Sozialamt gefährdet. Wer sich gegenüber den Behörden nicht als „willig“ zeigt, darf verhungern, denn sogar betteln als letzter Ausweg wird zunehmend verboten. 2010 ist die Zahl der Bezugsperren beim AMS auf weit über 100.000 emporgeschnellt. Das AMS-Steiermark vermeldete am 24.1.2011 für 2010 geradezu stolz ein Plus von 30 Prozent! 2. Das Recht auf freie Berufswahl wird durch rücksichtslose AMS-Zwangsvermittlung spätestens aber dem Bezug der Notstandshilfe völlig ignoriert. Selbst nicht Existenz sichernde Teilzeitarbeit und Leiharbeit gilt als „zumutbar“. 3. Verbot der Zwangsarbeit: In der AlVG-Novelle 2007 wurden Zwangsarbeit ähnliche AMS-Zwangsmaßnahmen wie Arbeitserprobung, Transitarbeit in „sozialökonomischen Betrieben“ und gemeinnützig Arbeit eingeführt. Bezahlung nach regulären Kollektivvertrag wird durch die „Transitarbeiterregelung“ in BAGS-KV und BAB-KV umgangen (keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikationen, keine Gehaltsvorrückungen). 4. Das Recht auf Schutz des Familienlebens wird durch die Anrechnung des Partnereinkommen bei der Notstandshilfe und bei der Mindestsicherung durchlöchert, Freigrenzen für Kinder sind lächerlich gering. 5. Das Recht auf ein faires Verfahren wird von AMS systematisch missachtet, in dem der AMS-Bezug bereits aufgrund von völlig ungeprüften Angaben Dritter wie Kursträger und potentielle Arbeitgeber eingestellt wird, bevor überhaupt Parteiengehör gewährt wurde und bestehende Gesetze vom AMS als erste und zweite Instanz, die sich selbst „kontrolliert“, in oft rechtswidrigen Bescheiden einfach ignoriert werden, ohne dass die Schreibtischtäter zur Rechenschaft gezogen werden. 6. Das Recht auf Datenschutz wird ignoriert in dem hinter dem Rücken der Hilfe suchenden eine Unzahl von Daten durch AMS, Sozialämter und Kursträger erhoben und weiter gegeben werden. Bei der Mindestsicherung kann eine Sozialanamnese erhoben werden und muss die gesamte Familie einen Datenstriptease hinlegen, Vernetzung mit anderen Behördendaten inklusive. 7. Das Recht auf Gesundheit wird durch die psychisch mitunter schwer belastenden und krank machenden AMS-Zwangsmaßnahmen und die permanente Androhung des Existenz Entzuges gefährdet.
AKTIVE ARBEITSLOSE für einen ganzheitlichen Menschenrechtsbegriff „Die universelle Menschenrechtsprüfung kann nur ein erster Schritt sein, um eine tiefer gehende Diskussion der Menschenrechtslage in Österreich anzustoßen“ ziehen die AKTIVEN ARBEITSLOSEN eine eher nüchterne Bilanz. Dass gerade im reichen Österreich die „sozialen Menschenrechte“ kaum thematisiert werden und die von der auf Konkurrenz und Ausbeutung aufbauenden kapitalistischen Marktwirtschaft zunehmend in Lohnarbeitslosigkeit und Armut (Working Poor!) gedrängten Menschen von Staat und Gesellschaft noch zusätzlich stigmatisiert und geschädigt werden zeigt, dass noch viel zu tun ist. Erschütternd auch die Ignoranz der klassischen Menschenrechtsorganisationen, die bislang die massiven Menschenrechtsverletzungen durch den „repressiven Sozialstaat“ bislang verdrängt haben und im gemeinsamen Bericht an den UN-Menschenrechtsbeirat nicht zur Sprache brachten. Auch hier haben die AKTIVEN ARBEITSLOSEN noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. „Die unumstößliche Einheit der politischen und sozialen Menschenrechte ist Basis der Aufklärung und der Demokratie und gehört endlich auch in Österreich umgesetzt“ fordern die AKTIVEN ARBEITSLOSEN einen ganzheitlichen Menschenrechtsbegriff, der über die Einzelinteressen der diversen Interessensgruppen und Lobbies hinaus weist. Den Bericht der AKTIVEN ARBEITSLOSEN an den UN-Menschenrechtsbeirat sowie eine Stellungnahme zum österreichischen Regierungsbericht finden Sie unter http://www,aktive-arbeitslose.at/upr
