Wien
    
10/01 2009

Väter in der demographischen Falle



Mag. Robert Marschall, Mag. Doris Täubl-Weinreich, Mag. Markus Huber, v.l.n.r.
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Gleichbehandlung im Beruf und die Auswirkungen auf die Familie. Ein Brückenschlag nicht ohne Abgründe. Insbesondere wenn Familien mit Kindern sich trennen ergeben sich Fragen, die man sich erst stellt wenn es soweit ist.

Welche Kriterien bestimmen eigentlich, wer bei der Trennung die Kinder bekommt und wer sie dann nur "besuchen" darf?

In Trennungsfamilien in denen es Probleme mit Besuchsrechten und -pflichten gibt, treten oft Situationen in einer Anzahl zutage, die schon weit über die gerne bemühten "Einzelfälle" hinausgehen mit denen argumentiert wird um die Thematik schnell wieder vom Tisch zu bekommen.

Am 8. Jänner 2009 fand eine Podiumsdiskussion zum Thema "Kindeswohl oder Väterrechte" statt. Erschienen waren etwa 120 von fehlenden Besuchs- oder Informationsrechten betroffenen (meist) Väter, Mütter und Großeltern aber auch interessierte kinderlose Männer.

Diskussionsleiter Mag. Robert Marschall führte durch den Abend und präsentierte die Familienrichterin, Vorsitzende der Fachgruppe für Familien- und Außerstreitrecht der Richtervereinigung, Mag. Doris Täubl-Weinreich, Familienrichterin am Bezirksgericht Innere Stadt Wien, den Mitarbeiter der Volksanwaltschaft Mag. Markus Huber, den Vorsitzenden der "Männerpartei", Oliver Peter Hoffmann, den Vorsitzenden des Vereines "Väter ohne Rechte", Martin Stiglmayr und den Vorsitzenden des Vereines "Väterverbot", Michael Achleitner.

Kernthema war, dass man nach der Trennung als Mann damit zu leben hätte neuerlich beweisen zu müssen, dass man auch weiterhin ein guter Vater ist und das Klischee "Männer sind Täter - Frauen sind Opfer" in vielen Fällen einem angemessene Umgang mit den eigenen Kindern entgegensteht und sich damit auch trefflich der Umgang mit den eigenen Kindern einschränken oder gar verhindern lässt.

Nach der Trennung werden meist den Müttern die Kinder zugesprochen während der Vater zum "Zahlvater" degradiert wird was aber mehr ein demographisches Problem zu sein scheint als dass Frauen einfach besser zur Kindererziehung geeignet wären.

Auf Grund ihrer Berufswahl und dem daraus erzielbaren höheren Einkommen sind Männer grundsätzlich dazu angehalten einem Vollzeiterwerb nachzugehen um das Familieneinkommen zu sichern womit auch klar ist, wer bei den Kindern daheimbleiben darf. Erfolgt eine Trennung, ist einerseits die kontinuierliche Betreuung durch die Mutter gegeben, andererseits wird seitens der Rechtssprechung dezent darauf hingewiesen, dass man ja die Mutter nicht zur Unterhaltszahlung verpflichten könne da diese oft an oder unter das Existenzminimum gleiten könnte; sie verdiene ja weniger.

Und das fällt den Vätern bei der Trennung allzuoft auf den Kopf.

Tote Kinder ohne Lobby der Parteien



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Was immer wieder auffällt ist, dass sich derartiger Gruppen bilden die im Grunde dieselben Ziele verfolgen. Ein Zusammenschluss ist selten, weil man sich selbst finanzieren muss, man aber gleichzeitig unabhängig bleiben will. Anders die Organisationen der „Gegenseite“. Bei den öffentlich subventionierten Vereinen führen die der Frauen nahezu uneinholbar. „Unabhängige österreichische Frauenhäuser“, die „Unabhängige Grazer Frauenbeauftragte“ und ähnlich nennen sich deren Organisationen die aber im Grunde nur durch Subventionen der öffentlichen Hand erhalten werden können.

Man ist also gegen einen eigentlich übermächtigen Gegner angetreten.

