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Allgemeines zum Besuchsrecht von Eltern bei Ihren Kindern: Rechtsgrundlage für das österreichische Besuchsrecht ist der §148 ABGB:
§ 148. (1) Lebt ein Elternteil mit dem minderjährigen Kind nicht im gemeinsamen Haushalt, so haben das Kind und dieser Elternteil das Recht, miteinander persönlich zu verkehren. Die Ausübung dieses Rechtes sollen das Kind und die Eltern einvernehmlich regeln. Soweit ein solches Einvernehmen nicht erzielt wird, hat das Gericht auf Antrag des Kindes oder eines Elternteils die Ausübung dieses Rechtes unter Bedachtnahme auf die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes in einer dem Wohl des Kindes gemäßen Weise zu regeln.
(2) Das Gericht hat nötigenfalls, insbesondere wenn der berechtigte Elternteil seine Verpflichtung aus § 145b (siehe unten) nicht erfüllt, die Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr einzuschränken oder zu untersagen.
(3) Zwischen Enkeln und ihren Großeltern gelten Abs. 1 und 2 sinngemäß. Die Ausübung des Rechtes der Großeltern ist jedoch auch so weit einzuschränken oder zu untersagen, als sonst das Familienleben der Eltern (eines Elternteils) oder deren Beziehung zu dem Kind gestört würde.
(4) Wäre durch das Unterbleiben des persönlichen Verkehrs des minderjährigen Kindes mit einem hiezu bereiten Dritten sein Wohl gefährdet, so hat das Gericht auf Antrag des Kindes, eines Elternteils, des Jugendwohlfahrtsträgers oder von Amts wegen die zur Regelung des persönlichen Verkehrs nötigen Verfügungen zu treffen.
§ 145b. ABGB Bei Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten nach diesem Hauptstück ist zur Wahrung des Kindeswohls alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Minderjährigen zu anderen Personen, denen nach diesem Hauptstück das Kind betreffende Rechte und Pflichten zukommen, beeinträchtigt oder die Wahrnehmung von deren Aufgaben erschwert.
Gründe, warum das Besuchsrecht in der Praxis so schwierig zu handhaben ist: * oft scheitert es am Willen der Elternteile, eine gütige Lösung für die Kinder zu finden * Rache: Die Verweigerung des Besuchsrechts wird meist als Racheinstrument an dem Ehemann bzw. der Ehefrau eingesetzt * Der Elternteil, bei dem sich das Kind, aufhält kann jederzeit einen Antrag auf alleinige Obsorge stellen, wenn ihr / ihm irgendetwas nicht paßt. Dadurch ist der andere Elternteil leicht erpressbar. Das wiederum führt nicht zu einer fairen Lösung. * Der Elterteil - meist die Mutter - der die Obsorge hat, bestimmt über das Aufenthaltsrecht der Kinder, zB auch über den Schul-Schiurlaub, Kinderferien usw. JA oder NEIN. * Ferien, insbesondere Weihnachten, ist eine Hauptproblemzone. Wer darf die Kinder haben? * Die Dauer des Treffens zwischen den Kinder und dem nicht obsorgeberechtigten Ex-partner ist vom Alter der Kinder abhängig. Grundsatz: Je älter das Kind desto öfter die Besuchsmöglichkeit, ab 3 Jahre auch alleine, ab 14 auch im Urlaub. * Schwierige Rechtsdurchsetzung: Was machen, wenn sich die Mutter nicht an Gerichtsurteile betreffend dem Besuchsrecht hält? * Kinder müssen vom Gericht angehört werden. Das Gericht kann aber auch gegen den Willen der Kinder entscheiden. * Neue Lebenspartner & Ehepartner verschärfen die oben angeführten Gründe meist noch um ein Vielfaches. * Gerichtsverfahren dauern meist zu lange. Entscheidungen kommen meist zu spät.
* Politik: Die große Koalition aus SPÖ und ÖVP gibt vor die großen Probleme des Landes lösen zu wollen. Meist löst die Politik aber nicht einmal die eigenen Probleme in den eigenen Parteien. Die große Koalition aus SPÖ und ÖVP lebt seit ca 3 Jahren selbst in einem Scheidungskrieg mit zwischenzeitlichen Wiedervesöhnungen und kämpft dabei um die "alleinigen Obsorgerechte über die Wähler". Vermutlich wird die Gesetzgebung in Österreich weiterhin gegenüber sehr guten Regelungen in anderen Ländern weit zurückbleiben.

