Allgemeine Informationen zur Initiative Hadersdorf
Wer: ca. 500 Anrainer / 1300 Unterschriften aus dem Bezirk Nächste Termine:
* 4.11.2009 Treffen im LaudonstüberlSehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich zu einem Treffen unserer Bürger-Initiative am kommenden Mittwoch, 4.11., ab 19.00 Uhr ins Laudonstüberl ein: Dabei wollen wir den aktuellen Stand der geplanten Mobilfunkanlage in der Cottagestraße erörtern und weitere Aktivitäten planen. Sie werden dabei u.a. erfahren, was unsere letzten Gespräche im BMVIT und bei mobilkom ergaben. * 06.06.2009: Bürgerinitiative Hadersdorf organisiert Grätzelfest:
Motto: Gemeinsam gegen den Wildwuchs von Mobilfunksendeanlagen * 24.03.2009: StadtexpertInnengespräch Mobilfunk
24.03.2009, 18.30 Uhr * 23. Januar 2009: INFORMATIONSVERANSTALTUNG zum Thema SENDEMASTENim Bereich Wolfersberg-Bierhäuslberg-Hadersdorf herzlich ein. * 27. November 2008, 19.00 Uhr Podiumsdiskussion
Über die geplante UMTS Sendeanlagen:In Wien Penzing (14. Bezirk) steht die Errichtung einer UMTS-Sendeanlage durch die Mobilkom Austria bestehend aus 6 UMTS-Sendern unmittelbar bevor. In der Cottagestraße 11, mitten in einem reinen Wohngebiet, soll in Kürze diese Sendeanlage, getarnt als eine Reihe harmloser Rauchfänge, am Dach des Privathauses errichtet werden. Die besorgten Anrainer, vielfach junge Familien mit Kindern und ältere Menschen, sind geschockt und fühlen sich bedroht von der gefährlichen Beeinträchtigung durch die hochfrequente Dauerbestrahlung. Sie haben sich zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen und fordern nun vehement den sofortigen Stopp des Vorhabens. Besonders schockiert sind die Anrainer darüber, dass sie bei der Errichtung einer Sendeanlage auf einem fremden Privathaus keinerlei Mitspracherecht haben. „Die Gesetzeslage ist hier vollkommen unzureichend. Wir fordern eine Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes. Aus Sicht der Anrainer ist dieses einfach lückenhaft, da es kein Einspruchsrecht für Nachbarn – also unmittelbar Betroffene - vorsieht. Das Kinderzimmer meiner Tochter befindet sich nicht einmal 3 Meter von der geplanten Sendeanlage entfernt, meine Ordination mit den hochsensiblen technischen Geräten im Keller unseres Hauses“ so Stocker.
Im Telekommunikationsgesetz § 73 heißt es: „Bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen müssen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen…. gewährleistet sein.“ Diese Gewährleistung kann laut internationaler Studien nicht gegeben sein. „Was den wenigsten von uns bewusst ist, ist der Umstand, dass die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen in einem Umkreis von mindestens 300 Metern auftreten können. Schlafstörungen, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme, Herzkreislaufstörungen sind im günstigsten Fall die Auswirkungen von Handymasten und UMTS-Sendeanlagen, genetische Veränderungen und vermehrte Entstehung von Tumoren können aber ebenso auftreten“, fährt Stocker fort. Der Verweis der Mobilkom, es würden ohnehin die von der internationalen Strahlenschutzkommission empfohlenen Grenzwerte eingehalten, ist völlig inakzeptabel. Diese sind so hoch angesetzt, dass es freilich zu keiner Überschreitung kommt. Während diese Werte für UMTS bei 9000 mW/m2 liegen, empfiehlt der oberste Sanitätsrat eine Leistungsflussdichte von etwa 45mW/m2, die Wiener Umweltanwaltschaft spricht nach Empfehlungen des Universitätsinstitutes für Hygiene und Umweltmedizin von 6-11mW/m2, das Land Salzburg geht von einem Wert von 1mW/m2 aus. