Wien
    

Allgemeines Informationen zur Adlerwarte Burg Kreuzenstein:

Foto: Gänsegeier im Anflug; © ZVG Adlerwarte Burg Kreuzenstein

Foto: Gänsegeier im Anflug; © ZVG Adlerwarte Burg Kreuzenstein

Wer? Falkner Helmuth Schatz & Marek Macko & Christian Schweiger; privat geführtes Unternehmen von letzerem. Die Gründung der Zuchtstation war im Jahr 1997.
Was? Zuchtstation für 35 Greifvögel und deren Flugvorführungen. Zu den betreuten Greifvögel gehören: Condor, Gänsegeier, Truthahngeier, Seeadler, Raubadler, Steppenadler, Milan, Mäusebussard, Wüstenbussard, Uhu, Eule, Bartkauz, Schleiereule, Waldohreule, Sakerfalke, Wanderfalke, Lannerfalke, Kolkrabe;

Flugvorführungen? Saisonbeginn Freitag 1. April 2012
Montags (außer feiertags) geschlossen
Dienstag bis Samstag: 11.00h und 15.00h
Sonn- und Feiertag: 11.00h, 14.00h und 16.00h
Flugvorführungen bei jedem Wetter ausgenommen strömenden Regen! Einlass 1/2 Stunde vor jeder Flugshow

Wo? neben der Burg Kreuzenstein (Leobendorf, NÖ)
Zuschauer? Maximal 600 pro Vorführung
Dauer der Flugvorführung: ca 50 Minuten
Kosten: Erwachsene 8,00 Euro; ab 20 Personen 7,00 Euro  
Kinder 5-14 Jahre 4 Euro; ab 20 Kinder bis 14 Jahre 3,50 Euro

Was erwartet die Zuschauer vor bzw. nach der Flug-Vorführung? Gastronomie beim Burgwirt, die Burg und Führungen, großer Kinderspielplatz mit Picknickwiese, viele Heurigen



Über die Adlerwarte bei der Burg Kreuzenstein:

Am besten ist es, bereits eine halbe Stunde vor der Flugshow zu kommen. Sie können sich dann in Ruhe die Greifvögel im sogenannten "Adlergraben" - gleich beim Eingang links runter - einzelnen  im Gehege anschauen. Eine kurze Erklärung vor jedem Gehege gibt Auskunft über den Greifvogel und sein Vorkommen.

Fotos: Besucher der Adlerwarte im Adlergraben - ein Lannerfalke vor seinem Bau - Beschreibung zu jedem Greifvogel; © Wien-konkret



Fotos: Besucher der Adlerwarte im Adlergraben - ein Lannerfalke vor seinem Bau - Beschreibung zu jedem Greifvogel; © Wien-konkret

Kennen Sie Rotmilane? Dieser sei hier besonders erwähnt. Der Rotmilan ist ein besonders wendiger Vogel. Sein Lebensraum sind Waldränder und Gehölze in Spanien, Mittel- und Osteuropa, Nordafrika und Türkei. Zur Nahrungsaufnahme überfliegt er große Gebiete in einem relativ niedrigen und langsamen Gleit- und Segelflug um so systematisch nach Beute zu suchen. Er stiehlt aber auch anderen Vögeln gerne die Beute. Dies gelingt ihm durch seine überlegenen Flugmanöver. Weiters kann er Fische im Drüberfliegen von der Wasseroberfläche aufgreifen. Der Rotmilan hat ein besonders schön gezeichnetes Gefieder. So unbekannt und doch so beeindruckend...


Bilder vom Rotmilan im Gehege der Adlerwarte bei Leobendorf (Nähe Wien); © Wien-konkret



Bilder vom Rotmilan im Gehege der Adlerwarte bei Leobendorf (Nähe Wien); © Wien-konkret


Ziel der Adlerwarte Kreuzenstein ist es, den Greifvögeln die artgerechteste Tierhaltung zu bieten und aus diesem Grunde werden alle Vögel täglich bis zu fünfmal frei geflogen. Um das zu ermöglichen, wird die uralte Abrichtemethode - die sogenannte Falknerei - angewandt.

