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Verein "Väter ohne Rechte"Väter ohne Rechte steht für klare Worte, Väter ohne Rechte ist parteiunabhängig, Väter ohne Rechte ist eine Marke für mutiges und kompetentes Auftreten, Väter ohne Rechte hilft den Schwächsten: Unseren Kindern! "Jedes Kind hat das Recht auf beide Eltern und auf beide Großeltern" auch nach einer Trennung der Eltern. Unsere => Forderungen
Mitgliedschaft: Mit NUR € 4 im Monat bist Du Mitglied bei uns! Wir empfehlen Dir wegen der hohen Buchungskosten der Banken, eine einmalige Einzahlung von € 40 / Jahr.
Bankverbindung (für Spenden & Mitgliedsbeiträge): Väter ohne Rechte Kontonummer: 38135810000 BLZ: 40630 bei der Volksbank Tullnerfeld IBAN: AT14 4063 0381 0000; BIC: TUVTAT21 Webbsite: http://www.vaeter-ohne-rechte.at/ Vorstand des Vereins "Väter ohne Rechte" Obmann: Dipl.-Ing. Maximilian Urban office@vaeter-ohne-rechte.at
Obmann Stv.: Mag. Guido Löhlein E-Mail: GL@vaeter-ohne-rechte.at
Kassier: Ing. Peter Gigler office@vaeter-ohne-rechte.at
Kassier Stv.: Martina Welz E-Mail: MW@vaeter-ohne-rechte.at
Schriftführer: Dr. Robert Holzer E-Mail: RH@vaeter-ohne-rechte.at
Schriftführer Stv.: Mag. Gerhard Dorner E-Mail: GD@vaeter-ohne-rechte.at
Vorstandsmitglied: Martin Stiglmayr Mobil: 0699 11 98 15 87 E-Mail: Stiglmayr@vaeter-ohne-rechte.at HelpLine: 0660-31 56 785


29.3.2012: Meinungsfreiheit für Journalisten, weiteres Gesetz mit gleichem Muster?Gestern waren es die Tierschützer mit dem Terrorismusparagraphen. Heute sind es Gesetze gegen Journalisten und Rechtsanwälte, die heimlich an den Betroffenen vorbei gestaltet werden. Als nächstes steht das neue Gesetz zur Regelung der Gemeinsamen Obsorge an (Kindschaftsrechtsänderungsgesetz). Auch hier wird heimlich, ohne die betroffenen Väter zu involvieren, hinter verschlossenen Türen ein neuer Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Die Kampagne des Vereins vaeter ohne rechte, "Gemeinsame Obsorge. Jetzt! Und keine faulen Eier!" richtet sich gegen diese seitens Regierung immer öfter angewandte Praxis und ruft Medien und andere Betroffene zur solidarischen Unterstützung auf. Mit dieser Kampagne können Betroffene erstmals selber Anzeigen schalten und persönliche Widmungen mit den Namen Ihrer Kinder vornehmen. Auch Medien werden um solidarische Unterstützung gebeten. Denn: jeder in Österreich kennt einen Betroffenen… Die letzte Reform zum Kindschaftsrechtsänderungsgesetz ist schon 11 Jahre her. 2012 gab es eine parlamentarische Enquete, seit September 2010 tagt die Arbeitsgruppe für das neue Gesetz, in der viele Betroffenen-Organisationen nicht teilnehmen dürfen. Die Umfragen von ATV, Puls4 und Kleine Zeitung ergeben mehrheitlich Zustimmung zur gemeinsamen Obsorge, sogar bis zu 80%. Auch eine parlamentarische Mehrheit wäre dafür, leider blockiert aber die SPÖ in der Koalition.
Väter ohne Rechte 29. März 2012 
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7.6.2011 Trauerzug anlässlich der in Österreich immer noch nicht umgesetzten Kinderrechte
Der Verein "Väter ohne Rechte" trauert um die "Kinder ohne Rechte in einem Trauerzug durch die Wiener Innenstadt. Start: 1010 Wien, Stubenring 1 (Sozialministerium). Sammeln: 14:00 Abmarsch: 15:30 Dauer: 20:00 Beschreibung: Begräbniszug anlässlich der in Österreich immer noch nicht umgesetzten Kinderrechte. Die Teilnehmer werden gebeten, ausschließlich in dunklem Anzug oder dunkler Kleidung zu erscheinen. Route: Treffpunkt und Start Stubenring vor dem Sozialministerium, Ring, Museumstrasse, Ring, Löwelstrasse, Ballhausplatz.
Mehr Infos => Trauerzug für begrabene Kinderrechte 

