Wien

Neues Briefwahlrecht im Parlament beschlossen (Juni 2007):

Bild: Wahlkartenmuster; © Innenministerium

Bild: Wahlkartenmuster;
© Innenministerium

Am 5. Juni 2007 wurde das Wählen mittels Briefwahl mit Gesetzesbeschluß von SPÖ, ÖVP, Grüne, BZÖ im Parlament beschlossen (die FPÖ war dagegen). d.h. man braucht keine Wahlzellen mehr, sondern kann zu Hause, im Wald, im Kaffeehaus, in der U-Bahn, im Auto, in der Disco, im Parteilokal usw. wählen. Die geheime Wahl ist dadurch massive gefährdet. Wahlbetrug wird dadurch erleichtert.

Art. 26 Abs. 6 BV-G lautet nun:
„(6) Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, können ihr Wahlrecht auf Antrag unter Angabe des Grundes durch Briefwahl ausüben. ..."

Mehr dazu unter Briefwahl / Wahlkarten
 



Weiterführende Links:

* Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 27/2007
* Wahlrechtsänderungsgesetz BGBl. I Nr. 28/2007