Alleine die FPÖ habe sich mit ihrem damaligen Abgeordneten Dipl.Ing. Karlheinz Klement für die Anliegen der nicht Obsorgeberechtigten eingesetzt, meinte etwa Martin Stiglmayr. Man möchte aber trotzdem mit keiner der Parlamentsparteien in Verbindung gebracht werden. Wie man so Parteien dazu bringen will für notwendige Gesetze einzutreten bleibt ungelöst.

Einerseits ein hehres Ziel, andererseits produziert das System das man ändern will mehrere tote und schwer geschädigte Kinder pro Jahr. Da ist der Wunsch autonom zu bleiben kontraproduktiv wie auch ein Gedenkkreuz an den im November 2007 getöteten 17 Monate alten Luca deutlich machte.

25 Minuten Kinderschicksal. So lange brauchte der Gerichtssachverständige und Pathologe Dr. Nikolaus Klupp am 23.9.2008 am LG-Korneuburg den Geschworenen die Verletzungen des Kindes zu beschreiben. Der Vater, gefragt wie er vom Tod seines Sohnes erfuhr: "Ich musste sie anrufen: Was ist mit Luca los?" "Na tot ist er halt." war die Antwort. Der Informationspflicht genüge getan.

Der Vater ist berufstätig und hat für seine zwei Töchter aus einer anderen Beziehung die Obsorge. Kindesunterhalt bekommt er von der Mutter keinen, auch keinen Unterhaltsvorschuß.

Der die Verhandlung souverän führende Richter Dr. Gernot Braitenberg wies in Richtung der Jugendämter noch auf einen "großen Verdachtskomplex" hin, es seien Vorverfahren bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg bzw. Innsbruck anhängig. Vorwürfe gegen die 23-jährige Kindesmutter seien derzeit aber "spekulativ".

Verliebt. Verlobt. Verprügelt.




oben Plakataktion Frauenministerium
unten der Psychologe und Obmann der Plattform Trennungsopfer, Mag. Thomas Tayenthal
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»Ich bin zunehmend schockiert über die gedankenlose Abwertung von Männern, die so sehr Teil unserer Kultur geworden ist, dass sie kaum noch wahrgenommen wird. Es ist Zeit, dass wir uns fragen, wer eigentlich diese Frauen sind, die ständig die Männer abwerten. [...] Die Männer scheinen so eingeschüchtert zu sein, dass sie sich nicht wehren. Aber sie sollten es tun.
(Literaturnobelpreisträgerin Doris Lessing in The Guardian, 14.8.2001)

Weiter sprach sie von den „Männern als den neuen geheimen Opfern im Krieg der Geschlechter“ und von einer „denkfaulen und heimtückischen Kultur“, die sich im Feminismus breit gemacht hätte und die darauf hinauslaufe, auf Männer einzudreschen.

Oliver Peter Hoffmann meinte am 8. Jänner, man hätte sich dazu entschlossen eine eigenen Organisation zu gründen, als die damalige Frauenministerin Doris Bures (SPÖ) mit ihrer Plakataktion "Verliebt. Verlobt. Verprügelt." für aufsehen sorgte. Als Anfang November 2007 Luca zu Tode kam, hatte die FPÖ als einzige Partei reagiert und die Plattform Trennungsopfer eingerichtet die im Jänner 2008 zu einer ersten Veranstaltung aufrief.

Bei dieser Veranstaltung hatte ein Vater das Plakat des Frauenministeriums präsentiert und die simple Frage gestellt, wieviel Steuergeld derartiger Sexismus wohl gekostet hätte was in den nächsten Monaten zu einigen Diskussionen führte.

Der damalige Nationalratsabgeordnete Karlheinz Klement hatte dann nachdrücklich erklärt, dass er diese Vorgangsweise nicht gutheißen würde. Womit aber die wenigsten gerechnet hatten war, dass dann auch tatsächlich Nägel mit Köpfen gemacht wurde. Insider meinen, der vorzeitige Rückzug (1:48) der Frauenministerin Bures aus ihrem Amt wäre damit in Zusammenhang zu bringen.