4.3.2011 Die österreichische Vater-Kind ApartheidAnm. Red. vorweg: Apartheit ist aus dem dem Afrikaans oder Niederländischenentlehnt; apart für „getrennt, wird eine Periode der institutionalisierten Rassentrennung in Südafrika genannt; Quelle wikipedia; In Österreich gibt es nach Scheidungen oft die behördliche Trennung der Väter von ihren leiblichen Kindern)
Warum es bei der anstehenden Familienrechtsreform nicht um einen politischen Kompromiß geht, sondern um die überfällige Behebung schwerwiegender rechtlicher Mängel. Die herrschende österreichische Rechtsprechung in strittigen Obsorgeverfahren endet in der Regel mit der Übertragung der alleinigen Obsorge an die Kindesmutter. Bei unverheirateten Paaren braucht es dazu kein Verfahren. Die Mutter hat, unabhängig vom Einzelfall, automatisch die alleinige Obsorge (§ 166 ABGB). Häufig werden in diesem Zusammenhang Ursache und Wirkung verwechselt: In sehr vielen Fällen liegt hier ein Auslöser für Streitigkeiten der Eltern. Einem Elternteil wird die Obsorge über das Kind übertragen, der andere Elternteil wird rechtlos gemacht, der Konflikt ist programmiert. Der nicht-obsorgeberechtigte Elternteil findet sich meist mit einem "Besuchsrecht" wieder - ein Begriff, dessen Sinn und Herkunft hierzulande niemand erklären will. Allerdings bleibt die Verweigerung eines gerichtlich beschlossenen Besuchsrechts in der Regel ohne jegliche Konsequenzen, was den Rechtsstaat ad absurdum führt und dazu ermutigt, sich nicht an Gerichtsbeschlüsse zu halten. Darum ist der Vorschlag von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zu begrüßen, bei wesentlichen Besuchsrechtsverletzungen durch den Obsorgeberechtigten zum Schutz des Kindes die Obsorge zu übertragen. Die derzeitige Rechtslage führt in erschreckend vielen Fällen zur Entfremdung ("Parental Alienation Syndrome", PAS) von Elternteilen und Kindern. Rund 40% der Kinder verlieren 1-3 Jahre nach der Trennung oder Scheidung einen Elternteil aus ihrem Leben (Quelle: Sozialministerium). Es handelt sich dabei nicht um die Verkettung unglücklicher Umstände in Einzelfällen, sondern um ein seit langem gewachsenes System, das flächendeckend ganz Österreich betrifft. Unter dem Deckmantel der Frauenpolitik werden Väter systematisch aus den Familien ausgeschlossen. Häufig taucht in diesem Zusammenhang der pauschale Vorwurf der männlichen Gewalt auf, obwohl dies wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspricht. Dementsprechend wird diese Seite in Obsorgefragen von der Frauenministerin, der Vorsitzenden eines Verbandes von Frauenorganisationen, einer Scheidungsanwältin etc. vertreten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor wenigen Wochen im Fall Sporer gegen Österreich (analog zum Fall Zaunegger gegen Deutschland) wesentliche Teile des österreichischen Familienrechts für menschenrechtswidrig und diskriminierend erklärt. Der internationale Vergleich zeigt, dass die gemeinsame Obsorge zu höherer Zufriedenheit führt und dass die Durchsetzbarkeit gerichtlicher Beschlüsse unumgänglich notwendig ist. In Österreich hat sich jedoch die Erkenntnis noch nicht durchgesetzt, dass es bei der aktuellen Reformdiskussion nicht um einen Kompromiss zwischen politischen Interessen geht, sondern um die überfällige Behebung schwerwiegender Mängel im Familienrecht.
Rückfragehinweis: Väter ohne Rechte, Mag. Guido Löhlein, Tel. 0664 80271619, OTS0056 2011-03-04/10:07