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass hier gleich 6 (!) Sender in Betrieb genommen werden sollen - mit allen resultierenden Überschneidungen von Hauptsendekeulen, Nebenkeulen und den zu erwartenden Streuungserscheinungen - ist eine vielfache Überschreitung des von der Wiener Umweltanwaltschaft empfohlenen Grenzwerts von 11mW/m2 unvermeidbar. Ganz zu Schweigen von der Einhaltung des in Salzburg durchgesetzten Maximums von 1mW/m2. Die „Bürgerinitiative HAWEI“ ist jedenfalls entschlossen gegen die Errichtung der Sendeanlage vorzugehen. Mehr als 300 Unterschriften wurden bereits gesammelt und bei der ersten Pressekonferenz vor dem Haus Cottagestraße 11 kamen am Montag - ähnlich wie bereits bei der Bauverhandlung – wieder rund 100 aufgebrachte Menschen zusammen. Briefe an die Landes- wie Bundespolitiker sind bereits unterwegs, auch eine Sammelklage wird überlegt. Die Bürger fordern die Politiker auf, wie in den Briefen an ihre Wähler versprochen - endlich wirklich Politik „für die Menschen“ zu machen und etwas gegen diese Missstände in der Sendemastenproblematik zu tun. Weiterführende Informationen zum Thema Mobilfunkstrahlung:Wer was tun könnte: Stadtrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ)Sehr geehrter Herr Mag. Pfundner! * 21.9.2008: Brief an die Parteien: Grüne, ÖVP, SPÖ, FPÖ, BZÖ
SPÖ Stellungnahme zum Handymasten-problem Cottagegasse:Sehr geehrte Damen und Herren, ÖVP Stellungnahme zum Handymastenproblem Cottagegasse:Sehr geehrte Damen und Herren der Bürgerinitiative Hawei! Grüne Stellungnahme zum Handymastenproblem Cottagestraße:
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihr engagiertes Mail an unseren Bundessprecher Alexander Van der Bellen. Die Grünen setzen sich bereits seit den Neunzigerjahren für mehr Gesundheitsschutz und Anrainerrechte im Telekommunikationsrecht sowie für gesetzlichen Schutz vor elektromagnetischer Strahlung ein. Über maßgebliche Mitwirkung unserer zuständigen Verkehrs- und Telekomsprecherin Gabriela Moser ist die Mobilfunk-Petition von 1999 eingebracht und Gegenstand einer Parlamentarischen Enquete geworden, wir haben zahlreiche Anträge eingebracht und Missstände in Anfragen thematisiert sowie schließlich 2006 in harter Arbeit die SPÖ zur Unterstützung einer Gesetzesanfechtung beim Verfassungsgerichtshof bewegt, die dieser allerdings mit formalen Vorwänden abgeschmettert hat. Auch in der gerade ablaufenden Gesetzgebungsperiode haben wir Anträge zum Thema, u.a. für ein (seit bald 10 Jahren von den wechselnden Mehrheiten im Nationalrat verschleppten) Bundesgesetz zum Schutz vor elektromagnetischer/nichtionisierender Strahlung eingebracht, die jedoch wegen der weitreichenden Arbeitsverweigerung der SPÖ-ÖVP-Mehrheit nicht zur Abstimmung gelangten. Es gibt jedoch trotz allen Unmuts, der auf Gemeinde- oder Bezirksebene über konkrete Projekte im Mobilfunk parteiübergreifend immer wieder aufflammt, keine Mehrheit für die nötigen Maßnahmen. Selbst eine anläßlich der erwähnten Mobilfunk-Enquete 1999 zustandegebrachte Entschließung des Nationalrats wurde nur zu einem Drittel umgesetzt. Selbstverständlich lassen wir uns dadurch nicht entmutigen und werden weiterhin dafür eintreten, dass endlich zeitgemäße Standards der Bürgerbeteiligung und des Gesundheitsschutzes im Telekom-Bereich Platz greifen. In diesem Sinne können wir Ihre Fragen bzw. Forderungen wie folgt beantworten: Die Grünen treten für verbindlich verankerte Vorsorgegrenzwerte ein, die im Gegensatz zu den bisherigen Grenzwertempfehlungen und Vornorm-Werten auch nichtthermische Effekte samt entsprechenden Vorsorgefaktoren berücksichtigen, ebenso für klare Haftungsregelungen zulasten der Betreiberfirmen. Ziel muss dabei die Größenordnung des Salzburger Vorsorgegrenzwerts sein. Um dafür sorgen bzw. dies durchsetzen zu können, ist allerdings eine Mehrheit im Parlament nötig, die bisher nicht gegeben war. Die Grünen verlangen zeitgemäße Anrainerrechte im Telekomrecht, wie sie zB im gewerblichen Anlagenrecht längst umgesetzt werden. Unverständlich ist für die Grünen auch, dass der UMTS-Netzausbau weder einer Strategischen Umweltprüfung noch einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen ist. Der als Ergebnis hartnäckiger Bemühungen unter anderem von Bürgerinitiativen und Grünen zustande gekommene "freiwillig" von