Wien

Menschenrechte und die Verletzung von diesen durch den Staat Österreich

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Stellungnahmen Menschenrechtsverletzungen in Österreich,

Menschenrechtsverletzungen in Österreich: seit Jahren dringender Handlungsbedarf

Wir wollen Sie auf die zahlreichen und bis dato weitgehend ungeahndet gebliebenen Menschenrechtsverletzungen in unserem Land hinweisen. Insbesondere in den letzten Jahren häuften sich die vor allem im Justizministerium, bei der Justizombudsstelle sowie bei der Volksanwaltschaft, aber auch bei der Präsidentschaftskanzlei getätigten Beschwerden von Opfern hiesiger Justizwillkür, welche vor allem von diversen Gerichten und Behörden ausgeübt wird, insbesondere in den Bereichen der Kinderpflegschaft und der so genannten Sachwalterschaft. Bei den Opfern handelt es sich um unter Willensbruch und Zwangsgewalt sowie gröbster Missachtung der Menschenrechtskonvention (bzw. in manchen Fällen Behindertenkonvention und Behindertengleichstellungsgesetz) weitgehend wehrlose oder wehrlos gemachte, unbescholtene BürgerInnen dieses Landes, seien dies nun Kinder, ältere oder auch behinderte Menschen sowie aber auch in einem Rechtsstreit befindliche Personen und deren mit-betroffenen und mitgefährdeten Angehörigen, deren Zahl lt. Statistischem Zentralamt in die Hunderttausende geht (allein Besachwaltete gab es lt. Statistischem Jahrbuch 2009 bereits Ende 2007 entgegen der viel geringeren Zahlen, welche immer wieder kolportiert werden, österreichweit über 136.000, jährlich kommen 8-10.000 hinzu!). Viele von ihnen haben auf Grund der in den meisten Fällen nicht erfolgten Hilfeleistung insbesondere auch seitens der Staatsanwaltschaft resigniert und aufgegeben.

Jene Opfer, die jedoch weiter um ihre in einem 'demokratischen Rechtsstaat' selbstverständlich sein sollenden Grund- und Bürgerrechte sowie auch um die Rechte ihrer schwächeren Mitgeschöpfe kämpfen, sehen sich verstärkt mit Angriffen insbesondere seitens einer zunehmend unsauber agierenden Justiz konfrontiert. Immer wieder müssen Recht suchende BürgerInnen hierzulande damit rechnen, mit Methoden wie z. B. Zwangsentmündigung unter Zuhilfenahme fragwürdiger, unter Willensbruch und Zwangsgewalt getätigter psychiatrischer Gutachten eingeschüchtert und mundtot gemacht zu werden. Mitunter kann es passieren, dass das Verhalten einer Person, welche sich ungerecht behandelt fühlt und dadurch bedingte natürliche Emotionen zeigt, auf Grund dessen umgehend pathologisiert wird. Aber auch wenn sie keine Emotionen zeigt, werden nicht selten di-verse weitgehend unüberprüfte Behauptungen getätigt, um jene Person z. B. mit Zwangsentmündigung zu bedrohen, worüber immer wieder insbesondere im Justizministerium diverse Beschwerden einlangen. Und wenn sich das Instrument der Zwangsentmündigung nicht benützen lässt, so werden mitunter auch diverse Paragrafen ('Anti-Terror-Paragraf', Paragraf über das Verbot der Veröffentlichung gerichtlicher Vorgänge, ... ) dazu missbraucht, zivilcouragierte Personen oder Personengruppen zu kriminalisieren und möglichst ins Abseits zu drängen. Es kann doch nicht sein, dass unbescholtene BürgerInnen aus einem Land, welches immerhin die Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten verurteilt, auf Grund der ihnen widerfahrenen Menschenrechtsverletzungen flüchten müssen, wie dies in letzter Zeit wiederholt vorgekommen ist!

