Die Öffnungszeiten der Wiener Friedhöfe sind vom Kalendermonat abhängig. Eine Ausnahme gibt es zu Allerheiligen und Allerseelen. Am 1. und 2. November sind die Wiener Städtischen Friedhöfe von 7 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Öffnungszeiten der Friedhöfe in den einzelnen Monaten:
Vom 1. März bis 31. März: Von 7 bis 18 Uhr Vom 1. April bis 30. April: Von 7 bis 19 Uhr Vom 1. Mai bis 31. August: Von 7 bis 20 Uhr Vom 1. September bis 30. September: Von 7 bis 19 Uhr Vom 1. Oktober bis 2. November: Von 7 bis 18 Uhr Vom 3. November bis Ende Februar: Von 8 bis 17 Uhr
Die Öffnungszeiten unserer Friedhofskirche zum Heiligen Karl Borromäus sind wie folgt:
März bis Oktober 09:00 bis 17:00 Uhr November bis Februar 09:00 bis 16:00 Uhr
Die Nebentore werden aus organisatorischen Gründen bis zu einer Stunde später geöffnet beziehungsweise früher geschlossen.
Sollten Sie bei einem Besuch irrtümlich eingeschlossen werden, verständigen Sie die Polizei (Notruf: 133 oder 112). Diese besitzt Schlüssel zu den Haupttoren.
Qu: MA 43, Wiener Städtischen Friedhöfe
Verwaltung: Friedhöfe Wien GmbH
Friedhöfe Wien GmbH (ehemals Städtische Friedhofsverwaltung MA 43) Werdertorgasse 6, 1010 Wien Telefon: (+43 1) 534 69-0 Fax: (+43 1) 534 69 99 43020 E-Mail: post@friedhoefewien.at
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr (Anm. Einer Friedhofsverwaltung läuft kein Geschäft davon, also kann man sich auch sehr kurze Öffnungszeiten leisten. Ein kundenfreundliches Service für die Hinterbliebenen sieht natürlich anders aus.)
Mit 1. Jänner 2008 wurde die MA43 aus der Wiener Stadtverwaltung ausgegliedert (ist also keine Magistratsabteilung mehr) und als "Friedhöfe Wien GmbH" in die Wiener Stadtwerke integriert. Die Feuerhalle Simmering wurde zu einem eigenen Unternehmen, der "Krematorium Wien GmbH", und gehört nun ebenfalls zu den Wiener Stadtwerken.
Der Eigentümer der beiden neuen Unternehmen ist nach wie vor die Stadt Wien. Die Ansprechpartner bleiben gleich, ebenso die - zentrale - Telefonnummer (Tel. 534 69-0). Die Mailadressen werden in Kürze umgestellt. Mails werden aber bis auf Weiteres von den alten zu den neuen Mailadressen umgeleitet.
Es gibt verschiedene Bestattungsarten: Die Erdbestattung ist die überwiegenste Form der Bestattung eines Toten. Weiters gibt es die Feuerbestattung, die Gruftbestattung und Sonderbestattungen. Für Tiere gibt es eine eigene Tierbestattung.
Wiener Volksbefragung 1980 zur Auflassung von Friedhöfen
Von 16. -18. März 1980 konnten die Wienerinnen und Wiener über folgende Fragestellung über die Zukunft von bestimmten Friedhöfen abstimmen: „Sind sie dafür, dass der einstimmige Gemeinderatsbeschluss vom 30. Mai 1975, der ab 1995 die Auflassung der Friedhöfe Altmannsdorf, Erlaa, Gersthof, Hadersdorf, Heiligenstadt, Hetzendorf, Hirschstetten, Kaiser-Ebersdorf, Kalksburg, Lanz, leopoldau, Meiding, Pötzleinsdorf, Siebenhirten, Stadlau und Stammersdorf-Ort vorsieht, Variante a) aufrecht bleibt und diese Friedhöfe ab 1995 in Parkanlagen umgewandelt werden oder Variante b) so abgeändert wird, dass diese Friedhöfe erhalten bleiben, auch wenn keine neuen Grabstellen geschaffen werden können?"
Die Wienerinnen und Wiener stimmten mehrheitlich gegen die Auflassung der Friedhöfe und Umwandlung in Parkanlagen.