Rückfragehinweis: Mag. Ing. Martin Mair Obmann „AKTIVE ARBIETSLOSE“ Tel.: +43 676 3548310 kontakt@aktive-arbeitslose.at 

Menschenrechtsverletzungen in Österreich: seit Jahren dringender HandlungsbedarfWir wollen Sie auf die zahlreichen und bis dato weitgehend ungeahndet gebliebenen Menschenrechtsverletzungen in unserem Land hinweisen. Insbesondere in den letzten Jahren häuften sich die vor allem im Justizministerium, bei der Justizombudsstelle sowie bei der Volksanwaltschaft, aber auch bei der Präsidentschaftskanzlei getätigten Beschwerden von Opfern hiesiger Justizwillkür, welche vor allem von diversen Gerichten und Behörden ausgeübt wird, insbesondere in den Bereichen der Kinderpflegschaft und der so genannten Sachwalterschaft. Bei den Opfern handelt es sich um unter Willensbruch und Zwangsgewalt sowie gröbster Missachtung der Menschenrechtskonvention (bzw. in manchen Fällen Behindertenkonvention und Behindertengleichstellungsgesetz) weitgehend wehrlose oder wehrlos gemachte, unbescholtene BürgerInnen dieses Landes, seien dies nun Kinder, ältere oder auch behinderte Menschen sowie aber auch in einem Rechtsstreit befindliche Personen und deren mit-betroffenen und mitgefährdeten Angehörigen, deren Zahl lt. Statistischem Zentralamt in die Hunderttausende geht (allein Besachwaltete gab es lt. Statistischem Jahrbuch 2009 bereits Ende 2007 entgegen der viel geringeren Zahlen, welche immer wieder kolportiert werden, österreichweit über 136.000, jährlich kommen 8-10.000 hinzu!). Viele von ihnen haben auf Grund der in den meisten Fällen nicht erfolgten Hilfeleistung insbesondere auch seitens der Staatsanwaltschaft resigniert und aufgegeben.
Jene Opfer, die jedoch weiter um ihre in einem 'demokratischen Rechtsstaat' selbstverständlich sein sollenden Grund- und Bürgerrechte sowie auch um die Rechte ihrer schwächeren Mitgeschöpfe kämpfen, sehen sich verstärkt mit Angriffen insbesondere seitens einer zunehmend unsauber agierenden Justiz konfrontiert. Immer wieder müssen Recht suchende BürgerInnen hierzulande damit rechnen, mit Methoden wie z. B. Zwangsentmündigung unter Zuhilfenahme fragwürdiger, unter Willensbruch und Zwangsgewalt getätigter psychiatrischer Gutachten eingeschüchtert und mundtot gemacht zu werden. Mitunter kann es passieren, dass das Verhalten einer Person, welche sich ungerecht behandelt fühlt und dadurch bedingte natürliche Emotionen zeigt, auf Grund dessen umgehend pathologisiert wird. Aber auch wenn sie keine Emotionen zeigt, werden nicht selten di-verse weitgehend unüberprüfte Behauptungen getätigt, um jene Person z. B. mit Zwangsentmündigung zu bedrohen, worüber immer wieder insbesondere im Justizministerium diverse Beschwerden einlangen. Und wenn sich das Instrument der Zwangsentmündigung nicht benützen lässt, so werden mitunter auch diverse Paragrafen ('Anti-Terror-Paragraf', Paragraf über das Verbot der Veröffentlichung gerichtlicher Vorgänge, ... ) dazu missbraucht, zivilcouragierte Personen oder Personengruppen zu kriminalisieren und möglichst ins Abseits zu drängen. Es kann doch nicht sein, dass unbescholtene BürgerInnen aus einem Land, welches immerhin die Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten verurteilt, auf Grund der ihnen widerfahrenen Menschenrechtsverletzungen flüchten müssen, wie dies in letzter Zeit wiederholt vorgekommen ist!