11.1.2011: …und wieder einmal weiß die Jugendwohlfahrt von Nichts!Seit drei Jahren weist der Verein "Väter ohne Rechte" auf die Missstände in den österreichischen Jugendwohlfahrten hin. Väter, Großeltern oder NachbarInnen, die den Jugendämtern von Kindesmisshandlungen berichten, werden nicht ernst genommen und wenn etwas passiert, dann "weiß man von nichts"! (Anmerkung Wien-konkret: Chronologie der Kindesmisshandlungen in Österreich nun in der Presse publiziert "Die Presse, 9.1.2011")
Kein Wunder also, dass nach dem schrecklichen Tod des 17 Monate alten Luca nun ein weiteres Todesopfer zu beklagen ist, nämlich der 3-jährige Cain. Wo war die Mutter? Wieso sind ihr die Verletzungen des Kindes nicht aufgefallen? Und wieso wird sie von den Behörden und den Medien mit Samthandschuhen angefasst? Warum spricht niemand über ihre Verantwortung als alleinig obsorgeberechtigter Elternteil? Für Martin Stiglmayr, Obmann des Vereins, ist das absolut unverständlich. Viele Väter in seinem Verein beklagen sich darüber, dass ihren Kindern massive physische aber auch psychische Gewalt angetan wird, ohne dass die SozialarbeiterInnen reagieren. An der Mutter als allein obsorgeberechtigte Instanz wird nie gekratzt. In seinem eigenen Fall gibt es mehrere Hinweise auf physische Gewalt durch den neuen Ehemann der Kindesmutter ja sogar einen schriftlichen Aktenvermerk einer Sozialarbeiterin und trotzdem wird und wurde seitens der Jugendwohlfahrt Tulln nichts unternommen. Martin Stiglmayr dazu: "Väter, die sich um das Wohl ihrer Kinder sorgen, werden von den meisten MitarbeiterInnenn der Jugendwohlfahrtsträger und von vielen PflegschaftsrichterInnen als Querulanten bezeichnet. Es ist leider traurige Tatsache in Österreich, dass Kinder erst sterben müssen, bevor man den Hinweisen nachgeht."
Martin Stiglmayr, Obmann 11. Jänner 2011 
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21.12.2010: Arbeitsgruppe "Obsorge" unter einem schlechten Stern |  | 
|  Foto: Guter Stern von Bethlehem. Ein solcher fehlt leider vielen österreichischen Scheidungskindern.
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Eine schöne Bescherung für Väter und Kinder. Seit Monaten tagt die Arbeitsgruppe Obsorge und Besuch im Justizministerium. Gestern lieferte die Arbeitsgruppe medial etwas, was sie als "erste Ergebnisse" verkaufen möchte: Nächstes Jahr sollen Schlichtungsstellen im 2-jährigen Probebetrieb Scheidungspaare mit Kindern beraten. "Väter ohne Rechte" wurde wie viele andere Vätervereine nicht zur Arbeitsgruppe eingeladen. Pressesprecher Mag. Guido Löhlein zum mageren Zwischenstand": "Offenbar sind sich viele Teilnehmer der Arbeitsgruppe weder der Themenstellung noch der Dringlichkeit bewußt. Es mag schon sein, dass die Justiz viel Zeit hat, unsere Kinder haben sie nicht. Sie wollen ihre Väter sehen." In vielen Fällen könnte eine Schlichtungsstelle zwischen den Eltern erfolgreich vermitteln, dies passiert allerdings bereits heute durch Mediation und Beratungsinstitutionen. In vielen anderen Fällen wird jedoch die ohnehin schon zu lange Verfahrensdauer noch einmal verlängert, nämlich dann, wenn es von der Schlichtungsstelle erst recht zu Gericht geht. Wenn die Beziehung zwischen Elternteilen und Kindern in dieser Zeit unterbrochen oder abgebrochen wird, kommt es zur Entfremdung. Ebenso unverständlich ist dem Verein die Endlosdiskussion zur gemeinsamen Obsorge. Löhlein: "Warum wird das österreichische Familienrecht nicht endlich auf internationales Niveau angehoben? Die alleinige Obsorge ohne wichtigen Grund, wie im § 166 ABGB zwangsverordnet, ist die Ursache vieler Konflikte und nicht die geeignete gesetzliche Antwort. Es kann nicht sein, dass Teilnehmer der Arbeitsgruppe immer noch Ursache und Wirkung verwechseln. Es liegt auf der Hand, dass die gemeinsame Obsorge der gesetzliche Regelfall sein muss. Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile und die gemeinsame Obsorge ist Pflege, Erziehung, Vertretung und Verwaltung durch beide Elternteile." Wenn die geplanten Schlichtungsstellen nur für Scheidungspaare da sein sollen, dann stellt sich die Frage, warum diese Einrichtung nicht auch Kindern aus getrennten nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften zugute kommen soll. Löhlein abschließend: "Während die Arbeitsgruppe sich weigert, erfolgreiche internationale Modelle umzusetzen, leiden in Österreich zigtausende Kinder, ihre Väter, Großeltern und Angehörige."
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Guido Löhlein Vorstand Väter ohne Rechte Tel. 0664 80271619


20.11.2010: Children´s Planet Award Österreich 2010 | 
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|  Children´s Planet Award Österreich 2010 mit Veranstalter Martin Stieglmayr und Moderatorin Julia Schütze von Radio Niederösterreich © Wien-konkret
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1. Children's Planet Award Datum: 20.11.2010 Beginn: 18:30 Dauer: 4 Stunden Ort: Hilton Vienna, 3, Am Stadtpark 1 Öffis: Wien-Mitte Am Tag der Kinderrechte, dem 20.11.2010 fand im Hilton Vienna Hotel in Wien, der erste Children´s Planet Award Österreich statt. Das Ziel des Veranstalters, dem Verein „Väter ohne Rechte“, war einerseits auf die Missstände in Österreich aufmerksam zu machen, andererseits aber ein schönes Fest zu feiern, bei denen Menschen ausgezeichnet wurden, die sich für das Recht des Kindes auf beide Eltern Verdienste erworben hatten. Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) von der UN-Generalversammlung angenommen. Durch den Abend führt die ORF-Moderatorin Julia Schütze.
Mehr Infos => 1. Children's Planet Award 

* 14.9.2010 Pressekonferenz "Väter ohne Rechte" im Parlament
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