Wien

Allgemeine Informationen zur Partei "Die Christen":

Die Christen Partei

Die Christen   »Leben. Werte. Zukunft.«
3040 Neulengbach, Rathausplatz 108

Telefon und Fax 02772-53 500
Email: office@diechristen.at
Website: www.diechristen.at 
Spendenkonto 789.099  BLZ 32.667, Raiffeisenbank Wienerwald

Obmann: Dr Rudolf Gehring (seit 29.11.2008)

Konstituierung: 15. Oktober 2005 in Linz
Genehmigung der Partei am 23.1.2006 durch den Bundesministerium für Inneres.
 



Konstituierung der Christen-Partei

Die Christen haben sich in einer Arbeitskonferenz am 15. Oktober 2005 in Linz mit dem Ziel konstituiert, künftig als Partei tätig zu werden.
Am 23.1.2006 wurde vom Bundesministerium für Inneres offiziell bescheinigt, dass „Die Christen” als Partei nach dem Parteiengesetz bestehen.

In der Folge wurden Dr. Alfons ADAM, Rechtsanwalt, zum Obmann und Dr. Rudolf GEHRING, Wirtschaftstreibender, zum Obmannstellvertreter gewählt. Die Funktion des Generalsekretärs wurde Mag. Gernot STEIER, Rechtsanwalt, übertragen. Frau Maria Pilar STEIER ist für die Finanzen verantwortlich.
 

Aktivitäten & Erreichtes in der Vergangenheit:

Die Partei "Die Christen" hat in ihrer kurzen Geschichte bereits an drei Wahlen teil genommen. Es waren dies die Landtagswahl in NÖ am 9.3.2008, die Landtagswahl in Tirol 8.6.2008 und die Nationalratswahl 2008 am 28.9.2008. Bei diesen Wahlen ist es gelungen, die Partei Österreichweit bekannt zu machen. Einige Themen - zB das Müttergehalt - wurden Gegenstand der gesellschaftspolitischen Diskussion. Nach dem Wechsel in der Parteiführung am 29.11.2008 hoffen "die Christen", dass sie auch bei den kommenden Landtagswahlen in Kärnten und Salzburg am 1.3.2009 antreten können. 
 

Die 4 Schwerpunktthemen der Christen-Partei lauten:

Die wesentlichen Programminhalte der Partei "Die Christen" gehen auf die jahrelange Vorarbeit von Dr. Adam im Rahmen seiner Bemühungen um einen umfassenden Lebensschutz zurück.

Die 4 Schwerpunktthemen der Christen-Partei lauten:

    * Ehe und Familie

Ehe und Familie beruhen auf der natürlichen Hinordnung von Mann und Frau zueinander, auf ihrer Beziehung zu gemeinsam gezeugten Kindern und auf ihrer Fähigkeit, Familie zu bilden. Alle Rechtsgebiete (Zivil-, Steuer-, Sozial-, Arbeits- und Strafrecht) sind auf den Schutz von Familien auszurichten. Die Ehe ist rechtlich als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts in freier Wahl zu inniger Lebensgemeinschaft in Liebe und Treue auf Lebenszeit zu definieren und verfassungsgesetzlich zu schützen. Obwohl im Denken unserer Mitmenschen Ehe und Familie nach wie vor einen hohen Stellenwert haben, gibt es so viele gestörte und zerstörte Familien.


    * Erziehung und Bildung

 Der Staat hat zu gewährleisten, dass Erziehung und Unterricht der Kinder entsprechend den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern stattfinden. Wir treten dafür ein, dass unsere christlichen Wertvorstellungen über den Lebensschutz, über Ehe, Familie und Kultur in der Kindererziehung und in der Erwachsenenbildung zum Tragen kommen.

Jedem Vater und jeder Mutter steht das individuelle Menschenrecht zu, vom Staat zu verlangen, dass Erziehung und Unterricht entsprechend den eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen stattfinden (nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Bestimmungen in Österreich Verfassungsrang haben). Dieses Menschenrecht wird völlig mißachtet. Im Rahmen der schulischen Erziehung, in der Erwachsenenbildung und im Kulturbetrieb wird alles getan, um die Grundlagen unseres christlichen Ideals von Ehe und Familie und vom menschlichen Zusammenleben zu zerstören. Und da beginnt man schon bei den Kindern. Die schulische Sexualerziehung wird als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip gesehen und die Übungen, die dort empfohlen werden, entfremden die Kinder und Jugendlichen dem Elternhaus. Sie versuchen, den christlichen Glauben an der Wurzel auszurotten und im sexuellen Bereich folgendes „Ideal” zu suggerieren: „Tu, was dir Spaß macht, aber pass auf, dass du davon keine Kinder kriegst!”