Die einseitige Gewaltdarstellung die dem Mann die alleinige Täterrolle in der Familie und zudem auch gleich dem abgebildeten Buben die Täterrolle von morgen zuwies war auch in Die Presse und Der Standard kritische Artikel wert.

Dass unter solchen Umständen selbst dem Vater der Kinder vom Pöstlingberg als Richter nicht möglich war auf dem Rechtsweg etwas für seine Kinder zu tun, ein Gutachter hatte zudem schon beschieden, dass man der Mutter die Kinder nicht wegnehmen könne weil diese selbstmordgefährdet wäre, ist augenscheinlich.

Der Obmann der Plattform Trennungsopfer, der Psychologe Mag. Tayenthal, war am 8. Jänner 2009 auch als Zuseher zugegen: Man habe seit Start der Plattform eine Unzahl an Fällen zugesandt bekommen, von Einzelfällen kann schon lange nicht mehr gesprochen werden. Man haben einige der Fälle, mit Zustimmung der Betroffenen, bereits im Plenum behandeln lassen.

Informationspflicht

Eines der Themen war die so genannte Informationspflicht, durch die der obsorgeberechtigten Elternteiles angehalten ist, dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil zumindest wichtige Informationen zu seinen Kindern mitzuteilen. Das wären etwa nicht nur lebensbedrohende Erkrankungen oder Unfallfolgen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Straffälligkeit, Schulversagen, Schul- oder Berufsausbildungsabschlüsse sondern auch ein Schulwechsel, längere Abwesenheit vom üblichen Wohnort oder Sprachferien (EFSlg 110.903 ua.). Mag. Täubl-Weinreich zitierte aus einem mitgebrachten Gesetzbuch um zu demonstrieren, dass ohnehin alles in Ordnung sei.

Allerdings saß sie nicht in einer Pressekonferenz oder einer Runde nicht Betroffener, sondern in einer Veranstaltung in der sozusagen ausschließlich Fachleute vertreten waren die deutlich machten, dass die Sachlage nicht durch die Gesetze sondern durch die Rechtssprechung der Gerichte erster Instanz konterkariert würde.

Die Praxis sieht nämlich so aus, dass zwar eine Informationspflicht gegenüber dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil besteht, diese aber von den Gerichten de facto nicht durchgesetzt wird.

Die Informationspflichten setzen voraus, dass der Informationsberechtigte zuvor den Informationspflichtigen aufzufordern hat, seiner Informationspflicht nachzukommen (EFSlg 110.905) was in einigen Fällen gar nicht möglich ist (s.u.).

Bei Verletzung der Informationspflicht hat das Gericht bei einem darauf gerichteten Antrag des Informationsberechtigten dem anderen Elternteil "entsprechende Aufträge" zu erteilen, die nach dem Außerstreitgesetz in Vollzug zu setzen sind. Erst eine "weitere Stufe" könnte sein, dass das Gericht den nicht betreuenden Elternteil ermächtigt, sich ohne Zustimmung des anderen etwa bei Lehrern oder behandelnden Ärzten selbst zu informieren (EFSlg 100.372, 104.405, 104.406 ua.).

Als Zwangsmaßnahme steht im Extremfall bis zu einem Jahr Beugehaft oder Geldstrafen bis 100.000 Euro zur Verfügung.

Klingt alles plausibel. Allerdings vergaß Mag. Täubl-Weinreich etwas zu erwähnen: „Die Verletzung der Informationspflicht, die im Übrigen nur im Innenverhältnis wirkt, ist sanktionslos (EFSlg 93.192). LGZ Wien 9.8.2002, 42 R 416/02s.“

Was kafkaesk anmutet findet dann Widerhall in der Praxis. Etwa bei einem Betroffenen der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht zu Wort gemeldet hatte. Diesem hatte die Kindesmutter ohne ihn zu informieren das Kind mit durch selbstverletzendes Verhalten verursachte Schnitte am Arm übergeben - was dem Vater erst abends auffiel. Auch hielt sie es nicht für notwendig dem Vater mitzuteilen, dass das Kind mit Selbstmord gedroht hatte; die Mutter ist Krankenschwester. Ebenfalls ohne Mitteilung blieb, als das Kind einige Wochen später von der Mutter auf die Psychiatrie gebracht wurde weil sie dem pubertierenden Kind nicht mehr Herr wurde. Alles bei aufrechtem Besuchsrecht.

