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Asyl: Asylverfahren & Asylrecht ...Artikel in Vorbereitung....


* 20.7.2010 Falter-Vorabmeldung: Nach Tschetschenen-Entscheidung keine Ermittlungen gegen Strasser. Jetzt prüft die VolksanwaltschaftWie die Wochenzeitung Falter in ihrer morgen erscheinenden Ausgabe berichtet, sieht die Staatsanwaltschaft Krems trotz des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs keinen Grund für neue Ermittlungen gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser. Bereits im November 2003 landete unter der Aktenzahl 1ST150/03d eine Anzeige gegen Strasser bei der Staatsanwaltschaft Krems, eingebracht vom Verein "Asyl in Not". Darin wurde der Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen den damaligen Innenminister erhoben. Und von der Justiz sofort vom Tisch gewischt. Der UVS Niederösterreich hat vor kurzem bestätigt, dass tschetschenischen Asylwerbern im Jahr 2003 unter dem damaligen Innenminister Ernst Strasser, heute Delegationsleiter der ÖVP im Europaparlament, das Recht auf Asyl verweigert worden war. Auch deren Abschiebung war rechtswidrig (siehe Falter 28/10). Ihr Flehen, einen Asylantrag stellen zu dürfen, sei von den Beamten absichtlich überhört worden. Strasser hatte damals in einem Fernsehinterview erklärt, "wenn es keine Möglichkeit gibt, Quartiere anzubieten, können wir auch keine Asylwerber aufnehmen, das ist eine klare Sache". Seine Beamten werden Asylwerber daher "einladen, dass sie zurückgehen". Kurz darauf wurde 74 Tschetschenen am Grenzüberwachungsposten Gmünd das Recht, einen Asylantrag zu stellen, verweigert. Während sich der UVS jahrelang und akribisch mit diesem Fall beschäftigte, stellte die Staatsanwaltschaft Krems das Verfahren gegen Strasser rasch ein. "Nach Durchsicht aller Akten der Bezirkshauptmannschaft konnten wir feststellen, dass die Vorgangsweise der Beamten korrekt war", rechtfertigt Friedrich Kutscherer, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Krems, die damalige Entscheidung. Der damalige Innenminister, gegen den sich die Anzeige richtete, sei nicht einmal befragt worden. Auch die Tatsache, dass der UVS nun in 20 Fällen eine gegenteilige Entscheidung getroffen hat, ändere daran nichts. "Es gibt von unserer Seite keine neuen Ermittlungen gegen Strasser", sagt Kutscherer. Aber auch die Arbeit von UVS-Richter Paul Marzi, der die Beschwerden der Tschetschenen behandelte, wird überprüft. Volksanwältin Terezija Stoisits will klären, wieso es so lange dauerte, bis der UVS eine Entscheidung traf. Denn der Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der gegen den heutigen EU-Abgeordneten sowie die damals involvierten Beamten im Raum steht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Das Verfahren vor dem UVS dauerte sechseinhalb Jahre.
Rückfragehinweis: Nina Horaczek, Falter, Tel. 01/ 536 60 - 913 OTS0150 2010-07-20/13:08 

Kritik an Schubhaft für Asylanten:Übergabe von 10 334 Unterschriften an die Präsidentinnen des Nationalrates. Schubhaft von Forum Asyl und Prominenten heftig kritisiert -
Willi Resetarits, Ehrenvorsitzender des Integrationshauses und Michael Chalupka, Direktor der Diakonie übergeben heute die Petition gegen Schubhaft von Asylsuchenden an die beiden Präsidentinnen des Nationalrates Barbara Prammer und Eva Glawischnig-Piesczek.
Letzten Sommer hat das "Forum Asyl", bestehend aus amnesty international, asylkoordination, Caritas, Diakonie, Integrationshaus, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe und SOS Mitmensch eine Petition "Flucht ist kein Verbrechen" gegen Schubhaft von Asylsuchenden gestartet.
