Direkte Demokratie
Unter einer "Direkten Demokratie" versteht man eine Entscheidungsform, wo die Staatsbürger und Wähler Entscheidungen selbst treffen und nicht über ihre Repräsentanten (Mandatare, Wahlmänner; => siehe auch Parlament und Rathaus). Die wesentlichsten Spielformen der "Direkten Demokratie" sind Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung. Diese unterscheiden sich in der Entfaltung ihrer rechtlichen und politischen Wirkung. Aber es haben auch schon einfache Unterschriftenaktionen einiges bewegt. Während in der Schweiz die "Direkte Demokratie" sehr stark ausgeprägt ist, so ist sie es in Österreich in geringen Ausmaß und in der Europäischen Union überhaupt nicht. In der Europäischen Union herrscht die repräsentative (indirekte) Demokratie. Die EU Bürger wählen die Mandatare zum Europäischen Parlament und die wählen dann die Kommissionsmitglieder. Die EU Ratspräsidentschaft wird gar nicht gewählt, kann daher auch bei schwerwiegenden Bedenken (Z.B. bei Herrn Berlusconi / Italien) nicht abgewählt werden. Volksabstimmungen:Diese sind rechtlich verbindlich, d.h. der Gesetzgeber hat der Entscheidung des Volkes zu folgen. In Österreich wurde das Volk erst zweimal zu einer Volksabstimmung berufen. Beim Atomkkraftwerk Zwentendorf und beim Beitritt zur Europäischen Union. VolksbegehrenVolksbegehren sind rechtlich nicht bindend. Bei über 100.000 Unterschriften muss das Thema der Volksbefragung aber im Parlament behandelt werden. Immerhin sind Volksbegehren in wichtiger Gradmesser für die Stimmungslage in der Bevölkerung. Politiker, die an die Macht wollen oder diese beibehalten wollen, kommen nicht umhin, Volksbegehren mit breiter Unterstützung aus der Bevölkerung zu respektieren und umzusetzen. In Österreich gab es bereits zahlreiche Volksbegehren. VolksbefragungVolksbefragung haben keine rechtliche Auswirkung, wenn dann nur eine politische. Gegenstand einer Volksbefragung muss eine Angelegenheit mit gesamtösterreichischer Bedeutung sein, für deren Regelung der Bundesgesetzgeber (Parlament) zuständig ist. Die Volksbefragung hat in Österreich geringe Bedeutung und sie wird auch nur selten angewandt.
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