Ausgerechnet das Bezirksgericht Wien Innere Stadt, an dem Mag. Täubl-Weinreich wirkt, zeigt sich dafür verantwortlich, dass dem betroffenen Vater auch auf Antrag keine selbstständigen Informationsrechte bei behandelnden Ärzten zugestanden wurde. Dauer: 16 Monate ab Antragstellung und erst nachdem der Vater im Justizministerium urgiert hatte. Zudem hatte man ihm gerichtlich untersagt gegenüber Pflegschaftsgericht, Staatsanwaltschaft oder Gutachtern zu erwähnen, dass zur Mutter eine einschlägige psychiatrische Vorgeschichte aufliegt. Dauer bis in Kraft treten dieser Verfügung: 3 Tage.

Bizarr auch die Stellungnahme des das Kind behandelnden Psychiaters Prof.Dr. Max Friedrich: "Dem Kindesvater sollte dringend von Seiten des Gerichts eine Grenze im Umgang mit seinen Rechtsmitteln gesetzt werden" was dann auch Prompt umgesetzt wurde indem diesem vom Gericht einfach das rechtliche Gehör verweigerte wurde.

Der Vater sieht sein Kind immer noch regelmäßig und muss es nun selbst fragen, ob es wieder Vorfälle gegeben hat, schon um die Gefährdung Dritter abschätzen zu können. Dass man ihm das Besuchsrecht entzieht hat man sich dann doch nicht getraut, vielleicht weil bereits die Staatsanwaltschaft gegen Univ.Prof. Friedrich zu ermitteln begonnen hatte.

Dass solche Vorfälle auch Einfluß auf den Erwerb der Betroffenen haben können braucht nicht erwähnt werden.

Besuchsrecht

Der neuralgischste Punkt ist aber doch das Besuchsrecht das sowohl Kinder wie auch nicht obsorgeberechtigten Elternteilen zusteht. Hier wogen die Emotionen besonders hoch.

Der Unterhaltspflichtige ist weiterhin dazu angehalten seinem Erwerb nachzugehen damit das Familieneinkommen, insbesondere das der Kinder nicht geschmälert wird. Wie die Haus- und Familienarbeit verteilt ist, ist bekannt, warum das so ist weniger, nämlich durch Berufssegregation.

Der Unterhaltspflichtige muss also einen zweiten Haushalt gründen was eine zusätzliche Kostenbelastung bedeutet. Im Normalfall hat er zwischen 16 und 22 Prozent seines Nettoeinkommens als Kindesunterhalt zu bezahlen. Pro Kind. Bei mehreren Kindern und vielleicht auch noch bei der Pflicht Ehegattenunterhalt zu leisten kann das leicht an die Grenze des Existenzminimums führen. Oder vielmehr unter die des Existenzminimums. Dieses kann bei Unterhaltspflichten um 25 Prozent unterschritten werden.

Kein Wunder also, wenn viele die sich ums Besuchsrecht bemühen kaum finanziellen Spielraum haben und neben der finanziellen auch unter der emotionellen Belastung ächzen.

Überspitzt dargestellt handelt es sich beim Besuchsrechtsboykott um eine Art der "Geiselnahme" bei der der nicht obsorgeberechtigte Elternteil sich an den Staat und seine Gerichte wendet um diese "Geiselnahme" zu beenden. In vielen der Fälle gehen die Gerichte aber so vor, dass die Verfahren verschleppt werden um dann zu argumentieren, die lange Verfahrensdauer habe dem Kindeswohl geschadet und es ist Entfremdung eingetreten die dem Besuchsrecht entgegensteht. Einige Sachverständige, in diese Vorgänge bestens eingearbeitet, tun dann ein Übriges. Das Prinzip ist einfach: "'Zu Tode erheben' oder 'liegen lassen', das sind heute noch die Methoden um lästige Fälle loszuwerden." (Hol´s der Geyer, Falter 51/08 zum vorgehen der Justiz; Ex-Staatsanwalt Geyer´s Berufung als obersten Korruptionsermittler des Landes).

