Wien

Öffnungszeiten der Magistratischen Bezirksämter:

Die Öffnungszeiten und Amtsstunden der Magistratischen Bezirksämter sind:

Wien (RK). Ab 2. Jänner 2007 haben die 19 Magistratischen Bezirksämter in Wien neue, den Wünschen der Kund/innen angepasste Öffnungszeiten. Die bisherige Unterscheidung in "Amtsstunden" und Parteienverkehrszeiten" (besser als Öffnungszeiten bezeichnet) entfällt. Die neuen Öffnungszeiten sind:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 17.30 Uhr

Quelle: Helga Ruzicka-Stanzel (Pressedienst der Stadt Wien)

Kontakt zu den Magistratischen Bezirksämtern

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Im Gebäude "Bezirksamt" befinden sich neben dem "Magistratischen Bezirksamt" auch noch Außenabteilungen wie zB Baupolizei, der Bürgerdienst, der soziale Bereiche, Standesämter, Außenstellen des Veterinäramts usw, für die (teilweise) eigene Öffnungszeiten gelten.



Zuständigkeit der Magistratischen Bezirksämter Wiens:



Foto: Amtshaus für den 13. und 14. Bezirk (Magistratisches Bezirksamt); © R. Marschall

* Gewerbeangelegenheiten, soweit nicht die Magistratsabteilung 63 zuständig ist. 
* Maßnahmen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz
* Handhabung des Altlastensanierungsgesetzes
* Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach dem Wasserrechtsgesetz 1959: 
* Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß § 45 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (Parkpickerl)
* Entgegennahme der Erklärungen über den Austritt aus staatlich anerkannten Religionsgesellschaften
* Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen. 
* Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgermeisters nach § 42a Sicherheitspolizeigesetz (Fundangelegenheiten). 
* Durchführung der An- und Abmeldungen bei Unterkunftnahmen in Wohnungen nach dem Meldegesetz 1991; Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ausgenommen Massenauskünfte sowie Ausstellung von Meldebestätigungen über aufrechte Meldungen. 
* Angelegenheiten des Familienunterhaltes, der Wohnkostenbeihilfe sowie der Familienbeihilfe für Zivildienstleistende. 
* Erledigung von Rechtshilfeersuchen nach den sozialversicherungsrechtlichen und abgaberechtlichen Vorschriften. 
* Mitwirkung bei der Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen
* Mitwirkung bei statistischen Erhebungen. 
* Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen. 
 



Adressen und Kontakt zu den Magistratischen Bezirksämtern in Wien

z.B. können Sie über die unten angegebene Email Adressen Wahlkarten zur Nationalratswahl 2006 beantragen.


Magistratisches Bezirksamt 1. Bezirk: Wipplingerstraße 8, 1010 Wien;
Tel: 01-4000-01000 Email: post@mba01.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 2. Bezirk: Karmelitergasse 9, 1020 Wien;
Tel:
01-4000-02000 Email: post@mba02.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 3. Bezirk: Karl-Borromäus-Platz 3, 1030 Wien;
Tel: 01-4000-03000 Email: post@mba03.wien.gv.at


Magistratisches Bezirksamt 4. Bezirk: Rechte Wienzeile 105, 1050 Wien 
Tel: 01-4000-04000 Email: post@mba04.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 5. Bezirk: Rechte Wienzeile 105, 1050 Wien 
Tel: 01-4000-05000 Email: post@mba04.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 6. Bezirk: Hermanngasse 24-26, 1070 Wien 
Tel: 01-4000-06000 Email: post@mba06.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 7. Bezirk: Hermanngasse 24-26, 1070 Wien
Tel: 01-4000-07000 Email: post@mba06.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 8. Bezirk: Wipplingerstraße 8, 1010 Wien 
Tel: 01-4000-08000 Email: post@mba01.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 9. Bezirk:
Ab 16. Jan. 2007 an neuem Standort:
Das MBA IX wird ab 16. Jänner 2007 statt im bisherigen Gebäude in der Währinger Straße in dem neuen Amtshaus in Wien 9, Wilhelm-Exner-Gasse 5  zu finden sein.
Tel: 01-4000-09000 Email: post@mba09.wien.gv.at
Alter Standort: Währinger Straße 39, 1090 Wien

