Wien

Bürgerversammlungen in Wien:

In Wien sind Bürgerversammlungen im §104c der Wiener Stadtverfassung vorgesehen.

Bürgerversammlung

§ 104c


(1) Zur Information und Diskussion über Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse eines Bezirkes gelegen sind, können Bürgerversammlungen abgehalten werden.
(2) Eine Bürgerversammlung ist abzuhalten, wenn sie die Bezirksvertretung beschließt oder mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Bezirksvertretung dies verlangt. Kein Mitglied der Bezirksvertretung darf innerhalb eines Kalenderjahres mehr als ein Verlangen nach Abhaltung einer Bürgerversammlung stellen. Eine Bürgerversammlung ist ferner abzuhalten, wenn eine Mindestanzahl von Einwohnern (§ 61 Abs. 1) des Bezirkes, die zum Gemeinderat wahlberechtigt sind oder im Falle des Besitzes der österreichischen Staatsbürgerschaft wahlberechtigt wären, dies verlangt. Die Mindestanzahl beträgt 5 v. H. der bei der letzten ordentlichen oder außerordentlichen Volkszählung festgestellten Anzahl von Einwohnern des Bezirkes.
(3) Eine Bürgerversammlung nur für einen Teil des Bezirkes ist über Beschluß der Bezirksvertretung abzuhalten, wenn eine Angelegenheit im Sinne des Abs. 1 nur für die Bevölkerung dieses Bezirksteiles von Bedeutung ist. Die genaue Begrenzung des Gebietes, für das die Bürgerversammlung durchgeführt werden soll, ist im Beschluß der Bezirksvertretung festzulegen.
(4) Die Bürgerversammlung ist vom Bezirksvorsteher oder einem von ihm beauftragten Mitglied der Bezirksvertretung einzuberufen und zu leiten. Allfällige Unterlagen sind mindestens zwei Wochen vor Abhaltung der Bürgerversammlung zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.

 



Bürgerversammlung in Wien Leopoldstadt

Foto von der Bürgerversammlung in Wien-Leopoldstadt am 7.5.2007; © Wien-konkret

Foto von der Bürgerver- sammlung in Wien-Leopoldstadt am 7.5.2007; © Wien-konkret

Wer: Bezirksvorsteher und Anrainer + 450 Bewohner des 2. Bezirks

Was:
BürgerInnenversammlung gemäß Paragraf 104 der Wiener Stadtverfassung zum Thema der Verbauung des Augartens.
Wann: Montag, den 7. Mai 2007, ab 18.00 Uhr
Wo: 1020 Wien, Haus der Begegnung

Mehr Informationen unter Bürgerversammlung Verbauung des Augarten
 



Bürgerversammlung in Wien Meidling:

Foto von der Bürgerversammlung in Wien-Meidling am 26.3.2007; © Wien-konkret

Foto von der Bürger- versammlung in Wien-Meidling am 26.3.2007; © Wien-konkret

Wer: Bezirksvorsteherin von Meidling Frau Votava und ca 300 Meidlinger

Was:
BürgerInnenversammlung gemäß Paragraf 104 der Wiener Stadtverfassung zum Thema der Bebauung der ehemaligen Komet-Gründe.
Wann: Montag, den 26. März, ab 19.00 Uhr
Wo: Festsaal der Hans-Mandl-Berufschule (12., Längenfeldgasse 13-15)

Mehr Informationen unter Bürgerversammlung Komet-Hochhaus