Aber auch Mütter sind betroffen. Die Gattin eines Rechtsanwaltes wurde weggewiesen, ein Gutachter stellte dann fest, die einem ihre Kinder beigebrachten Verletzungen seien nicht durch sie verursacht worden, die finanzielle Krise führte zum Versuch sie zur Unterhaltszahlung anspannen zu lassen, ein Arbeisfähigkeitsgutachten bestätigte aber, dass sie auf Grund der medialen Situation keine Tätigkeit in ihrem Beruf ausüben könne. Und unter das Existenzminimum wird sie auch noch gepfändet. Kinder sieht sie auch nicht. Es trifft also nicht nur Männer wobei Frauen Ausnahmen sind da im Grunde genommen in 85 Prozent der Fälle die Kinder nach der Trennung bei der Mutter bleiben. Medial bekommen solche Fälle Mütter betreffend allerdings oft breite Aufmerksamkeit eingeräumt.

So finden sich auch kaum Entscheidungen, dass man einem der Besuchsboykottierer tatsächlich einmal ein Beugestrafe auferlegt hätte. Viele berichten auch, dass, wird einmal eine verhängt, diese in der nächsten Instanz wieder aufgehoben wird. Begründung u.a.: Das Besuchsrecht läge in der Vergangenheit, eine Beugestrafe mache so keine Sinn.

Erzählen sie das einmal der BH wenn man Sie beim zu schnell fahren erwischt hat.

Die Familiengerichte

Familienrechtsangelegenheiten wie Scheidung oder Besuchsrechtsfragen sind meist unter dem sog. Außerstreitgesetz abzuhandeln. Dieses ist so ausgelegt, dass dem Gericht sehr viel Spielraum der amtswegigen Interventionen gegeben ist. Hier beginnt es aber bereits zu klemmen.

In einer Anfragebeantwortung erklärte die damalige Justizministerin Dr. Maria Berger (3:00) am 10.7.2008 im Parlament (nicht) überraschend, dass das Amt des Familienrichters innerhalb der Richterschaft nicht sehr beliebt ist. Es würden immer die jungen Richter dafür eingesetzt. Also eigentlich die Anfänger.

Dies hat zur Folge, dass Juristen die ihren Beruf gewählt haben um im im engen Korsett der Straf- oder Zivilprozessordnung zu agieren plötzlich damit konfrontiert sind, den Freiraum des Außerstreitgesetzes anwenden zu müssen. Das kann dazu führen, dass die eine oder andere eigentlich von Amts wegen vorzunehmende Verfahrenshandlung in Anlehnung an diverse sonstige "Prozessordnungen" von Anträgen der Parteien abhängig gemacht werden anstatt selbst tätig zu werden. Dass viele Richter lieber eine Streit-Abteilung anstatt einer Außer-Streit übernehmen würden zeigt auch die hohe Fluktuation. Und bis zum freiwerden einer solchen Stelle will man nichts verlernen.

In der selben Sitzung erklärte NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer, selbst Rechtsanwalt, die Abläufe beim Vorwurf der Misshandlung oder des Missbrauches der Kinder im Scheidungs- oder Besuchsrechtsverfahren.

Die Haltung der Politik

BZÖ und FPÖ befürworten die gemeinsame Obsorge ab Geburt auch bei ledigen Eltern. Etwa ab Anerkennung der Vaterschaft. Will der Vater nicht, muss er auch nicht anerkennen, das enthebt ihn allerdings nicht der Unterhaltspflicht.

Die ÖVP ist eher die Partei, die für die Familien da sein will, am besten bei aufrechter Ehe. Vor und nach der Ehe sind nicht allzuviel Aktivitäten zu beobachten.

Die Grünen fokussieren mehr darauf, neue Eheformen einzuführen wobei auch die Adoption von Kindern bei gleichgeschlechtlichen Paaren immer wieder thematisiert wird.

