Allgemeines über den Wiener Gemeinderat:Der Wiener Gemeinderat besteht aus 100 Mitgliedern (die Mitgliederdes Gemeinderates sind zugleich auch Abgeordnete des Wiener Landtages) und ist das oberste Organ der Stadt Wien. Die Mitglieder des Gemeinderates werden aufgrund der Wiener Gemeindewahlordnung von der Bevölkerung jeweils für fünf Jahre gewählt. Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen des allgemeinen, gleichen, geheimen, persönlichen und unmittelbaren Verhältniswahlrechtes. In Wien sind nach der EU-Richtlinie über das Kommunalwahlrecht. Bürger anderer EU-Staaten auf Ebene der Bezirksvertretungen, nicht aber zum Gemeinderat wahlberechtigt. Weiterführende Informationen im Internet* Änderungen im Gemeinderat und Stadtsenat im Jan 2007 |