Fotos: Flugvorführung; © ZVG Adlerwarte Burg Kreuzenstein



Fotos: Flugvorführung; © ZVG Adlerwarte Burg Kreuzenstein

Die Falknerei ist ca. 3000 bis 4000 Jahre alt und entstand in den Steppen Asiens. Dort hatte sie damals nur einen Zweck, nämlich Fleisch auf den Speiseplan des Menschen zu bringen. Schießpulver und Schusswaffen hatte man damals noch nicht und so war die Jagd mit dem Greifvogel neben der Jagd mit Fallen die einzige Methode um sich am Fleisch der Tiere als Nahrungsmittel zu bereichern. Aus diesem Grunde ist die Falknerei die älteste Jagdform der Welt und kann auch in Österreich als altes Kulturgut angesehen werden.

Bilder von der Flugshow: die erste Reihe zeigt ein Flugtraining mit einem Falken.  In der zweiten Reihe ein Flugstück zu zweit - ein Bussard über der Burg - der Gänsegeier mit seinem Falkner. So manches Kunststück hängt vom Wetter ab, insbersondere von der Thermik; © Wien-konkret






Bilder von der Flugshow: die erste Reihe zeigt ein Flugtraining mit einem Falken.
In der zweiten Reihe ein Flugstück zu zweit - ein Bussard über der Burg - der Gänsegeier mit seinem Falkner. So manches Kunststück hängt vom Wetter ab, insbersondere von der Thermik; © Wien-konkret

Besuchen sie die Adlerwarte auf der Burg Kreuzenstein und überzeugen sie sich selbst über die Flugkünste verschiedener Greifvögel, an denen man sich auch in unserem heutigen Computerzeitalter noch erfreuen kann.

PS: Hunde können Sie natürlich auch gerne mitbringen, jedoch sollten diese unbedingt an der Leine geführt werden, wenn möglich mit Beisskorb. Kinderwagen sicherheitshalber in die Mitte vom Zuschauerbereich stellen.


Bilder: Die Greifvögel und das Publikum: (li.) Flug knapp über die Köpfe - (Mitte) Rundgang mit dem Falkner - (re.) unerwartete Landung im Publikum; © Wien-konkret



Bilder: Die Greifvögel und das Publikum: (li.) Flug knapp über die Köpfe - (Mitte) Rundgang mit dem Falkner - (re.) unerwartete Landung im Publikum; © Wien-konkret


Anfahrt mit den Öffis und mit dem Auto:

öffentlichen Verkehrsmitteln von Wien aus:
Schnellbahn S3 bis Leobendorf => Fußweg ca. 30 Minuten

Mit dem Auto:
* von Wien aus:
=> A22 (Donauuferautobahn) Richtung Stockerau => A22 Abfahrt Korneuburg West - Leobendorf => Richtung Leobendorf ("Adlerwarte" bzw. "Burg Kreuzenstein"- Wegweiser sind vorhanden)

* Von der A1 aus Westen
Abfahrt A1 Richtung Tulln => von Tulln auf der A22 Richtung Wien => Abfahrt A 22 Korneuburg West - Leobendorf => Richtung Leobendorf ("Adlerwarte" bzw. "Burg Kreuzenstein"- Wegweiser sind vorhanden)
 



Kontakt:

Telefon Adlerwarte (10.oo bis 16.oo): Büro: 01-28 30 308
Mobil : 0664-8998325

E-mail Büro : marketing@adlerwarte-kreuzenstein.at
Website: http://www.adlerwarte-kreuzenstein.at/





=> Kommentare & Postings eintragen

 