Bei der SPÖ ist die Haltung klar: Keine gemeinsame Obsorge. Am besten auch nicht in der derzeitigen Form bei der die gemeinsame Obsorge nach der Trennung jederzeit und ohne Begründung von einem der beiden Elternteile aufgehoben werden kann.

Mit Einführung der Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge 2001 gründete die SPÖ die "Plattform für das Recht des Kindes auf klare Verhältnisse nach der Trennung" die bis Ende 2007 unter www.obsorge.at erreichbar war, mittlerweile aber vom Netz genommen wurde und nur noch über Web-Archive erreichbar ist.

Dort traten Personen wie Univ.Prof. Max Friedrich, die heutige Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die ehemalige NAbg. Bettina Stadlbauer, Ex-Frauenministerin Johanna Dohnal, der Justizsprecher der SPÖ Johannes Jarolim und viele andere als Gegner der gemeinsamen Obsorge auf. Noch nicht einmal die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits bemühte sich wenigstens nach außen hin den neuen gesetzlichen Möglichkeiten gegenüber neutral aufzutreten.

Gegen Gewalt gefeiert wurde übrigens in der "Sargfabrik" was angesichts der zwischen 2001 und 2007 ums Leben gekommenen oder sonst geschädigten Kindern, neben den Protesten gegen den Webauftritt, wohl mit ein Grund war die Seite vom Netz zu nehmen.

Auch der Webauftritt der Bettina Stadlbauer wurde unlängst aus dem Netz entfernt. Sie hatte dort in ihrem Selbstporträt gemeint "Ich bin aufgrund meiner persönlichen Geschichte in die Politik gekommen. Meine Politik bestimmt daher mein Leben und umgekehrt!

Als 16jährige das erste Kind bekommen, geheiratet , sich mit 18 wieder scheiden lassen und Schwierigkeiten vom selbsttändigen Vater ihres Kindes Alimente richtig berechnet zu bekommen. Dann habe sie eine Lehre begonnen: Bürokauffrau. Ausgerechnet einen der drei von Mädchen am häufigsten gewählten Berufe.

Dazu meinte sie auf ihrer Hompage: "Frauen, die in den schlechter bezahlten und nicht so attraktiven Branchen tätig sind, brauchen arbeits- und sozialrechtliche Absicherung und ein existenzsicherndes Einkommen. Darüber hinaus müssen neue, attraktivere Berufe für Frauen geschaffen werden."

Die Ausbildung hat sie offensichtlich selbst gewählt. Schließlich steht es jedem fraue sich seinen, wenn auch schlechter bezahlten Beruf auszuwählen. Dass in der politischen Welt der Frau Stadlbauer dann Transferleistungen von den Männern zu den Frauen - über den Umweg der Steuerleistungen - das geringere Einkommen ausgleichen sollen liegt auf der Hand.

Publikumsreaktionen



Betroffene Großeltern melden sich zu Wort
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Durch die hoch emotionale Thematik brachen in der Fragerunde immer wieder die eigenen Fälle durch die man doch endlich jemandem mitteilen wollte. Das fehlen jeder Öffentlichkeit und die Abläufe die sich oft über viele Jahre des Stillstands erstrecken erzeugen immer wieder den Leidensdruck die eigene Geschichte erzählen zu wollen. Das hat mit auch zum sog. "Einzelfall"-Klischee beigetragen.

Allerdings haben sich einige der Anwesenden von ihren eigenen Fällen soweit gelöst, dass sie über allgemeingültige Sätze ohne Schnörkel die größte Wirkung am Podium erzielen konnten.

Eine betroffener Großvater meinte, anstatt, wie von Mag. Täubl-Weinreich vorgetragen neue Behördenstellen für Familien- und Besuchsrechtsfragen einzuführen, solle man doch die schon vorhandenen zur Erledigung ihrer Arbeit anhalten.

Justizministerin Berger meinte etwa letztes Jahr, man wolle neue Besuchscafes einführen. Da das nicht kostenneutral ist, ein frommer Wunsch.

