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Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 im Natironalrat beschlossen |  | 
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|  vlnr: Eröffnungsrede durch Abgeordneten Harald Stefan;
HC Strache (FPÖ) tuschelt mit Josef Cap (SPÖ), Nationalratspräsidentin Barbara Prammer am Drücker, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner auf der Ministerbank
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Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 wurde am 16. Juni 2011 im Natironalrat und am 30. Juni 2011 im Bundesrat beschlossen. Somit wurde das Gesetz vom österreichischen Parlament beschlossen. Dafür: SPÖ, ÖVP, BZÖ, Grüne Dagegen: FPÖ
Im Rahmen der Tagesordnung der 110. Plenarsitzung verhandelte der Nationalrat das Wahlrechtsänderungsgesetz. Das Wichtigste in Kürze (mit "best of Wahlbetrug"):
* Schluß mit "Wählen nach Wahlschluß": Bei bundesweiten Wahlen wird es künftig nicht mehr möglich sein, Stimmen nach Wahlschluss abzugeben. Dabei waren die SPÖ & ÖVP im Jahr 2007 bei der Einführung der Briefwahl samt "Wählen nach Wahlschluß" so begeistert davon.
* Habsburgerwahlrecht: Das Verbot für Mitglieder des Hauses Habsburg, bei Bundespräsidentenwahlen zu kandidieren, wird aufgehoben. 18 Tage später starb Otto von Habsburg - letzter österreichischer Kaisersohn - im Alter von 98 Jahren.
* Wahlrecht für Straftäter: In Zukunft soll auch nicht mehr jede Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe automatisch auch den Verlust des aktiven Wahlrechts nach sich ziehen. Die Richterinnen werden künftig bei vorsätzlichen Straftaten zu mehr als fünf Jahren Haft oder bei Delikten wie Landesverrat, Wahlbetrug, Amtsmissbrauch, NS-Wiederbetätigung, Terror oder organisierter Kriminalität in jedem einzelnen Fall über einen Wahlausschluss zu entscheiden haben. Ein Mörder (der lebenslänglich verurteilte ORF-Redakteur Helmut Frodl; im Jahr 2009 nach 16 Jahren wegen "guter Führung" freigelassen) - der nicht Wählen durfte - hatte beim EMGR gegen die Republik Österreich nach Artikel 3 EMRK geklagt und gewonnen.
* Stimmenkauf weiterhin möglich: Wahlbetrug wird auch in Zukunft ganz einfach möglich sein. Verboten aber möglich ist es, jemand seine Briefwahlstimme vor Wahlschluß abzukaufen, dann selbst auszufüllen und als Brief in einem Postkasten einzuwerfen. Niemand kann einen solchen Wahlbetrug verhindern, da bei einer Briefwahl ja keine Wahlkommission mehr darauf achten, ob wirklich der Wahlberechtigte sein persönliches Stimmrecht ausübt.
* Amtliche und nichtamtliche Stimmzettel: Diese gibt es auch weiterhin auf Kommunalebene. ÖVP & SPÖ wollen das offenbar beibehalten.
* Mehrfachstimmrecht: Bei der niederösterreichischen Landtagswahl gab es über 20.000 Menschen die doppelt stimmberechtigt waren und 100 die dreifach stimmberechtigt waren !!! 
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Harald STEFAN (FPÖ)
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