Wien

Neues Briefwahlrecht im Parlament beschlossen (Juni 2007):

Bild: Wahlkartenmuster; © Innenministerium

Bild: Wahlkartenmuster;
© Innenministerium

Am 5. Juni 2007 wurde das Wählen mittels Briefwahl mit Gesetzesbeschluß von SPÖ, ÖVP, Grüne, BZÖ im Parlament beschlossen (die FPÖ war dagegen). d.h. man braucht keine Wahlzellen mehr, sondern kann zu Hause, im Wald, im Kaffeehaus, in der U-Bahn, im Auto, in der Disco, im Parteilokal usw. wählen. Die geheime Wahl ist dadurch massive gefährdet. Wahlbetrug wird dadurch erleichtert.

Art. 26 Abs. 6 BV-G lautet nun:
„(6) Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, können ihr Wahlrecht auf Antrag unter Angabe des Grundes durch Briefwahl ausüben. ..."

Mehr dazu unter Briefwahl / Wahlkarten
 



Wahlrecht und Demokratie:

Demokratie bedeutet "Volksherrschaft" (aus dem Griechischen: Demos = Volk; kratia = Herrschaft)

Wie kann nun ein Demokratie / Volksherrschaft sichergestellt werden:
* durch direkte, verbindliche Entscheidungen durch das Volk: Volksabstimmungen
* Durch regelmäßige Wahlen der Repräsentanten
* Da Wahlen einen Schutz gegen Missbrauch der Staatsgewalt durch Volksvertreter (Politiker) darstellen, sollten die Wahlperioden nicht länger als 4-5 Jahre sein
* allgemeines Wahlrecht: Jeder Volljährige darf an Wahlen teilnehmen
* freie Wahl: es darf keinerlei Zwang auf die Entscheidung des Wählers ausgeübt werden
* geheime Wahl (diese garantiert eine freie Wahl)
* gleiche Wahl: jeder wahlberechtigte Bürger & Bürgerin hat genau eine Stimme
* Gewaltentrennung von Regierung & Verwaltung - Gesetzgebung - Gerichtsbarkeit
* Kontrollrechte: Untersuchungsausschüsse, Rechnungshöfe, Misstrauensrechte gegen die Regierung und einzelene Minister
* Meinungs- und Medienfreiheit: Erst die Diskussion unterschiedlicher Standpunkte kann zu einer guten Entscheidung durch das Volk führen


Wodurch wird Demokratie gefährdet?
* durch die politische Besetzung von Medien (zB beim staatlichen Fernsehen)
* durch Beamte (= Verwaltung, Vollziehung), die in einer Doppelfunktion im Parlament (= Gesetzgebung) sitzen
* durch elektronische Wahlen: Manipulation sind relativ leicht möglich. Ebenso kann die geheime Wahl nicht 100% sichergestellt werden.
* durch wählen nach Wahlschluß: Das ist derzeit in Österreich mittels der Briefwahl möglich, da für Briefwähler die Frist erst 1 Woche nach Wahlschluß abläuft.
* durch die Verlängerung der Wahlperioden ( zb auf 5, 6 oder gar 10 Jahre)
* durch hohe Eintrittsbarrieren für den Einzug ins Parlament: hohe Anzahl von Unterstützungserklärungen um kandidieren zu dürfen; hohe Mindestquote (von mehr als 1%) an gültigen Stimmen bei einer Wahl.
* durch einseitige Finanzierung von Parteien und Lobbying-Agenturen und Vereinen (zB beim Thema EU); Bindung der Wahlkampfkostenrückerstattung am Mindestquoten (derzeit 1%).
* durch Korruption von Politikern
* durch Politiker, die keinen ethisches Weltbild haben. Von diesen wird der Staat meist skrupellos ausgebeutet.
* durch Wahlberechtigte, die nicht zu dem Land gehören (zB Ausländerwahlrecht) 
* durch übernationale Institutionen, die nicht dem Österreichischen Volk unterstehen (zB die EU) aber Rechtsnormen für Österreich setzen können.
* durch Politjustiz, dh die Entscheidungen der Gerichte und Staatsanwälte richten sich nach politischen Überlegungen und Vorgaben.
* durch Wahlmanipulationen (zB bei der letzten niederösterreichischen Gemeinderatswahl)
* durch Krieg (da wird dann oft mit Notverordnungen regiert)
 

Weiterführende Links:

* Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 27/2007
* Wahlrechtsänderungsgesetz BGBl. I Nr. 28/2007
 


Stellungnahmen zum Wahlrecht in Österreich

* 9. April 2010: HC Strache stellt "FPÖ-Demokratiepaket für Wien" vor

FPÖ Vorschläge zu Wahlrechtsänderungen

Mehr direkte Demokratie

Nachdem in Wien ein Demokratieschub "mehr als überfällig" sei, stellte FPÖ-Landesparteiobmann HC Strache heute das freiheitliche Demokratiepaket für Wien vor. "Die abgehobene SPÖ bietet mit ihrem Regierungsstil des "Drüberfahrens" sowohl im Gemeinderat als auch in vielen Bezirken ein eher nordkoreanisches Bild, das auch durch "No na net"-Volksbefragungen um 7 Mio. Euro wie zuletzt nicht übertüncht werden kann", stellte er einleitend fest.

