Bürgerinitiative Hadersdorf zur aktuellen Mobilfunkdiskussion: Grenzwerte regeln und Wildwuchs von Mobilfunksendeanlagen stoppenDie aktuelle Diskussion über Grenzwerte im Mobilfunk in Belgien begrüßt die Initiative Hadersdorf. Sie fordert die Regelung der Grenzwerte in Österreich und den Stopp des Wildwuchses von Mobilfunkanlagen. Die Bürgerinitiative Hadersdorf kämpft seit August 2008 gegen die Errichtung einer geplanten UMTS-Sendeanlage im 14. Bezirk. Seitdem wurden Unterschriften gesammelt, eine Homepage erstellt, zwei Podiumsdiskussionen mit Experten und jüngst ein Grätzelfest organisiert.
Wien Penzing - In der Cottagestraße 11 soll gegen den Willen der Anrainer auf einem Privathaus eine UMTS-Sendeanlage mit 6 Sendern (Mobilkom & Orange) errichtet werden. Mehr als 1300 Unterschriften wurden bereits gegen dieses Projekt, bzw. gegen die Errichtung weiterer "Handymasten" im Gebiet Hadersdorf-Weidlingau-Wolfersberg-Bierhäuselweg, gesammelt.
"Die aktuelle Diskussion über die Senkung der Grenzwerte in Belgien auf 3 Volt pro Meter ist wichtig. Die Auseinandersetzung mit dem Thema der gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks muss aktiv und kritisch geführt werden. Unabhängige wissenschaftliche Langzeitstudien sind unbedingt erforderlich. Neben der Senkung der Grenzwerte in Österreich fordern wir, als Initiative, auch die Mitsprache der von Sendeanlagen betroffenen Anrainer. Anrainer haben derzeit in Österreich keinerlei Rechte, wenn z.B. ein Nachbar eine Sendeanlage auf dem Dach seines Privathauses errichten lässt", so Dr. Roland Stocker, der unmittelbare Anrainer des Doppelhauses, auf dem die Sendeanlage in der Cottagestraße errichtet werden soll. Aus diesem Grund hat Stocker gemeinsam mit anderen Betroffenen die Initiative Hadersdorf ins Leben gerufen.
"In Österreich ist die Bundesebene für Telekommunikationsbelange zuständig. Die Bezirkspolitik kann das Vorhaben nur verzögern, aber nicht verhindern. Infrastrukturministerin Doris Bures betont zwar in der aktuellen Debatte um die belgischen Grenzwerte auch für Österreich, dass sie die Sorgen der Bevölkerung ernst nehme, wir können dies jedoch nicht bestätigen. Wir, die Initiative Hadersdorf, versuchen seit mehreren Monaten einen Termin bei der Ministerin zu bekommen. Ebenso gestaltet es sich bei Bundeskanzler Faymann. Die Terminanfrage war ergebnislos. Wir fragen uns: Wenn man mit den betroffenen Bürgern nicht spricht, wie kann ein Politiker, der das Volk vertritt, die Anliegen, Wünsche und Sorgen dieser ernst nehmen?" Die Bürgerinitiative Hadersdorf hat aus diesem Grund einen eigenen Forderungskatalog an die Politik und Betreiber ausgearbeitet (abrufbar unter www.initiative-hadersdorf.at).
Die Bewohner rund um die Cottagestraße sind entschlossen weiter gegen die Errichtung der geplanten Sendeanlage in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung mit Unterstützung von zahlreichen Bezirks- und Gemeindepolitikern zu kämpfen. Die Bewilligung zur Errichtung eines Technikraums, der zum Betreiben der Sendeanlage in der Cottagestraße 11 notwendig ist, wurde im Bezirk einstimmig abgelehnt. Momentan liegt der Akt bei der Berufungsbehörde. Nach derzeitigen österreichischen Gesetzen ist den Mobilfunkbetreibern letztlich die Installierungsbewilligung zu erteilen. Forderungskatalog der Initiative HadersdorfI. KURZFRISTIG
- Verhinderung der geplanten Sendeanlage Cottagestraße 11 sowie allfällige Ausweichstandorte in diesem Wohngebiet (Hadersdorf- Weidlingau, Wolfersberg, Bierhäuselberg)
II. LANGFRISTIG
Gesundheit
- Einheitliche, gesetzlich verbindliche (deutlich geringere!) Grenzwerte zur Minimierung der gesundheitlichen Belastungen - Gebiets-Strahlungs-Belastungsnachweis mit Öffentlichkeitsmachung alle Sender in einem Gebiet. Maximale Gesamt-Grenzwerte je Stadtgebiet: Zentrum - Industriegebiet - Wohngebiet usw., Netzbetreiber-Gebietszuordnung, kein Verdrängungskampf mit zusätzlichen Sendern (ABGB § 364)" " ... um ein den örtlichen Verhältnissen gewöhnliches Maß nicht zu überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes nicht wesentlich zu beeinträchtigen - Festlegung der Verantwortlichkeit für eventuell auftretende Gesundheitsschäden als Folge elektromagnetischer Felder von Funksendern
Transparenz
- Wiederaufnahme der Genehmigungspflicht von Sendeanlagen in das Gewerberecht - Berücksichtigung von Anrainerrechten bei der Bewilligung von Sendeanlagen - Verbindlicher, vollständiger und öffentlich zugängiger amtlicher (!) Senderkataster - Gut sichtbare Kennzeichnung an jedem Objekt (auch Kirchen!) mit Sendeanlage - Unter Angabe der technischen Parameter, " In diesem Haus ist eine Mobilfunkanlage der Fa. ... mit folgenden Strahlungswerten installiert." - Regelmäßige technische Überprüfung mit Prüfplakette für Sendeanlagen
Allgemein
- Gesetzliche Haftungserklärung bei der Wertminderung von Eigentum durch Sendeanlagen - Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen verlieren rund 25% ihres Wertes. Die Rechtssprechung berücksichtigt bereits die Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse durch Errichtung eines Sendemastes bei der Mietzinsfestlegung (Beim Gemeindebau Mauerbachstrasse in Hadersdorf wurde den Mietern eine 25%-ige Reduktion der variablen Betriebskosten vorgeschlagen, wenn diese der Errichtung einer Mobilfunkanlage nicht im Weg stünden. Diese Mobilfunkanlage wurde 2005 von den Anrainern durch vehemente Proteste verhindert.) - Steuerliche Begünstigung zukunftsorientierter kabelgebundener Datendienste - Verpflichtung aller Netzbetreiber zur weitestgehend gemeinsamen Nutzung von Sendeanlagen


Weiterführende Informationen:Anmerkung Wien-konkret: * Der neue Grenzwert in Belgien von 3 V/m sind umgerechnet eine Leistungsflussdichte von 24.000 Mikrowatt je Quadratmeter. * In Österreich gibt es derzeit gar keinen gesetzlichen Grenzwert für Mobilfunkstrahlung, sondern nur einen Richtwert von 9.000.000 Mikrowatt je Quadratmeter. (Das ist der 375-fache Wert von Belgien). * Frage an unsere untätigen Politiker: Halten die Österreicher mehr aus, als die Belgier? * Säumig ist der Gesetzgeber, also die Mehrheitsparteien SPÖ und ÖVP im Parlament.
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