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Vortrag zum Thema: Seitensprung
Datum: 18. November 2010, 19.00 Uhr Veranstaltungsort: Privatklinik Med+More GmbH, 1180 Wien, Kreuzgasse 17-19
Vortragende: * Seitensprung – eine biologische Sichtweise: Dr. Christine Gauglhofer (Biochemikerin, Labor Confidence) * DNA-Nachweis der Vaterschaft: Mag. Susanne Haas (Molekulargenetikerin und Leiterin Labor Confidence) * Rechtsfolgen erwiesener „Fremdvaterschaft“ („Kuckuckskinder“) Mag. Hermann Schwarz (Rechtsanwalt in 1090 Wien)
Zielgruppe: JuristInnen, die im Familienrecht tätig sind, Ärztinnen, Ärzte, PharmazeutInnen, Betroffene, VertreterInnen von Männer- und Familienberatungsstellen, MediatorInnen, Sozialwissenschafter 

Vorabinfo:. Der Seitensprung ist evolutionsbiologisch gesehen ein normales VerhaltenDie Angst, vom Partner betrogen zu werden tragen sowohl Männer als auch Frauen evolutionsbedingt in sich, denn beide haben viel zu verlieren - vor allem wenn Kinder involviert sind. Die Realität ist aber, dass eine Mehrzahl aller Männer und Frauen irgendwann im Laufe ihres Lebens fremdgeht. Obwohl der Seitensprung in unserem monogamen Kulturkreis als unmoralisch angesehen wird und für die Betroffenen ein ernstes emotionales Trauma darstellen kann, ist er evolutionsbiologisch gesehen ein normales Verhalten - mehr noch, das Fremdgehen ist sowohl beim Menschen als auch im Tierreich eine evolutionäre Strategie, die dem „Sünder“ einen höheren Fortpflanzungserfolg und fittere Nachkommen verschaffen kann. Ca 90% der Männer und 70% der Frauen machen einen "Seitensprung" in ihrem Leben. Dr. Christine Gauglhofer, Biochemikerin, Labor Confidence Seitensprung & DNA-Nachweis der Vaterschaft:Das Problem beim Seitensprung ist, dass selbst die Beteiligten manchmal nicht wissen, wer nun der Vater ist und wer nicht. Bei rasch wechselnden Sexbeziehungen weiß es manchmal nicht einmal die Mutter! Der DNA-Test schafft hier Klarheit. Eine erstgradige Verwandtschaft zwischen Eltern und Kindern lässt sich mit den routinemäßig zur Verfügung stehenden molekularbiologischen Verfahren eindeutig feststellen und das innerhalb von zwei Werktagen. Ein Ausschluß der Vaterschaft wird mit 100% bestätigt, eine erwiesene Vaterschaft mit mind. 99,99% Vaterschaftswahrscheinlichkeit bewiesen – je mehr Stellen auf den Chromosomen untersucht werden, umso höher wird der Prozentsatz und damit die Sicherheit. Nur eineiige Zwillingsbrüder können wir als Väter nicht eindeutig unterscheiden, sie haben ein identes DNA-Muster. Ein Kind erbt immer 50% seines Ergbuts von seiner Mutter und 50% von seinem Vater. Somit stimmt die Hälte seiner untersuchten Merkmale („Mikrosatelliten“) mit seinem biologischen Vater überein, für die Vaterschaftsuntersuchung ist die Analyse der Mutterprobe nicht unbedingt erforderlich. Um nahe Verwandte als mögliche Väter auszuschließen, ist die Untersuchung der mütterlichen Merkmale allerdings notwendig.
Mag. Susanne Haas (Molekulargenetikerin und Leiterin Labor Confidence) Rechtsfolgen erwiesener „Fremdvaterschaft“ („Kuckuckskinder“):Die an sich schon delikate „Thematik“ von Seitensprüngen gewinnt rechtlich eine folgenschwere zusätzliche Dimension, wenn im Seitensprung ein Kind gezeugt wird. Dies wird oft erst nach vielen Jahren dem betroffenen Kind und/oder Ehemann und/oder biologischen Vater bekannt, was die Sache weiter verkompliziert. Bisherige Gewissheiten, wonach (in rechtlicher Hinsicht) ein Mann als Vater feststeht, geraten dann ins Wanken. Doch selbst ein DNA-Gutachten, dass die Vaterschaft jenes Mannes, der bisher als Vater gegolten hat, zweifelsfrei ausschließt, ändert noch nichts an den bisherigen Statusverhältnissen. Erst über Anträge der Betroffenen können die aus biologischer Sicht „falschen“ Statusverhältnisse rechtlich korrigiert werden. Ist dies geschehen, stellen sich wirtschaftlich überaus bedeutsame Folgefragen, ob nicht die Partner des Seitensprungs jenem betrogenen Mann gegenüber ersatzpflichtig sind, der im Glauben an die Vaterschaft zu einem tatsächlich gar nicht von ihm stammenden Kind an dieses etwa Unterhaltszahlungen und dgl. geleistet hat. Die Beurteilung der in Frage kommenden Entschädigungsansprüche setzt eine genaue Untersuchung der konkreten Lebensumstände der Betroffenen voraus, etwa, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren wurde, seit wann der betroffene Mann weiß, dass er gar nicht Vater ist, und vieles mehr. Die zahlreichen Facetten möglicher Ansprüche und deren Grundlagen zeigt der vortragende Rechtsanwalt, der eine Vielzahl einschlägiger Fälle betreut hat und betreut, überblicksartig auf.
Mag. Hermann Schwarz (Rechtsanwalt in Wien) Kontakt:Confidence DNA-Analysen GmbH Hutweidengasse 22, 1190 Wien www.confidence.at, office@confidence.at Telefon: +43 1 3684554, Telefax: +43 1 3679694
Rechtsanwalt Mag. Hermann Schwarz Garnisongasse 11/8, 1090 Wien www.schwarz-auf-weiss.at, office@schwarz-auf-weiss.at Telefon: +43 1 9427505, Telefax: DW 14 
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