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Demo wegen geplanter Gerichtsgebühren für BesuchsrechtsverfahrenLaut Informationen einer Linzer Anwaltssozietät sollen am kommenden Mittwoch 20. Mai 2009 Gerichtsgebühren für Besuchsrechtsverfahren im Parlament beschlossen werden.
So wird z.B. ein Antrag auf Durchsetzung des Besuchsrechts wird künftig 220,- Euro kosten, die gerichtliche Entscheidung am Ende wird nochmals 110,- Euro. Wer also künftig sein Kind sehen will muss erst einmal 330 Euro hinlegen.
Eine Kundgebung gegen die Einführung von Gerichtsgebühren für jeden einzelnen Antrag auf Durchsetzung und Festlegung des Besuchsrechts findet am Montag den 18. Mai 2009 von 08:00 – 18:00 vor dem Parlament Dr. Karl Renner Ring 3 1017 Wien statt.
Mehr Infos => Besuchsrechtsgebühren 

Podiumsdiskussion: Kindeswohl oder Vaterrechte
Podiumsdiskussion 8. Jänner 2009 um 19 Uhr: Kindeswohl oder Väterrechte - Können wir beides haben oder müssen wir uns entscheiden?"
Ort: im Restaurant "Vom Feinsten" in der Margartenstraße 166 in 1050 Wien Öffis: U4 Station Margaretenstraße
Es diskutierten am Podium: * Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe der Richtervereinigung * Oliver Peter Hoffmann, Vorsitzender der Männerpartei * Martin Stiglmayr, Vorsitzender des Vereins Väter ohne Rechte * Michael Achleitner, Vorsitzender des Vereins Vaterverbot * Markus Huber, Volksanwaltschaft
Moderation: Herausgeber des Stadtmagazins Wien-konkret.at Mag. Robert Marschall
Zusammenschnitte der Beiträge: => Video Hoffmann, => Video Achleitner, => Video Stiglmayr, => Video Huber , => Video Täubel-Weinreich 

Weiterführende Infos zum Besuchsrecht:Eigentlich geht es beim "Besuchsrecht" um "Kontaktrecht" zu seinen Kindern):
* Väter-Demonstration für mehr Vaterrecht am 4.4.2008 in Wien
* Besuchscafes
* Linzer Vater wirbt mit Plakaten für Besuchsrecht. Plakattext: "Ich bin Vater. Und ich will meine Kinder sehen". 15-mal hängt dieses Plakat in Linz - vier Wochen lang. Der Friseur Gert Bachmayr will lieber um sein Kind werben, als es mit der Polizei bei der Mutter abholen zu lassen. Quelle: ORF Oberösterreich 1.12.2008
* We need a law for dads Auch Bob Geldof hat Probleme mit dem Familienrecht und will seine Töchter zu Weihnachten sehen. Die größte Sünde eines Mannes darf es nicht sein, Vater zu sein. Leider werden die Väter meist von männlichen Richter ihrer Vaterrechte beraubt, was die Sache nicht leichter zu ertragen macht. Überdurchschnittliche Selbstmordraten bei Väter mit entzogenen Kindern sind die Folge. "... These are the men who will be forced to be alone without their babies, who will commit suicide most frequently at this time of year in an age when male suicides are already 300 per cent greater than women’s. These are men who, in the eyes of what is sickeningly called Family Law, committed the greatest crime ? of being divorced. Men who are guilty of the worst sin ? of being fathers ? because dads, to the great dismay of the secret elite who sit in secret judgment in these secret courts are, shockingly, ALL men! ..." Quelle: The Sun , 19 Dec 2003 
Haftstrafe für Frau wegen Besuchsrechtsverweigerung:Zu lesen in "Heute" vom 29.05.2008 auf Seite 2:
"Sauer: Gefängnis für Ex-Porno-Queen Dumm gelaufen! Ein Richter verurteilte Ex-Porno-star Ilona Staller (56) zu sechs Monaten Haft: Sie hatte ihrem Ex-Gatten das Besuchsrecht für den gemeinsamen Sohn verweigert."
Anmerkung Gottfried D. Email 29.5.2008: Wohlgemerkt: Ein RICHTER und nicht eine "überemanzipierte" RichterIN. Jedenfalls haben uns die Italiener da einiges voraus.


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