Hallo Meine frage wann darf man am friedhof einfahren mit dem pkw Gibt es sonderregelungen, ausnahmen ?? Wenn ja welche ? Danke im voraus robert b. 24. Jan 2012
Antwort Wien-konkret: Man darf nur gegen Gebühr am Zentralfriedhof mit dem PKW einfahren. Bei den anderen Friedhöfen darf man grundsätzlich nicht einfahren, außer mit Behindertenausweis oder ärztlicher Bestätigung. Am besten beim jeweiligen Friedhof vorher anrufen.
Adresse Grinzinger Friedhof
BETRIFFT: Richtigstellung Adresse Grinzinger Friedhof Vielleicht ist die Adressangabe des Grinzinger Friedhofs mit "1190 Wein" statt "1190 Wien" beabsichtigt. Persönlich würde ich diesen netten Tippfehler lassen, wollte sie trotzdem darauf aufmerksam machen. Auf alle Fälle habe wir sehr gelacht. MfG Peter D. 12. August 2011
Antwort Wien-konkret: Danke für Ihren Hinweis. Da hat wer bei Grinzing eben mehr an den "Wein", als an "Wien" gedacht. Nun korrigiert. Wenigstens war es ein unterhaltsamer Fehler :-)
Grabkosten?
Sehr geehrte Damen und Herren!
Vor kurzem wurde ein Bekannter von mir am Zentralfriedhof, der keine Angehörigen mehr hat. Meine Frage: Nachdem es niemanden gibt, der die Grabkosten übernimmt, wie lange bleibt das Grab dann bestehen? Es gibt nämlich noch Bekannte aus Deutschland, die das Grab besuchen wollen. Aber erst in 2-3 Jahren wieder Gelegenheit haben, nach Österreich zu kommen.
Vielen Dank für Ihre Antwort Ursula F.
Anmerkung Wien-konkret: Am besten die Friedhofsverwaltung anrufen => Telefon: (+43 1) 534 69-0
Grabverlängerung
habe ersucht um Bezahlung von 5 Jahren für Verlängerung (10 Jahre am Jedleseer Friedhof würden mir € 390,-- kosten.) Es wurde mir auch mitgeteilt, dass seit heuer neu 1 Monat vor Ende der Frist eine Verständigung ausgesandt wird !!! Ab Jänner werden die Gebühren wieder erhöht, um wieviel weiß man noch nicht. Folgedessen habe ich beschlossen sofort für 5 Jahre zu verlängern. Auch neu ist, dass ein Zahlschein zugesandt werden kann...
Also doch eine Mini-Verbesserung. R.L.Gr. Elfriede 15. Oktober 2010
Friedhöfe - SPÖ-Ekkamp: "Bestattung Wien agiert verlässlich und fair"
"... Zudem besteht bereits seit Jahrzehnten die Möglichkeit die Bestattungskosten in Raten zu bezahlen", stellt Ekkamp die Aussagen Eisensteins richtig. ... Die Friedhofsgebühren, die seit 1996 unverändert geblieben waren, wurden 2008 unter dem Verbraucherpreisindex angepasst. "Die Kosten für ein Grab auf Friedhöfen, die von den Friedhöfen Wien betreut werden, reichen von 6,50 Euro bis 70 Euro pro Jahr, wobei diese Preisspanne in 6 'Lagen' gestaffelt ist. Zudem besteht in sozial gerechtfertigten Fällen die Möglichkeit, die Grabkosten zu stunden oder das Grab nur um fünf Jahre zu verlängern", erklärt Ekkamp. ... Weitere Kontrolle erfahren die Wiener Friedhöfe durch die Wiener Polizei, die für alle Ruhestätten Schlüssel hat und diese schwerpunktmäßig besucht", betont Ekkamp.