den Betreibern aufgebaute Senderkataster muss auch nach Ansicht der Grünen um die von Ihnen verlangten Inhalte erweitert und auf eine verpflichtende, gesetzliche Basis gestellt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips setzen sich die Grünen für die möglichst weitgehende Nutzung leitungsgebundener Technologien ein, um vermeidbare Quellen elektromagnetischer Strahlung zu vermeiden. Zusätzlich treten wir - wie der Oberste Sanitätsrat der Republik - für ein gesetzliches Gebot zur Minimierung der Strahlungsexposition und Strahlungsleistung sowie eine insgesamt und nicht nur technisch optimierte Verortung von Basisstationen des Mobilfunknetzes ein. Wir hoffen, dass es in der kommenden Gesetzgebungsperiode endlich gelingt, den Erfordernissen von Gesundheitsschutz und Anrainerrechten zum Durchbruch zu verhelfen und weitere wichtige Anliegen wie den gesetzlichen Schutz vor elektromagnetischer/nichtionisierender Strahlung sowie gezielte Forschung zu diesen Themen auf den Weg zu bringen. Insbesondere mit dem Ziel, dass Initiativen wie die Ihre nicht mit derart unzureichendem gesetzlichen Schutz dieser mächtigen und wenig zimperlichen Lobby und ihren Unterstützern in Politik und Medien gegenübertreten muss! Mit Dank für Ihr wichtiges Engagement und mit freundlichen Grüßen BZÖ Stellungnahme zum Handymastenproblem Cottagegasse:
Sehr geehrter Herr Dr. Stocker! Für Ihr Schreiben vom 22. September 2007 darf ich mich bedanken und Ihnen wie folgt darauf antworten. Als durch den flächendeckenden Ausbaus der UMTS-Netze die Diskussion rund um das Thema Mobilfunk, Handymasten, Handystrahlen und Gesundheit neu angefacht wurde und von hoher Emotionalität geprägt war, wurde im Februar 2004 von Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach der Wissenschaftliche Beirat Funk (WBF) bei der Austrian Research Centers GmbH–ARC mit dem Ziel installiert, Fragen der Funkanwendung – Mobilfunk, Rundfunk, Richtfunk, aber auch Hochspannungsleitungen, Mikrowellenstrahlung u.a.m – wissenschaftlich fundiert zu behandeln. Mit diesem verantwortungsvollen Handeln von Seiten der Politik wurde damit versucht sich den Sorgen und Bedenken der verunsicherten Bevölkerung anzunehmen und Klarheit darüber zu schaffen. Im Bericht über die Konsensus-Konferenz 2004 „Mobilfunk und Gesundheit“ des Wissenschaftlichen Beirat Funk gelangte das Experten-Forum zur Erkenntnis, dass „viele Studien, die in der öffentlichen Diskussion zitiert werden, keineswegs wissenschaftlichen Standards, nicht einmal Mindeststandards, entsprechen. Trotzdem werden sie immer wieder zur Untermauerung einer bestimmten Meinung herangezogen.“ In ihrem Ergebnis hielten die Wissenschafter nach eingehender Diskussion zusammenfassend fest, dass es „nach derzeitigem Stand der Wissenschaft keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO1)/ICNIRP2) empfohlenen Grenzwerte gibt.“ Weiters wurde in den wissenschaftlichen Untersuchungen vom Neurologen Univ. Prof. DDr. Josef Zeitlhofer, Universitätsklinik für Neurologie/Medizinuniversität Wien und den beiden Psychologen Mag. Dr. Cornelia Sauter ebenfalls Univ.-Klinik für Neurologie und DDr. Alfred Barth an der Klinischen Abteilung für Arbeitsmedizin, Medizinuniversität Wien, folgendes festgestellt: „Eine Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten (z.B.: Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeiten) bei Exposition durch Mobilfunk ist bei Einhaltung der Grenzwerte nach heutigem Wissensstand eindeutig auszuschließen. Die Hirnstromaktivität (EEG) des Menschen zeigt grundsätzlich große individuelle Unterschiede. Änderungen einzelner Parameter sind beim arbeitenden Gehirn ganz natürlich, die bisherigen Untersuchungen – auch wenn sie teilweise geringere Veränderungen beschreiben – lassen keinen Schluss auf eine gesundheitsschädigende Wirkung zu. In Schlafuntersuchungen fanden sich geringe Veränderungen einzelner Parameter, jedoch keine, die eine Störung der Schlafqualität oder ein Gesundheitsrisiko darstellen.