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Allgemeines zu den EU-Beschwerden:Eine Beschwerde bei der Europäischen Kommssion kann jeder - Privater, Unternehmung, Staat - auch ohne anwaltliche Vertretung einbringen. Darin muss man sich gegen einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht durch einen Mitgliedsstaat oder eine Behörde beschweren.
Die EU-Kommission prüft die Beschwerde und teilt dem Beschwerdeführer das Ergebnis mit.
Liegt laut EU-Kommission tatsächlich ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht vor, so leitet die EU-Kommission zur Not auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Mitgliedsland ein. Diese Vertragsverletzungsverfahren sind gegen Österreich, aber auch gegen andere EU-Mitgliedsländer, schon mehrfach vorgekommen, meist wegen nicht rechzeitiger Umsetzung von EU-Recht.
Kontakt zur Einreichung von EU-Beschwerden:Beschwerde-Unterlagen kann man auf folgende Arten bei der Europäischen Kommission einbringen:
1) Faxnummer: 0032- 2 29 64 335
2) e-Mail Adresse SG-PLAINTES@ec.europa.eu zu schicken
3) Postadresse:
Europäische Kommission Generalsekretariat Abteilung Beschwerden / SG R2 B-1049 Brüssel Belgien
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Quelle:
Europäische Kommission Generalsekretariat Postdienst des Präsidenten B-1049 Brüssel Belgien Email: 15.2.2008 und 18.2.2008
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