22.5.2011 Angriffe auf Greifvogelwarten

Sehr geehrte Redaktion !
Und wieder ringt die in vielen Belangen fragwürdige Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ – diesmal offensichtlich unter „2 Greife und 2 Schwingen“ - um mediale Aufmerksamkeit zur Optimierung des Spendenflusses zur Erhaltung der eigenen Belegschaft. Im internationalen Natur- und Tierschutzgeschehen tritt etwa der WWF International durchaus für nachhaltige Nutzung ungefährdeter Arten ein. Das Schlagwort nützen und schützen hat auch bewirkt, dass gerade die Falknerei von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt wurde. Nur in Österreich versuchen Gegner des Fleischkonsums alle Formen der Wildtiernutzung und –präsentation zur Zerstörung des Jagdwesens zu attackieren.
   Das Argument des angeblichen Futterentzugs entlarvt sich von selbst, wenn man als Naturfachmann weiß, wie oft Greifvögel in freier Natur erfolglos jagen und dadurch vor allem im Winter über Tage hungern müssen. Der Grund, warum Greifvögel bei der Präsentation ihrer Künste, aber auch in der freien Wildbahn fliegen ist natürlicher Jagdinstinkt und Nahrungssuche. Jeder Greifvogel, der sich Fang oder Schwinge bricht, ist in der Grausamkeit der freien Wildbahn erbarmungslos seinem natürlichen Ende ausgeliefert.
   Der Vergleich mit dem Tanzbären ist des Wissenschaftlers Dr. Frey unwürdig und wird offensichtlich bewusst diffamierend eingesetzt. Drehen zu Musik im Tanz gehört wohl auch für den Laien ersichtlich kaum zur üblichen Verhaltensweise von Bären in freier Natur. Hingegen kann einem Greifvogel nichts Besseres passieren, als täglich die Chance zu erhalten seine Künste im Freiflug zu trainieren und eben statt etwa auf den Singvogel, auf die auf der Faust seines Falkners angebotene Atzung zu stoßen. Die entspricht den natürlichen Bedürfnissen von Greifvögeln weit mehr, als etwa nur die Haltung in noch so geräumigen Volieren in Zoos. Wissenschaftler Dr. Frey sollte auch zugeben, dass gerade die Falkenhaube beruhigt, wie man auch jedes notwendigerweise narkotisierte Wildtier durch zusätzliche Binde über die Seher ruhig stellt. Auch jede landwirtschaftliche Wildtierhaltung zur Fleischgewinnung führt im Naheverhältnis zum Menschen zu gewisser Gewöhnung, die aber auch Schutz vor Fressfeinden in der Wildbahn bietet.
   Heute werden Falknerei und Greifvogelwarten attackiert, morgen der Jagdhund hinter einem Hasen als unzulässiger Stressverursacher dargestellt.
   Wirklich objektive Fachleute müssen bestätigen, dass wir uns mit solchen Kampagnen in Österreich international lächerlich machen. Eine Beteiligung von Tierschutzombudsleuten der Bundesländer an dieser Hetzkampagne von Tierschutzextremisten wäre höchst bedenklich.

Vier Pfoten befindet sich unter dem Deckmantel des Tierschutzes erneut mit übler Nachrede „auf der Jagd“ nach eigener Bedeutung.

Mit besten Grüßen
Dr. Rudolf Gürtler
em. Rechtsanwalt
Mag. Dr. Rudolf Gürtler
allgem. beeideter und gerichtl. zertifizierter Sachverständiger für Jagd- und Fischereiwesen sowie Fischzucht

A-1010 Wien, Seilergasse 3
Tel.: +43 1 513 41 81



16.5.2011 Antwort 2 der Adlerwarte Kreuzenstein:


Sehr geehrter Herr Mag. Marschall,
die Rechtsgrundlage ist uns natürlich bekannt. Da unsere Falkner eine gültige Jagdkarte besitzen, sodaß sie auch mit ihren Beizvögeln, die nicht nur wie im Gesetz vorgeschrieben ( Freiflug alle 2 Tage), sondern mehrmals täglich Freiflug bekommen, ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass irgendein Verstoß gegen das Gesetz vorliegt. Vielmehr ist durch Berufsfalkner, die täglich bis zu 9 Stunden mit den Vögeln arbeiten, der Bedarf an Freiflug und Kontakt mit den Greifvöglen gewährleistet. Weiters möchten wir bemerken, daß wir keinen einzigen fehlgeprägten Vogel besitzen, da dies selbst für die Falknerei nicht zweckdienlich wäre. Aus diesem und vielen anderen Gründen, kann man daraus schließen, daß es sich hier bei den Akteuren der 4 Pfoten nicht um qualifizierten Personen handelt. Auch alle weiteren Gesetzespunkte werden selbstverständlich zum Wohle unserer Greifvögel eingehalten. Überdies besitzen wir eine Sondergenehmigung zur Haltung von mehr als 2 Greifvögeln.