"Sinnvolle Initiativen der Opposition werden mit der absoluten Mandatsmehrheit abgewürgt und entweder gar nicht oder Jahre danach als SPÖ-Idee präsentiert und viel zu spät umgesetzt", zeichnete
Strache das momentane Bild der Wiener Landesregierung. Den kostenlosen Kindergarten etwa habe die FPÖ in Wien seit dem Jahr 2000 gefordert. "Häupl hat diesen als "Reichenförderung" 10 Jahre begraben und erst im Vorjahr - jetzt plötzlich als SPÖ-Erfindung - "exhumiert", weil den Roten die Wähler davon laufen. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass eine absolute Mehrheit - überhaupt über so viele Jahrzehnte - ausgenommen die Zeit der SPÖVP-Koalition von 1996 bis 2001 - einer Stadt nicht gut tut."

"Sinnvolle Vorstöße werden aus ideologischen oder parteitaktischen Gründen gestoppt", stellte Strache fest, "der Hochmut verhindert Erneuerung und frischen Wind im Interesse der Menschen in unserer Stadt." Die FPÖ habe aus diesem Grund ein Demokratiepaket geschnürt, das mehr Rechte für Bevölkerung und Opposition und damit auch mehr Gerechtigkeit und weniger Zentralismus beinhaltet. Dieses werde bei künftigen Parteien- bzw. Koalitionsverhandlungen auch wesentliches Gewicht bei den FPÖ-Forderungen haben, betonte der FP-Chef. Strache erklärte, neben einem gerechten Wahlrecht, nämlich einem echtem Verhältniswahlrecht, bei dem jeder Prozentpunkt an Stimmen ein Mandat im Wiener Gemeinderat bedeute, bedürfe es weiters an:

1) Mehr direkter Demokratie durch:
   a) Direktwahl des Bürgermeisters (derzeit in Wien nur mit Änderung der Bundesverfassung!! möglich, weil hier der Bürgermeister auch Landeshauptmann ist) und der Bezirksvorsteher (ebenso das Misstrauensvotum) im Sinne eines zeitgemäßen Persönlichkeitswahlrechtes.
   b) Volksbefragung:  Derzeit ist bei der Initiierung einer Volksbefragung im Bereich des Gemeinderates und bei einem Volksbegehren im Bereich des Landtages eine Mindestanzahl von 5 % der Wahlberechtigten notwendig. "Diese soll  auf 1 % der Wahlberechtigten, somit aktuell auf rund 11.000 Personen verringert werden, um diese Hürde niedriger zu machen. Werden diese rund 11.000 Unterstützungen erreicht, muss die Volksbefragung auch verpflichtend umgesetzt werden. Das bedeutet, gewinnt man rund 11.000 Wahlberechtigte für eine Initiative (Volksbefragung im Gemeinderat, Volksbegehren im Landtag), dann muss diese verpflichtend durchgeführt werden", erläuterte Strache. Erreiche diese dann ein Ergebnis von 50 % und eine Stimme, so sei das Ergebnis verbindlich und muss verwirklicht werden. 
   c) Einführung eines Petitionsrechtes wie im Nationalrat:
Parlamentarische Petitionen und parlamentarische Bürgerinitiativen (§ 100 NRGO) entweder
a) mittels Überreichung durch Nationalratsabgeordnete oder b) mittels Unterstützung durch Bürgerinitiative von mind. 500 österreichischen Staatsbürgern über 19 Jahren. "Eine Bürgerinitiative ist der Parlamentsdirektion durch den Erstunterzeichner vorzulegen, wobei dieser seinen Hauptwohnsitz nachzuweisen hat. Diese prüft, ob der Erstunterzeichner in der Wählerevidenz eingetragen ist", so der FP-Chef dazu. "Der Präsident weist dann infolge die Petition dem Petitionsausschuss zu. Ein solches Procedere will die FPÖ künftig auch im Gemeinderat möglich
machen, um die Bevölkerung näher zu den Entscheidungsträgern zu bringen."

2) Stärkung der Oppositionsrechte und des Kontrollamtes hin zu einem schlagkräftigen und funktionstüchtigen Landesrechnungshof.