Seit Inkrafttreten des Fremdenrechtspakets am 1. Jänner 2006 ist der Anteil an AsylwerberInnen in Schubhaft dramatisch von 9% vor der Verschärfung der Gesetzesbestimmung auf 31 %, das sind 2700 AsylerberInnen, angestiegen. 2007 waren von 6600 Schubhäftlingen insgesamt 1602 AsylwerberInnen. Dieser Rückgang ist als positiv zu bewerten, jedoch lautet die Forderung der Petition "Keine Schubhaft für AsylwerberInnen". In Österreich werden Schutzsuchende systematisch und unter unzureichenden Bedingungen in Polizeigefängnissen festgehalten. Ihr Vergehen: Sie haben einen Asylantrag gestellt. Sogar Kinder, Jugendliche, Traumatisierte und schwangere Frauen werden inhaftiert.
"Das Recht auf persönliche Freiheit ist kein akademischer Fachbegriff, es ist ein fundamentales Menschenrecht," so Mag. Andrea Huber, Rechtsexpertin von amnesty international. Dennoch ist die Inhaftierung von Asylsuchenden, unmittelbar nachdem sie einen Asylantrag gestellt haben, zur Routine geworden. Über seine Verhaftung in Traiskirchen berichtete der tschetschenische Asylwerber M K, der in Tschetschenien massive Folterungen erlitten hat und in Österreich in Handschellen vom Asylamt Traiskirchen in die Schubhaft gebracht worden ist.
In der Schubhaft fehlte es ihm an allem: Medizinische, psychologische und rechtliche Unterstützung.
Kritik kommt zunehmend auch von Seiten europäischer und internationaler Instanzen, die Österreich dazu auffordern, seine Anhaltepolitik für AsylwerberInnen, insbesondere traumatisierte Personen, zu überdenken.
"Die Politik ist nun dringend gefordert, endlich die Evaluierung und Änderung dieses menschenrechtlich höchst bedenklichen Fremdenrechts anzugehen!" fordert Willi Resetarits, Ehrenvorsitzender des Integrationshauses.
Prominente Unterstützung erhält die Petition unter anderem durch Dimitré Dinev, Josef Haslinger, Peter Henisch, Bianca Jagger, Erika Pluhar, Gerhard Roth, Barbara Stöckl und Peter Turrini.
Websites: www.fluchtistkeinverbrechen.at und www.integrationshaus.at Rückfragehinweis: Mag. Gabi Ecker Öffentlichkeitsarbeit, Verein Projekt Integrationshaus Tel: 0043 1 2123520/35, Mobil:06991 2123528 E-Mail: g.ecker@integrationshaus.at, OTS0144 2008-03-11/11:50 
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Asylerstbetreuungszentrum EBERAU - OFFENER BRIEFSehr geehrte Frau Bundesminister Dr. Fekter!
Das Projekt Eberau ist tot.
Frau Bundesminister, ergreifen Sie die Gelegenheit und leiten Sie ein Vergabeverfahren über Planungsleistungen zu einem neuen Asylerstbetreuungs-zentrum ein, das diesem Lande, uns ÖsterreicherInnen und unserer Verantwortung gegenüber Menschen, die aus welchen Gründen immer Asyl bei uns suchen, würdig ist. Asyl ist ein Menschenrecht, und Menschenrechte sind unteilbar! Sorgfalt, Transparenz und umfassender Qualitätsanspruch sind bei einer solchen Bauaufgabe nicht nur so wesentlich wie bei jeder anderen öffentlichen, sondern noch viel mehr.
Wir erlauben uns aufgrund der Erfahrungen mit dem Projekt Eberau einige Hinweise und Anregungen zu geben.
Zur Raumplanung
Zuerst ist der geeignete Standort zu finden oder besser: Die Frage der angemessenen Größenverhältnisse ist sorgfältig zu klären. Kann eine Verteilung der Asylwerber auf kleinere Einheiten deren Lebensqualität steigern und deren Akzeptanz bei den BürgerInnen verbessern? Wie kann diese überall ortsuntypische Nutzung am besten in Siedlungsstruktur und Landschaft, aber auch in die mentalen Landkarten der BürgerInnen eingegliedert werden? Ist der Standort geeignet in Bezug auf die notwendige Infrastruktur, die Beratung in rechtlicher, psychologischer und ärztlicher Hinsicht? Genau diese Fragen konnte das Projekt Eberau nicht befriedigend beantworten.