Nachstehend ein Auszug aus dem 2. Tierhaltungsverordnung, Fassung vom 16.05.2011
11.2.2. Haltung von Greifvögel und Eulen zur Ausübung der Beizjagd
(1) Greifvögel zur Ausübung der Beizjagd dürfen nur von Personen gehalten werden, die im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind. Die Zahl der bei der Beizjagd verwendeten Greifvögel (Beizvögel) ist pro Falkner auf zwei Individuen beschränkt.
(2) Die falknerische Haltung (Anbindehaltung) der Beizvögel ist nur bei Vögeln, die für den Freiflug trainiert sind oder ausgebildet werden anzuwenden und auf die Jagdzeit beschränkt. Falknerisch gehaltenen Beizvögeln muss jeden zweiten Tag Freiflug von mindestens einer Stunde gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Adlerwarte Kreuzenstein
Christian Schweiger           16. Mai 2011 



16.5.2011: Rechtsgrundlagen & Gesetzesverstöße laut 4 Pfoten


Hier einige Auszüge aus dem Tierschutzgesetz (TSG) und der 2. Tierhaltungsverordnung (THVO):

§ 16 (6) TSG
Wildtiere dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, angebunden gehalten werden.

§ 17 ( 5) TSG
Die Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen sind sauber zu halten und müssen so gestaltet sein, dass eine artgemässe Futter-und Wasseraufnahme möglich ist. Sie müssen so angeordnet ein und betrieben werden, dass alle Tiere ihren Bedarf decken können.

§4 (5) 2. TH Verordnung
Handaufzuchten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, Künstliche Handaufzuchten aus kommerziellen Gründen sind verboten.

§ 8 (2) TH Verordnung
Alle gehaltenen Vögel der Ordnung Eulen (Strigiformes) und Greifvögel (Falconiformes) sind mittels Beinring und Transponder identifizierbar zu kennzeichnen.

§ 11 (1) TH Verordnung
Greifvögel und Eulen dürfen nur in Volieren gehalten werden. die dauernde Anbindehaltung ist verboten. Kommerzielle Wanderschauhaltungen mit Greifvögel und Eulen sind verboten.

§ 11 ( 3) TH Verordnung
Es ist verboten Greifvögel und Eulen schädlichem Stress durch die Nähe von Menschen oder anderer Tiere auszusetzen.

§ 11 ( 6) TH Verordnung
Den Tieren muss jederzeit einwandfreies Wasser in einem flachen Gefäß zum Trinken und Baden zur Verfügung stehen.

§ 11 (7) TH Verordnung
Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen zu halten. Ausgenommen sind unverträglich, bereits vorhandene, nur auf den Menschen geprägt, sowie kranke und verletzte Vögel.

§ 11 (10) TH Verordng.
Volieren müssen so eingerichtet sein, dass zielgerichtete und möglichst lange Flüge ausgeführt werden können.

§ 11 (12) TH Verordnung
…Badebecken in einer Größe der Gesamtlänge des Vogels muss vorhanden sein….



16.5.2011 Antwort der Adlerwarte Kreuzenstein:


Sehr geehrter Herr Mag. Marschall,
wie Sie schon richtig erahnt haben, muß natürlich jeder Flugschaubetrieb genehmigt sein. Unter anderem muss gewährleistet sein, daß Personen, die mit den Greifvögeln umgehen, mit dem Thema Falknerei vollkommen vertraut sind, alle Gesetze beachten und auch Volierengrößen und haltungsmaßnahmen sind vorgeschrieben. Zuständige Behörde in unserem Fall ist die BH Korneuburg und zwar die zuständige Amtstierärztin, Fr. Dr. Wiesauer, von der wir auch jährlich mehrmals kontrolliert werden.   Weiters müssen alle gehaltenen Greifvögel mehrmals täglich geflogen werden und einen Herkunftsnachweis mittels geschlossenen Ring und Citespapier laut WAA versehen sein. Jeder Neuzugang oder Abgang wird registriert und in der BH Korneuburg festgehalten.
Auch unser Zuchtbetrieb wird mehrmals kontrolliert und nach Besuch der zuständigen Behörden von der Landesregierung in NÖ die beantragten Citespapiere kontrolliert und vom BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft  ausgestellt.
  
