Wien

"Wer die Ursache nicht kennt, nennt die Wirkung Zufall." (W. Mitsch)

Die letzten Jahre haben in der Gleichstellung der Geschlechter viele gesellschaftliche und gesetzliche Neuerungen gebracht die kaum mehr überschaubar sind. Grundtenor ist aber stets, dass Frauen mehr Gerechtigkeit erfahren müssen.

Seit 1982 bekennt sich Österreich zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Eine der wichtigsten Bestimmungen dieser Regelung ist die sogenannte positive Diskriminierung in Artikel 4: "Vorübergehende Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten zur beschleunigten Herbeiführung der De-facto-Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieser Konvention"

Das heißt nichts anderes, dass man ein Geschlecht zeitweise diskriminieren darf bis Gleichstellung hergestellt ist.

Dies sorgt natürlich dort für Unmut, wo etwa Frauen durch Pensionsantrittsalter, Wehr- und Zivildienst oder etwa bei Quotenregelungen begünstigt sind. Im Laufe der Jahre hat sich nämlich herausgestellt, dass nur dort positiv diskriminiert wird, wo Vorteile zu erwarten sind.

Das führt mittlerweile soweit, dass sogar in der Gleichbehandlungsanwaltschaft per Gesetz nur eine Frau als Anwalt für die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt zugelassen ist.

Kritisiert man diese Methoden, wird oft schnell und unsachlich Frauenfeindlichkeit, Misogynie, unterstellt; oft über Mechanismen der Misandrie.

Frauen zuerst ...

(rb)