Zur Projektentwicklung
Eine Realisierungsplanung für ein öffentliches Bauwerk verletzt dann die Grundsätze und Mindeststandards der Hochbauplanung, wenn:
- das Pflichtenheft für die Planung weder die Bedürfnisse der Nutzer noch der Betroffenen eines Bauwerks berücksichtigt; - die Planung nicht schrittweise detaillierend von Vorentwurf über Entwurf zur behördlichen Einreichung entsteht. Eine solche Planungsabfolge ist unumgänglich zur Schärfung der Projektidee, zur qualitativen Kontrolle und zur Wahrung ökonomischer Aspekte. Das Weglassen einzelner Schritte ist "Pfusch" - und daher nicht nur ökonomisch unvertretbar. - das Bauverfahren zur Durchsetzung eines ungeeigneten Standorts und einer verfehlten Gestaltung missbraucht wird; - das Vergabeverfahren für die Planungsleistung nicht auf die fortlaufend detaillierenden Planungsschritte zielt, sondern nur zur Exekution eines von vornherein feststehenden, genehmigungstaktisch optimierten Planungsvorschlags benutzt wird.
Genau diese Defizite trafen leider auf das genehmigte Projekt für das AEZ Eberau zu.
Zum Bauverfahren
Genehmigungs- und Bauverfahren sind nicht als Hindernisse auf dem Weg zur Realisierung konzipiert, sondern dienen im Grunde dem Ausgleich der Interessen am Standort, insofern bei inhaltlich korrekter, positiver Erledigung auch höhere Akzeptanz bei den Projektbeteiligten und -betroffenen entsteht. Jedweder Schritt der Umgehung oder Verschleierung belastet ein Projekt. Gerade bei einer sensiblen Bauaufgabe ist Verfahrenstreue und Genauigkeit oberste Pflicht.
Dazu gehört selbstverständlich auch die klare Deklaration der öffentlichen Bauherrschaft und der tatsächlichen Nutzung, nicht ein Versteckspiel hinter einer Privatperson, die im Fall Eberau noch dazu der (für solche Planungen nicht befugte) Planer war.
Zur Vergabe
Die oberflächliche Markterkundung Ihres Ministeriums, bei der rasch via Google nach passenden PlanerInnen gesucht wurde und aus der Anfragen bei etwa zehn PlanerInnen resultierten, kann - und darf nicht - wiederholt werden. Nur ein Architekt (höchstes Lob an die nicht leistungswilligen KollegInnen) erklärte sich zur Mitwirkung an dem aberwitzigen Unterfangen bereit, eine Planungsleistung binnen 3 Wochen zu erbringen, die seriöser weise etwa 6 Monate in Anspruch nehmen würde. Und der eine "Architekt" war schließlich gar keiner - wie das Ministerium in der Folge nicht selbst herausgefunden hat.
Das darf nicht noch einmal vorkommen. Das Bundesvergabegesetz (BVergG) schreibt bei einem Projekt dieser Größenordnung sogar eine EU-weite Bekanntmachung bei der Ausschreibung der Planungsleistung vor. Das BVergG lässt eine Stückelung des Planungsauftrags nicht zu, um unter den EU-Schwellenwert zu kommen. Das in Eberau geübte Auftragssplitting ging offensichtlich davon aus, dass der Vorentwurf aufgrund des bewährten Raumprogramms des Bundesministeriums sowie der bewährten Baustilkunde des Bürgermeisters ("burgenländischer Baustil") nicht notwendig und der Rest daher auch "wenig aufwändig" zu erledigen wäre.
Dass zudem angedacht war, das genehmigte Obstrukt mitsamt der Liegenschaft der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zur Realisierung "aufs Auge zu drücken", wäre angesichts des Anspruchs und der jahrelangen, kontinuierlich qualitätsvollen Projektentwicklungsarbeit der BIG für diese wohl eine Zumutung der besonderen Art gewesen.
Wir hoffen daher, dass Sie, Frau Bundesminister, beim nächsten Mal die BIG von Anfang an in Ihr Projekt einbinden werden, um sich der dort gegebenen Kompetenz in Sachen Projektentwicklung, Vergabe und Umsetzung zu bedienen.
Zur Architektur
Die Gestaltung des Projekts in Eberau, davon gehen wir zumindest aus, war so nicht gewollt, sondern ist nur Resultat unfähiger Planer, die zudem einem Geist verpflichtet zu sein scheinen, der nicht nur in der Fachwelt, sondern auch in der Öffentlichkeit längst überwunden ist: Eberau drohte eine dumpf-dreiste Anlage, der nur noch jene Beschilderung fehlt, welche vor kurzem nicht weit von hier gestohlen wurde. Hoffentlich kein gewollter Zynismus, sondern ein Dokument von Unfähigkeit.