Ob jene Vorfälle über die Medien an die Öffentlichkeit gelangen oder ob es sich um Fälle handelt, welche an diverse Menschenrechtsorganisationen, Bürgerinitiativen u. dgl. herangetragen werden: Solche Vorgangsweisen haben in einem Land, das sich nach wie vor als 'demokratischer Rechtsstaat' bezeichnet, absolut nichts verloren. Wir fordern daher die Verantwortlichen aus Politik und Justiz zum wiederholten Male auf, endlich und unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Personenrechte sowie der freie Wille unbescholtener BürgerInnen in unserem Land respektiert werden!! Da sich offensichtlich viel zu wenige Amtspersonen an diverse öffentlich getätigte Erklärungen (z. B. 'Ethikerklärung' der Österreichischen Richtervereinigung) halten, wird dies nur zu erreichen sein, indem man diverse Verbrechen gegen Menschenrechte, Willensfreiheit, Sicherheit und Privatsphäre unbescholtener BürgerInnen endlich als das verurteilt und ahndet, was sie sind!

Mit den besten Empfehlungen,
Christine Götz, Initiative proEthos
Silvester Hawle, Initiative zur Wiederherstellung öffentlicher Sicherheit



Gesellschaft für mehr Humanität und Bürgerrechte:

So-For-Humanity: GESELLSCHAFT FÜR MEHR HUMANITÄT UND BÜRGERRECHTE

Die GESELLSCHAFT FÜR MEHR HUMANITÄT UND BÜRGERRECHTE (So-For-Humanity) bietet allen österreichischen Staatsbürgern eine neue Plattform zur Durchsetzung von Bürgerinteressen. Dabei werden insbesondere folgende Themenbereiche behandelt:

* Verfahren, die den Menschenrechten widersprechen (insbesondere Disziplinarverfahren gegen öffentlich Bedienste, die sich in ihrem Beruf engagieren bzw wegen ihrer Innovationskraft Schwerverbrechern gleichgestellt werden. Schwerste Verfahrensfehler werden von den Instanzen und von Höchstgerichten gedeckt )
* Einstellung von Strafverfahren - ohne Ermittlungen.
* Strafverfahren entgegen den Bestimmungen der Strafprozessordnung
* Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Konsequenzen
* Beschwerden beim UN Menschenrechtsausschuss und die Konsequenzen
* Durchsetzbarkeit von Menschenrechten.
* Legislatives Unrecht durch unterlassende Gesetzgebung bei internationalen Verträgen.
* Nichtumsetzung von Entscheidungen internationaler Organsiationen durch die Republik Österreich oder eine andere Gebietskörperschaft.
* Unrichtige Entscheidungen der Höchstgerichte in Fällen von Anträgen auf Wiederaufnahme der Verfahren, Amtshaftungsklagen bzw Staatshaftungsklagen wegen legislativen Unrechts
* Unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfungen zB ohne Berücksichtigung von Alternativen
* Bürgerbeteiligungsverfahren ohne hinreichende Transparenz
* Probleme im Bereich der Umsetzung von Innovationen

Es gibt unzählige gravierende Systemfehler, die zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Diese Probleme und Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.

Mehr Infos => So-For-Humanity



Stellungnahme: Menschenrechtsverletzungen in Österreich!

Am 10. Dezember 2008 jährte sich die Unterzeichnung der UN-Menschenrechts-konvention zum 60. Mal. Ausgeschlossen von diesen Grundrechten sind in Österreich nach wie vor die Kinder!

Die Zahl der Menschen, die sich ganz bewusst um die Rechte und das Wohl der Kinder in Österreich Sorgen machen, nimmt stark zu. Es sind die immer wieder in den Medien auftauchenden Berichte von Familientragödien, bei denen nicht zuletzt Kinder zu Schaden kommen. Parallel dazu steigt die Scheidungsrate dramatisch an, sodass zwangsläufig das Leid der unschuldigen Opfer, der Kinder, weiter zunimmt.

In der UN-Menschenrechtskonvention wird im Artikel 16 folgendes festgelegt: Heiratsfähige Frauen und Männer . haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. Wie zum Hohn trennt die österreichische Rechtssprechung in tausenden Fällen jährlich Kinder von einem Elternteil - zumeist den Vätern - und verstößt somit klar und nachweislich gegen die Menschenrechts-konvention der Vereinten Nationen.