Darum auch die Forderung aus dem Publikum nach der verpflichtenden gemeinsamen Obsorge ab Geburt nach dem französischen oder deutschen Modell, nur aufzuheben bei Kindeswohlgefährdung. Dies würde schon im Bereich der Informationsrechte- und Pflichten für einiges an Entspannung sorgen was sich, wie auch von Berger angeführt, auch positiv auf die Besuchskontakte auswirken würde.

Väterprobleme und Problemväter

„Wer sind denn die schwarzen Männer?“, meinte einer der kinderlosen Teilnehmer die aus Interesse oder Neugierde gekommen waren. Ihm waren die Mitarbeiter der Firma ISS aufgefallen die für Sicherheit zu sorgen hatten.

Im April 2004 nahm der damalige Vorsitzender der Fachgruppe für Familien- und Außerstreitrecht der Richtervereinigung, Mag. Franz Mauthner, an einer der obligaten Podiumsdiskussionen teil denen man sich im Familienrecht zu stellen hat.

Titel: „Scheidung und Kindeswohl“

Am Podium eingeladen Dr. Günther Tews, Familienrechtsanwalt, Univ.Prof.Dr. Karl Garnitschnig, Liga für Menschenrechte, OSRin Mag. Renate Balic-Benzig, Leiterin des Wiener Jugendamtes, Mag. Klaus Daubeck, ORF-Publikumsrat und andere. Was auffiel war, dass vor dem Veranstaltungsort ein Polizist Wache schob. Bombendrohung durch einen erbosten Vater.

Ein kleines Grüppchen versucht sich damit Gehör zu verschaffen, indem es teilweise zur Argumentation aus dem Fäkalbereich oder gar zu Morddrohungen gegen Richter greift. Mit unzähligen derartiger, teils bizarrer Eingaben versucht man die Gerichte zu überschwemmen was die Qualität der Rechtssprechung im Familienbereich in den letzten Jahren gedrückt hat.

Seit 2004 legt man nun bei derartigen Veranstaltungen „Schwarze Listen“ auf um die Väter die Probleme beim Zugang zu ihren Kindern haben von der verschwindend kleinen Minderheit der tatsächlichen Einzelfälle zu separieren, die noch ganz andere Probleme haben dürften und damit die eigentlichen Anliegen vieler Trennungsväter diskreditieren.

„Ein Bärendienst an der Sache“, meinte man einmal aus der Richterschaft, immerhin könne man unter Nennung solcher Fälle auch die wie gehabt abhandeln, bei denen niemand dekompensiert. Selbstredend, dass man in den Fokus des Verfassungssschutzes kommen könnte, nimmt man an derartigen Aktionen teil.

Das geht dann soweit, dass man versucht auch diejenigen unter Sachwalterschaft zu stellen, die im Rahmen der Gesetze argumentieren, die tatsächliche Rechtssprechung aber angemessen kritisieren.

Das hat bei einigen Sachverständigen zu einer Vorgangsweise geführt, die Väter unter Anwendung fraglicher wissenschaftlicher Kriterien im Pflegschaftsverfahren ungerechtfertigt verdächtigt oder gar unschuldig ins Gefängnis bringt.

Hinter dem Klischee "Männer sind Täter" lässt sich eben gut agieren.

"Wo Männer sind ist Technik, Wohlstand und Fortschritt"

Dieser Eintrag in einem der Standard-Foren beschreibt etwa, dass einige aus der Not eine Tugend gemacht haben. Auf Grund des Ausschlusses der Öffentlichkeit und dadurch fehlender Medienpräsenz der Problematik haben sich offensichtlich einige Betroffene die Möglichkeiten der neuen Medien zunutze gemacht. Ein besonders interessanter Bereich sind die Foren auf www.dieStandard.at, einem Ableger der Tageszeitung Der Standard. Dort werden oft frauenspezifische Themen so behandelt, als gäbe es keine Männer.