3) Ausweitung der Prüfkompetenzen der Untersuchungskommissionen im Gemeinderat und der Untersuchungsausschüsse im Landtag auf alle ausgegliederten Bereiche (Skylink etc.), an denen die Stadt Wien beteiligt ist.

4) Jeder Klub im Wiener Gemeinderat soll einmal im Jahr aus eigener Kraft den Rechnungshof einschalten können und eine Untersuchungskommission bzw. - ausschuss initiieren können.

5) Die Wiener Stadtverfassung soll dahingehend verändert werden, dass beim Bestellvorgang des Leiters des Kontrollamtes ein öffentliches Hearing und ein Hearing vor dem Kontrollausschuss verankert wird.

6) Die Wiener Stadtverfassung soll dahingehend verändert werden, dass die Amtsperiode des Leiters des Kontrollamtes auf 12 Jahre verlängert und im Gegenzug dazu eine Wiederwahl für unzulässig erklärt wird.

7) ...dass die Personalhoheit beim Leiter des Kontrollamtes liegt.

8) ...das Kontrollamt als eigenes Organ der Gemeinde Wien dem Gemeinderat/Landtag unterstellt wird.

9) Kompetenzausweitung für das Kontrollamt in Richtung ausgegliederte Bereiche und Privatisierungen.

Zur Demokratisierung auf Bezirksebene sieht die FPÖ vor:

1) Wahl des Vorsitzenden in der Bezirksvertretung unabhängig vom "Fraktionswahlrecht". Derzeit wird der Vorsitzende von der stärksten Fraktion bestellt.

2) Eine Informationsdatenbank für die Bezirke einrichten, wo alle Infos für den Bezirk enthalten sind (Protokolle, schriftliche Anfragebeantwortungen, Anträge, Termine, Kommissionierungen, ...)

3) Konkrete Regelung von Bürgerversammlungen (Anhörungsrechte, Fristen, Ablauf, ...)

4) Verbesserung und Vereinheitlichung in allen Bezirken hinsichtlich der Behandlung von Resolutionen. 

5) Schaffung eines Kontrollausschusses auf Bezirksebene

Strache betonte, dass auch eine Demokratisierung im Gemeinderat anstehe: "Das Ergebnis einer Volksbefragung dient derzeit lediglich als politische Orientierungshilfe für den Gemeinderat und hat keine bindende Wirkung. Die einzig verbindliche Festlegung ist die Bekanntgabe des Ergebnisses an den Wiener Gemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung. Diese "Unverbindlichkeit" müsse deshalb aus dem Gesetz raus. "Bezirksweise Volksbefragungen können derzeit nicht durch Unterschriften, sondern nur durch Beschluss des Gemeinderates initiiert werden. Die FPÖ will auch auf Bezirksebene künftig die Bürger per Unterschrift entscheiden lassen, ob eine solche durchgeführt werden soll oder nicht." Zudem sollten die Bezirke mehr Rechte und Pflichten sowie deutlich mehr Geld aus der
Dezentralisierung bekommen. Heute hätten zahlreiche Bezirke zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel, so der FP-Chef. 

Zum Thema Volksabstimmung erklärte Strache: "Die Volksabstimmung ist im § 112 der Wiener Stadtverfassung festgelegt und wurde gleichzeitig mit der Volksbefragung eingeführt. Der Gemeinderat kann beschließen, dass einzelne, ihm zur Entscheidung vorliegende Angelegenheiten durch eine Abstimmung der wahlberechtigten Gemeindemitglieder entschieden werden. Das Ergebnis der vom Bürgermeister auszuschreibenden Volksabstimmung ist einem gültig gefasstem Gemeinderatsbeschlussgleichzuhalten und hat somit bindende Wirkung." - "Ein solcher  Beschluss wurde seit der Einführung 1978 noch nie gefasst, womit wir wieder beim der zu Beginn geäußerten Kritik an den bisweilen nordkoreanischen Praktiken im Wiener Gemeinderat und Wiener Landtag
wären, die vielleicht bei Heinz Fischer  - als langjähriger Obmann-Stellvertreter der "Österreichisch-Nordkoreanischen Gesellschaft" - gut ankommen, aber im Wien des Jahres 2010 völlig fehl am Platz sind." Die FPÖ werde alle Kraft daran setzen, diese vorgestrigen Strukturen aufzubrechen und mehr Demokratie und Gerechtigkeit in Wien möglich zu machen, hielt Strache abschließend
fest.

Rückfragehinweis:
   Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012     mailto:presse-parlamentsklub@fpoe.at
OTS0133    2010-04-09/11:44   und   OTS0158    2010-04-09/12:14