Die Republik wurde am 12. November 1918 ausgerufen und löste die bis dahin über Jahrhunderte bestehende kaiserliche Monarchie ab. Als neue gesetzliche Grundlage diente das Bundesverfassungsgesetz (B-VG). Das Bundesverfassungsgesetz wurde von der Nationalversammlung 1920 beschlossen. Noch heute gilt die Bundesverfassung mit dem Stand 1929 in großen Teilen. Das geltende politische System in Österreich ist der Theorie nach ein demokratisch-parlamentarisches System ("Scheindemokratie"?). Das Wahlvolk wählt Abgeordnete der verschiedenen Parteien als Mandatare ins Parlament, wobei Parteien unter 4,0% vom Parlament ausgeschlossen sind. Diese wählen und kontrollieren die Bundesregierung. Die Gesetzgebungsperiode wurde per Nationalratswahl 2008 von 4 Jahre auf 5 Jahre verlängert. Damit wird das Kontrollrecht durch den Wähler um 25% eingeschränkt, spart aber auch Wahlkampfkosten.
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern,
* dem Nationalrat (183 Abgeordnete)
* dem Bundesrat (62 Abgeordnete)
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