Alle anderen Vorwürfe können natürlich wiederlegt werden, wobei ich den Mitgliedern der 4Pfoten und auch Hr. Dr. Frey nicht böse sein kann, weil ihnen das nötige Fachwissen in allen Belangen fehlt.Natürlich sind wir jederzeit bereit von laufenden Kameras oder ähnlichen Medien zu diesem Thema Stellung zu nehmen.   Es wäre uns ein großes Anliegen, im Beisein der Vertreter der 4 Pfoten oder ähnlichen falschorientierten Institutionen oder Personen einige Irrtümer aufzuklären.Auch für Privatpersonen, die diesbezüglich Fragen haben, sind wir jederzeit erreichbar : office@adlerwarte-kreuzenstein.at, 0664/40 27 415

Mit freundlichen Grüßen
Adlerwarte Kreuzenstein
Christian Schweiger           16. Mai 2011 



16.5.2011 Greifvogelshows sind gesetzlich verbotene Tierquälerei


Zum Saisonauftakt der zahlreichen Greifvogelflugschauen startet die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN eine Aufklärungskampagne. Die Hauptkritikpunkte: Dauerhunger, Dunkelhaft, Einzel-/Anbindehaltung, Handaufzucht und Fehlprägung. Das und vieles mehr, insbesondere jedoch Wildtierdressurvorführungen sind laut Tierschutzgesetz generell verboten. Mit Anzeigen will VIER PFOTEN die offenbar nicht kontrollierte kommerzielle Tierquälerei jetzt stoppen.
   "Wildtierzirkusse sind in Österreich genauso verboten wie alle anderen Veranstaltungen mit abgerichteten Wildtieren", so Geschäftsführerin Johanna Stadler. "Unverständlich, dass weder das Tierschutzgesetz noch die vielen Verstöße gegen die Tierhaltungsverordnungen bei Greifvogelflugschauen bisher vollzogen wurden."
   Der Greifvogelexperte und Gerichtsgutachter Dr. Hans Frey von der EGS - Eulen und Greifvogelstation Haringsee dazu: "Die Tierquälerei bei Greifvogelshows ist mit dem Missbrauch von Tanzbären vergleichbar. In beiden Fällen werden Wildtiere zu einem Verhalten gezwungen, das ihren natürlichen Bedürfnissen widerspricht. Dazu wird ihre Entwicklung auf kindlichem Niveau blockiert und sie werden durch Fehlprägung auf Menschen nachhaltig geschädigt."

Kurzbeschreibung einiger tierschutzrelevanter Kritikpunkte:
 - Die Tiere werden von klein auf fehlgeprägt und durch Futterentzug abgerichtet. Der einzige Grund, warum sie fliegen, ist Hunger.
 - An den Beinen der Tiere sind Bänder montiert, an denen sie festgehalten und teilweise auch dauerhaft angebunden werden. Dies ist aber bei Greifvögeln genauso verboten wie bei Hunden oder Pferden. Sie versuchen sich tagelang zu befreien, bis sie gebrochen sind.
 - Die sogenannten Falkenhauben, die den Tieren aufgesetzt werden, um sie zu transportieren oder ruhig zu stellen, berauben sie ihres wichtigsten Sinnes. Der Verlust des Sehsinnes bedeutet für sie Stress und Angst. 
   Weitere ausführliche Infos, Fotos und Kurzfilme finden Sie auf www.vier-pfoten.at/greifvogel
Rückfragehinweis:    Johanna Stadler    0664/122 1051
OTS0010    2011-05-16/08:28