Ob jene Vorfälle über die Medien an die Öffentlichkeit gelangen oder ob es sich um Fälle handelt, welche an diverse Menschenrechtsorganisationen, Bürgerinitiativen u. dgl. herangetragen werden: Solche Vorgangsweisen haben in einem Land, das sich nach wie vor als 'demokratischer Rechtsstaat' bezeichnet, absolut nichts verloren. Wir fordern daher die Verantwortlichen aus Politik und Justiz zum wiederholten Male auf, endlich und unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Personenrechte sowie der freie Wille unbescholtener BürgerInnen in unserem Land respektiert werden!! Da sich offensichtlich viel zu wenige Amtspersonen an diverse öffentlich getätigte Erklärungen (z. B. 'Ethikerklärung' der Österreichischen Richtervereinigung) halten, wird dies nur zu erreichen sein, indem man diverse Verbrechen gegen Menschenrechte, Willensfreiheit, Sicherheit und Privatsphäre unbescholtener BürgerInnen endlich als das verurteilt und ahndet, was sie sind!
Mit den besten Empfehlungen, Christine Götz, Initiative proEthos Silvester Hawle, Initiative zur Wiederherstellung öffentlicher Sicherheit 

Gesellschaft für mehr Humanität und Bürgerrechte:
Die GESELLSCHAFT FÜR MEHR HUMANITÄT UND BÜRGERRECHTE (So-For-Humanity) bietet allen österreichischen Staatsbürgern eine neue Plattform zur Durchsetzung von Bürgerinteressen. Dabei werden insbesondere folgende Themenbereiche behandelt:
* Verfahren, die den Menschenrechten widersprechen (insbesondere Disziplinarverfahren gegen öffentlich Bedienste, die sich in ihrem Beruf engagieren bzw wegen ihrer Innovationskraft Schwerverbrechern gleichgestellt werden. Schwerste Verfahrensfehler werden von den Instanzen und von Höchstgerichten gedeckt ) * Einstellung von Strafverfahren - ohne Ermittlungen. * Strafverfahren entgegen den Bestimmungen der Strafprozessordnung * Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Konsequenzen * Beschwerden beim UN Menschenrechtsausschuss und die Konsequenzen * Durchsetzbarkeit von Menschenrechten. * Legislatives Unrecht durch unterlassende Gesetzgebung bei internationalen Verträgen. * Nichtumsetzung von Entscheidungen internationaler Organsiationen durch die Republik Österreich oder eine andere Gebietskörperschaft. * Unrichtige Entscheidungen der Höchstgerichte in Fällen von Anträgen auf Wiederaufnahme der Verfahren, Amtshaftungsklagen bzw Staatshaftungsklagen wegen legislativen Unrechts * Unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfungen zB ohne Berücksichtigung von Alternativen * Bürgerbeteiligungsverfahren ohne hinreichende Transparenz * Probleme im Bereich der Umsetzung von Innovationen
Es gibt unzählige gravierende Systemfehler, die zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Diese Probleme und Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Mehr Infos => So-For-Humanity 

Stellungnahme: Menschenrechtsverletzungen in Österreich!Am 10. Dezember 2008 jährte sich die Unterzeichnung der UN-Menschenrechts-konvention zum 60. Mal. Ausgeschlossen von diesen Grundrechten sind in Österreich nach wie vor die Kinder!
Die Zahl der Menschen, die sich ganz bewusst um die Rechte und das Wohl der Kinder in Österreich Sorgen machen, nimmt stark zu. Es sind die immer wieder in den Medien auftauchenden Berichte von Familientragödien, bei denen nicht zuletzt Kinder zu Schaden kommen. Parallel dazu steigt die Scheidungsrate dramatisch an, sodass zwangsläufig das Leid der unschuldigen Opfer, der Kinder, weiter zunimmt.
In der UN-Menschenrechtskonvention wird im Artikel 16 folgendes festgelegt: Heiratsfähige Frauen und Männer . haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. Wie zum Hohn trennt die österreichische Rechtssprechung in tausenden Fällen jährlich Kinder von einem Elternteil - zumeist den Vätern - und verstößt somit klar und nachweislich gegen die Menschenrechts-konvention der Vereinten Nationen.