Während dort noch Anfang des Jahrtausends die gängige Argumentation herrschte, Männer seien am Leid dieser Welt schuld um jede Diskussion im Keim zu ersticken, hat sich über die Jahre durch "Zuzug" von immer mehr Postern die dagegenhalten ein Umschwung ergeben. Anfang des Jahrtausends waren unsachliche "nukleare Schlagwörter" - wie es einer der Poster bezeichnete - wie Männer wären ohnehin nur Kinderschänder, Vergewaltiger und Gewalttäter noch an der Tagesordnung. Das hat sich fast zur Gänze aufgehört. Dieser Umschwung dürfte daran liegen, dass mittlerweile Artikel die oft einseitig erscheinen binnen Stunden durch Fakten teils zur Gänze widerlegt werden.

So ist es bis heute nicht gelungen zu erfahren, welche Firmen es denn wären die Frauen für die gleich Arbeit schlechter bezahlen würden als Männer um das Rätsel zu lösen, wie die sog. Einkommensschere von bis zu 40 Prozent zustande kommt. Und in Österreich gibt es derzeit immerhin 408.000 Unternehmen, da müssten sich doch einige finden lassen.

Das Medium hat durch rigide Zensurpolitik über die Jahre versucht, offenbar erfolglos, gegenzusteueren und hat nun im Oktober 2008 einen Sperrtag eingeführt. Begleitet von einer "verschnupft" klingenden Erklärung: "Rotes Tuch Gleichberechtigung"

Da dort auch die Politik mitliest lässt sich nun auch sehr gut beobachten wie mittlerweile die beigebrachten Argumentationen zur Gleichberechtigung - der Männer - greifen.

Conclusio

Schon aus dem Vergleich zwischen der Veranstaltung mit Mag. Mauthner 2004 und der jetzigen lässt sich schließen: "The same procedure as every year".

Man will seitens der Justiz nicht. Die Gesetze wären da, sie werden nur nicht angewandt. Will die erste Instanz, wird mit oft diffusen Begründungen der Beschluß durch die nächste Instanz kassiert.

Schützenhilfe kommt dadurch, dass im Familienverfahren jedwede Öffentlichkeit als dem Kindeswohl abträglich gewertet wird und so Fälle nur dann bekannt werden, wenn es bereits zu spät ist und Kinder geschädigt oder gar tot sind. Daraus resultiert auch die Mär vom "Einzelfall".

Die Väter werden es sich auch nicht richten können, stossen sie rein demographisch auf Grund ihrer später besser bezahlten Berufswahl auf viele Frauen die weniger verdienen. Und so treffen signifikant mehr besser bezahlte Männer auf eine signifikant hohe Anzahl Frauen die weniger verdienen. Dadurch ist einfach keine Parität bei der Kinderbetreuung in der Partnerschaft herstellbar. Illusorisch auch, dass Männer beruflich zurückstecken sollen, müsste dann die schlechter bezahlte Partnerin um einiges an Arbeitszeit mehr leisten als der Mann um den Ausfall des Einkommens des Mannes der daheim die Kinder betreut zu kompensieren.

Unabhängig davon werden Dienstgeber auf Grund der demographischen Lage hinter jeder Frau, unabhängig für welche Position sie sich bewirbt,  immer einen besser verdienenden Mann sehen wobei dann feststeht, wer bei den Kindern daheim bleiben wird bzw. muss.

Eine Änderung dieses Gesellschaftsproblemes würde, selbst wenn unverzüglich gestartet wird, 20, 30 Jahre daueren bis zumindest 50 Prozent Frauen in die besser bezahlten technischen Berufe eingearbeitet sind. Selbst dabei ist nicht sicher ob die Frauen das auch wollen sind sie doch jetzt bestens versorgt, selbst nach einer Trennung vom Partner.

Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer und Frauenministerin Heidrun Silhavy (beide SPÖ) dazu befragt, ob es nicht nach Muster der Männer - Quoten in Aufsichtsräten z.B. - möglich wäre Frauen in die besser bezahlten Berufe zu "zwingen", immerhin wäre das nach der Verfassung nach möglich, wurde erwartungsgemäß entrüstet zurückgewiesen.

So werden noch einige Kinder dabei Schaden nehmen, dass Väter auf Grund des Klischees zahlen und gelegentlich dabei zusehen müssen wie ihre Kinder vor aller Augen - auch der der Gerichte - zugrunde gehen.

(rb)