* 15.9.2010 FPÖ-Eistenstein: Gemeinde Wien schröpft Grabbesitzer, wo sie nur kann - Abzocke mit den Toten
Sterben kann im roten Wien existenzbedrohend sein. Alleine die Kosten für eine Bestattung sind horrend. Mit über 4000 Euro muss man hier in jedem Fall rechnen, wobei nicht einmal eine Ratenzahlung genehmigt wird. In der Bundeshauptstadt hat man zudem kaum eine Möglichkeit um die Bestattung Wien, die Teil der Wiener Stadtwerke-Holding ist, herum zu kommen. Zwar gibt es weitere vier private Bestatter in Wien, die wesentlich günstiger wären, allerdings kommt man kaum an deren Informationen heran, weil man ihnen kaum Möglichkeiten bietet, ihr Unternehmen zu bewerben. Ein weiteres Problem ist, dass die privaten Unternehmer zwar selbst die Möglichkeit für Aufbahrungen und Kühlung haben, die Stadt Wien allerdings vorschreibt, dass die Kühlkammern auf Friedhofsboden sein müssen. Das ist überhaupt nicht einzusehen, kritisiert heute der Friedhofssprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Dr. Herbert Eisenstein, im Zuge einer Pressekonferenz dieses wettbewerbsschädigende Verhalten der Stadt Wien. Die Friedhofsgebühren in Wien sind im Jahr 2008 um sagenhafte 30 Prozent erhöht worden, obwohl die Indexsteigerung in diesem Jahr nur 8 Prozent betragen hat. Zusätzlich ist nicht einmal ein Vergleich der Gebühren auf verschiedenen Friedhöfen möglich, da die Friedhofsgebühren nicht veröffentlicht werden, ist Eisenstein empört. Die Friedhofsgebühr muss außerdem für 10 Jahre im Vorhinein bezahlt werden und auch hier gestattet die Gemeinde keine Ratenzahlung. Das ist für Personen mit einem durchschnittlichen Einkommen kaum leistbar. Ungeheuerlich sind auch die diversen Zusatzgebühren, die die Gemeinde Wien erhebt, obwohl sie gar keinen Aufwand hat. Will man beispielsweise auf ein bestehendes Grab einen Deckel aufsetzen, muss man in Wien eine Gebühr zahlen. Nicht so in Niederösterreich. Das ist die reinste Abzocke der Angehörigen. Im roten Wien macht man offensichtlich sogar noch ein Geschäft mit den Toten. Hat man erst einmal ein Grab erworben, können Kosten auf den Besitzer zukommen, mit denen er unter keinen Umständen gerechnet hat. Wenn nämlich auf dem Friedhofsgrund, der der Gemeinde gehört, Bäume wachsen, können diese bzw. die Wurzeln dieser in Gräber einwachsen und sie so beschädigen. Da der Grabbesitzer zur Instandhaltung verpflichtet ist, lehnt die Gemeinde hier jegliche Haftung ab, mit dem Hinweis, dies sei höhere Gewalt. Dabei hat die Volksanwaltschaft schon im Jahr 2008 festgestellt, dass die Friedhöfe Wien GmbH sehr wohl die gesetzliche Verpflichtung habe, den Benützungsberechtigten (Grabbesitzer) in der Ausübung seines Rechtes nicht zu stören. "Ich habe daher bereits 2009 einen Antrag im Gemeinderat auf Erweiterung der Haftpflichtversicherung der Friedhöfe Wien auf solche Schäden gestellt. Die zuständige Stadträtin Brauner hat zugesagt, eine solche zu überprüfen. Ergebnisse liegen aber noch immer keine vor. Daher bleibt diese Forderung aufrecht", so Eisenstein. Ein weiterer Antrag im Jahr 2009 bezog sich auf den Baumwuchs, der durch Samenflug auf Friedhöfen entsteht. Ein solcher Baumwuchs neben bestehenden Gräbern muss entfernt werden. Auch hier müssen die Grabbesitzer die Kosten dafür tragen, obwohl sie keinerlei Verschulden trifft. Im Extremfall muss ein Grabbesitzer sogar eine Ersatzpflanzung auf seine Kosten vornehmen lassen, wenn ein zu entfernender Baum zu spät entdeckt und daher zu groß geworden ist. "Mein Antrag lautete auf regelmäßige Kontrolle und Entfernung neu wachsender Bäumchen sowie die Übernahme der Beseitigungskosten durch die Gemeinde Wien. Die diesbezügliche Antwort der zuständigen Stadträtin Brauner, dass eine Kostenvorschreibung nur dann erfolge, wenn die Bäume mit Wissen des Benützungsberechtigten wüchsen, ist einfach nur kurios und mehr als unbefriedigend. Häufigere Kontrollen sind in jedem Fall erforderlich, so Eisenstein weiter. Rückfragehinweis: Klub der Freiheitlichen, Pressestelle OTS0202 2010-09-15/13:22
Öffnungszeiten Friedhof Stammersdorf
Vom 1. Oktober bis 2. November 2009: Von 7 bis 18 Uhr ? In Stammersdorf waren heute um 17 Uhr die Rollbalken unten.