“ Auch lassen die bisher vorliegenden Studien „keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Mobilfunk und erhöhter Tumorhäufigkeit, insbesondere in Bezug auf Tumore im Kopfbereich, erkennen.“ Wenn es nach Meinung einzelner Autoren gegenteilige Hinweise gibt, so ist festzuhalten, dass diese Daten sich auf Technologien beziehen, die seit Jahren nicht mehr in Verwendung sind. Auch sind die Wissenschafter zur Erkenntnis gekommen, dass es nach den vorliegenden Untersuchungen „derzeit keine nachweisbare Kausalität von Befindlichkeitsstörungen und der Exposition durch elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit Mobilfunk gebe.“ Ungeachtet der bisherigen Erkenntnisse des WBF laufen derzeit umfangreiche internationale Studien, deren Ergebnisse umgehend vom WBF wissenschaftlich diskutiert und bewertet werden. Unabhängig von diesen Erkenntnissen des WBF können die negativen Auswirkungen auf den Gesundheitszustand nur verhindert werden, wenn in Ihrer Wohnungsnähe keine Mobilfunkanlagen aufgestellt sind. Allerdings sind für die Errichtung von Mobilfunkanlagen die Länder zuständig, wodurch von seitens des Bundes keine Möglichkeit besteht in die Angelegenheiten der Länder durch gesetzliche Maßnahmen einzugreifen. Angemerkt wird, dass in der Nationalratssitzung am 4. Dezember 2007 ein Antrag der BZÖ-Abgeordneten eingebracht wurde, wo die Bundesregierung aufgefordert wird, eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen durch die Fernmeldebehörde sicherzustellen, damit der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet wird. Leider wurde dieser Antrag mit den Stimmen der SPÖ und ÖVP abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen Peter Westenthaler E-mail: 24.9.2008 Mobilfunksendeanlage - Penzinger BVin Kalchbrenner: "Bezirk ist gegen die Errichtung eines neuen Handymasten in Hadersdorf"Verwundert reagiert die Penzinger Bezirksvorsteherin Andrea Kalchbrenner auf Aussendungen der ÖVP und der Grünen zu der beantragten Mobilfunkanlage in Hadersdorf. "Dabei sollten diese beiden Parteien wissen, dass bereits vor einer Woche auf meine Initiative negative Stellungnahmen gegen das Projekt abgegeben wurden. In der Präsidialsitzung der Penzinger Bezirksvertretung haben alle in der Penzinger Bezirksvertretung vertretenen Fraktionen diese negative Stellungnahme mitgetragen. Ich habe also bereist vor einer Woche die Anliegen der Anrainerinnen und Anrainer sehr ernst genommen und werde das selbstverständlich auch in Zukunft machen!", stellt Kalchbrenner klar. Die Einsprüche werden nun von der Baupolizei geprüft. Grüne Wien unterstützen Bürgerproteste gegen geplante Mobilfunksendeanlage in Penzing
Maresch: Grenzwerte für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen seit Jahren überfällig Unterstützung für BürgerInnen-Proteste gegen eine geplante Mobilfunkanlage in Penzing kommt von den Grünen Wien. Die AnrainerInnen haben, wie bei der Errichtung vieler anderer derartiger Aber auf all diese Sachverhalte können die BürgerInnen eben nicht hinweisen, weil sie beim Genehmigungsverfahren keine Parteienstellung haben. Bei anderen Anlagen-Genehmigungen ist Die Grünen Wien fordern deshalb die Festlegung eines verbindlichen Immissionsgrenzwertes für hochfrequente elektromagnetische Felder und unabhängige Kontrolle ob dieser eingehalten wird, die Schaffung von rechtlichen Grundlagen, sodass Bewilligungsverfahren vor der Aufstellung von Handymasten durchzuführen sind bei denen AnrainerInnen Parteienstellung haben sowie gesetzliche Vorschriften zur Kennzeichnung von Handys (SAR-Werte) und verbindliche Gesundheitsinformationen beim Kauf. Rückfragehinweis: VP-Lerch: Bürgerbedenken bei Handymasten ernst nehmenSPÖ ignoriert erneut Sorgen der BürgerInnen BV-Stv. Lerch: 0664/2221414 (Kopie 1)=> Kommentare & Postings eintragen
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