Magistratisches Bezirksamt 10. Bezirk: Laxenburger Straße 43-45, 1100 Wien 
Tel: 01-4000-10000 Email: post@mba10.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 11. Bezirk: Enkplatz 2, 1110 Wien
Tel: 01-4000-11000 Email: post@mba11.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 12. Bezirk: Schönbrunner Straße 259, 1120 Wien 
Tel: 01-4000-12000 Email: post@mba12.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 13. Bezirk: Hietzinger Kai 1-3, 1130 Wien 
Tel: 01-4000-13000 Email: post@mba13.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 14. Bezirk: Hietzinger Kai 1-3, 1130 Wien 
Tel: 01-4000-14000 Email: post@mba13.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 15. Bezirk: Gasgasse 8-10, 1150 Wien 
Tel: 01-4000-15000 Email: post@mba15.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 16. Bezirk: Richard-Wagner-Platz 19, 1160 Wien 
Tel: 01-4000-16000 Email: post@mba16.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 17. Bezirk: Elterleinplatz 14, 1170 Wien
Tel: 01-4000-17000 Email: post@mba17.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 18. Bezirk: Martinstraße 100, 1180 Wien
Tel: 01-4000-18000 Email: post@mba18.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 19. Bezirk: Gatterburggasse 14, 1190 Wien
Tel: 01-4000-19000 Email: post@mba19.wien.gv.at
 
Magistratisches Bezirksamt 20. Bezirk: Brigittaplatz 10, 1200 Wien
Tel: 01-4000-20000 Email: post@mba20.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 21. Bezirk: Am Spitz 1 , 1210 Wien
Tel: 01-4000-21000 Email: post@mba21.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 22. Bezirk: Schrödingerplatz 1 , 1220 Wien
Tel: 01-4000-22000 Email: post@mba22.wien.gv.at

Magistratisches Bezirksamt 23. Bezirk: Perchtoldsdorfer Straße 2, 1230 Wien
Tel: 01-4000-23000 Email: post@mba23.wien.gv.at

 
 



Zufriedenheitsstudie über die Wiener Bezirksämter:

Eine in der ersten Aprilhälfte 2006 durchgeführte EUCUSA-Studie testete die Zufriedenheit der Bürger mit Ihrer Verwaltung in den Magistratischen Bezirksämtern. In den Bezirksämtern mit Parkpickerl-Ausgabe wurde dazu eine Fragebogen-Aktion durchgeführt und 789 Fragebögen ausgewertet.

=> zu den Ergebnissen der Studie
 



Alte Öffnungszeiten bis 31.12.2006

Parteiverkehrszeiten / "Öffnungszeiten" für Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr

Amtsstunden (Amt hat offen): Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (Entgegennahme schriftlicher Anbringen; keine Beratung) 
 
Anmerkung zu den Öffnungszeiten / Amtsstunden von 
SR Mag. Birbaumer vom MBA 20, 3.11.2006:
Die Unterscheidung in Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten ist durch das Gesetz vorgegeben (AVG). Amtsstunden sind jene Zeiten, in denen das Amt zwar offen ist, der Kunde oder die Kundin nur Anbringen (Eingaben) abgeben  können (ohne Beratung oder Information). Zu den Parteienverkehrszeiten, die auch in einem modernen Sinn als "Öffnungszeiten" (ein Begriff, der wie auch bei Dienstleistungsunternehmen, wie z.B. Banken, verwendet wird) oder Kundenverkehrszeiten bezeichnet werden, dienen eben auch der Information des/der KundIn, der Wahrnehmung von Ladungsterminen, der Einvernahme von Zeugen, der Abhaltung von Besprechungen mit KundInnen etc .
 

Links :

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