In nahezu allen strittigen Fällen werden Kinder einem Elternteil zugesprochen, ohne zu prüfen, ob dies für das Wohl des Kindes auch am besten sei. Selbst wenn der Obsorgeberechtigte seine Machtposition zum Schaden des Kindes ausnutzt indem er den Kontakt zum anderen Elternteil unterbindet, erfolgt in der Praxis trotz anderslautender Gesetze keine Ahndung eines solchen Verbrechens an der Kinderseele. Nicht einmal bei klaren Anzeichen von Gewalt werden in Österreich Kinder geschützt! - So konnte es im November 2007 zum Tod eines 17 Monate alten Kleinkinds kommen. Trotz frühzeitiger Anzeichen von Gewalt gegen das Kind schauten die Behörden weg und hinderten überdies noch den Vater daran, seinem Sohn zu helfen.
Ganz ohne Rücksicht auf Menschenrechte gingen österreichische Behörden auch im Fall der drei völlig verwahrlosten Mädchen in Linz Urfahr vor. Dort konnte nicht einmal der leibliche Vater, ein Jurist und Richter in Linz, gegen die systematischen Missstände Österreichs im Umgang mit den Rechten von Eltern und Kindern helfen und das Leid seiner Kinder frühzeitig zu beenden.
Es scheint der Wille der Staatsmacht zu sein, dass Kinder in Österreich rechtlos und ohne Schutz sind. Es ist höchste Zeit, dass die Öffentlichkeit - von den Medien, über die Kirche bis hin zu einzelnen Personen - zu diesen Missständen klare Worte findet und sich des Wohls der Kinder annimmt!
Weiters steht im Artikel 12, dass niemand willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden darf. In Österreich verstoßen staatliche Organe beinahe täglich bei Anwendung des Sicherheitspolizeigesetzes gegen diese Vereinbarung. Ursache dafür ist oftmals die Konstruktion von Scheidungsgründen.
In Österreich ist eine wahre Scheidungsindustrie aktiv. Hier schüren skrupellose Anwälte einerseits und eine von politischen und kommerziellen Interessen gelenkte Justiz andererseits den Hass zwischen Eltern und bringen damit großes Leid über viele Kinder. Selbst gerichtlich beeidete Sachverständige sind unter dem Druck der Obrigkeit Täter und Opfer zugleich. Erst vor wenigen Monaten zeigte ein Bericht im ORF sehr anschaulich, wie es österreichischen Gerichten mit Hilfe falscher Gutachten gelingt, einen Elternteil über viele Jahre von seinem Kind fern zu halten. In diesem einen Fall wurde die Gutachterin zu Schadenersatz verurteilt, doch in Österreich hat sich längst ein menschenverachtendes System etabliert, in dem jährlich tausende Menschen - und ganz besonders Kinder - zu Opfern werden. Hier agieren Österreichs Regierung und seine Behörden 'barbarisch' wenn nicht gar 'gesetzlos'.
Die Unterzeichnung der UN Menschenrechtskonvention durch Österreich ist de facto ein inhaltsleeres Lippenbekenntnis. In der täglichen Praxis verstoßen österreichische Behörden mit Wissen der Verantwortlichen bis hin zur Regierung systematisch und wohl auch vorsätzlich gegen die grundlegenden Menscherechte, wie sie in der UN Menschenrechtskonvention festgeschrieben wurden.
Wir sind über das Vorgehen dieses Staates im Zusammenhang mit dem Wohl seiner Bürger zutiefst erschüttert. Es mag sein, dass sich die Politik lieber mit den Rechten von Homosexuellen beschäftigt, weil diese vor allem im Gegensatz zu Kindern wahlberechtigt sind. Wir sind klare Stimmen, die das Wohl der Menschen als zentralen Wert in den Mittelpunkt der Gesellschaft stellen, und die wirtschaftlichen oder machtpolitischen Interessen, die zur Beeinträchtigung des Wohls der Menschen dieses Landes führen, aufs schärfste verurteilen!!!
L.U.C.A. Kinderschutzverein Verein Kindergefühle Vaeter-ohne-Rechte 12. Dezember 2008 Kontakt 0676-620 74 71 0664-620 75 85 


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