In nahezu allen strittigen Fällen werden Kinder einem Elternteil zugesprochen, ohne zu prüfen, ob dies für das Wohl des Kindes auch am besten sei. Selbst wenn der Obsorgeberechtigte seine Machtposition zum Schaden des Kindes ausnutzt indem er den Kontakt zum anderen Elternteil unterbindet, erfolgt in der Praxis trotz anderslautender Gesetze keine Ahndung eines solchen Verbrechens an der Kinderseele.
Nicht einmal bei klaren Anzeichen von Gewalt werden in Österreich Kinder geschützt! - So konnte es im November 2007 zum Tod eines 17 Monate alten Kleinkinds kommen. Trotz frühzeitiger Anzeichen von Gewalt gegen das Kind schauten die Behörden weg und hinderten überdies noch den Vater daran, seinem Sohn zu helfen.

Ganz ohne Rücksicht auf Menschenrechte gingen österreichische Behörden auch im Fall der drei völlig verwahrlosten Mädchen in Linz Urfahr vor. Dort konnte nicht einmal der leibliche Vater, ein Jurist und Richter in Linz, gegen die systematischen Missstände Österreichs im Umgang mit den Rechten von Eltern und Kindern helfen und das Leid seiner Kinder frühzeitig zu beenden.

Es scheint der Wille der Staatsmacht zu sein, dass Kinder in Österreich rechtlos und ohne Schutz sind. Es ist höchste Zeit, dass die Öffentlichkeit - von den Medien, über die Kirche bis hin zu einzelnen Personen - zu diesen Missständen klare Worte findet und sich des Wohls der Kinder annimmt!

Weiters steht im Artikel 12, dass niemand willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden darf. In Österreich verstoßen staatliche Organe beinahe täglich bei Anwendung des Sicherheitspolizeigesetzes gegen diese Vereinbarung. Ursache dafür ist oftmals die Konstruktion von Scheidungsgründen.

In Österreich ist eine wahre Scheidungsindustrie aktiv. Hier schüren skrupellose Anwälte einerseits und eine von politischen und kommerziellen Interessen gelenkte Justiz andererseits den Hass zwischen Eltern und bringen damit großes Leid über viele Kinder. Selbst gerichtlich beeidete Sachverständige sind unter dem Druck der Obrigkeit Täter und Opfer zugleich. Erst vor wenigen Monaten zeigte ein Bericht im ORF sehr anschaulich, wie es österreichischen Gerichten mit Hilfe falscher Gutachten gelingt, einen Elternteil über viele Jahre von seinem Kind fern zu halten. In diesem einen Fall wurde die Gutachterin zu Schadenersatz verurteilt, doch in Österreich hat sich längst ein menschenverachtendes System etabliert, in dem jährlich tausende Menschen - und ganz besonders Kinder - zu Opfern werden.
Hier agieren Österreichs Regierung und seine Behörden 'barbarisch' wenn nicht gar 'gesetzlos'.

Die Unterzeichnung der UN Menschenrechtskonvention durch Österreich ist de facto ein inhaltsleeres Lippenbekenntnis. In der täglichen Praxis verstoßen österreichische Behörden mit Wissen der Verantwortlichen bis hin zur Regierung systematisch und wohl auch vorsätzlich gegen die grundlegenden Menscherechte, wie sie in der UN Menschenrechtskonvention festgeschrieben wurden.

Wir sind über das Vorgehen dieses Staates im Zusammenhang mit dem Wohl seiner Bürger zutiefst erschüttert. Es mag sein, dass sich die Politik lieber mit den Rechten von Homosexuellen beschäftigt, weil diese vor allem im Gegensatz zu Kindern wahlberechtigt sind.
Wir sind klare Stimmen, die das Wohl der Menschen als zentralen Wert in den Mittelpunkt der Gesellschaft stellen, und die wirtschaftlichen oder machtpolitischen Interessen, die zur Beeinträchtigung des Wohls der Menschen dieses Landes führen, aufs schärfste verurteilen!!!

L.U.C.A. Kinderschutzverein                                    
Verein Kindergefühle                                                  
Vaeter-ohne-Rechte                                         12. Dezember 2008
 
Kontakt
0676-620 74 71
0664-620 75 85





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