Ehe und Familie werden in der Schule und anderen Bildungseinrichtungen oft als patriarchalische Herrschaftsstruktur und Ort der Gewaltanwendung verunglimpft. Dabei wäre es Aufgabe der Schule, die Familie zu stützen und gemeinsam mit den Eltern auf eine gesunde Entwicklung und Förderung der Kinder hinzuarbeiten. Wir wollen, dass wieder das christliche Familienideal vermittelt wird: Liebt einander. Einer trage des anderen Last. Die Eltern haben die Bereitschaft, für das ganze Leben in guten und schlechten Tagen zusammenzustehen und vermitteln den Kindern damit Sicherheit und Geborgenheit. Egoismus zerstört, Liebe baut auf.

Wir wissen, dass das Ideale sind, die in unserer Gesellschaft schwer zu erreichen sind. Aber wir alle brauchen heute wieder Ideale, die uns aufrichten, Mut machen und als Ziel vor Augen sehen.

Artikel 2 des Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskonvention lautet:
Das Recht auf Bildung darf niemandem verwehrt werden. Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.


    * Lebensschutz

Der volle Rechtsschutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod bildet die Grundlage jeder geordneten staatlichen Gesellschaft. Das Recht auf Leben, das jedem Angehörigen der Gattung Mensch zukommt, liegt allen anderen in einer staatlichen Ordnung geltenden Bestimmungen zugrunde. Zwischen dem Leben als höchstem Rechtsgut und anderen Rechtsgütern darf es keine Interessensabwägung geben. Unser Ziel ist daher der volle Rechtsschutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod auf allen Stufen der Rechtsordnung.

Leben lernen heißt auch leiden lernen. Es ist notwendig, einen neuen Sinn für die Würde des Leidens zu gewinnen.

Zur Menschenwürde gehört auch die Achtung vor dem Ursprung des Menschen aus der Gemeinschaft von Mann und Frau. Der Mensch darf nicht produziert, er kann nur gezeugt werden.

Der Begriff der Rechtsordnung eines Staates baut auf der Existenz und dem Schutz des menschlichen Lebens auf. Eine Rechtsordnung, die darauf verzichtet, den Schutz des menschlichen Lebens zum Mittelpunkt aller rechtlichen Überlegungen zu machen, verdient die Bezeichnung „Rechtsordnung” nicht. Auf welche Weise menschliches Leben schutzlos gestellt wird, ist nur eine Frage der Abgrenzung und das Prinzip, dass jedes menschliche Leben durch den Staat zu schützen ist, bleibt unerfüllt.

Wird der Grundsatz, dass es kein lebensunwertes Leben gibt, nicht striktest befolgt, so lässt sich einer Ausweitung (weiterer Begründungen und Arten von lebensunwertem Leben) kein prinzipieller Widerstand mehr entgegensetzen.

Es ist eine wissenschaftlich erwiesene Tatsache, dass der Mensch mit der Befruchtung entsteht. Das menschliche Individuum, das im Augenblick der Empfängnis entsteht, ist genauso Angehöriger der Gattung Mensch wie die geborenen Menschen.


    * Kultur

Die Geschichte eines Volkes ist ganz wesentlich seine Kulturgeschichte. Und die Kultur wird nun einmal durch die Religion geprägt. Die Kultur der europäischen Völker beruht auf den Fundamenten christlichen Glaubens. Die auf diesem Glauben beruhende sittliche Ordnung ist die Basis jeder gesunden und menschenwürdigen Gemeinschaft. Sich von den großen religiösen und sittlichen Kräften der eigenen Geschichte abzuschneiden, bedeutet Selbstaufgabe einer Nation. Kulturpolitik ist daher nicht nur eine Frage des Fernseh- oder Theaterprogrammes, wie manche meinen. Wir können uns auch nichts vormachen, was einen notwendigen Kulturkampf betrifft – ob dieser Begriff nun als negativ empfunden wird oder nicht.

Die Herabwürdigung und Verspottung christlicher Glaubensinhalte wird in Europa unter Hinweis auf die Freiheit der Meinungsäusserung weitgehend hingenommen. Es darf niemals Inhalt der Freiheit sein, andere ihres Rechtes zu berauben. Es gibt keine Freiheit, das zu verhöhnen, was anderen heilig ist. Wir begehren umfassenden Rechtsschutz auf allen Stufen der Rechtsordnung gegen die Herabsetzung christlicher Glaubensinhalte und Institutionen.

Wir treten gegen jede Behinderung der Kunst ein. Sie braucht unseren Respekt, und wir Menschen brauchen Kunst zum Mensch-Sein. Aber auch der Künstler muss den Menschen respektieren, seine Würde und seine Gesinnung. In das Werk des Künstlers sollte die Vielfalt und Schönheit aus Gottes Schöpfung einfließen und damit zur Verherrlichung Gottes beitragen.