In Österreich leben und arbeiten eine Vielzahl hervorragender ArchitektInnen, die sich diesem schwierigen und komplexen Thema mit Engagement nähern wollen und können, um jenen Menschen, die bei uns Schutz und Asyl suchen, eine erste Behausung zu ermöglichen. Architektur kann dazu beitragen, die Würde der AsylantInnen zu respektieren, die Bewältigung ihrer oft schrecklichen persönlichen Geschichte zu erleichtern. Nicht zuletzt würde Architektur beweisen, dass Österreich ein humanes Land ist, das eine kultivierte Haltung auch bei der Aufnahme von Flüchtlingen zeigt.
Frau Bundesminister, wir sind guten Mutes, dass Sie sich als verantwortliche Politikerin in diesem Sinn für eine baukulturell gesamthaft verantwortliche Vorgangsweise stark machen werden!
Hochachtungsvoll
Arch. DI Georg Pendl Arch. Mag. Walter Stelzhammer Präsident Bundesvorsitzender der Architekten
Wien, 15.1.2010
Rückfragehinweis: Arch. DI Georg Pendl
Präsident der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK) E-Mail: g.pendl@pendlarchitects.at; Tel: +43 (0) 699 12233446 

Leserbrief an den Innenminister & ÖVP-Zentrale:An den Innenminister! An die ÖVP-Zentrale!
Meine Frau und ich wählen seit vielen Jahren aus Überzeugung die ÖVP - wegen ihrer christlich sozialen Einstellung.
Jetzt ist es aus damit!
Wir sind grundsätzlich für eine strenge Ausländerpolitik, aber die derzeitige Exekutivpraxis in der Zuwanderungsverwaltung ist geprägt von Menschenverachtung. Die Tatsache, dass Asylanträge nicht binnen Monaten erledigt werden (sei es mit positivem oder negativem Bescheid), ist beschämend. Dass die Zahl der laufenden Verfahren in den letzten Jahren übergroß geworden ist, ist ein Versäumnis unseres Staates und seiner Verwaltung. Die Folgen dieser Misere dürfen nicht den Antragstellern und deren Kindern aufgebürdet werden.
Der Innenminister hat in diesem Zusammenhang jede einzelne Familientragödie zu verantworten, zumal er den gesetzlichen Handlungsspielraum nicht in humanitärem Sinne ausschöpft (sogar entgegen vieler Anträge der Bezirks- und Landeshauptleute – auch aus der eigenen Partei!!!). Natürlich sind die angestauten Asylanträge nicht alle in der Amtszeit von Minister Platter eingebracht worden. Aber es gab auch einen Minister davor und davor. Die Versäumnisse in der Verwaltung müssen geahndet werden, wo sie begangen wurden. Minister Platter hat die Sache zu lösen. Beamtenknappheit ist keine Entschuldigung. Zwei Beispiele: Die Abzockerei an den Ortseinfahrten unseres schönen Landes konnte auch organisiert werden (So viele digitale Radargeräte kosten enorm viel Geld!). Ein Wirtschaftsbetrieb kann auch nicht seine Steuererklärung um 7 Jahre verzögert einreichen mit dem Hinweis auf Personalknappheit.
Die ÖVP hat allen Anspruch auf moralische, humane oder gar christliche Werte aufgegeben und verhärtet sich täglich neu in dieser Haltung.
Als einzig mögliche Konsequenz sind wir fest entschlossen, vorerst nicht mehr ÖVP zu wählen und zwar auf allen Ebenen, da wir diese schreckliche Abschiebepraxis sonst mitverantworten müssten. Wir fordern alle Bürger dieses Landes auf, ebenfalls in diesem Sinne zu handeln. Keiner darf sich dieser Verantwortung entziehen mit dem Hinweis „Ich kann ja nichts machen!“.
Wenn wir in unserem Rechtsstaat keine andere Möglichkeit haben, entsprechend gehört zu werden, dann ist es unerlässlich, dass das Volk aufsteht und seine Stimme erhebt! Schweigen bedeutet Mitschuld!
Hochachtungsvoll DI Mag. Gottfried Schätz
Unterort 237 2042 Guntersdorf Email: schaetz.gottfried@gmx.at Email 6.10.2007 

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